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Am 19. April 2018 verabschiedete das luxemburgische Parlament die neue IP-Box-Regelung, die das 2016 abgeschaffte System der Box für geistiges Eigentum ersetzt. Die neue IP-Box-Regelung steht im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs Nr. 7163 vom 7. August 2017.

Mit der neuen IP-Box-Regelung wird ein neuer Artikel in das Einkommenssteuergesetz aufgenommen, der eine bis zu 80-prozentige Befreiung aller Einkünfte aus der Vermarktung bestimmter Rechte an geistigem Eigentum sowie eine 100-prozentige Befreiung von der Vermögenssteuer vorsieht. Die neuen Regeln im Rahmen der IP-Box-Regelung gelten ab dem Steuerjahr 2018.

Überblick über das IP-Box-Regime

Das neue Gesetz zur IP-Box-Regelung steht im Einklang mit der Vereinbarung, die im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD und der G20 für Patent-Box-Regelungen getroffen wurde und die vorsieht, dass präferenzielle IP-Regelungen strikt mit den denvorgeschlagenen Abschlussbericht zu Maßnahme 5 oder das Abkommen über den modifizierten Nexus-Ansatz für IP-Regelungen. Im Rahmen des Nexus-Ansatzes müssen Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag in Ländern wie Luxemburg nachweisen, die eine Präferenzregelung anbieten. Darüber hinaus müssen die Unternehmen einen direkten Zusammenhang zwischen den Einkünften, für die eine Vorzugsbehandlung gewährt wird, und den FuE-Ausgaben nachweisen, die unmittelbar zu ihren jeweiligen Einkünften beitragen. Darüber hinaus müssen die Steuerpflichtigen in der Lage sein, die Kosten und Einnahmen den Vermögenswerten des geistigen Eigentums zuzuordnen, um nachzuweisen, dass die Ausgaben unter die Präferenzregelung fallen.

Vor der Einführung der neuen IP-Box-Regelung war Luxemburg nicht an die oben genannten Anforderungen des BEPS-Berichts zu Aktion 5 angepasst und wurde daher ganz abgeschafft. Die Regelung des Landes wurde schließlich am 1. Juli 2016 für Zwecke der Gewerbesteuer und am 1. Januar 2017 für Zwecke der Vermögenssteuer abgeschafft. Die Übergangsbestimmungen erlauben jedoch die Beibehaltung der bisherigen IP-Regelung zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 30. Juni 2021.

Das luxemburgische Parlament stellte klar, dass Innovation und F&E-Initiativen im Rahmen des Diversifizierungsprogramms des Landes oberste Priorität haben und daher eine neue Regelung erforderlich ist, um die bestehenden geringen privaten Investitionen in F&E-Projekte anzuziehen und sicherzustellen, dass sie die globale Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Neue Merkmale des IP-Box-Regimes

QUALIFIZIERTE VERMÖGENSWERTE

Ein engerer Bereich von Vermögenswerten, die als vermarktungsbezogenes geistiges Eigentum qualifiziert werden, kann nicht in den Genuss der Präferenzregelung nach dem Nexus-Ansatz kommen.

Zu den qualifizierten Vermögenswerten gehören die folgenden:

  • Patente und funktionsähnliche Rechte, die durch die Verlängerung des Patentschutzes für bestimmte Arzneimittel und phytopharmazeutische Produkte, Gebrauchsmuster, Züchterrechte und die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Leiden rechtlich geschützt sind.
  • Urheberrechtlich geschützte Software-Anwendungen

Die oben genannten Vermögenswerte müssen im Rahmen von qualifizierten FuE-Initiativen nach dem 31. Dezember 2007 entwickelt, geschaffen oder verbessert worden sein.

QUALIFIZIERTES NETTOEINKOMMEN

Das nach der neuen Regelung förderfähige Nettoeinkommen ist wie folgt:

  • Einkünfte aus der Nutzung oder der Konzession zur Nutzung qualifizierter Rechte, z. B. Lizenzeinnahmen.
  • Einkünfte aus geistigem Eigentum, die in den Preisen von Produkten und Dienstleistungen enthalten sind, die in direktem Zusammenhang mit förderfähigen geistigen Eigentumsrechten stehen. Die Grundsätze von Artikel 56bis des ITL, der die Pflicht zur Durchführung vergleichender Transaktionsanalysen einführt, müssen zur Unterscheidung von Einkünften, die nicht mit dem geistigen Eigentum zusammenhängen, herangezogen werden.
  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von qualifizierten Rechten an geistigem Eigentum.
  • Entschädigungen auf der Grundlage eines Schiedsspruchs oder einer Gerichtsentscheidung, die in direktem Zusammenhang mit einer Verletzung eines qualifizierten Rechts des geistigen Eigentums stehen.

Die IP-Box-Regelung wird auf der Grundlage des Nettoeinkommens angewandt, was bedeutet, dass Kosten im Zusammenhang mit einem qualifizierten Vermögenswert des geistigen Eigentums von dessen qualifiziertem Bruttoeinkommen abgezogen werden. Die Steuerbefreiung kommt zur Anwendung, wenn die Nettoeinkünfte eines Unternehmens aus qualifizierten IP-Vermögenswerten höher sind als die mit qualifizierten IP-Rechten verbundenen globalen Ausgaben.

Wurden in den vorangegangenen Steuerjahren Nettoverluste aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums erzielt, müssen alle Verluste im ersten Jahr berücksichtigt werden, in dem der Steuerpflichtige ein positives Nettoeinkommen erzielt. Nach luxemburgischem Recht können zwei Methoden zur Berichtigung wertvoller Verluste angewandt werden, je nachdem, ob die Ausgaben aus buchhalterischer Sicht kapitalisiert wurden. Mit diesem Ansatz soll gewährleistet werden, dass Nettoverluste im Zusammenhang mit der P-Regelung langfristig nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften zum Normalsatz verrechnet werden können.

NEXUS-RATIO-ANSATZ

Nach dem modifizierten Nexus-Ansatz wird das Vorhandensein einer kontinuierlichen und erheblichen Tätigkeit anhand des Vorhandenseins qualifizierter Ausgaben gemessen, die in direktem Zusammenhang mit den aus den Rechten des geistigen Eigentums erzielten Einnahmen stehen. Aus diesem Grund kommen nur Erträge aus förderfähigen Investitionen in FuE-Initiativen in den Genuss der Steuerbefreiung.

Der genaue Anteil des anrechnungsfähigen Nettoeinkommens, der in den Genuss von Vergünstigungen kommen kann, richtet sich nach dem Verhältnis der anrechnungsfähigen Ausgaben zu den Gesamtausgaben, auch Nexus-Quote genannt. Die förderfähigen Ausgaben lassen sich in vier allgemeine Kategorien einteilen, darunter:

  1. F&E-Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger für die Schaffung, Entwicklung und Verbesserung von förderfähigen Vermögenswerten des geistigen Eigentums tätigt. Finanzierungskosten, Kosten für den Erwerb von geistigem Eigentum, Immobilienkosten und Kosten, die in keinem Zusammenhang mit qualifizierten Rechten an geistigem Eigentum stehen, werden nicht als qualifizierte Ausgaben betrachtet.
  2. Allgemeine und spekulative F&E-Ausgaben sowie erfolglose F&E in Verbindung mit förderfähigen IP-Vermögenswerten, wie vom Steuerpflichtigen dokumentiert.
  3. FuE-Ausgaben, die von der Betriebsstätte des Steuerpflichtigen getragen werden, in den folgenden Fällen:
  • Ständige Niederlassung in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums
  • Die Betriebsstätte muss zum Zeitpunkt der Erzielung der anrechnungsfähigen Einkünfte voll funktionsfähig sein.
  • Die Betriebsstätte darf nicht von einer ähnlichen Regelung eines anderen Landes profitieren
  • Rechte an geistigem Eigentum und Einkünfte aus F&E-Projekten in ausländischen Rechtsordnungen müssen auf der Grundlage der geltenden Steuerabkommen Luxemburg zugewiesen werden. Dies ist der Fall, wenn ein luxemburgischer Steuerpflichtiger integrale Funktionen ausübt und Risiken im Zusammenhang mit F&E-Aktivitäten übernimmt, die in der Betriebsstätte durchgeführt werden.
  1. F&E-Ausgaben, die an ein unabhängiges Unternehmen oder eine unabhängige Organisation ausgelagert werden. Dazu können auch Outsourcing-Lösungen gehören, die von einer nahestehenden Partei bezogen werden, aber nur, wenn die nahestehende Partei die Outsourcing-Kosten nicht erhöht.

Die Gesamtausgaben beziehen sich auf die gesamten förderfähigen Ausgaben, die Kosten für den Erwerb von geistigem Eigentum und die Ausgaben für das Outsourcing an verbundene Unternehmen. Die Grundsätze von Artikel 56bis von ITL sind nur bei der Ermittlung der Gesamtkosten für den Erwerb von geistigem Eigentum und die Auslagerung von Kosten an verbundene Parteien anwendbar.

Der Nexus-Quotient wird auf kumulativer Basis ermittelt, wobei die Ausgaben zum Zeitpunkt ihrer Entstehung berücksichtigt werden, unabhängig von der buchhalterischen oder steuerlichen Behandlung. Schließlich wird ein 30-prozentiger Aufschlag auf die qualifizierten Ausgaben gewährt, allerdings nur bis zur Höhe der Gesamtausgaben.

Anforderungen an die Dokumentation

Im Rahmen der neuen IP-Box-Regelung müssen die Steuerpflichtigen sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen verfolgen, um die jeweilige Nexus-Quote und das anrechenbare Nettoeinkommen pro qualifiziertem IP-Vermögen zu ermitteln, und der Steuerverwaltung entsprechende Nachweise vorlegen.

Wenn ein Steuerpflichtiger mehrere und komplexe Vorgänge im Zusammenhang mit geistigem Eigentum durchführt, kann es sich als schwierig erweisen, den Überblick über die einzelnen Vermögensarten zu behalten. In diesem Fall können die Steuerpflichtigen einen produktbasierten Ansatz anwenden, bei dem die Ausgaben und Einnahmen leicht nachverfolgt und den Produkten und Dienstleistungen oder einer Gruppe von Produkten oder Dienstleistungen zugeordnet werden können, die aus förderfähigen geistigen Eigentumsrechten stammen. Dieser Ansatz umfasst alle IP-Vermögenswerte, die aus sich überschneidenden Kosten entstehen und zu mehreren Einkommensströmen beitragen. Steuerzahler, die diesen Ansatz wählen, müssen objektive und überprüfbare Dokumente vorlegen, die die Eignung ihres Ansatzes begründen.

Alle Transaktionen müssen gemäß den OECD-Richtlinien zur Preisgestaltung aus den BEPS-Aktionen 8-10 genau dokumentiert werden. Nach der neuen IP-Box-Regelung kann ein Unternehmen, das alle Ausgaben für die Schaffung eines qualifizierten IP-Vermögenswertes tätigt, alle Einkünfte aus der Kommerzialisierung von IP in Anspruch nehmen, was zu einem effektiven Steuersatz von bis zu 5,2 % führt.

Das Gesetz enthält auch die Anforderungen der BEPS-Aktion 5 und koordiniert das luxemburgische IP-System mit den vorherrschenden globalen Standards. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen, die die Koexistenz der neuen Regelung und der Übergangsbestimmungen nach Artikel 50bis des ITG – die bis zum 30. Juni 2021 gelten – regeln sollen.

Die neue Regelung zum Schutz des geistigen Eigentums wird Luxemburg dabei helfen, die Ziele der wirtschaftlichen Diversifizierung weiter voranzutreiben und Anreize für private FuE-Investitionen zu schaffen.

Rufen Sie unsere Damalion-Experten noch heute an, und wir geben Ihnen gerne die Informationen, die Sie benötigen, um zu verstehen, wie sich die neue IP-Box-Regelung auf Ihr Unternehmen in Luxemburg auswirken kann.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.