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Damalion Mexiko Schreibtisch

Geschäfte in Mexiko

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt Mexiko auf Platz 15 der größten Volkswirtschaften der Welt. Mit einer jährlichen Wachstumsrate von 3,5 %, die höher ist als die anderer Entwicklungsländer, wird Mexiko bis 2050 voraussichtlich die siebtgrößte Volkswirtschaft sein. Die Offenheit des Landes für Unternehmen, internationalen Handel und ausländische Investitionen zieht allmählich auch ausländische juristische Personen an, die in Mexiko Geschäfte machen wollen.

In der Regel stehen alle Sektoren der mexikanischen Wirtschaft ausländischen Investoren offen, sofern das mexikanische Gesetz über ausländische Investitionen nichts anderes vorsieht. Obwohl Mexiko in den letzten Jahren liberalisiert wurde, gibt es nach wie vor Beschränkungen für ausländische Investitionen, die sich auf bestimmte Tätigkeiten beziehen, sowie Beschränkungen für den Grundbesitz ausländischer Unternehmen und Investoren.

Mit über 130 Millionen Einwohnern im Jahr 2021 wächst Mexiko in rasantem Tempo. Die meisten Bürger haben sich in der Hauptstadt Mexiko-Stadt und im nahe gelegenen Bundesstaat Mexiko niedergelassen, in dem mehr als 25,1 Millionen Menschen leben. Zu den Bundesstaaten mit der größten Bevölkerungszahl gehören Chiapas, Nuevo Leon, Puebla, Jalisco und Veracruz.

Im Vergleich zu anderen Entwicklungsländern besteht Mexiko aus einer überwiegend jungen Bevölkerung, mehr als 55 % der Bevölkerung sind unter 30 Jahre alt. Die Alphabetisierungsrate in Mexiko ist von 91 % im Jahr 2004 auf 95,4 % im Jahr 2018 gestiegen. Während ein großer Teil der Bevölkerung Spanisch spricht, sprechen mehr als 7 Millionen Mexikaner eine von über 72 indigenen Sprachen, wobei Maya und Nahuati ein weit verbreiteter Dialekt im Land sind.

RECHTSSYSTEM

Nach der politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten ist das Land eine repräsentative, demokratische und föderale Republik, die aus 31 Bundesstaaten und Mexiko-Stadt besteht. Die Bundesregierung ist in drei Zweige unterteilt: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. In der Verfassung heißt es auch, dass die Befugnisse, die nicht ausdrücklich dem Bund zustehen, dem Staat vorbehalten sind. So fallen beispielsweise geschäftliche Angelegenheiten unter die Bundesgerichtsbarkeit, zivilrechtliche Angelegenheiten unter die örtliche Gerichtsbarkeit, und für Immobilien gelten die Gesetze des jeweiligen Staates.

ENTITÄTSWÄHLUNG

Eine privatwirtschaftliche Kapitalgesellschaft wird als eine von ihren Gesellschaftern unabhängige Einheit eingestuft, die unabhängig von letzteren operiert. Private Unternehmen können in Mexiko verschiedene Rechtsformen haben. Die gebräuchlichsten Rechtsformen für Kapitalgesellschaften nach allgemeinem Gesellschaftsrecht sind folgende:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S de. R.L.)
  • Aktiengesellschaft (S.A.)

Das mexikanische Börsengesetz wurde geschaffen, um die Emission von Schuldtiteln und Aktien auf dem mexikanischen Markt zu regeln. Die unter das Börsengesetz fallenden Unternehmen sind wie folgt:

  • Gesellschaft zur Förderung börsennotierter Aktienanlagen
  • Öffentliche Aktiengesellschaft (S.A.B.)
  • Gesellschaft zur Förderung von Aktieninvestitionen (S.A.P.I.)

Es gibt auch Zivilgesellschaften, die in Mexiko legal gegründet werden können.

  • Zivilgesellschaft (S.C.)
  • Gemeinnützige Vereinigung (A.C.)

Im Wesentlichen werden Kapitalgesellschaften zu wirtschaftlichen Zwecken gegründet, während gemeinnützige Vereine das genaue Gegenteil bezwecken. In Mexiko gibt es keine Ein-Mann-Unternehmen, außer unter besonderen Umständen. Eine Gesellschaft in Mexiko kann mit zwei weiteren Partnern gegründet werden, die entweder mexikanische Staatsbürger oder Ausländer sein können.

  1. Aktiengesellschaft (S.A.)

Eine Aktiengesellschaft oder S.A. ist die in Mexiko am häufigsten verwendete Rechtsform und ähnelt den Aktiengesellschaften in anderen Ländern. Es verfügt über eine flexible interne Organisation in Bezug auf Rechte, Pflichten, Übertragungsbeschränkungen, administrative Verwaltung und vieles mehr.

  • Ermöglicht die Emission von hochflexiblem variablem Kapital.
  • Stammaktien werden durch Aktien repräsentiert und verleihen den Aktionären Gesellschaftsrechte. Einige Aktienserien können den Aktionären sowohl gesellschaftsrechtliche als auch wirtschaftliche Rechte verleihen.
  • Die Verwaltung der S.A. kann durch einen Alleinverwalter oder einen Verwaltungsrat erfolgen.
  • Mindestens zwei Anteilseigner, unbegrenzt viele Aktionäre.
  • Kein Mindestaktienkapital.
  • Ein oder mehrere Prüfer.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihres eingezahlten Kapitals beschränkt.
  • Die Anteile können frei gehandelt werden, aber die Übertragung ist satzungsgemäß begrenzt.
  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S. de R.L.)
  • Mindestens zwei Partner; maximal 50 Partner.
  • Für die Gründung einer S. de R.L. ist kein Mindestaktienkapital erforderlich.
  • Das Unternehmen wird durch Gesellschaftsanteile repräsentiert und enthält keine Kreditinstrumente.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihres eingezahlten Kapitals beschränkt.
  • Stammaktien werden als Partnerschaftsanteile zugeteilt, einer pro Partner, und werden nicht durch Aktien repräsentiert.
  • Die Abtretung von Gesellschaftsanteilen ist nur zulässig, wenn die Mehrheit der Gesellschafter der Abtretung zustimmt.
  • Die Geschäftsführung einer S. de R.L. kann von einem einzigen Geschäftsführer oder einem Vorstand wahrgenommen werden.
  • Interne Prüfer für die Überwachung von Management und Rechnungswesen.
  • In einigen mexikanischen Rechtsordnungen wird eine S. de R..L als Durchlauforganisation oder Personengesellschaft betrachtet, bei der ein Ankreuzfeld für Steuerzwecke zulässig ist.
  1. Gesellschaft zur Förderung von Aktieninvestitionen (S.A.PI.)
  • Mindestens zwei Anteilseigner, unbegrenzt viele Aktionäre.
  • Kein Mindestaktienkapital erforderlich und wird durch Aktien oder Kreditinstrumente repräsentiert.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihres eingezahlten Kapitals beschränkt.
  • Stammaktien werden durch Aktien repräsentiert und verleihen den Aktionären Gesellschaftsrechte. Einige Aktienserien können den Aktionären sowohl gesellschaftsrechtliche als auch wirtschaftliche Rechte verleihen.
  • Die Anteile können frei gehandelt werden, aber die Übertragung ist satzungsgemäß begrenzt.
  • Die Verwaltung wird ausschließlich dem Verwaltungsrat anvertraut.
  • Ein oder mehrere Wirtschaftsprüfer, wenn die Regelung für börsennotierte Unternehmen festgelegt ist. Andernfalls wird ein unabhängiger oder externer Prüfer beauftragt.
  • Hauptaufgabe ist die Vorbereitung der Emission und Börsennotierung von Aktien, indem die Grundlagen für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft oder S.A.B. geschaffen werden.

MEXIKANISCHE ANLAGEINSTRUMENTE

Im Folgenden finden Sie eine Liste von Mechanismen, die ausländische Investitionen in Mexiko erleichtern:

  • Kapitalbeiträge
  • Schuldverschreibungen, einschließlich wandelbarer Schuldtitel und hybrider Instrumente
  • Treuhandgesellschaft für nicht-betriebliche Verwaltung
  • Joint-Venture-Vereinbarungen
  • Trust-Emissionen in verschiedenen Formen, darunter (i) Kapitalentwicklungszertifikate, (ii) Investitionsprojekt-Zertifikate, (iii) Treuhandzertifikate für Immobilienverbriefungen, (iv) Energie-Infrastruktur-Treuhandzertifikate
  • Investmentfonds
  • Private Kapitalanlagegesellschaft

AUSLANDSINVESTITION

Es wurden sektorspezifische Beschränkungen eingeführt, die ausländische Investitionen in Mexiko ausschließen. Diese Beschränkungen wurden zum Schutz der nationalen Sicherheit und des öffentlichen Interesses der Bürger erlassen.

  • 49 % ausländisches Eigentum ist zulässig für Unternehmen, die in der Herstellung von Feuerwaffen, Sprengstoffen, Feuerwerkskörpern, Munition, Rundfunksendungen, Zeitungsdruck und -veröffentlichung sowie im traditionellen und nicht-traditionellen Luftverkehr tätig sind.
  • Bestimmte Schwellenwerte können in bestimmten Sektoren überschritten werden, z. B. bei Rechtsdienstleistungen, Hafendiensten im Zusammenhang mit der Binnenschifffahrt, Liegeplatzgebühren, Frachtgebühren und Schifffahrtsunternehmen, die Schiffe mit hohem Verkehrsaufkommen betreiben.
  • Inländischer Landtransport von Passagieren, Fracht und Tourismus
  • Kohlenwasserstoffexploration und -förderung

BANKING

Die Finanzintermediäre werden von spezialisierten und dezentralisierten Organisationen des Finanzministeriums reguliert. Diese Behörden sind hauptsächlich für die Verwaltung der Steuereinnahmen, die Überwachung des Staatshaushalts und die Bank von Mexiko zuständig. Die wichtigsten Finanzinstitute in Mexiko, die ausländische juristische Personen kennen müssen, sind folgende:

  • Die Nationale Back- und Wertpapieraufsichtsbehörde (CNBV) ist für die Finanzintermediäre zuständig, darunter Maklerhäuser, Nebenkreditinstitute, Banken und Börsen.
  • Die Nationale Kommission zum Schutz der Finanzdienstleistungen (CONDUSEF), eine unabhängige Einrichtung, die nicht mit dem Finanzministerium verbunden ist, ist für den Schutz der Nutzer von Finanzdienstleistungen (Verbraucher) zuständig.
  • Die Nationale Kommission für Versicherungen und Kautionen (CNSF) beaufsichtigt Versicherungsgesellschaften, Kautionsversicherer, Makler und andere Organisationen des Sektors.
  • Die Nationale Kommission für das Rentensparsystem (CONSAR) verwaltet das Rentensparsystem, einschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung für mexikanische Arbeitnehmer.

In Mexiko dürfen nur Finanzinstitute mit vollem Dienstleistungsangebot, wie z. B. Banken, Einlagen von der breiten Öffentlichkeit annehmen. Diese Einleger sind vollständig durch die vom Institut für den Schutz von Bankguthaben (IPAB) ausgestellten Versicherungsscheine gedeckt, die mit vorher festgelegten Bankreserven geschaffen wurden.

Für ausländische Investitionen in Banken gibt es keine Beschränkungen. Folglich können ausländische Finanzorganisationen in Mexiko im Wege der Angliederung gegründet werden.

STEUERREGIME

Das mexikanische Bundeseinkommenssteuersystem ist allumfassend, außer in bestimmten Fällen, wie z. B. bei Zinseinnahmen von Privatpersonen. Die Zinsen werden vom Medizinischen Finanzsystem pauschal veranlagt und müssen mit der jährlichen persönlichen Gesamtsteuererklärung bezahlt werden.

  • Nicht in Mexiko ansässige Unternehmen und Privatpersonen werden mit verschiedenen in Mexiko erzielten Einkünften besteuert. Werden für Einkommenssteuerzwecke mehrere dauerhafte Niederlassungen berücksichtigt, werden alle diesen Niederlassungen zugerechneten Einkünfte in einer Jahreserklärung zusammengefasst.
  • Nichtansässige, einschließlich Mexikaner, die aus steuerlichen Gründen einen Wohnsitz im Ausland nachweisen können, werden nur mit ihrem in Mexiko erzielten Einkommen besteuert.
  • In der Regel gelten Unternehmen, die ihren Verwaltungs- oder Geschäftsführungssitz in Mexiko eingerichtet haben, automatisch als in Mexiko steuerlich ansässig.


    EINKOMMENSTEUER (ISR)

  • Die Einkommensteuer beträgt 30 % des gesamten Bruttoeinkommens eines Unternehmens, wobei Verluste bis zu zehn Jahre vorgetragen werden können. Ein Rücktrag ist nicht zulässig.
  • Die Steuersätze für natürliche Personen sind progressiv und auf 35 % begrenzt, deren Jahreseinkommen 3 Mio. MXN übersteigt. Sie unterliegen mit ihren jeweiligen weltweiten Einkünften unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit der Bundeseinkommenssteuer.


    MEHRWERTSTEUER (VAT)

    • In Mexiko gilt ein Kreditsystem, bei dem die von anderen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer mit der geschuldeten Mehrwertsteuer verrechnet werden kann.
    • Der Mehrwertsteuersatz beträgt 16 %. In einigen Fällen kann eine Mehrwertsteuer von 0 % erhoben werden.


      VERMÖGENSTEUER

      • Auf den Wert eines Unternehmens bei der Gründung oder der Ausgabe von Aktien müssen keine Steuern gezahlt werden, mit Ausnahme geringer staatlicher Gründungsgebühren.
      • Keine Besteuerung des Vermögens oder des Wertes von Vermögenswerten für natürliche Personen.


        DIVIDENDENBESTEUERUNG

        • Dividenden, die an natürliche Personen und an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10 %. Andererseits sind die Dividendensteuern im Rahmen bestimmter mit anderen Ländern geschlossener Steuerabkommen entweder niedriger oder gar nicht vorhanden.
        • Ausländische juristische Personen werden mit 30 % aller Gewinnausschüttungen belastet, die über die Nachsteuerbeträge hinausgehen.


          STEUERERKLÄRUNGEN

          • Unternehmen sind verpflichtet, bis zum 31. März des Folgejahres eine jährliche Einkommenssteuererklärung abzugeben, wobei die fällige Steuer sofort zu zahlen ist.
          • Die von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Steuererklärungen müssen zusammen mit den Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers zur Einhaltung der Bundessteuer bis zum 15. Juli des Folgejahres eingereicht werden.


            STRAFEN

            • Die Strafzinsen werden auf der Grundlage der Steuerausfälle berechnet und entsprechend der Inflation angepasst.
            • Für nicht entrichtete Steuern werden Strafen verhängt, es sei denn, der Steuerpflichtige korrigiert die Fehler und zahlt freiwillig.
            • Für verspätete Zahlungen oder zusätzliche Steuerbescheide sind ab dem Zeitpunkt, an dem die Steuern hätten gezahlt werden müssen, Zuschläge oder Strafen bis zur Höhe des kumulierten Betrags für einen Zeitraum von 5 Jahren zu zahlen.


              STEUEREINBEHALT AUF GEHÄLTER

              • Arbeitnehmer, deren Gehalt nicht mehr als MXN4000.000 beträgt, müssen keine jährliche Steuererklärung abgeben.
              • Die Arbeitgeber sind verpflichtet, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Informationserklärung abzugeben. Die Erklärung muss eine detaillierte Aufstellung der steuerpflichtigen und steuerbefreiten Vergütungen, die an die Arbeitnehmer gezahlt werden, sowie der einbehaltenen Einkommensteuer enthalten.
              • Mexikanische Unternehmen sind verpflichtet, die Einkommenssteuer auf die an die Arbeitnehmer gezahlten Vergütungen zu festgelegten Sätzen einzubehalten, und die Überweisung der einbehaltenen Steuern muss am 17. des Folgemonats erfolgen.


                ÜBERLEGUNGEN ZU AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN

                • Auf die Gewinne einer mexikanischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens wird eine Körperschaftssteuer von 10 % erhoben. Im Rahmen bestimmter Abkommen kann die Körperschaftssteuer reduziert werden.
                • Zweigniederlassungen werden in gleicher Weise besteuert wie Kapitalgesellschaften. Zahlungen von Zinsen, Provisionen, Gebühren und Tantiemen an den Sitz der juristischen Person sind nicht abzugsfähig. In einigen Fällen können Zweigstellen eine angemessene Aufteilung der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer abziehen.
                • Kapitalgewinne sind im Bruttoeinkommen enthalten und werden zum gleichen Steuersatz wie das reguläre Einkommen besteuert.
                • Die Dividendensteuer wird nicht auf vor 2014 erzielte Gewinne erhoben. Um eine Leistung zu aktivieren, sind vor 2014 und nach 2013 getrennte Einzelkonten für das Nettoeinkommenskonto nach Steuern erforderlich.
                • Dividenden, die aus Gewinnen nach Steuern stammen, werden auf Unternehmensebene nicht zusätzlich besteuert.
                • Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer sind aus Gründen der Körperschaftssteuer abzugsfähig.
                • Unternehmen des Finanzsektors müssen jährlich einen Bericht über die Bareinlagen vorlegen, die Steuerpflichtige auf unter ihrem Namen eröffneten Konten erhalten haben, wenn der Gesamtbetrag der Einlagen 15.000 USD pro Monat übersteigt.
                • Waren in Zolllagern in Mexiko gelten nicht als Betriebsstätte. Der mexikanische Kunde gilt zum Zeitpunkt der Freigabe der Waren aus den Zolllagern als Einführer.
                • Inflationsgewinne gelten als zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen und müssen als Inflationsverlust als abzugsfähige Ausgaben verbucht werden.
                • Zinsen aus Überschuldung sind nicht abzugsfähig.
                • An eine verbundene Partei gezahlte Zinsen können in bestimmten Fällen als Dividende angesehen werden.
                • Im Ausland lebende Mexikaner und mexikanische Privatpersonen unterliegen einer zusätzlichen Quellensteuer von 10 % auf Dividenden, die aus Gewinnen ausgeschüttet werden.
                • Das mexikanische Steuersystem folgt dem OECD-Musterabkommen für eine Betriebsstätte.
                • Einkünfte aus mexikanischen Quellen, die von einem ausländischen, nicht besteuerten Unternehmen erzielt werden, werden als Einkünfte eingestuft, die von einer in einem präferenziellen Steuersystem ansässigen Einrichtung erzielt werden.
                • Einkünfte aus mexikanischen Quellen, die nicht mit der Geschäftstätigkeit einer Betriebsstätte verbunden sind, werden mit spezifischen Quellensteuersätzen besteuert. Durch Steuerabkommen kann die zusätzliche Quellensteuer in bestimmten Fällen reduziert oder aufgehoben werden.
                • Mexiko kennt aus Gründen der inländischen Besteuerung keine Transparenz für ausländische Unternehmen.
                • Nettobetriebsverluste können bis zu zehn Jahre lang vorgetragen werden, während Kapitalverluste nur mit derselben Art von Einkommen verrechnet werden können.
                • Repräsentanzen können in bestimmten Fällen steuerfrei arbeiten. Beschäftigt ein Unternehmen jedoch einheimische Arbeitskräfte, so gelten für sie die normalen Lohnverpflichtungen.
                • Für den Abzug von Zahlungen für ausländische Parteien in Steuerparadiesen gelten besondere Anforderungen.
                • Die Thin-Capitalization-Regeln sehen ein Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital von 3:1 vor.
                • Während die Steuerkonsolidierungsregelung im Jahr 2014 abgeschafft wurde, wurde eine neue Integrationsregelung für Unternehmensgruppen entwickelt, die auf gemeinsamen Beteiligungen von 80 % beruhen und einen bestimmten Betrag der Einkommensteuer für einen Zeitraum von drei Jahren aufschieben können.

                DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN

                Mexiko hat mehr als 70 Steuerabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen, darunter mit den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Spanien, Frankreich, der Schweiz und Deutschland. Mexiko verhandelt derzeit mit mehreren anderen Ländern über Steuerabkommen.

                Am 7. Juni 2017 erließ Mexiko das Multilaterale Instrument (MLI) für bestimmte Länder, das noch vom mexikanischen Senat genehmigt werden muss, damit es ab dem 1. Juli 2018 in Mexiko in Kraft treten kann. Es ändert die geltenden bilateralen Steuerabkommen und setzt die von der OECD entwickelten Maßnahmen zur Steuervermeidung durch. Durch Steuerabkommen wird die Besteuerung reduziert oder der Steuerabzug vollständig aufgehoben.

                GEISTIGES EIGENTUM

                • Patente

                Bestimmt Erfindungen, die patentierbar sind. Gemäß Artikel 16 des mexikanischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum können in Mexiko folgende Gegenstände patentiert werden:

                • Die Erfindung ist brandneu
                • Eine Erfindung umfasst einige innovative oder erfinderische Verfahren
                • Erfindung hat relevante industrielle Anwendung

                Zu den patentierbaren Gegenständen gehören die folgenden:

                • Erfindungen in den Bereichen Biotechnologie, Elektrizität, Physik, Chemie, Metallurgie, Konsumgüter und Mechanik.

                Wenn eine Erfindung patentiert wird, hindert der Patentinhaber andere Unternehmen oder Einrichtungen effektiv daran, seine patentierten Erfindungen herzustellen, zu vermarkten und zu importieren.

                Um eine Erfindung zu schützen, muss eine Patentanmeldung beim mexikanischen Institut für geistiges Eigentum (MIIP) eingereicht werden.

                Vor dem MIIP können vorläufige Maßnahmen beantragt werden, die auch die Beschlagnahme von rechtsverletzenden Lebensmitteln umfassen. Das MIIP kann im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Geldbuße von bis zu 20.000 Einheiten, genannt UMA, verhängen.

                Der Patentschutz dauert bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag, wobei jährliche Gebühren zu entrichten sind.

                • Markenzeichen

                Im Wesentlichen ist eine Marke jedes Zeichen oder Symbol, das mit den Sinnen wahrnehmbar ist und so dargestellt werden kann, dass ein klarer und präziser Schutzgegenstand bestimmt werden kann, der eine Ware oder eine Dienstleistung von allen anderen Waren oder Dienstleistungen der gleichen Klasse auf dem Markt unterscheidet.

                Die folgenden Marken können nach dem Gesetz über geistiges Eigentum geschützt werden:

                • 3D-Marken
                • Bildmarken
                • mehrere operative Elemente wie Größe, Farbe, Design, Layout, Etikett, Verpackung und Dekoration, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem Markt differenzieren.
                • Düfte, Klänge, Texturen, animierte und dynamische Zeichen
                • Wortmarken
                • Wort-/Bildmarken

                Ein eingetragener Markeninhaber hat das ausschließliche Recht, die Marke zu benutzen. Die Verwendung einer nicht eingetragenen Marke kann mit bestimmten Rechten verbunden sein. Ein Markeninhaber kann beim MIIP beantragen, dass eine Marke als berühmt oder bekannt erklärt wird.

                Bekannte Marken sind solche, die in einem bestimmten Sektor oder in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind, sowie Handelsgruppen in Mexiko. Eine berühmte Marke hingegen ist einem Großteil der Öffentlichkeit bekannt.

                Marken, die nicht unterscheidungskräftig genug oder einer Mehrheit der Öffentlichkeit bekannt sind, können eingetragen werden, wenn der Markeninhaber nachweist, dass die Marke durch wiederholte Benutzung eine Unterscheidungskraft bei den Verbrauchern oder in der Öffentlichkeit erworben hat.

                Marken sind nach erfolgreicher Registrierung beim MIIP geschützt. Im Falle von Verstößen bei der Verwendung von Marken durch andere Parteien kann ein Markeninhaber beim MIIP Ansprüche in Bezug auf Folgendes geltend machen:

                • Verwaltungsrechtliche Löschungs- und Nichtigkeitsklagen
                • Aktionen der Opposition
                • Nichtverwendungs-Löschungsaktionen
                • Bei Verletzungsklagen können Markeninhaber nach Abschluss eines Verwaltungsverfahrens und Bestätigung der Entscheidung des MIIP vorläufige Maßnahmen beantragen, die die Beschlagnahme der verletzten Waren und die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz umfassen können.

                Der Markenschutz wird für zehn Jahre ab dem Anmeldetag durchgesetzt. Die Marke ist verlängerbar, wenn der Inhaber die Marke mehr als drei Jahre lang ununterbrochen benutzt. Wenn die Benutzung für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die unter den Schutz fallen, nicht angemeldet wird, werden die übrigen Waren und Dienstleistungen vom Markenschutz ausgenommen.

                • Eingetragene Geschmacksmuster

                Ein Geschmacksmuster kann nach dem IPL-Gesetz eingetragen werden, wenn es brandneu ist oder in industriellen Anwendungen verwendet wird. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt, nämlich Industriemodelle und Industriezeichnungen.

                Der Inhaber eines eingetragenen Geschmacksmusters erhält das ausschließliche Recht zur Nutzung seines Geschmacksmusters und untersagt anderen die Nutzung oder Herstellung des eingetragenen Geschmacksmusters.

                Der Schutz eines Geschmacksmusters muss vor dem MIIP angemeldet werden. Eingetragene Geschmacksmusterrechte werden ähnlich wie Patente durchgesetzt. Die Schutzdauer für eingetragene Geschmacksmuster beträgt fünf Jahre ab dem Anmeldetag. Der Versicherungsschutz kann für gleiche Zeiträume bis zu 25 Jahren verlängert werden.

                • Nicht registrierte Designs

                Nicht eingetragene Geschmacksmuster können entweder als dreidimensionale Marke, die unterscheidbar und nicht nur funktional ist, oder urheberrechtlich geschützt werden.

                • Urheberrecht

                Das Urheberrecht bezeichnet die Anerkennung des Schutzes, den der Staat für literarische und künstlerische Werke gewährt, indem er dem Urheber oder Schöpfer ausschließliche Rechte moralischer und erbrechtlicher Art an seinen Werken einräumt.

                Die folgenden Werke können durch das Bundesurheberrechtsgesetz geschützt werden:

                • Musikalische Werke
                • Literarische Werke
                • Audio-visuelle Arbeiten
                • Dramatische Werke
                • Kinematografische Werke
                • Fotografie Arbeiten
                • Computer-Programme
                • und andere geistige Werke

                Der Rechtsvorbehalt kann auch für die in den Werken auftretenden Personen, die Namen und Titel der Veröffentlichungen, die Personengruppen, die künstlerische Tätigkeiten ausüben, und die originellen Funktionsmerkmale von Werbekampagnen gelten. Der eingetragene Schutz und der Vorbehalt von Rechten ermöglichen es den Urhebern, Dritte daran zu hindern, das Werk ohne Zustimmung oder Lizenz zu vervielfältigen.

                Das Urheberrecht muss registriert werden, um Schutz für die Schöpfungen eines Antragstellers auf materiellen Medien zu erhalten. Die Eintragung muss beim Urheberrechtsamt eingereicht werden.

                Es gibt zwei Arten von Urheberrechtsverletzungen: die reine Urheberrechtsverletzung, die vom Copyright Office verfolgt wird, und die kommerzielle Verletzung, die vom MIIP verfolgt wird.

                Inhaber von Urheberrechten können in bestimmten Fällen von Rechtsverletzungen Strafanzeige erstatten. Der Urheberrechtsinhaber kann eine Unterlassungsklage einreichen und vor Gericht Schadensersatz fordern.

                Der Schutz eines urheberrechtlich geschützten Werks gilt für die gesamte Lebenszeit des Urhebers plus 100 Jahre nach seinem Tod. Die Amtszeit ist nicht verlängerbar. Titel von Veröffentlichungen sind für ein Jahr geschützt, während Schriftzeichen, Namen von Einzelpersonen und Gruppen, die künstlerische Tätigkeiten ausüben, fünf Jahre lang geschützt sind. Diese Urheberrechte können auf unbestimmte Zeit verlängert werden, sofern sie ständig genutzt werden.

                PRODUKTHAFTUNG UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

                • Die Haftung für unerlaubte Handlungen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, z. B. in den Zivilgesetzbüchern der einzelnen Länder und im Bundesverbraucherschutzgesetz.
                • Einfach ausgedrückt, gibt es in Mexiko bis zur Änderung des Bundesgesetzes zum Verbraucherschutz im Jahr 2004 keine Produkthaftung.

                Bundesgesetz über den Verbraucherschutz

                • Produkte und Dienstleistungen, die potenziell gefährlich für die Verbraucher sind oder die Umwelt schädigen können, müssen Hinweise und Warnungen über ihre schädlichen Eigenschaften enthalten. Außerdem müssen Anweisungen und empfohlene Richtlinien in der Verpackung oder bei der Bezahlung einer Dienstleistung enthalten sein.
                • Die Verbraucher können den Austausch von Waren oder Dienstleistungen, die Rückgängigmachung des Vertrags oder die Herabsetzung der Entschädigung verlangen, wenn die Ware oder die Dienstleistung mit Fehlern oder versteckten Mängeln behaftet ist, die sie für die gewöhnliche Verwendung unbrauchbar machen. Der Anspruch muss vom Verbraucher gegenüber dem Verkäufer, Hersteller und/oder Importeur geltend gemacht werden.

                Zivilgesetzbücher

                Im Zivilgesetzbuch des Bundes und der Länder sind alle zivilrechtlichen Ansprüche, die Verbraucher im Falle fehlerhafter Produkte oder potenziell schädlicher Dienstleistungen geltend machen können, klar definiert. Eine Partei, die einem Verbraucher einen Verlust oder Schaden zufügt, ist verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, es sei denn, der Schaden ist nachweislich auf Fahrlässigkeit des Beschwerdeführers zurückzuführen.

                Verkäufer, Hersteller und Importeure werden zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, wenn der Verlust oder der Schaden unmittelbar durch die unerlaubte Handlung und die Verletzung einer Verpflichtung verursacht wurde, wobei die Haftung für den Verlust und den Schaden, den ein Verbraucher infolge der Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung erlitten hat, berücksichtigt wird.

                Der Geschädigte kann seine Ansprüche gegenüber dem Täter in zwei Formen geltend machen:

                • Führen Sie die erforderlichen Maßnahmen durch, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wann immer dies möglich ist.
                • Zahlung von Schadenersatz an das Opfer.

                Sammelklagen

                Im Jahr 2010 hat der Bundeskongress mehrere Gesetze zu Sammelklagen in Kraft gesetzt. Nach der Bundeszivilprozessordnung und anderen Bestimmungen wurden bestimmte Bereiche geschaffen, in denen Sammelklagen anwendbar sind. Sie enthält auch die Regeln und Verfahren sowie die Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes für die Mitglieder der Sammelklage.

                Sammelklagen können eingereicht werden über:

                • Gemeinsamer Vertreter einer Klasse mit mindestens 30 Mitgliedern
                • Amt für Verbraucherschutz
                • Gemeinnützige, zivile Organisationen, die seit mindestens 12 Monaten vor dem Anmeldetag rechtmäßig gegründet sind und deren Aufgabe es ist, die Rechte und Interessen der Betroffenen in der betreffenden Angelegenheit zu verteidigen.

                Die Bundesgerichte sind uneingeschränkt zuständig für die Verhandlung und Bearbeitung von Sammelklagen, wenn die Waren und Dienstleistungen private, öffentliche oder Umweltschäden sowie eine unerlaubte Haftung verursacht haben.

                Damalion Mexico Desk möchte juristische Personen bei der Gründung ihres Unternehmens in Mexiko unterstützen. Wir sind stolz auf unser Fachwissen und unsere Erfahrung, die es uns ermöglichen, ausländische Investoren bei dem langwierigen Prozess der Unternehmensgründung in Mexiko zu unterstützen. Unser Expertenteam setzt sich aus Fachleuten verschiedener Bereiche zusammen, darunter Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Unternehmensberatungsdienste. Die Zusammenarbeit mit lokalen Experten, die die Herausforderungen, die ausländische Investoren zu bewältigen haben, genau kennen, wird Ihnen helfen, Ihr Unternehmen zu einer soliden Integration und zum Erfolg in Mexiko zu führen.

                Wenn Sie ein Unternehmen in Mexiko gründen wollen und wissen möchten, wie wir den Prozess reibungslos und effizient gestalten können, kontaktieren Sie uns noch heute.

                 

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