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Am 28. Juli 2016 wurde das neue Gesetz vom 23. Juli 2916 über den Reservierten Alternativen Investmentfonds (RAIF) im Luxemburger Amtsblatt veröffentlicht. Dies wurde nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das luxemburgische Parlament umgesetzt. Das Gesetz über den reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) trat drei Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

Das Gesetz über den reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) stärkt den Pool der Anlageinstrumente im Großherzogtum weiter. Sie entspricht dem dringenden Bedürfnis, in- und ausländischen Anlegern eine vorteilhafte Alternative zu anderen Fondsjurisdiktionen in Europa und anderen Teilen der Welt zu bieten.

Das Gesetz wurde in einer Zeit erlassen, in der sich das regulatorische Umfeld für die Verwalter alternativer Investmentfonds rasch veränderte. Der Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) spiegelt die Abkehr des Großherzogtums von der doppelten Aufsicht wider, indem er die Gründung eines alternativen Investmentfonds (AIF) ermöglicht, der alle Merkmale einer regulierten Anlage aufweist, aber keine vorherige Genehmigung der Luxemburger Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) benötigt. Stattdessen wird ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) indirekt von einem Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) beaufsichtigt.

Der Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) ist eine willkommene Entwicklung für Fondsinitiatoren, die Anlegern ein Anlageprodukt mit den vorteilhaften Merkmalen eines spezialisierten Investmentfonds (SIF) oder eines Anlagekapitals mit Risikokapital (SICAR) anbieten wollen und gleichzeitig die Vorteile einer schnellen Gründung, geringer regulatorischer Eingriffe und der Flexibilität, konstituierende Dokumente ohne die Genehmigung einer Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) zu ändern, genießen möchten.

Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) Hintergrund

Die Gründe für die Entwicklung der Gesetzgebung, die den Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) inspiriert hat, sind fest in der jüngsten Verlagerung des regulatorischen Schwerpunkts der Europäischen Union von der Regulierung der Fonds selbst hin zu den Verwaltern alternativer Investmentfonds verwurzelt.

Nach der Annahme der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) in die nationalen Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten zu integrieren, kamen unter den Interessenvertretern Fragen über die Notwendigkeit einer doppelten Zulassung für den Zugang zu Nicht-Retail-Investoren durch das europaweite Passporting-System auf, da die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) im Wesentlichen keine Produktregulierung ist und als solche nicht zur direkten Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFs) geschaffen wurde.

Nach dem neuen Gesetz über die reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) müssen alternative Investmentfonds gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) keinen Produktgesetzen oder einer direkten behördlichen Aufsicht unterworfen werden. Dies hat die Entwicklung einer neuen Generation von vollständig konformen, unregulierten alternativen Investmentfonds (AIF) angeregt, die dank der dem Verwalter alternativer Investmentfonds erteilten Zulassung EU-weit vertrieben werden können.

In Luxemburg verstärkt die Einführung des Gesetzes über die reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) diesen Trend durch die Schaffung eines spezifischen Rechtsrahmens. da alternative Investmentfonds keiner direkten Aufsicht durch die Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF) bedürfen, während sie aktiv von der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) profitieren, die den Verwaltern von reservierten alternativen Investmentfonds (RAIFs) direkten Zugang zu Anlegern in ganz Europa ermöglicht, indem sie das Passporting-System für Manager alternativer Investmentfonds nutzen.

Hauptmerkmale eines reservierten alternativen Investmentfonds

In Übereinstimmung mit dem Gesetz über den reservierten alternativen Investmentfonds, der in vielen Aspekten dem spezialisierten Investmentfonds ähnelt, wird der reservierte alternative Investmentfonds die folgenden Merkmale aufweisen:

Anwendungsbereich und förderfähige Investoren

Die Regelung für reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) steht allen diversifizierten luxemburgischen alternativen Investmentfonds zur Verfügung, die nur gut informierten Anlegern vorbehalten sind und deren konstituierende Dokumente vorsehen, dass sie dem Gesetz für reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) unterliegen.

Ähnlich wie bei einem spezialisierten Investmentfonds (SIF) wird ein gut informierter Anleger als einer oder mehrere der folgenden Personen definiert:

  • Institutionelle Organisationen
  • Professionelle Investoren
  • Andere Investoren

Alle gut informierten Anleger müssen ihren Status als gut informierter Anleger schriftlich bestätigen, mindestens 125.000 EUR investieren oder über Sachkenntnis, Erfahrung und Wissen zur Beurteilung der geplanten Anlage verfügen, die von einem Kreditinstitut, einer Wertpapierfirma, einer Verwaltungsgesellschaft eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder einem Verwalter alternativer Investmentfonds nachgewiesen wurden.

Beaufsichtigung

Im Gegensatz zu spezialisierten Investmentfonds (SIFs) und Investmentgesellschaften in Risikokapital (SICAR) unterliegt ein Alternativer Investmentfonds der Reserve (RAIF) nicht der Genehmigung der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF), weder einer vorherigen Zulassung noch einer laufenden Aufsicht.

Die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) können die reservierten alternativen Investmentfonds (RAIFs) vermarkten, sobald die Dokumentation in Kraft getreten ist und der externe zugelassene Verwalter alternativer Investmentfonds ernannt wurde. Dies wird eine Geschwindigkeit bei der Markteinführung gewährleisten, die von bestehenden regulierten alternativen Investmentfonds in Luxemburg nicht erreicht wird.

Verwaltung

  1. Reservierte alternative Investmentfonds können von einem externen zugelassenen Fondsmanager verwaltet werden, der in Luxemburg keine Zulassung als alternativer Investmentfondsmanager (AIFM) haben muss.
  2. Ein alternativer Investmentfondsmanager wird den reservierten alternativen Investmentfonds in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) verwalten.

Reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) Rechtsformulare

Wie ein Spezialisierter Investmentfonds kann ein Reservierter Alternativer Investmentfonds die Form eines Luxemburger Investmentfonds (FCP) oder einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) oder jede andere Form haben, einschließlich einer Investmentgesellschaft mit festem Kapital. Im Falle einer Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR) kann ein reservierter alternativer Investmentfonds die folgenden Rechtsformen annehmen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA)
  • Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)
  • Gemeinsame Kommanditgesellschaft (SCS)
  • Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)
  • Genossenschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (SCoSA)

Unabhängig von der Rechtsform ist das Mindestkapital auf 1,25 Mio. EUR festgelegt, ein Betrag, den der reservierte alternative Investmentfonds innerhalb von 12 Monaten nach seiner Gründung erreichen muss.

Flexible Strukturierung von reservierten alternativen Investmentfonds

Eines der Merkmale, die reservierte alternative Fonds (RAIFs) von anderen unregulierten alternativen Investmentfonds (AIFs) unterscheiden, ist, dass ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) als ein Vehikel mit mehreren Teilfonds oder als Dachfonds strukturiert sein kann. In diesem Fall kann der Teilfonds eine eigene Kategorie von Anlegern, eine eigene Anlagepolitik, getrennte Gebühren, eine eigene Vertriebsstruktur und eigene Regeln für die Ausgabe und Rücknahme von Wertpapieren und Anteilen haben, was auch als “Ringfencing”-Ansatz bezeichnet wird.

Ein Teilfonds kann einen separaten Prospekt oder ein separates Angebotsdokument für Teilfonds desselben Reserved Alternative Investment Fund herausgeben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Einrichtung Ihres luxemburgischen RAIF

  1. Die Satzung eines reservierten alternativen Investmentfonds muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach seiner Gründung notariell beurkundet und geprüft werden.
  2. Ein Notar muss die Rechtmäßigkeit der Verfassung, die Fähigkeit, die Gründer zu bestimmen, und die Einhaltung der geltenden Vorschriften über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung prüfen.
  3. Gemeinsame begrenzt haftende Teilhaberschaften (SCS) und besondere begrenzt haftende Teilhaberschaften (SCSp ) müssen eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung einreichen, was einen zusätzlichen Verwaltungsschritt bei ihrer Gründung darstellt.
  4. Innerhalb von 15 Tagen nach der Beurkundung der eidesstattlichen Erklärung muss der Vermerk über die Gründung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister zum Zwecke der Veröffentlichung eingereicht werden.
  5. Innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum der notariellen Erklärung muss ein reservierter alternativer Investmentfonds in eine gesonderte Liste eingetragen werden, die vom Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister verwahrt wird.

Verwahrstelle

Reservierte alternative Investmentfonds müssen eine Verwahrstelle mit Sitz oder Niederlassung in Luxemburg bestellen.

Umrechnung

Das Gesetz über die reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) ermöglicht es, dass bestehende Anlagevehikel, ob reguliert oder nicht, in reservierte alternative Investmentfonds umgewandelt werden können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  1. Die Anleger müssen der Umwandlung zustimmen, und das Unternehmen muss die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds einhalten.
  2. Anlagevehikel wie Organismen für gemeinsame Anlagen Teil I, spezialisierte Investmentfonds oder Investmentgesellschaften im Risikokapital müssen die Genehmigung der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) einholen und die Gründungsunterlagen des Fonds sowie das Emissionsdokument des Fonds ändern.
  3. Bei unregulierten Strukturen müssen Änderungen am Vertrag der Kommanditgesellschaft vorgenommen werden.
  4. Ein nicht-luxemburgisches Unternehmen kann sich in einen Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) umwandeln, wenn es nach dem Recht seines Heimatlandes ansässig sein kann. Die Umwandlung kann nur im Wege einer Verschmelzung erfolgen, die als Sacheinlage oder auf andere Weise durchgeführt werden kann.
  5. Ein reservierter alternativer Investmentfonds kann auch in eine regulierte Investmentgesellschaft umgewandelt werden.

Informationen für Investoren

  1. Ein reservierter alternativer Investmentfonds ist verpflichtet, ein Emissionsdokument zu erstellen, das auf der Titelseite einen sichtbaren Hinweis darauf enthalten muss, dass der Fonds nicht der Aufsicht der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) unterliegt.
  2. Die Offenlegung für Anleger ist eine Anforderung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und wird den Anlegern zur Verfügung gestellt.
  3. Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) muss für jedes Geschäftsjahr einen geprüften Jahresbericht vorlegen, der den Anlegern zur Verfügung stehen muss.

Reserviertes Marketing für alternative Investmentfonds

  1. Ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) wird von der europaweiten Passporting-Regelung profitieren und den Verwaltern alternativer Investmentfonds zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht es ihnen, den Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) an professionelle Anleger in der Europäischen Union zu vermarkten.
  2. Beim Vertrieb an Anleger außerhalb der Europäischen Union muss der Vertrieb eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) den bestehenden nationalen Platzierungsvorschriften der jeweiligen Rechtsordnung entsprechen.
  3. Bei geschlossenen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) wird davon ausgegangen, dass sie das Gesetz vom 10. Juli 2005 über den Wertpapierprospekt einhalten, wenn sie ein öffentliches Angebot oder eine Zulassung zum Handel durchführen möchten.

Reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) Besteuerungsregime

  1. Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) unterliegt nicht den luxemburgischen Steuern, einschließlich der Vermögenssteuer, der Einkommenssteuer und der Steuern auf die vom Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) erzielten Erträge.
  2. Der Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) unterliegt einer jährlichen Zeichnungssteuer von 0,01 %, die auf das gesamte Nettovermögen des Reservierten Alternativen Investmentfonds (RAIF) zum Ende eines jeden Quartals berechnet wird.
  3. Eine fakultative Regelung, die mit der für Risikokapital-Investmentgesellschaften (SICARs) vergleichbar ist, kann unter den folgenden Bedingungen auf Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) angewendet werden:
  1. Ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) muss offenlegen, dass sein Ziel darin besteht, ausschließlich in Risikokapital zu investieren.
  2. Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) unterliegt den Bestimmungen der Reservierten Alternative.

Investmentfondsgesetz (RAIF), das eine alternative Steuerregelung vorsieht

  1. Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs), die Risikokapitalgeschäfte tätigen, unterliegen in Luxemburg der allgemeinen Körperschaftssteuer, einschließlich der Gewerbesteuer, der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlags.
  2. Einkünfte aus Wertpapieren, die von einem reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) gehalten werden, sowie Einkünfte aus dem Verkauf, der Einlage oder der Liquidation sind vollständig befreit.
  3. Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs), die in Risikokapital investieren, können von dem teuren Netz von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, die Luxemburg mit anderen Ländern abgeschlossen hat.
  4. Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF), der als Umbrella-Fonds strukturiert ist, unterliegt ebenso wie seine Teilfonds der geltenden steuerlichen Behandlung. Dies bedeutet, dass es für bestimmte Teilfonds unmöglich ist, mit der Zeichnungssteuerregelung veranlagt zu werden.

Damalion ist ein professionelles Beratungsunternehmen mit umfangreicher Erfahrung in der Unterstützung von Investoren und Fondsinitiatoren bei der Strukturierung eines Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) in Luxemburg. Durch unser umfangreiches Netzwerk von Fachleuten, die an der Gründung von Unternehmen und Investitionen sowie an Managementaktivitäten beteiligt sind, stellen wir sicher, dass gut informierte Investoren von Anfang bis Ende eine hervorragende Unterstützung erhalten. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten, wenn Sie mehr über unser umfassendes Angebot an Beratungsleistungen erfahren möchten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.