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Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, auch bekannt als das Abkommen, wurde von Russland und Hongkong seit dem 1. Januar 2017 bzw. dem 1. April 2017 in Kraft gesetzt.

Das umfassende Doppelbesteuerungsabkommen wurde entwickelt, um die Geschäfts- und Wirtschaftsbeziehungen zu erleichtern und den reibungslosen Handel zwischen Russland und Hongkong zu fördern. Das Abkommen orientiert sich an dem Musterabkommen, das durch den Beschluss Nr. 84 der russischen Regierung vom 24. Februar 2010 gebilligt wurde. Das Abkommen, das sich während der Verhandlungsphase des Abkommens an den vorherrschenden OECD- und UN-Dokumenten orientierte, sieht nun reduzierte Körperschafts- und Einkommenssteuersätze für Zahlungen an in Hongkong ansässige Steuerpflichtige und die endgültige Abschaffung der Doppelbesteuerung für in beiden Ländern ansässige Personen vor.

Hier sind einige wichtige Bestimmungen des Vertrags:

  • Jede in Hongkong gegründete russische Gesellschaft wird automatisch als in Hongkong ansässige Gesellschaft anerkannt.
  • Ein russisches Unternehmen gilt als in Hongkong ansässige juristische Person, wenn es von Hongkong aus geleitet und kontrolliert wird.
  • Einkünfte, die von einer in Hongkong ansässigen Gesellschaft in Russland erzielt werden, werden in der Russischen Föderation nicht versteuert.
  • Ein in Hongkong ansässiges Unternehmen wird in Russland nur dann mit Steuern belegt, wenn es in der Russischen Föderation Gewinne erzielt.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die vergleichbaren Steuersätze, die nach dem Abkommen (in Russland ab dem 1. Januar 2017) und nach russischem Recht (bis Dezember 2016) gelten

  Anwendbare Sätze nach russischem Recht (bis Dezember 2016) Anwendbare Sätze gemäß dem Vertrag (ab 1. Januar 2017)
Dividenden 15% 5 % für den wirtschaftlichen Eigentümer von Dividenden in den folgenden Fällen:

  • Ein Unternehmen (mit Ausnahme einer Personengesellschaft)
  • Direkte Beteiligung von mindestens 15 % am Kapital des Unternehmens, das Dividenden ausschüttet

In allen anderen Fällen gilt ein Satz von 10 %.

Zinsen 20% 0%
Lizenzgebühren 20% 3%
Kapitalgewinne 20% In der Regel, 0%

20 % der Kapitalerträge stammen aus den folgenden Quellen:

  • Veräußerung einer unbeweglichen Sache
  • Veräußerung von Anteilen, die zu mehr als 50 % ihres Vermögens direkt oder indirekt aus einer im anderen Vertragsstaat belegenen Immobilie stammen. Diese Bestimmung gilt nicht für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien in den folgenden Fällen:
  1. Wurde im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung ausgetauscht.
  2. Ein Unternehmen, das mehr als 50 % seines Vermögenswertes aus einer Immobilie erwirtschaftet, in der eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.
  3. Notierung an einer von beiden Vertragsparteien vereinbarten Börse.
Sonstige Einnahmen 20% 0%

 

Unsere Berater bei Damalion können Ihnen detaillierte Informationen geben und Ihnen dabei helfen, die Auswirkungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Hongkong und Russland auf Ihr Geschäft in beiden Ländern zu verstehen.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.