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Die neue Steuerregelung für qualifizierte Vermögensholdinggesellschaften (QAHCs) wurde im Juli 2021 als Teil des Gesetzesentwurfs in der Finance Bill 2021-22 veröffentlicht. Dieses neue Steuersystem wurde geschaffen, um dem Vereinigten Königreich die Möglichkeit zu geben, mit Luxemburg als wichtigstem Holding-Domizil für ausländische juristische Personen zu konkurrieren.

Der Begriff “Vermögensholdinggesellschaften” bezieht sich auf Unternehmen, die das Vermögen von Investmentfonds internationaler Investoren halten. Die neue Steuerregelung ist Teil einer umfassenderen Bewertung des britischen Fondssystems, die darauf abzielt, Reformen einzuführen, die positive Ergebnisse für den britischen Finanzsektor bringen und die Marktfähigkeit des Landes als attraktives Land für Vermögensverwaltung und Investmentfonds verbessern können.

Luxemburg ist in der Regel der ideale Standort für die Gründung von qualifizierten Vermögensverwaltungsgesellschaften. Die Steuersysteme in diesen Ländern besteuern QAHCs nur in Bezug auf die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten und gewährleisten gleichzeitig den kontinuierlichen Fluss von Kapital, Gewinnen und Erträgen zwischen den Anlegern und ihren Hauptinvestitionen.

Die QAHC-Besteuerungsregelung steht ausschließlich für bestimmte Arten von Investitionsvereinbarungen zur Verfügung und beeinflusst nur die Besteuerung von Gewinnen aus Handelstätigkeiten, Immobilien im Vereinigten Königreich und anderen immateriellen Investitionen.

Zulassungsbedingungen für qualifizierte britische Vermögensholdinggesellschaften

Ein Unternehmen kommt in den folgenden Fällen als QAHC in Frage:

  • Nachgewiesener Wohnsitz im Vereinigten Königreich
  • Erfüllt die Bestimmungen zu Tätigkeit und Eigentum
  • Unternehmen, das nicht an einer anerkannten Börse oder einem öffentlichen Markt notiert oder gehandelt wird
  • Gewählt als QACH

Das Eigentumselement im Rahmen des neuen Steuersystems setzt voraus, dass 70 % der Anleger als gute oder Kategorie-A-Anleger eingestuft werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Anlegern der Kategorie A um diejenigen, die verschiedene Fondsportfolios besitzen, die von regulierten Verwaltern, institutionellen Anlegern, unabhängigen Anlegern und Unternehmen, die langfristige Lebensversicherungsprodukte anbieten, verwaltet werden.

Die Aktivitätsbedingung wird unter den folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Die Haupttätigkeit einer QAHC ist die Anlage ihrer Mittel mit dem Ziel, das Anlagerisiko zu streuen und so den Anlegern Vorteile aus den Ergebnissen ihrer Fondsverwaltungsstrategie zu verschaffen.
  • Andere Tätigkeiten werden in nennenswertem Umfang ausgeübt. Um die Dinge in die richtige Perspektive zu rücken, entspricht ein erheblicher Umfang mehr als 20 % der gesamten Geschäftstätigkeit eines Unternehmens.

Steuerliche Überlegungen

Eine qualifizierte Vermögensverwaltungsgesellschaft kommt in den Genuss von Steuervorteilen, die den Anlegern eine gute steuerliche Position verschaffen, die sie sonst nicht hätten, wenn sie die zugrunde liegenden Anlagen direkt halten würden.

Zu den wichtigsten Merkmalen des QAHC-Systems gehören:

  • Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus einer Auslandsimmobilie.
  • Kapitalgewinne und die Veräußerung von Aktien oder Anteilen sind von der Steuer befreit. Darunter fallen alle Beteiligungen an Unternehmen ohne Aktienkapital, mit Ausnahme von Unternehmen, die mehr als 75 % ihres Vermögens aus im Vereinigten Königreich belegenen Immobilien beziehen.
  • Einkommen, das beim Rückkauf von Aktien durch eine QAHC als Kapital behandelt wird.
  • Befreiung von Gewinnen aus Immobiliengeschäften im Ausland, bei denen die Gewinne in einem ausländischen Staat besteuert werden.
  • Ermäßigung auf bestimmte Zinszahlungen, die andernfalls nicht als Ausschüttungen gelten würden, einschließlich der Zinsen für Darlehen mit Gewinnbeteiligung.
  • Befreiung von der Stempelsteuer und der Stempelsteuer-Reservesteuer auf den Rückkauf von eigenen Anteilen und Fremdkapital durch eine QAHC. Dies schließt die Befreiung bei der Übertragung von Anteilen an der QAHC aus.
  • Die neue Regelung enthält auch Bestimmungen zum Schutz vor möglichem Missbrauch und Umgehung.
  • Quellensteuerbefreiung für Zinszahlungen an QAHC-Investoren.

UK QAHC Zeitstrahl

Der Gesetzesentwurf stellt nur die ersten Bestimmungen des neuen Rahmens für die Besteuerung von QAHCs vor. Darüber hinaus geht es auch um die Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um als QAHC in Frage zu kommen. Der Gesetzesentwurf stand bis zum 14. September 2021 zur Konsultation für die Stempelsteuer, die Stempelsteuer-Rücklage und die Körperschaftssteuer offen. Für die Kapitalertrags- und Einkommensteuer gilt die neue Regelung ab dem 6. April 2022.

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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.