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Alle luxemburgischen Soparfis unterliegen einem kombinierten Körperschafts- und Gewerbesteuersatz von insgesamt 24,94 %. Aufgeschlüsselt unterliegen die Soparfis der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 17 % und zusätzlich 7 % Solidaritätszuschlag. Das Großherzogtum hingegen erhebt eine kommunale Gewerbesteuer auf den Nettogewinn. Die Gewerbesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. Die Stadt Luxemburg erhebt 6,75 % auf Soparfis.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.