Seite wählen

Eine starke Wirtschaft, ein unternehmensfreundliches Umfeld, ein starker Binnenmarkt, staatliche Unterstützung und eine hohe Lebensqualität. Dies sind einige der Faktoren, die dazu beitragen, dass Italien ein attraktives Ziel für Unternehmen ist, die Wachstum und Zugang zu internationalen Märkten suchen.

Bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Italien aufnehmen, sollten Sie sich über die Körperschaftssteuerregelung des Landes informieren.

In Italien werden Unternehmen mit zwei Hauptsteuern belastet, und zwar:

Der derzeitige nationale Körperschaftssteuersatz beträgt 24 %, während der regionale Steuersatz für die IRAP von Region zu Region variiert, im Allgemeinen aber bei 3,9 % liegt.

Im Folgenden finden Sie einige weitere wichtige Informationen zur Körperschaftssteuer in Italien.

Italienisches steuerpflichtiges Einkommen

Italienische Kapitalgesellschaften werden auf ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen besteuert, das durch Abzug der zulässigen Ausgaben von den Einnahmen des Unternehmens berechnet wird. Für Unternehmen kommen verschiedene Abzüge, Steuergutschriften und Anreize in Frage.

Steuererklärungen

Italienische Unternehmen sind verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, ihre Einnahmen und Ausgaben zu melden und die entsprechenden Steuern zu zahlen. Das Steuerjahr folgt in der Regel dem Kalenderjahr, aber es gibt auch die Möglichkeit, ein anderes Steuerjahr zu verwenden.

IRAP

Es handelt sich um eine italienische Regionalsteuer, die von dem Land erhoben wird, in dem die steuerpflichtigen Produktionstätigkeiten stattfinden.

Ist ein Steuerpflichtiger in mehreren Regionen tätig, wird das zu versteuernde Einkommen anteilig auf der Grundlage der Kosten für die in jeder Region beschäftigten Arbeitnehmer zugerechnet. Die IRAP gilt für verschiedene Rechtssubjekte, darunter Handelsgesellschaften, Personengesellschaften, landwirtschaftliche Erzeuger und natürliche Personen, die Unternehmens- oder Selbstständigeneinkommen beziehen. Sie gilt jedoch nicht für bestimmte Einrichtungen wie Investmentfonds und Pensionsfonds.

Abzugsfähigkeit von Ausgaben

Im Rahmen der italienischen Körperschaftssteuer können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens verschiedene Ausgaben von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Gewinn abgezogen werden. Die Absetzbarkeit von Ausgaben ist unterschiedlich: Einige sind voll absetzbar, andere teilweise und wieder andere gar nicht absetzbar.

Im Allgemeinen sind die für geschäftliche Zwecke getätigten Ausgaben vollständig vom Gewinn abzugsfähig. Wenn die Kosten jedoch sowohl aus geschäftlichen als auch aus privaten Gründen anfallen, verringert sich der Prozentsatz der Absetzbarkeit.

Zu den zuschussfähigen Ausgaben gehören Abschreibungen, Arbeitskosten, sonstige Steuern (in begrenztem Umfang für die IRAP), Provisionen, Telefonkosten, Kfz-Kosten, Geschenke und Bewirtungskosten.

Steuern für kontrollierte ausländische Unternehmen in Italien

Wenn ein italienisches Unternehmen ein ausländisches Unternehmen kontrolliert, das bestimmte Kriterien erfüllt, ist es verpflichtet, das steuerpflichtige Einkommen anteilig auf der Grundlage seines Eigentumsanteils einzubeziehen.

Zu den Kriterien gehören ein niedrigerer effektiver Steuersatz als in Italien und dass mehr als ein Drittel der Einnahmen aus passiven Einkünften stammt.

Verrechnungspreise

Italien verfügt über Verrechnungspreisregeln, die sich an den OECD-Leitlinien orientieren und für Transaktionen zwischen ausländischen Unternehmen und italienischen Unternehmen sowie für Transaktionen zwischen italienischen und ausländischen Unternehmen gelten.

Es gilt der Grundsatz des Fremdvergleichs, der sicherstellt, dass Transaktionen unabhängig voneinander durchgeführt werden, ohne dass eine Partei die andere beeinflusst. Eine ordnungsgemäße Dokumentation, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, ist erforderlich, und im Falle von Verrechnungspreisprüfungen können Sanktionen verhängt werden.

Besteuerung von Dividenden

Dividenden von in Italien ansässigen Unternehmen werden mit 5 % besteuert, während Dividenden von Unternehmen aus Ländern mit präferenziellen Steuersystemen voll steuerpflichtig sind.

Dividenden, die an Unternehmen aus der EU (Europäische Union) gezahlt werden, die dem Informationsaustausch mit Italien zugestimmt haben, unterliegen einem Quellensteuersatz von 1,2 %.

Außerdem unterliegen Dividendeneinkünfte von Privatpersonen einer substitutiven Endsteuer von 26 %. Für Dividenden aus Niedrigsteuerländern und für gebietsfremde Empfänger gelten besondere Vorschriften.

Besteuerung von Zinsen in Italien

Was die Besteuerung von Zinsen in Italien betrifft, so unterliegen alle Zinsen aus Bankeinlagen und Girokonten einem substitutiven Endsteuersatz von 26 %. Darüber hinaus wird auf sonstige Zinsen aus Darlehen, Einlagen und Girokonten eine Quellensteuer von 26 % erhoben.

Für Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden, gelten die gleichen Sätze wie für gebietsansässige Personen.

Befreiung von der Teilnahmepflicht

Im Rahmen der italienischen Körperschaftssteuer ermöglicht die Befreiung von Beteiligungen eine Steuerbefreiung von bis zu 95 % auf Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Kapitalverluste können jedoch nicht abgezogen werden.

Um für die Befreiung in Frage zu kommen, muss die Tochtergesellschaft in ständigem Besitz sein, als Anlageinvestition eingestuft werden und eine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausüben.

Option Steuertransparenz

Die Steuertransparenz in Italien bezieht sich auf ein System, bei dem die Besteuerung der Gewinne eines Unternehmens den Aktionären und nicht dem Unternehmen selbst zugerechnet wird.

Hierfür:

  • Die Aktionäre müssen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften oder Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Italien sein.
  • Außerdem müssen die Aktionäre einen Anteil zwischen 10 % und 50 % halten, sowohl was die Stimmrechte als auch was die Gewinnbeteiligung betrifft.

Darüber hinaus sind Dividenden aus Gewinnen während des Optionszeitraums steuerfrei.

Steuerkonsolidierung in Italien

Italienische Steuerkonsolidierung im Inland

Es handelt sich um ein fakultatives System, das es Unternehmensgruppen ermöglicht, ihr steuerpflichtiges Einkommen für einen Zeitraum von drei Jahren zu konsolidieren. Nach diesem System muss das herrschende Unternehmen direkt oder indirekt mit mehr als 50 % am Kapital und am Gewinn der Tochtergesellschaft beteiligt sein.

Die Holdinggesellschaft muss auch eine konsolidierte Gewinnsteuererklärung abgeben und die Gruppensteuer(IRES) entrichten.

Weltweite Steuerkonsolidierung

Die weltweite Steuerkonsolidierung in Italien bietet einen optionalen Rahmen, der es einem in Italien ansässigen Unternehmen ermöglicht, die Einkünfte seiner nicht in Italien ansässigen Tochtergesellschaften für einen Zeitraum von fünf Jahren zusammenzufassen. Diese Konsolidierung ermöglicht die anteilige Einbeziehung von Einkünften aus gebietsfremden Tochtergesellschaften.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören die Kontrolle des Unternehmens in Italien und die Prüfung der Bilanzen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Italien hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, um zu verhindern, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird. Diese Abkommen enthalten Regeln für die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Ländern und die Verringerung der Auswirkungen der Doppelbesteuerung.

Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Steuergesetze und -vorschriften im Laufe der Zeit ändern können. Für die genauesten und aktuellsten Informationen empfiehlt es sich, Fachleute zu konsultieren oder sich an die offiziellen Steuerbehörden in Italien zu wenden.

Wenn Sie ein italienisches Unternehmen gründen möchten oder weitere Informationen über die Körperschaftssteuer in Italien wünschen, wenden Sie sich bitte an Damalion.