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Das Großherzogtum Luxemburg ist der perfekte Ort, um ein Unternehmen zu gründen. Es ist weithin bekannt für seine hervorragende Wirtschaftspolitik, die Unternehmer und Investoren aus dem Ausland anzieht. Angesichts der attraktiven Lage auf der Landkarte, der sozioökonomischen Stabilität und der hervorragenden Unternehmensanreize ist es nicht verwunderlich, dass Investoren aus dem Ausland ihre Unternehmen in dem kleinen und wohlhabenden Land Luxemburg gründen.

Wir können Ihnen helfen, den ersten Schritt zu tun, wenn Sie ein Unternehmen in Luxemburg gründen möchten.

Die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg ist ein einfacher und unkomplizierter Prozess, ähnlich wie in anderen EU-Ländern wie Zypern. In diesem ausführlichen Beitrag erfahren Sie, dass es unbestreitbar einfach und schnell ist, ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen. Der gesamte Prozess der Unternehmensgründung kann in nur zehn Tagen abgeschlossen werden.

Schritt 1 – Wählen Sie die Rechtsform, die am besten zu Ihrer Geschäftstätigkeit passt

Unabhängig von der Größe und der Art des Unternehmens, das Sie in Luxemburg gründen möchten, ist es immer am besten, den Prozess mit der Bestimmung der Rechtsform zu beginnen, unter der das Unternehmen bekannt sein wird. Folgende luxemburgische Rechtsformen stehen ausländischen Unternehmern zur Auswahl:

  • Einzelfirma

Die Gründung eines Einzelunternehmens setzt voraus, dass das Unternehmen als Einzelperson gegründet wird, anstatt eine völlig eigenständige juristische Person zu schaffen. Das Einzelunternehmen ist flexibler und erfordert nur wenige Verwaltungsverfahren und ein Minimum an Gefühlen, um erfolgreich gegründet zu werden. Folglich birgt es auch das größte Risiko, da es keine klare Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Eigentum des Unternehmers gibt.

  • Unternehmen

Die meisten ausländischen Unternehmer entscheiden sich für die Eintragung ihres Unternehmens als Gesellschaft, da so eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftseigentum gewährleistet ist. In diesem Fall ist die Haftung des Unternehmers nur auf seine Einlagen oder Anteile beschränkt. Der unpersönliche Charakter von Kapitalgesellschaften bedeutet, dass sie in erster Linie auf das von den Gesellschaftern bereitgestellte Kapital angewiesen sind. Die drei häufigsten Gesellschaftsformen in Luxemburg sind folgende:

  • Aktiengesellschaft (SA)

Diese Rechtsform der Gesellschaft wird durch eine notarielle Urkunde gegründet. Zum Zeitpunkt der Gründung sollte ein Mindestkapital von 30.000 € vollständig gezeichnet oder zu mindestens 25 % eingezahlt sein (7.500 €). Eine Aktiengesellschaft ist im Allgemeinen offen für den Eintritt neuer Aktionäre und den Zugang zu den Kapitalmärkten.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird ebenfalls durch die Erstellung einer notariellen Urkunde gegründet. Ein Mindestkapital von 12.000 € ist erforderlich und muss bei der Gründung vollständig eingezahlt werden. Ein Hauptargument für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, dass den Gründungsgesellschaftern eine stärkere Kontrolle über das Aktieneigentum gewährt wird, da diese Aktien im Allgemeinen nicht frei gehandelt werden.

  • Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S)

Es handelt sich um eine Rechtsform, die nur von einer Einzelperson gegründet werden kann, die vom Wirtschaftsministerium eine Geschäftserlaubnis erhalten hat. Die Gründung einer Vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch eine private Urkunde beeinflusst. Was das Mindestkapital anbelangt, so sollte eine tatsächliche Person zwischen 1 und 12.000 € besitzen, wobei 100 % des Betrags zum Zeitpunkt der Gründung vollständig eingezahlt sein müssen.

Es gibt noch weitere Gesellschaftsformen, die in Luxemburg gegründet werden können, aber die oben aufgeführten sind die am häufigsten gegründeten und ordnungsgemäß im luxemburgischen Unternehmensregister eingetragenen Gesellschaften.

BESONDERE ANFORDERUNGEN AN DEN FINANZSEKTOR

Banken und berufsständische Einrichtungen des Finanzsektors (PFS) müssen vom Minister eine Lizenz erhalten. Die Beamten der Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (CSSF), die für die vorläufige Bewertung der Anträge zuständig sind, die auf eine vollständige Genehmigung warten.

Die wichtigsten Bedingungen, die den Banken auferlegt werden, sind die folgenden:

  • Nur bestimmte Rechtsformen der Niederlassung dürfen verwendet werden
  • Die zentrale Präsenz und Verwaltung sollte bekannt sein, d.h. es sollten Verwaltungs- und Governance-Regeln, die Organisation des Rechnungswesens, interne Kontrollverfahren, die IT-Infrastruktur, die Auslagerung und Strategien festgelegt werden.
  • Ein bestimmter Mindestbetrag an Kapitalanteilen ist vorgeschrieben
  • das Vorhandensein einer Aktionärsstruktur und die Kompetenz der Gruppenstruktur, zu der die Bank gehört
  • Der gute Ruf von Führungskräften, Aufsichtsratsmitgliedern, Verwaltungsorganen und Aktionären
  • Nachweis der Berufserfahrung der Personen, die für die tägliche Verwaltung und den Betrieb zuständig sind
  • Das Vorhandensein einer externen Kontrollinstanz
  • Ein Kreditinstitut sollte Mitglied des Investor Compensation Scheme Luxembourg und des Fonds de Garantie des Dépôts sein

Die primären PFS-Kategorien:

  • Wertpapierfirmen
  • Spezielle FPS, wie Anlageberater, Makler, Finanzinstrumente, Registerführer, private Vermögensverwalter, Domizilierungsagenten für Unternehmen und Family Offices.
  • Beispiele für unterstützende PFS sind Agenten für Kundenkommunikation, primäre IT-Systembetreiber und Verwaltungsmanager im Finanzsektor.

Die Bedingungen für PFS sind für Banken fast identisch, mit dem einzigen Unterschied, dass die Mindestkapitalanforderungen für FPS niedriger sind. Wenn Sie mehr über die PFS-Anforderungen erfahren möchten, können Sie die Formulare unter den folgenden Links einsehen: Wertpapierfirmen, spezielle PFS und Unterstützung der PFS. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen Banken und PFS die unten aufgeführten rechtlichen Anforderungen erfüllen:

Eine Bank oder eine Wertpapierfirma, die von den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaates zugelassen und geleitet wird, kann ohne vorherige Genehmigung der luxemburgischen Behörden eine Zweigstelle in Luxemburg eröffnen oder Dienstleistungen anbieten. Dies gilt nur, wenn die angebotenen Dienstleistungen von ihrem eigenen Heimatland zugelassen sind.

Weitere Informationen über die Gründung eines Unternehmens im Finanzsektor finden Sie unter Luxembourg for Finance.

Schritt 2 – Einrichtung eines eingetragenen Sitzes

Wenn Sie sich für die Rechtsform Ihres Unternehmens entschieden haben, können Sie nun einen eingetragenen Firmensitz in Luxemburg gründen. Unabhängig von der Rechtsform müssen Sie eine physische Adresse in Luxemburg haben. Der Abschluss eines Mietvertrags für ein Büro ist einfach und unkompliziert. Das House of Startups in Luxemburg-Stadt ist nur eines der vielen Zentren oder Inkubatoren, die ihre Büroräume zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten.

Sie können auch eine Gesellschaft für die Domizilierung wählen (nur für Gesellschaftsformen) oder Ihr Unternehmen an Ihrem Wohnsitz anmelden. Aus steuerlichen Gründen ist es zwingend erforderlich, den Nachweis zu erbringen, dass die tatsächliche Geschäftsleitung in Luxemburg stattfindet. Dieses Erfordernis trägt auch dazu bei, die Zahl der Briefkastenfirmen einzudämmen; daher birgt die Domizilierung ein gewisses Steuerrisiko. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Unternehmen unter einer Wohnadresse oder einem Mietobjekt anzumelden, vergewissern Sie sich, dass in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass in dem besagten Objekt gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen.

Schritt 3 – Erteilung einer Geschäftsgenehmigung

In Luxemburg ist für alle Arten von Unternehmen und Selbstständigen eine Gewerbeerlaubnis erforderlich, um einen reibungslosen und legalen Betrieb zu gewährleisten. Ihr neu gegründetes Unternehmen benötigt eine Gewerbeerlaubnis des Wirtschaftsministeriums, bevor es seine Tätigkeit in Handel, Gewerbe, Industrie oder Handwerk aufnehmen kann.

Eine Geschäftserlaubnis ist eine persönliche Angelegenheit, deren Genehmigung stark von der Integrität, dem Ruf und der beruflichen Qualifikation des Antragstellers abhängt. Die berufliche Integrität einer Person stärkt die allgemeine Integrität des Berufsstandes und dient als Sicherheit für künftige Partner und Kunden. Das Wirtschaftsministerium führt eine gründliche Bewertung der beruflichen Integrität eines Bewerbers anhand folgender Kriterien durch: Strafregister und eine eidesstattliche Erklärung, in der angegeben wird, welche Führungspositionen der Bewerber in den letzten drei Jahren bekleidet hat. Für Personen, die in den letzten fünf Jahren in Luxemburg wohnhaft waren, ist außerdem eine notariell beglaubigte Erklärung über die Nicht-Konkursfähigkeit erforderlich. Darüber hinaus muss der Antragsteller einen Abschluss, ein Diplom oder ein Zertifikat vorweisen können, das mit der Art des Unternehmens übereinstimmt.

Der Antragsteller muss mindestens drei Jahre lang in einem EU-Mitgliedstaat in einer verwandten oder einschlägigen beruflichen Tätigkeit gearbeitet haben. Oder der Antragsteller muss eine Abschlussprüfung nachweisen, die den Lehrgang für den Zugang zu kaufmännischen Betrieben abschließt, wie er von der Handelskammer über das Haus der Ausbildung angeboten wird, oder ähnliche Lehrgänge, die von anderen EU-Mitgliedstaaten angeboten werden.

Im Falle eines Unternehmens stellt der Geschäftsführer den Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis. Es gibt keine Vorschriften, die vorschreiben, dass der Inhaber der Geschäftserlaubnis in Luxemburg ansässig sein muss. Zumindest darf der Antragsteller seinen Wohnsitz nicht in einer Stadt oder einem Land haben, die bzw. das zu weit von Luxemburg entfernt ist, um eine leichte Erreichbarkeit des Ortes der Hauptgeschäftstätigkeit zu gewährleisten. In der Regel erlaubt das Ministerium eine Entfernung von 200 km. Für Länder mit schnellen Verkehrsmitteln wird die Entfernungsanforderung erhöht.

Abgesehen von der Steuermarke in Höhe von 24 € ist die Erteilung einer Geschäftsgenehmigung in Luxemburg kostenlos. Damalion begleitet Sie fachkundig durch den Gründungsprozess über Luxtrust, MyGuichet, oder senden Sie Ihren Antrag per Post oder E-Mail an die Generaldirektion KMU, Unternehmertum und Binnenmarkt.

Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, können Sie Ihren Antrag auf eine Geschäftserlaubnis zusammen mit Ihrem Antrag auf Aufenthalt als Selbständiger einreichen und beide Dokumente in einem einzigen Dokument an das Einwanderungsministerium senden.

Schritt 4 – Erledigung der zusätzlichen Formalitäten

Nach der Genehmigung und dem Erhalt Ihrer Geschäftserlaubnis müssen Sie weitere Formalitäten mit anderen luxemburgischen Verwaltungsstellen erledigen. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen möchten, helfen wir Ihnen, sich als Arbeitgeber oder Selbständiger bei der Sozialversicherungsanstalt anzumelden.

Außerdem müssen Sie sich beim luxemburgischen Finanzamt zur Einkommensteuer anmelden. Für die Mehrwertsteuer hingegen müssen Sie sich bei der Behörde für die Registrierung von Abgaben, Grundbesitz und Mehrwertsteuer anmelden.

Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl der richtigen Geschäftsformulare bei der Gründung Ihres Unternehmens oder professionelle Hilfe bei der Erlangung einer luxemburgischen Geschäftslizenz und der Registrierung bei den Behörden benötigen, können Ihnen die Experten von Damalion helfen.

Kosten für Steuern und Sozialversicherung

  • MwSt-Registrierung

Für mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Mehrwertsteuerverwaltung (administration de l’enregistrement et des domaines) anmelden. Sie haben Anspruch auf eine Steuerbefreiung, wenn Ihr Jahresumsatz unter einem bestimmten Betrag liegt.

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung

Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist für Selbstständige eine automatische Formalität, da Sie Ihre Gewerbeerlaubnis beim Sozialversicherungsamt vorlegen müssen. Unternehmensleiter, die mehr als 25 % der Anteile halten, werden nach den Vorschriften der Sozialversicherung automatisch als Selbstständige betrachtet. Beachten Sie, dass Sie einen monatlichen Mindestbetrag an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen müssen. Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Ihr Jahreseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt.

Damalion bietet Ihnen Unterstützung bei allen Prozessen, die notwendig sind, um Ihr Unternehmen für den Geschäftsbetrieb in Luxemburg fit zu machen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Strategieberatung an.

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