Einführung in SOPARFI
Luxemburg ist eine führende Jurisdiktion für die Gründung von Holdinggesellschaften, insbesondere über die SOPARFI-Struktur (Société de Participations Financières).
Die SOPARFI wurde für die Verwaltung und das Halten von Finanzbeteiligungen und -investitionen konzipiert und bietet ein äußerst günstiges rechtliches und steuerliches Umfeld, was sie zu einer attraktiven Option für nationale und internationale Investoren macht, die eine effiziente Verwaltung ihrer Investitionen anstreben.
Rechtsformen von SOPARFI
Luxemburg bietet mehrere Rechtsformen für die Gründung einer
SOPARFI, die jeweils unterschiedliche Merkmale aufweisen:
- Société Anonyme (SA): Die Societe Anonyme oder Aktiengesellschaft ist für größere Holdinggesellschaften geeignet und erfordert ein Mindestaktienkapital von 30.000 EUR.
Sie bietet Flexibilität in der Kapitalstruktur und in der Unternehmensführung und ist daher ideal für komplexe Investmentportfolios und groß angelegte Geschäfte. - Société à Responsabilité Limitée (SARL): Die luxemburgische SARL oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für kleinere Unternehmen mit weniger Aktionären gedacht.
Sie erfordert ein Mindestaktienkapital von 12.000 EUR und bietet eine einfachere Verwaltungsstruktur.
Diese Form wird oft für Familienunternehmen oder kleinere Investmentgesellschaften bevorzugt. - Société en Commandite par Actions (SCA): Die SCA kombiniert Elemente von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Sie umfasst unbeschränkt haftende Komplementäre und beschränkt haftende Gesellschafter, deren Haftung auf ihre Investition beschränkt ist.
Diese hybride Struktur ist nützlich für maßgeschneiderte Anlagestrategien.
Steuerregelung für SOPARFI
Das luxemburgische Steuersystem bietet mehrere Vorteile für SOPARFIs, darunter:
- Körperschaftssteuer: SOPARFIs unterliegen der luxemburgischen Körperschaftssteuer, die einen Basissatz von 15% auf steuerpflichtige Einkünfte bis zu 175.000 EUR und 24,94% auf Einkünfte, die diesen Schwellenwert überschreiten, hat.
Der effektive Steuersatz kann durch verschiedene Ausnahmeregelungen und Freibeträge für Holdinggesellschaften reduziert werden. - Kommunale Gewerbesteuer: SOPARFIs unterliegen auch der kommunalen Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist.
Der kombinierte Satz von Unternehmens- und Gemeindesteuer liegt in der Regel zwischen 24% und 30%. - Netto-Vermögenssteuer: In Luxemburg ansässige Unternehmen, einschließlich SOPARFIs, unterliegen einer jährlich erhobenen Vermögenssteuer.
Diese Steuer wird zu einem Satz von 0,5% auf ein Nettovermögen von mehr als 500.000.000 EUR erhoben.
Für Vermögen bis zu EUR 500.000.000 beträgt der Steuersatz 0,5%.
Darüber hinaus sieht das Gesetz Regeln für eine Mindestnettovermögenssteuer vor, die von diesem Grundsatz abweichen, um eine minimale Steuerbelastung zu gewährleisten.
Steuerbefreiungen für SOPARFI
Die SOPARFI-Struktur profitiert von mehreren Steuerbefreiungen, insbesondere auf Dividenden und Kapitalgewinne:
- Dividenden: Gemäß der luxemburgischen Regelung zur Befreiung von Beteiligungen können SOPARFIs Dividenden von Tochtergesellschaften erhalten, ohne der luxemburgischen Einkommensteuer zu unterliegen.
Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss das SOPARFI mindestens 10 % des Aktienkapitals der Tochtergesellschaft halten oder einen Anschaffungswert von mindestens 1,2 Millionen Euro haben.
Darüber hinaus muss die Tochtergesellschaft in ihrem Wohnsitzland einem Steuersatz von mindestens 8,5 % unterworfen sein. - Kapitalgewinne: SOPARFIs profitieren von Steuerbefreiungen für Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Tochtergesellschaften.
Diese Gewinne sind in der Regel von der luxemburgischen Steuer befreit, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, einschließlich der Anforderungen an die Haltedauer.
Arten von Investitionssektoren
SOPARFIs sind vielseitige Strukturen, die Investitionen in einer Reihe von Sektoren verwalten können:
- Finanzielle Investitionen: SOPARFIs werden häufig verwendet, um Anteile an Finanzinstituten, Investmentfonds und anderen Finanzunternehmen zu halten.
Dazu gehören Banken, Versicherungsgesellschaften und Vermögensverwaltungsfirmen. - Immobilien: SOPARFIs werden in der Regel zur Verwaltung von Immobilieninvestitionen eingesetzt, darunter Gewerbeimmobilien, Wohngebäude und Entwicklungsprojekte.
Die günstige Behandlung von Kapitalgewinnen aus Immobilientransaktionen in Luxemburg erhöht die Attraktivität von SOPARFIs in diesem Sektor zusätzlich. - Industrielle und kommerzielle Investitionen: SOPARFIs verwalten auch Investitionen in verschiedene Industrie- und Handelsunternehmen, wie z.B. Produktionsunternehmen, Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsunternehmen.
- Technologie und Innovation: Luxemburgs wachsender Technologie- und Innovationssektor hat dazu geführt, dass SOPARFIs für Investitionen in Tech-Startups, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und digitale Unternehmen genutzt werden.
Die Gründung einer Holdinggesellschaft in Luxemburg über die SOPARFI-Struktur bietet zahlreiche Vorteile, darunter ein günstiges rechtliches Umfeld, flexible Rechtsformen und eine vorteilhafte Steuerregelung.
Mit bedeutenden Steuerbefreiungen für Dividenden und Kapitalgewinne sowie der Möglichkeit, ein breites Spektrum an Investitionen zu verwalten, bietet SOPARFI eine effiziente Lösung für Investoren.
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Gründen Sie Ihre Holdinggesellschaft in Luxemburg: die SOPARFI — Rechtsformen, Gründung, Governance, Beteiligungsfreistellung, Steuern (2025), Rechnungslegung und praktischer Start in den Betrieb.
Für Unternehmer, Family Offices, Private Equity, Venture Capital und internationale Gruppen • Diese Seite erklärt die SOPARFI in klaren Worten, damit Sie eine vollständige Unterlage vorbereiten und Aktivitäten ohne Verzögerung starten können. Entscheidungen in Bank-, Steuer- und Gesellschaftsfragen liegen stets im Ermessen der jeweiligen Institutionen.
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Was ist eine SOPARFI?
Die SOPARFI (société de participations financières) ist eine gewöhnliche luxemburgische Handelsgesellschaft zur Haltung und Finanzierung von Beteiligungen. Sie ist voll steuerpflichtig und kann — bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen — EU-Richtlinien und Doppelbesteuerungsabkommen nutzen. Je nach Governance- und Kapitalbedarf wählen Sie SA, S.à r.l. oder SCA.
Gängige Rechtsformen
| Form | Kapital | Gesellschafter | Leitung | Abschluss / Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| SA (Aktiengesellschaft) | Mindestens 30.000 EUR (Einzahlungsquote gem. Gesetz) | 1+ Aktionär(e) | Verwaltungsrat oder Alleinverwaltungsorgan (wo zulässig) | Prüfungsschwellen gelten; Jahresabschluss zu hinterlegen |
| S.à r.l. (GmbH) | Mindestens 12.000 EUR | 1–100 Quoteninhaber | Ein oder mehrere Geschäftsführer | Prüfungsschwellen gelten; Jahresabschluss zu hinterlegen |
| SCA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) | Mindestens 30.000 EUR | Komplementär(e) + Kommanditaktionäre | Komplementär haftet unbeschränkt; maßgeschneiderte Governance | Prüfungsschwellen gelten; Jahresabschluss zu hinterlegen |
Unterlagen, die Sie vorbereiten
- IDs der Gesellschafter und Leitungsorgane; Adressnachweise; steuerliche Ansässigkeit.
- Satzungsentwurf, Unternehmensgegenstand, Kapital und Beteiligungsdiagramm.
- Substanzplan: Büro oder Domizilierung, Profil der Leitungsorgane, Beschlussfassung.
- Herkunft der Mittel für Kapital und künftige Einlagen; nachvollziehbare Zahlungsnachweise.
- Rechnungslegungs- und Prüfungsplan; Sitzadresse und Dienstleister.
- Wirtschaftlich Berechtigte (UBO) für die Meldung an das RBE.
Steuern 2025 — Kurzüberblick
- Körperschaftsteuer (CIT) 2025: 14 % bis 175.000 EUR; geglätteter Bereich 175.001–200.000 EUR; 16 % über 200.000 EUR. Auf die CIT fällt ein Zuschlag von 7 % an. Hinzu kommt die Gewerbesteuer (z. B. Stadt Luxemburg 6,75 %).
- Mindestvermögensteuer (MNWT): 535 EUR (Bilanzsumme ≤ 350.000 EUR), 1.605 EUR (350.001–2.000.000 EUR), 4.815 EUR (> 2.000.000 EUR). Begrenzungen für Steuergruppen können gelten.
- Erhaltene Dividenden / Veräußerungsgewinne: Beteiligungsfreistellung kann greifen (Schwelle und Haltedauer beachten). Nicht-qualifizierende Einkünfte werden regulär besteuert.
- Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden: Inlandsatz 15 %; Befreiungen oder Abkommensentlastungen möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Zinsschranke, Verrechnungspreise, GAAR, CFC: EU-/ATAD-Regeln gelten. Dokumentation und tatsächliche Entscheidungsfindung in Luxemburg sicherstellen.
Prüfen Sie Ihren Fall mit einem qualifizierten Steuerberater. Regelungen können je Gemeinde und Sachverhalt abweichen.
Governance und Substanz
- Sitzungen von Verwaltungsrat/Geschäftsführung in Luxemburg; Protokolle und Beschlüsse lokal.
- Banking, Rechnungslegung und Rechtsbetreuung sind in Luxemburg organisiert.
- Konzerndarlehen nach Fremdvergleichsgrundsatz (Zins, Risiko, Dokumentation).
- Gesellschafterbeschlüsse gemäß Gesellschaftsrecht und Satzung.
Von der Gründung zum Betrieb
- Name und Form. SA, S.à r.l. oder SCA wählen; Zweck und Kapital festlegen.
- Entwurf und Notar. Satzung erstellen; Kapital einzahlen; Gesellschaft eintragen.
- Registrierungen. RCSL, ggf. USt, Arbeitgeber bei Einstellung, RBE für UBO.
- Banking. Konten eröffnen und Rechte vergeben; Herkunft der Mittel belegen.
- Start der Tätigkeit. Richtlinien beschließen; Entscheidungen dokumentieren; Compliance überwachen.
Kosten und Zeitrahmen
- Gründungskosten (Notar, Veröffentlichung, Einreichungen), Dienstleister- und Bankgebühren.
- Laufende Kosten: Sitz, Rechnungslegung, ggf. Prüfung, Steuererklärungen, Rechts-Updates.
- Die Dauer hängt von Vollständigkeit der Unterlagen und Banking-Prüfungen ab.


