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Bei der Verbriefung handelt es sich um einen Finanzierungsprozess, bei dem ein Originator einen oder mehrere Vermögenswerte oder Risiken gegen Bargeld auf eine Verbriefungsgesellschaft überträgt. Der Verbriefungsorganismus finanziert sich durch die Emission von Wertpapieren, die durch die übertragenen Vermögenswerte (Sicherheiten) und die mit diesen Vermögenswerten erzielten Einnahmen besichert sind.

VERBRIEFUNGSRECHT

Das luxemburgische Verbriefungsgesetz in seiner revidierten Fassung (das Verbriefungsgesetz), das die luxemburgischen Verbriefungsorganismen (SVs) regelt, ist seit mehr als fünfzehn Jahren in Kraft und hat sich zu einem zentralen Bestandteil des Erfolgs Luxemburgs als führendes Zentrum für Verbriefungen und strukturierte Finanztransaktionen entwickelt.

ZIEL, ZWECK

In Luxemburg ist die Verbriefung eine Technik, die es dem Übertragenden (Fonds, Gesellschaft oder spezialisiertes Vehikel – SPV) ermöglicht, Risiken im Zusammenhang mit Forderungen, jeder Form von Vermögenswerten oder Verpflichtungen, die von Dritten übernommen wurden oder mit von Dritten durchgeführten Transaktionen verbunden sind, zu erwerben oder zu übernehmen. Der Verbriefungsorganismus erhält oder trägt dieses Risiko durch die Ausgabe von Wertpapieren, deren Wert und Rendite an die verbrieften Vermögenswerte gebunden sind.

Die Verbriefung ermöglicht es, Cashflow produzierende illiquide Vermögenswerte in einem Investmentvehikel (SPV) zusammenzufassen. Die vom Vermögenspool erzeugten Zahlungsströme werden stattdessen umgeleitet, um Zahlungen an Kapitalmarktinstrumente zu leisten, die vom Verbriefungsorganismus ausgegeben werden.

Unternehmen oder Privatpersonen können die Verbriefung nutzen, um einige Vermögenswerte von ihrem Vermögen zu trennen, sie in ein luxemburgisches Verbriefungsvehikel einzubringen und das Risiko zu eliminieren, diese Vermögenswerte zu behalten oder zu verwalten. Die Investoren finanzieren den Verbriefungsorganismus dementsprechend durch die Ausgabe von Wertpapieren. Folglich tragen sie die Risiken, die mit den von dieser Einheit gehaltenen Vermögenswerten verbunden sind.

RECHTLICHE FORM

VERBRIEFUNGSFONDS

Verbriefungsfonds sind eigentlich keine juristischen Personen. Sie werden von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet. Sie werden als von der Verwaltungsgesellschaft getrenntes Treuhandvermögen gegründet, die in Luxemburg ansässig sein muss (Sàrl oder SA, d.h. eine private oder öffentliche Aktiengesellschaft). Das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines solchen Fonds müssen von denen der Verwaltungsgesellschaft getrennt sein. Ein Verbriefungsfonds kann sich aus vielen Teilfonds zusammensetzen, die in keinem Zusammenhang zueinander stehen.

VERBRIEFUNGSGESELLSCHAFTEN

Verbriefungsgesellschaften sollten in Form einer Aktiengesellschaft (société anonyme), einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) oder einer Genossenschaft in Form einer Aktiengesellschaft (société cooperative organisée comme une société anonyme) gegründet werden.

Die Satzung einer Verbriefungsgesellschaft kann es ihrem Vorstand/Manager ermöglichen, ein oder sogar mehrere Compartments einzurichten, die jeweils einem bestimmten Teil ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen würden. Compartments ermöglichen die Trennung von Management, Verbindlichkeiten, Rückgriff und Liquidation. Das Mindestkapital einer Verbriefungsgesellschaft entspricht dem normalen Mindestkapital für Handelsgesellschaften (12.500 EUR oder 31.000 EUR).

Rechtliche Grundlagen

In Luxemburg gibt es zwei Arten von Verbriefungsorganismen.

  • Eine Verbriefungsgesellschaft, die eine vor einem Notar gegründete juristische Person ist.
  • Ein Verbriefungsfonds, bei dem es sich um eine vertraglich begründete, nicht gesellschaftsrechtlich organisierte Eigentümergemeinschaft von Vermögenswerten unter den Anteilsinhabern handelt.

Jedes Vehikel kann in Teilfonds mit eigenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgeteilt werden, die sich rechtlich von denen anderer Teilfonds unterscheiden.

Die von luxemburgischen Verbriefungsorganismen erworbenen Basiswerte umfassen Forderungen jeglicher Art (Darlehen, Kundenforderungen, Handelsforderungen, kurz- oder langfristige Schuldverschreibungen), mit Forderungen verbundene Zahlungsströme, Verträge, Verpflichtungen, mit Verträgen verbundene Risiken, die Realisierung von Termingeschäften, bewegliche Vermögenswerte jeglicher Art, Aktien, Anleihen, Immobilien, Rechte an geistigem Eigentum.

STEUERLICHE ASPEKTE EINER VERBRIEFUNGSGESELLSCHAFT

In Luxemburg wird eine Verbriefungsgesellschaft mit dem üblichen Körperschaftssteuersatz besteuert (d.h. mit dem Gesamtsatz von 28,59 Prozent in Luxemburg-Stadt). Tatsächlich liegt der steuerpflichtige Gewinn jedoch mit ziemlicher Sicherheit nahe bei Null, da der Großteil der Erträge von Verbriefungsgesellschaften schnell an die Anleger zurückgezahlt wird.

Nach dem Gesetz gilt jede Verpflichtung (Zinsen oder Dividenden) gegenüber Anlegern als abzugsfähige Ausgabe.

Dividenden, die von einer Verbriefungsgesellschaft in Luxemburg gezahlt werden, gelten für Steuerzwecke als Zinsen. Eine Verbriefungsgesellschaft unterliegt keinem Verschuldungsgrad und ist nicht der luxemburgischen Vermögenssteuer unterworfen.

SV in Form einer Gesellschaft hat die folgenden steuerlichen Vorteile:

  • Steuerliche Neutralität.
  • SVs sind körperschaftsteuerpflichtig. Ihre Steuerbemessungsgrundlage wird jedoch zusammen mit den Erträgen aus verbrieften Wertpapieren durch Zins- oder Dividendenzahlungen an die Wertpapierinhaber gesenkt. Infolgedessen scheint ihre Steuerbemessungsgrundlage gleich Null oder sehr nahe daran zu sein.
  • Auch auf Dividendenausschüttungen, Zahlungen auf Fondsanteile sowie Zinszahlungen auf Schuldverschreibungen wird keine Quellensteuer erhoben.
  • Die Inanspruchnahme des luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommensnetzes unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die luxemburgischen Steuerbehörden.
  • Doppelbesteuerungsabkommen begünstigen Luxemburger Verbriefungsgesellschaft

Verbriefungsorganismen können alle von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen. Es ist ein günstiges Steuersystem mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Luxemburg und mehr als 70 anderen Ländern. Für bestimmte Arten von Transaktionen, wie z.B. die Verbriefung, wird durch das Verbriefungsgesetz Steuerneutralität erreicht

  • Vermögenssteuer (die NWT)

Außerdem unterliegt eine SV-Gesellschaft einer nominalen jährlichen Vermögenssteuer (NWT). Für das Geschäftsjahr 2020, wenn die Ausschüttung von Finanzanlagen, Wertpapieren und Bankguthaben der SV-Gesellschaft 90 % ihres gesamten Bruttovermögens sowie 350.000 EUR übersteigt, wird die Mindest-NWT-Abgabe auf 4.815 EUR festgesetzt. Andernfalls würde die Mindestgebühr für den NWT zwischen 535 EUR und 32.100 EUR liegen, je nach dem Gesamtbruttovermögen des SV-Unternehmens. Da das Vermögen einer SV-Gesellschaft in der Regel zu mindestens 90 % aus Finanzaktiva besteht, sollte die jährliche Mindeststeuer 4.815 EUR nicht übersteigen.

STEUERLICHE ASPEKTE EINES VERBRIEFUNGSFONDS

Verbriefungsfonds werden nach luxemburgischem Recht für einen Luxemburger FCP (Fonds Commun de placement) besteuert. Ertragsausschüttungen an Anleger können von der Steuerbemessungsgrundlage einer Verbriefungsgesellschaft abgezogen werden. Die Ertragsausschüttungen an die Anleger sind von der Quellensteuer auf luxemburgische Dividenden befreit.

Bei Gebietsansässigen geht die luxemburgische Steuerverwaltung in der Regel davon aus, dass Transaktionen auf Fondsebene unberücksichtigt bleiben und Erträge nur dann erfasst werden, wenn Anteile verkauft werden und der Fonds eine Auszahlung vornimmt.

Gebietsfremde sind normalerweise von der luxemburgischen Steuer auf Fondserträge und Kapitalgewinne befreit.

VERWALTUNG UND BUCHHALTUNG

Eine Verbriefungsgesellschaft muss ihre Bücher nach den allgemeinen luxemburgischen Rechnungslegungsstandards erstellen.

Ein Verbriefungsfonds muss von einer Verwaltungsgesellschaft (einer Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit) verwaltet werden. Ein Verbriefungsfonds kann in Teilfonds aufgeteilt werden, die jeweils unabhängig voneinander liquidiert werden können. Ein Verbriefungsfonds unterliegt denselben Rechnungslegungsvorschriften, wie sie für luxemburgische kollektive Investmentfonds gelten. Die Rechnungslegung einer Verbriefungszweckgesellschaft sollte in beiden Fällen von einem von der CSSF zugelassenen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Ein Verbriefungsorganismus muss von der CSSF zugelassen und beaufsichtigt werden, wenn er ständig Wertpapiere an das Publikum ausgibt. Eine solche Zweckgesellschaft sollte in der Tat ihre liquiden Mittel und Wertpapiere einem Verwahrer anvertrauen, bei dem es sich um eine luxemburgische Bank handeln muss.

Wenn Sie weitere Informationen über das Verbriefungsvehikel in Luxemburg benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Finanzberater, die Sie bei der Gründung einer Gesellschaft auf der Grundlage Ihrer Geschäftsinteressen unterstützen können.

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