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Luxemburg macht Fortschritte bei der Stärkung seiner Position als einer der weltweit besten Standorte für Anlageinstrumente. Das luxemburgische Parlament arbeitet unermüdlich an der Verbesserung des Instrumentariums für Investmentmanager, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Investitionen strategisch zu organisieren und gleichzeitig die Interessen der Anleger zu schützen.

Als eines der ersten Länder in der EU, das die AIFMD in das lokale Recht integriert hat, entwickelt sich Luxemburg schnell zu einem attraktiven Standort für alternative Investmentfonds. Im ersten Quartal 2021 gibt es in Luxemburg fast 400 Verwaltungsgesellschaften, von denen 250 zugelassene AIFM sind und mehr als die Hälfte AIFM-Dienste für Dritte anbieten. Darüber hinaus gibt es im Großherzogtum mehr als 605 registrierte Manager im Unterschwellenbereich.

Damalion bietet Ihnen einen kurzen Überblick über bekannte unregulierte Fondsvehikel, die in Luxemburg für die wichtigsten Anlageklassen und Anlagestrategien gegründet werden können.

 

RAIF

 

SPF

 

Verbriefungsinstrument

 

Unregulierte SCS/ SCSp

 

Ordentliche Luxemburger Gesellschaft

Geltende Rechtsvorschriften

Gesetz vom 23. Juli 2016

(RAIF-Gesetz)

Gesetz vom 11. Mai 2007

(SPF-Gesetz)

Gesetz vom 22. März 2004

(Verbriefungsrecht)

Gesetz vom 10. August 1915

(Gesellschaftsrecht)

Gesetz vom 10. August 1915

(Gesellschaftsrecht)

Zulassung und Beaufsichtigung durch die CSSF

Nein Nein Nein, es sei denn, ein Unternehmen gibt ständig Wertpapiere an das Publikum aus. Nein  

Nein

 

Qualifizierung als AIF

Immer ein alternativer Investmentfonds Im Prinzip nein. Wie in den ESMA-Leitlinien zu den grundlegenden Konzepten der AIFM-Richtlinie definiert, nehmen SPF kein Kapital von Anlegern auf, da die Struktur dazu verwendet wird, Privatvermögen einer bereits bestehenden Gruppe zu investieren. Nein in den folgenden Fällen:

-Vehikel wird als Verbriefungs-Zweckgesellschaft oder Verbriefungs-SPV nach dem AIFM-Gesetz kategorisiert.

-Das Unternehmen begibt besicherte Schuldverschreibungen.

-Sie setzt ausschließlich Schuldtitel ein.

-Ein Unternehmen wird nicht auf der Grundlage der Anlagepolitik im Sinne des AIFM-Gesetzes beaufsichtigt.

Gilt als nicht alternativer Fonds, es sei denn, die Aktivitäten fallen in den Anwendungsbereich von Artikel 1 (39) des AIFM-Gesetzes. Gilt als nicht alternativer Fonds, es sei denn, die Aktivitäten fallen in den Anwendungsbereich von Artikel 1 (39) des AIFM-Gesetzes.
Befreiung von der AIFMD-Vollregelung unter erleichterter Regelung (AIFMD-Registrierungsregelung) Nein Nicht anwendbar Möglicherweise Möglicherweise Möglicherweise
Externe zugelassene AIFM-Anforderungen

Immer eine Voraussetzung

Nicht anwendbar

Eine Anforderung, wenn ein Unternehmen als AIMF eingestuft wird, der nicht selbst verwaltet wird und über der AIFMD-Schwelle liegt. Eine Anforderung, wenn ein Unternehmen als AIMF eingestuft wird, der nicht selbst verwaltet wird und über der AIFMD-Schwelle liegt. Eine Anforderung, wenn ein Unternehmen als AIMF eingestuft wird, der nicht selbst verwaltet wird und über der AIFMD-Schwelle liegt.
Förderungswürdige Investoren

Gut informierte Anleger

Beschränkt auf die folgenden Bereiche:

-Verwaltungseinheiten, die im Interesse des privaten Vermögenstrusts oder der privaten Stiftungen handeln.

-Natürliche Personen, die die Rolle des Verwalters ihres persönlichen Vermögens übernehmen.

-Alle Arten von Vermittlern, die im Namen der oben aufgeführten natürlichen und juristischen Personen handeln.

Uneingeschränkt Uneingeschränkt Uneingeschränkt
Förderfähige Vermögenswerte Uneingeschränkt, außer in Fällen, in denen ein Unternehmen Portfoliorisikokapital einsetzt. Beschränkt auf die folgenden Bereiche:

-Erwerb, Verwahrung, Verwaltung und Erfüllung von Finanzanlagen.

Einer SPF ist es untersagt, gewerbliche Tätigkeiten auszuüben oder direkt Immobilien zu besitzen, außer für den persönlichen Gebrauch oder über Beteiligungen.

Uneingeschränkt

Alle Arten von Verbriefungen, die Risiken im Zusammenhang mit Forderungen, Vermögenswerten, Verpflichtungen, die von Dritten übernommen werden, oder Risiken, die mit allen oder teilweisen Aktivitäten Dritter verbunden sind.

 

Uneingeschränkt

 

Uneingeschränkt

Anforderungen an die Risikodiversifizierung Die Anforderungen an die Risikostreuung sind an die für SIFs geltenden Anforderungen angepasst, es sei denn, ein RAIF beschließt, ausschließlich in Risikokapital zu investieren, und ein solcher Beschluss ist in seinen Gründungsunterlagen verankert. Keine Anforderungen an die Risikodiversifizierung. Keine Anforderungen an die Risikodiversifizierung. Keine Anforderungen an die Risikodiversifizierung. Keine Anforderungen an die Risikodiversifizierung.
Rechtsform
  • FCP
  • SICAV (SA, Sarl , SCA, SCoSA, SCS, SCSp)
  • SICAF (SA, Sarl, SCA, SCoSA, SCS, SCSp)
  • Entitäten können entweder offen oder geschlossen sein
  • SA
  • Sarl
  • SCA
  • SCoSA

 

 

Verbriefungsorganismen können in Form einer Gesellschaft (SA, Sarl, SCA, SCoSA) oder in Form eines Fonds gegründet werden, der aus mehreren Eigentümern oder mehreren Rechtsgütern unter der Aufsicht einer Verwaltungsgesellschaft besteht.

 

  • SCS
  • SCSp

 

 

  • SA, Sarl, SCA
  • SAS
  • SCosa
  • SCS
  • SCSp
Struktur des Regenschirms Ja Nein Ja  

Nein

 

Nein
Kapitalbedarf Für FCP:

-EUR 1.250.000, die innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Vollstreckung zu erreichen sind.

Für SICAV

-EUR 1.250.000, die innerhalb von 12 Monaten nach Gründung der SICAV erreicht werden müssen.

 

Variiert je nach Formular:

 

-SA/SCA: EUR 30.000

-SCoSA: Keine Mindestkapitalanforderung

-Sarl: 12.000 EUR

 

 

Für Verbriefungsorganismen, die als Unternehmen gegründet wurden, gelten andere Anforderungen:

-SA/SCA: EUR 30.000

Sarl: 12.000 EUR

Für Verbriefungsorganismen, die einen S-Fonds gründen, gibt es keine Mindestkapitalanforderungen.

Kein Mindestkapitalanteil erforderlich.

Die Anforderungen können je nach Rechtsform variieren:

-SA/SCA: EUR 30.000

-Sarl: 12.000 EUR

Keine Mindestkapitalanforderungen für andere Rechtsformen.

Erforderliche Dienstanbieter Für FCP können die Dienste einer Verwaltungsgesellschaft erforderlich sein.

-Depotbank oder Inanspruchnahme der Dienste eines professionellen Anbieters von Depotdienstleistungen, die zur Genehmigung anstehen.

-Verwaltungsbeamter.

-Registerführer und Übertragungsstelle.

-Zugelassener und zertifizierter Auditor.

 

Grundsätzlich ist ein eingetragener Wirtschaftsprüfer nicht erforderlich, es sei denn, er erfüllt zwei der folgenden Kriterien:

-Nettoumsatzerlöse von 8,8 Mio. EUR oder mehr.

-Bilanzsumme über 4,4 Mio. EUR

-Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten liegt bei über 50.

Je nach Rechtsform des Unternehmens kann die Bestellung eines Rechnungsprüfungsbeauftragten vorgeschrieben sein.

 

 

 

 

 

-Für Verbriefungsorganismen, die als Fonds aufgelegt werden, müssen die Dienste einer Verwaltungsgesellschaft in Anspruch genommen werden.

-Außer bei regulierten Verbriefungsorganismen besteht kein Bedarf an einer Verwahrstelle.

-Keine Notwendigkeit für einen Verwaltungsagenten.

 

 

-SCS als AIF qualifiziert: Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)

-SCS qualifiziert als AIF mit AIFM: Keine Notwendigkeit, eine Verwahrstelle zu bestellen

-SCSp als AIF qualifiziert: Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)

-SCSp qualifiziert als AIF mit AIFM: Keine Notwendigkeit zur Bestellung einer Verwahrstelle

 

 

 

 

 

Grundsätzlich ist ein registrierter Wirtschaftsprüfer nicht erforderlich, es sei denn, ein Unternehmen ist als AIF qualifiziert und wird von einem AIFM mit einem AUM über dem Schwellenwert verwaltet oder zwei der unten aufgeführten Kriterien sind erfüllt:

-Nettoumsatzerlöse von 8,8 Mio. EUR oder mehr.

-Bilanzsumme über 4,4 Mio. EUR

-Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten liegt bei über 50.

Je nach Rechtsform des Unternehmens kann die Bestellung eines Rechnungsprüfungsbeauftragten vorgeschrieben sein.

Möglichkeit der Auflistung Ja Nein Nein

Die SCS und die SCSp können in der Regel börsenfähige Schuldverschreibungen auflegen.

Ja
Europäischer Reisepass Ja Nein Nein, es sei denn, die vollständige AIFMD-Regelung sieht etwas anderes vor. Nein, es sei denn, die vollständige AIFMD-Regelung sieht etwas anderes vor. Nein, es sei denn, die vollständige AIFMD-Regelung sieht etwas anderes vor.
Berechnung des Nettoinventarwerts und Häufigkeit der Rücknahme Mindestens einmal im Jahr zu Berichtszwecken. Keine Voraussetzung. Keine Voraussetzung. Keine Voraussetzung. Keine Voraussetzung.
Gesamteinkommenssteuer (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) Von der Einkommensteuerveranlagung befreit, es sei denn, das Unternehmen beteiligt sich an Risikokapital, dann kommt die SICAR-Steuerregelung zur Anwendung.

Keine Einkommenssteuer.

Allgemeines Aggregat für Verbriefungsgesellschaften auf 24,94% festgelegt.

Bei der Verbriefung sollten von den Bruttogewinnen die Betriebskosten und die an die Aktionäre oder Gläubiger ausgeschütteten Dividenden oder Zinsen abgezogen werden.

Verbriefungsgesellschaften sollten kein nennenswertes steuerpflichtiges Einkommen erzielen und daher steuerneutral sein.

Es fällt keine Körperschaftssteuer an.

Die Gewerbesteuer in Höhe von 6,75 % ist nur in sehr wenigen Fällen anwendbar:

– SCS/SCSp führt kommerzielle Operationen durch

– SCS/SCSp, die für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erforderlich sind, wenn der Komplementär eine luxemburgische private oder öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, die mindestens 5 % der Gesellschaftsanteile hält.

Die richtige Strukturierung der Gesellschaftsanteile eines Komplementärs trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Merkmale von SCS/SCSp zu vermeiden.

 

 

Allgemeiner Gesamtsatz von 24,94%, aber 100%ige Befreiung von Dividenden, Liquidationserlösen und Kapitalgewinnen aus förderfähigen Beteiligungen.

Abonnement-Steuer Satz: 0,01% des Nettoinventarwerts jährlich. Jährliche Zeichnungssteuer von 0,25 % des eingezahlten Kapitals und des Emissionsagios (falls vorhanden) Keine Abonnementsteuer. Keine Abonnementsteuer. Keine Abonnementsteuer.
Vermögenssteuer Keine Vermögenssteuer Keine Vermögenssteuer Keine Vermögenssteuer Keine Vermögenssteuer Bewertet mit 0,05% des NIW am 1. Januar eines jeden Jahres,

Seit 2017 wird die Mindestvermögenssteuer für Holding- und Finanzgesellschaften, die unter dem Namen Soparfi bekannt sind, das Finanzanlagevermögen, die konzerninternen Darlehen, die übertragbaren Wertpapiere und die Bankguthaben, die mehr als 90 % ihres Bruttovermögens oder mehr als 350.000 betragen, mit 4.815 EUR jährlich veranlagt.

Die Mindestvermögenssteuer für andere luxemburgische Unternehmen hat sich nicht geändert, d.h. sie werden mit 535 EUR veranlagt, wenn ihre Bilanzsumme 350.000 EUR nicht übersteigt.

 

Quellensteuer auf Ausschüttungen Es wird keine Quellensteuer einbehalten. Es wird keine Quellensteuer einbehalten. Es wird keine Quellensteuer einbehalten. Es wird keine Quellensteuer einbehalten.  

Grundsätzlich werden Dividenden, die von einer luxemburgischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, mit einem Quellensteuersatz von 15 % besteuert, es sei denn, es gilt eine nationale Ausnahmeregelung oder ein reduziertes Steuerabkommen.

 

Profitieren Sie vom Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen RAIFs, die in ein Risikokapitalportfolio investieren, wie im Fall von SICARs.

Der Zugang kann eingerichtet werden, wenn es sich um eine juristische Person handelt, mit Ausnahme von Unternehmen, die als SCS oder SCSp gegründet wurden.

RAIFs investieren nicht in Risikokapitalportfolios wie SICARs, sondern sind als solche konzipiert:

-SICAV/SICAF, jedoch beschränkt auf bestimmte Doppelbesteuerungsabkommen. (siehe Circula L.G. -A Nr. 61 der Steuerverwaltung vom Dezember 2017).

-FKP: (siehe Runderlass L.G. -A Nr. 61 der Steuerverwaltung vom Dezember 2017).

 

Nein Ja, für Verbriefungsgesellschaften. Nein Ja
Profitieren Sie von der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Nein, es sei denn, der RAIF investiert in ein Portfolio von Risikoprodukten
Kapital (z. B. eine SICAR).
Nein Ja Nein Ja
Regeln zur dünnen Kapitalisierung Kein Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital.  

Steuer von 0,25 % auf Schulden, die das Achtfache des eingezahlten Kapitals übersteigen, erhöht um das Emissionsagio.

 

Kein Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital. Kein Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital.  

Keine Bestimmungen im luxemburgischen Recht. Es gibt jedoch bestimmte Verwaltungspraktiken, die zu beachten sind.

 

Anwendungen  

-Hedge-Fonds

-Privatfonds

-infrastrukturelle Mittel

-Risikokapitalfonds

-Immobilienfonds

-Fonds für notleidende Kredite

-Islamische Finanzfonds

-sozial verantwortliche Investmentfonds

-Sachanlagenfonds

– Alle anderen Arten von alternativen Fonds

 

Privatpersonen, die ihre persönliche Steuerplanung optimieren wollen, oder für die private Vermögensverwaltung.  

-True Sale und synthetische Verbriefungen.

-Verbriefung von Wertpapierportfolios.

-Versicherung als Struktur für konzerninterne Finanzaktivitäten.

-Verbriefung von notleidenden Krediten.

-Verbriefung von reduzierten Forderungen.

 

-Privatkapital

-Risikokapital

-Immobilieninvestitionen

-Andere alternative Anlagen

 

-Holding und Finanzierungstätigkeit

-Gewerbliche Tätigkeit

-IP-Betrieb

 

Damalion ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit umfassender Erfahrung bei der Gründung von Investmentfonds in Luxemburg. Wir sind stolz auf unser Fachwissen, das wir in Form von exzellenten Beratungsleistungen und einer reaktionsschnellen Kundenbetreuung einbringen, um Anlegern zu helfen, fundierte Anlageentscheidungen zu treffen. Wenden Sie sich noch heute an unsere Damalion-Experten, um die besten Anlagemöglichkeiten für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.