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China ist ein herausfordernder, aber auch spannender Markt für ausländische Investoren, auf dem sie sich zurechtfinden und erfolgreich sein können. Erstens gibt es eine Menge Papierkram, der auf lokaler und provinzieller Ebene erledigt werden muss. Die Vorteile der Gründung eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) überwiegen jedoch das langwierige Registrierungsverfahren und alle anderen Risiken, die mit einer Geschäftstätigkeit in China verbunden sind. Ein Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die speziell für internationale Investoren konzipiert wurde. Bitte beachten Sie, dass Hongkong das Tor zu China ist. Deshalb kann ein Unternehmen in Hongkong auch Ihnen helfen, Ihre Investitionen in China zu optimieren.

Das berühmte “Wholly Foreign Owned Enterprise

Damit ein vollständig in ausländischem Besitz befindliches Unternehmen (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) seine Geschäftstätigkeit in China aufnehmen kann, muss es mindestens einen Investor haben. Maximal 50 ausländische Investoren sind zugelassen, wobei es empfehlenswert ist, eine konsolidierte internationale Beteiligung an einer Offshore-Gesellschaft zu strukturieren, bevor man sich an die Gründung eines Unternehmens in China macht.

Eine weitere Unternehmensstruktur in China, die Foreign Invested Enterprises (FIEs), kann mit teilweisem oder vollständigem ausländischem Kapital gegründet werden. Bei letzteren erhalten ausländische Investoren die volle Kontrolle über Betriebs-, Investitions- und Managementstrategien im Namen des Unternehmens. Ein vollständig in ausländischem Besitz befindliches Unternehmen (WFOE) mit mehr als einem Investor muss einen eigenen Vorstand haben. Ein Unternehmen in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) mit einem einzigen Investor muss hingegen einen Geschäftsführer und keinen Vorstand haben.

Während Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOEs) mit einigen Einschränkungen in verschiedenen Branchen tätig werden können, müssen Investoren die Bestimmungen des chinesischen Katalogs für Auslandsinvestitionen (Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue) und branchenspezifische Vorschriften beachten. Die Liberalisierung der Auslandsinvestitionen hat die Popularität von Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) bei internationalen Investoren erhöht, wobei Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) eines der am häufigsten genutzten Investitionsvehikel in China ist.

Anforderungen für die Registrierung von Unternehmen in ausländischem Besitz (WFOE)

Um in China eine Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) zu gründen, muss der Investor die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 1 Investor für ein Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) mit ständigem Wohnsitz in einem anderen Land als China, Hongkong, Macao und Taiwan.
  • Ein (1) Direktor oder Vorstand. In einem vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmen (WFOE) kann ein Investor als Geschäftsführer eingesetzt werden.
  • Ein (1) gesetzlicher Vertreter
  • Ein (1) Generaldirektor
  • Eine (1) Aufsichtsperson, die nicht Direktor, Manager, leitender Angestellter oder gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) ist
  • Eingetragene Geschäftsadresse, bei der es sich auch um ein virtuelles Büro handeln kann
  • Größe und Umfang eines neu zu gründenden Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE)

Je nach Branche und Region können für ein Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) zusätzliche Dokumente erforderlich sein, um ein Unternehmen in China erfolgreich zu gründen.

Vollständig in ausländischem Besitz befindliches Unternehmen (WFOE) Registriertes und Startkapital

Für Erstinvestoren in China kann es verwirrend sein, zwischen einem tatsächlichen Startkapital und einem registrierten Kapital zu unterscheiden. Ein zuverlässiges Beratungsunternehmen, das bei der Gründung von Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) in China hilft, kann Investoren ein tieferes Verständnis zwischen diesen beiden Faktoren vermitteln.

Gegenwärtig hat China die Vorschriften über die Mindesthöhe des Gründungskapitals und des eingetragenen Kapitals für Unternehmen in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) aufgehoben. In der Regel gibt es keinen Mindestkapitalanteil, der bei der Gründung investiert werden muss. mit Ausnahme der tatsächlichen Kosten für das Registrierungsverfahren.

Um eine reibungslose und unkomplizierte Gründung und Ausstellung der Registrierungsbescheinigung zu ermöglichen, wird Investoren empfohlen, ein registriertes Kapital von 1.000.000 RMB oder mehr für Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) zu deklarieren.

Investoren müssen bedenken, dass das eingetragene Kapital nicht unmittelbar nach der Eintragung in das Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) eingebracht werden muss. Das empfohlene Startkapital bezieht sich auf den Betrag, den ein Unternehmen als Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) innerhalb eines festgelegten Zeitraums von 29 Jahren produzieren will. Das registrierte Kapital eines Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) kann zur Deckung der Kosten für den Betrieb eines neu gegründeten Unternehmens und seiner Aktivitäten verwendet werden, einschließlich der Zahlungen an die Belegschaft, der Mieten für Büros oder Einrichtungen und des Kaufs von Produkten.

Angesichts des einfachen und unkomplizierten Registrierungsverfahrens ist es kein Wunder, dass viele Investoren ein WFOE (Wholly Foreign Owned Enterprise) in China gründen möchten.

Registrierung einer chinesischen Adresse durch ein Unternehmen in ausländischem Besitz (WFOE)

Um die Eintragung eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) in China abzuschließen, müssen ausländische Unternehmen den lokalen Behörden eine gültige registrierte Adresse vorlegen. In der Regel verlangen die chinesischen Behörden von den Investoren die Vorlage der folgenden Dokumente:

  • 2 Originalkopien des Büromietvertrags
  • 2 Kopien der Wohnungseigentumsbescheinigung für die eingetragene Unternehmensadresse. Das Dokument muss mit der offiziellen Unterschrift oder dem Stempel des Titelinhabers versehen sein

In einigen Regionen Chinas ist es möglich, ein Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) zu gründen und stattdessen einen Mietvertrag für ein virtuelles Büro abzuschließen. Gemäß der Freihandelszone (FTZ) gestatten einige chinesische Regionen die Gründung eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE), das lediglich eine virtuelle Büroadresse hat.

Beabsichtigt ein Unternehmen in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE), Exportgeschäfte zu tätigen, ist die Eintragung einer tatsächlichen Büroadresse erforderlich, um alle Steuererklärungsvorteile nutzen zu können.

Erforderliche Dokumentation für China Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE)

Handelt es sich bei dem Investor eines Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) um eine Gesellschaft, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden, um eine erfolgreiche Unternehmensgründung zu gewährleisten:

  • Umfassender Geltungsbereich des neu zu gründenden Unternehmens in China. Wenn ein Unternehmen Export- und Importtätigkeiten ausüben möchte, muss es alle Waren auflisten, die geliefert werden sollen.
  • Bankschreiben Referenzen
  • Generieren Sie mindestens zehn chinesische Namen für das Unternehmen
  • 2 notarielle Beglaubigungen der Identifikation des Investors und Bescheinigung der RegistrierungDiese Dokumente sollten von einem örtlichen Notar beglaubigt und von der chinesischen Botschaft im Heimatland des Investors überprüft werden.
  • Kopien der Originalreisepässe und Kopien der Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter und Aufsichtspersonen des zu gründenden Unternehmens in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE).
  • Kopien der Pässe des Finanzleiters und des Steuerfachmanns des zu gründenden Unternehmens.

Umfassendes Verfahren zur Gründung eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens (WFOE)

Vor-Lizenzierungsverfahren

Bevor Sie in China ein Unternehmen in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) gründen können, müssen Investoren verschiedene Vorlizenzierungsanforderungen erfüllen, darunter:

  • Zusammentragen aller relevanten Unterlagen für das Bewerbungsverfahren
  • Genehmigung des chinesischen Firmennamens für die Anmeldung und Vorregistrierung
  • Vorlage der vom Investor/von den Investoren unterzeichneten Dokumente
  • Antragsverfahren für Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE)
  • Fertigstellung der Zulassungsbescheinigung des Ministeriums für Außenwirtschaftsbeziehungen und Handel
  • Fertigstellung der Gewerbeanmeldung

Post-Licensing-Verfahren

Investoren müssen sich alle erforderlichen Geschäftslizenzen sichern, um in China tätig zu werden. Im Folgenden sind einige Aktivitäten aufgeführt, die durchgeführt werden müssen, bevor ein Unternehmen in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) seine Tätigkeit in dem Land aufnehmen kann.

  • Anmeldung bei den örtlichen Dienststellen für öffentliche Sicherheit
  • Herstellung von Firmenstempeln
  • Eröffnung eines Bankkontos in China
  • Beantragung und Genehmigung von Import- und Exportlizenzen, falls erforderlich
  • Beantragung der Genehmigung für den allgemeinen Steuerzahler (MwSt.) und der Steuererstattung, wie beantragt

Überblick über das chinesische Steuersystem für Unternehmen in ausländischem Besitz (WFOE)

China ist bekannt für sein komplexes Steuersystem. Für Investoren, die eine Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) gründen wollen, gibt es die relevanten Steuern zu beachten:

Einkommensteuer für Unternehmen

Je nach Größe des Steuerpflichtigen muss die Unternehmensgewinnsteuer in China monatlich oder vierteljährlich innerhalb von 15 Tagen am Monats- oder Quartalsende gezahlt werden. Diese wird am Ende des Jahres oder innerhalb von fünf Monaten nach dem 31. Dezember eines jeden Jahres veranlagt und mit dem Finanzamt abgerechnet.

Die Unternehmensgewinnsteuer wird im Wesentlichen auf der Grundlage des Unternehmereinkommens oder der Gewinnsteuer berechnet, die ein Unternehmen monatlich oder vierteljährlich erwirtschaftet. Der Vertragspreis für in China erbrachte Dienstleistungen kann auch zur Berechnung der Unternehmenssteuer herangezogen werden, die ein WFOE (Wholly Foreign Owned Enterprise) zahlen muss.

In China haben die Steuerbehörden das Recht, die Steuersätze nach der ersten Veranlagung neu festzusetzen. Einfach ausgedrückt: Unternehmensgewinnsteuer = Gewinn vor Steuern oder Vertragspreis X geltender Gewinnsteuersatz X geltender EIT-Satz.

In der Regel liegt der Gewinnsteuersatz zwischen 15 % und 50 %, je nach Art der Dienstleistungen, die ein Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) erbringt. Der Gewinnsteuersatz gliedert sich in die folgenden Aktivitäten:

  • 30% bis 50% für Verwaltungsdienstleistungen
  • 15 % bis 30 % für Entwurfs- und Beratungsleistungen
  • 15% für andere Dienstleistungen

Der Gewinnsteuersatz wird von der örtlichen Steuerbehörde festgelegt. Nach dem chinesischen Körperschaftssteuergesetz kann die anwendbare Körperschaftssteuer für ausländische Unternehmen wie Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOEs) bis zu 25% betragen.

Mehrwertsteuer

Der Prozentsatz des Mehrwertsteuersatzes in China hängt vom Tätigkeitsbereich eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens (WFOE) ab. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in China beträgt 17 % für Handelsunternehmen und 6 % für Beratungsunternehmen. Darüber hinaus wird die Mehrwertsteuer in vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmen (WFOEs) abzugsfähig sein.

Die drei Punkte des Mehrwertsteuersystems in China für Unternehmen in ausländischem Besitz (WFOE) sind wie folgt

  1. Ein vollständig in ausländischem Besitz befindliches Unternehmen (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) muss als allgemeiner Steuerzahler registriert sein, bevor es im Laufe seiner Geschäftstätigkeit den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
  2. Eine spezielle Mehrwertsteuerrechnung kann für den Vorsteuerabzug verwendet werden.
  3. Ein vollständig in ausländischem Besitz befindliches Unternehmen (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) muss Einnahmen erzielen, bevor es mit der Zahlung der Mehrwertsteuer beginnen kann. Ein Unternehmen in ausländischem Besitz muss in China legale Einkünfte im Rahmen der Kapazität des Unternehmens erzielen, um die Mehrwertsteuerrechnungen vom Gesamtbetrag der auf seine Einkünfte zu zahlenden Mehrwertsteuer abziehen zu können.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Sie, sobald Sie die Mehrwertsteuer oder andere Steuern bezahlt haben in China, ist es weniger wahrscheinlich, sie direkt zurückzubekommen. Chinesische Rechnungen gelten für den Vorsteuerabzug nur 360 Tage lang als gültig, es sei denn, ein WFOE (Wholly Foreign Owned Enterprise) beantragt beim Finanzamt eine Steuerveranlagung, um Fehler zu korrigieren.

Quellensteuer

  • Quellensteuern fallen an, wenn die in China erzielten Einnahmen ins Ausland transferiert werden.
  • Eine Dienstleistungsvereinbarung wird geschlossen, wenn ein chinesisches Unternehmen in ausländischem Besitz (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) an eine ausländische Einrichtung entsandt wird. Auf den Betrag des Dienstleistungsvertrags werden insgesamt 10 % erhoben. Der endgültige Satz der Quellensteuer wird nach sorgfältiger Prüfung der Verträge und Rechnungen festgelegt.
  • Die Quellensteuer in China besteht hauptsächlich aus der Unternehmenssteuer (Enterprise Income Tax, EIT), die von einem chinesischen Steuerbeamten nach eingehender Prüfung festgesetzt wird. Die Quellensteuer liegt zwischen 20 % und 25 %, die Mehrwertsteuer zwischen 6 % und 17 % und die Kurtaxe zwischen 11 % und 13 %, je nachdem, wo sich das bewertende Steuerbüro in China befindet.
  • Je nach dem Land, in das die Gelder überwiesen werden, kann gemäß den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuerermäßigung für den Gesamtbetrag der in China gezahlten Unternehmensgewinnsteuer gewährt werden.
  • Die chinesische Mehrwertsteuer und der Mehrwertsteuerzuschlag sind in der Regel in anderen Ländern nicht erstattungsfähig.
  • Vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen (Wholly Foreign Owned Enterprise, WFOE) können Einkommensteuer zahlen, bevor sie die Dividenden ins Ausland zurückführen.

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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.