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das luxemburgische soparfi Ihre luxemburgische Soparfi gründen

“Soparfi oder SOciété de PARticipations FInancières ist die luxemburgische Holding- und Finanzgesellschaft. Mit Ihrer luxemburgischen Holdinggesellschaft können Sie die Vorteile Ihrer Investitionen in ganz Europa und in den Ländern nutzen, die mit dem Großherzogtum Luxemburg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet haben.

Lesen Sie unsere Broschüre über die luxemburgische Holdinggesellschaft / Soparfi oder unseren luxemburgischen SOPARFI-Leitfaden.

das luxemburgische soparfi Was ist SOPARFI? | Der luxemburgische Soparfi

Luxemburg hat 1990 die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie übernommen, die sich auf voll steuerpflichtige ansässige Unternehmen bezieht. Seitdem hat sich eine neue Art von Unternehmen entwickelt, die “Societe de participations financières”, kurz Soparfi. SOPARFI ist in Luxemburg das beliebteste Vehikel für Holding- und Finanzierungsaktivitäten.

das luxemburgische soparfi Luxemburger Holdinggesellschaft: Wie kann man die Soparfi nutzen?

Eine Soparfi (SOciété de PARticipations FInancières) ist eine gewöhnliche Handelsgesellschaft und kann daher einen besonderen, in ihrer Satzung festgelegten Unternehmenszweck haben. Es kann für eine Vielzahl von Investitionsvorhaben genutzt werden, wie z. B. das Halten und die Finanzierung von Beteiligungen, den Verkauf und Kauf von Immobilien, den Erwerb von Eigentumsrechten und den Erwerb anderer Vermögenswerte.

Die luxemburgische Holdinggesellschaft kann in gebietsansässige oder gebietsfremde Unternehmen investieren, Rechte an geistigem Eigentum erwerben, verkaufen oder verwerten, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erwerben oder selbst Immobilien besitzen sowie alle kommerziellen und industriellen Tätigkeiten ausüben.

das luxemburgische soparfi Steuerregelung I Steuerliche Vorteile

Sie ist nicht von der Steuer befreit, sondern voll steuerpflichtig. Es gibt keine Beschränkungen für seinen Tätigkeitsbereich.

Eine Soparfi hingegen kann ihre Steuerlast drastisch senken, indem sie ihre Aktivitäten auf das Halten von Investitionen beschränkt und diese so strukturiert, dass sie die Anforderungen der EU-Richtlinie über die Besteuerung von Mutter-Tochter-Unternehmen nutzen kann. Diese Regelung sieht insbesondere eine Steuerbefreiung für Dividenden vor, die von Unternehmen ausgeschüttet werden, an denen die Muttergesellschaft beteiligt ist, sowie für Veräußerungsgewinne bei der Veräußerung ihrer Beteiligungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

das luxemburgische soparfiBedingungen für Ausnahmen

Um in den Genuss einer solchen Befreiung zu kommen, müssen sich die Soparfi verpflichten, mindestens ein Jahr lang mindestens 10 % der Anteile an einer voll steuerpflichtigen Gesellschaft zu halten.

  • Wird die 10 %-Grenze nicht erreicht, ist eine Steuerbefreiung immer noch möglich, wenn der Kaufpreis der Aktien mehr als 1,2 Mio. EUR für Dividenden und 6,0 Mio. EUR für Veräußerungsgewinne betrug.
  • Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit diesen steuerfreien Einkünften stehen, sind bis zur Höhe der steuerfreien Einkünfte nicht abzugsfähig.
  • Der Mindestbetrag der Vermögenssteuer (unter bestimmten Betriebs- und Schwellenwertkriterien) beträgt 4.815 Euro. Außerdem gibt es keine Quellensteuer auf Zins- oder Liquidationsprämienzahlungen.
  • Darüber hinaus kann der Soparfi von einem breiten Netz von Steuerabkommen profitieren, die Luxemburg unterzeichnet hat und die eine Minimierung der Quellensteuersätze ermöglichen.

SOPARFIs können zusätzlich von Luxemburgs Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen und den Bestimmungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie profitieren.

Einkommensteuerbefreiung für erhaltene Dividenden

Dividenden, die eine luxemburgische Gesellschaft erhält, unterliegen der Körperschaftssteuer zum üblichen Satz von 24,94 %.

Die auf der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie basierende Regelung zur Befreiung von inländischen Beteiligungen sieht jedoch vor, dass Dividenden (einschließlich Liquidationsdividenden) von der Steuer befreit sind, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das SOPARFI muss während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 12 Monaten eine aktive Beteiligung von mindestens 10 % des eingezahlten Grundkapitals der Tochtergesellschaft gehalten haben.
  • Bei einer geringeren Beteiligungsquote ist eine unmittelbare Beteiligung mit einem Erwerbspreis von mindestens 1.200.000 Euro erforderlich.

Aufgrund dieser Merkmale ist der Soparfi ein interessantes Instrument für die Verwaltung von Beteiligungen an einer Gruppe von Unternehmen und Betrieben. Dies ist auch der ideale Weg für die Finanzierung und Beteiligung an Risikokapital- und Private-Equity-Investitionen.

Vorteile bei der Einrichtung und Verwaltung von SOPARFI

Abgesehen von der administrativen und finanziellen Stabilität Luxemburgs verfügt der Soparfi über eine Reihe attraktiver Merkmale. Es gibt keine Beschränkungen für den Einsatzbereich.

  • SOPARFI kann jede Art von Immobilien in Luxemburg oder im Ausland direkt oder indirekt halten.
  • SOPARFI kann Rechte an geistigem Eigentum besitzen (Marken, Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Software-Domainnamen).
  • SOPARFI erfüllt die Voraussetzungen für die Einstufung als europäische “Mutter-Tochter”-Gesellschaft, was bedeutet, dass keine Quellensteuer auf die an europäische Aktionäre ausgeschütteten Dividenden abgezogen werden muss.
  • Sie kann als Finanz- und Handelsholding dienen, nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch im Hinblick auf die strategische Position des Landes.
  • Ein Soparfi braucht auch keine vorherige oder behördliche Genehmigung, es sei denn, er beabsichtigt, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Wenn das Unternehmen keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, können Informationen über die Eigentümer vertraulich bleiben.
  • Soparfi wird von der CSSF weder kontrolliert noch überwacht und unterliegt daher keiner ständigen Aufsicht durch eine Regulierungs- oder Regierungsbehörde.

An wen ist ein Soparfi adressiert?

Unternehmen und Privatpersonen nutzen diese Gesellschaftsform aufgrund ihres einfachen und attraktiven rechtlichen und steuerlichen Rahmens. Diese Eigenschaften machen den Soparfi zu einem interessanten Instrument für die Verwaltung von Beteiligungen in einer Unternehmensgruppe oder für Familienunternehmen.

Rechtlicher Rahmen

Eine Soparfi kann in der Rechtsform einer Gesellschaft gegründet werden:

  • Eine Aktiengesellschaft (SA)
  • Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
  • Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)
  • Eine gemeinsame Kommanditgesellschaft (SCS)
  • Eine spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)
  • Ein genossenschaftliches Unternehmen (SC)
  • Eine Europäische Gesellschaft (SE)

das luxemburgische soparfi Kosten der Eingliederung

Das erforderliche Mindestkapital variiert je nach Rechtsform, z. B. (SA, SCA: 31000 EUR, SARL: 12000 EUR). Sacheinlagen sind zulässig, wenn sie aus wirtschaftlich bewertbaren Vermögenswerten bestehen, mit Ausnahme von Bau- oder Dienstleistungen.

In diesem Fall ist es ratsam, einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, dessen Aufgabe es ist, über die Beschreibung der einzelnen Beiträge und die angewandten Bewertungsmethoden zu berichten.

das luxemburgische soparfi Investitionspolitik

  • Uneingeschränkt
  • Es gibt kein festgelegtes Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital (85:15 wird in der Praxis für steuerbefreite Beteiligungsaktivitäten verlangt)

das luxemburgische soparfi Regeln und Vorschriften

  • Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit muss die Satzung im Amtsblatt von Luxemburg veröffentlicht werden.
  • Wenn der Umsatz, die Bilanzsumme und die Zahl der Beschäftigten des Unternehmens einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann ein geprüfter Jahresbericht erforderlich sein.
  • Die Körperschaftssteuererklärungen müssen bis zum 31. Mai des folgenden Steuerjahres eingereicht werden.

das luxemburgische soparfi Verwaltung des Unternehmens

  • Die Gesellschaft wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus mindestens drei Mitgliedern, den Aktionären, oder, im Falle der Societe Anonyme Unipersonnelle, aus nur einem Direktor bestehen muss.
  • Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft persönlich für etwaige Fehler in der Geschäftsführung.
  • Um den Kernbestimmungen gerecht zu werden, muss mindestens ein Vorstandsmitglied in Luxemburg ansässig sein.

das luxemburgische soparfi Warum eine SOPARFI-Holding in Luxemburg eröffnen?

Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Investor eine SOPARFI in Luxemburg gründen sollte. Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen, die eine luxemburgische SOPARFI-Gesellschaft bietet, sollten internationale Investoren die unten aufgeführten Faktoren berücksichtigen, wobei unser Spezialistenteam noch mehr ins Detail gehen kann:

Schutz der Privatsphäre – die Holdinggesellschaft bietet sowohl den Aktionären als auch den wichtigsten Führungskräften einen besseren Schutz.

Das einfache Registrierungsverfahren – Luxemburg ist eines der fortschrittlichsten europäischen Länder, wenn es um die Einfachheit der Gründung eines Unternehmens geht.

Mindestkriterien für die Eintragung einer Gesellschaft – Eine SOPARFI-Gesellschaft kann mit nur einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer gegründet werden.

Perfekt für die Emission von Finanzinstrumenten – Eine SOPARFI-Gesellschaft eignet sich perfekt für die Emission von Finanzinstrumenten, das Angebot von Aktien an der Börse oder die Beschaffung von Mitteln durch Investitionen.

Die Soparfi unterscheidet sich von der privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft SPF (société de gestion de patrimonial familial).

Wenn Sie weitere Informationen über die SOPARFI in Luxemburg benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Damalion-Experten, die Sie bei der Gründung einer Gesellschaft auf der Grundlage Ihrer Geschäftsinteressen unterstützen können.

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Wir raten Ihnen, uns so gut wie möglich zu informieren, damit wir Ihre Anfrage qualifizieren und innerhalb der nächsten 8 Stunden auf Sie zurückkommen können.