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Monaco ist eine der beliebtesten und angesehensten Gerichtsbarkeiten der Welt, und eine große Zahl von Menschen möchte hier leben und arbeiten.

Monaco hat das zweithöchste nominale Pro-Kopf-BIP der Welt. Es hat eine Arbeitslosenquote von 2 %, die niedrigste Armutsquote der Welt und die höchste Zahl von Millionären und Milliardären pro Kopf der Bevölkerung.

Die mediterrane Umgebung, die wunderschöne Natur, das hohe wirtschaftliche Niveau und die sparsame Steuerpolitik machen Monaco zu einem äußerst attraktiven Gebiet für Geschäftsleute.

Die wichtigsten Formen der rechtlichen und geschäftlichen Präsenz in Monaco

Wenn Sie beabsichtigen, in Monaco eine Gesellschaft zu gründen oder dort auf andere Weise geschäftlich tätig zu werden, stehen Ihnen die folgenden Eintragungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) – Es handelt sich um eine juristische Person, die von zwei oder mehreren Einzelpersonen gegründet werden kann, die im Rahmen der eingebrachten Mittel eine beschränkte Haftung für die Ergebnisse der Tätigkeit des Unternehmens übernehmen. Die Aktionäre können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Aktiengesellschaft (SAM) – Es handelt sich um eine traditionelle Form, bei der Handels-, Versicherungs- und Finanztätigkeiten erlaubt sind, und die Anzahl der Gründer beginnt bei zwei. Die Verbindlichkeiten der Aktionäre sind nur auf den Anteil beschränkt, den sie in eine solche Gesellschaft einbringen. Diese Einrichtung wird vom Verwaltungsrat geleitet. Die Geschäftsführer können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Offene Handelsgesellschaft (SNC) – Ihre Mitglieder dürfen nur gewerbliche Tätigkeiten ausüben und haften unbeschränkt für die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Es sind mindestens zwei Mitglieder erforderlich, ohne dass die Höchstzahl dieser Aktionäre angegeben wird.
  • Kommanditgesellschaft (SCS) – Sie ist eine Unternehmensform, die von mindestens zwei Personen gegründet und betrieben werden kann: (i) aktive Partner – sie sind gesamtschuldnerisch für das Ergebnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens verantwortlich, und (ii) Kommanditisten – sie sind nicht für die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit der Partnerschaft verantwortlich und haften nur im Rahmen ihrer Einlagen.
  • Zweigniederlassung – ein ausländisches Unternehmen kann in Monaco genauso wie in Übersee Geschäftsaktivitäten eröffnen und betreiben. Die Haftung für die Ergebnisse solcher Geschäfte ist groß, und ein Direktor ist der Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Monaco zugeordnet.

Vorteile der Eröffnung eines Unternehmens in Monaco

Die Gründung eines Unternehmens in Monaco ist der Schlüssel zu zahlreichen Möglichkeiten, einschließlich einer Aufenthaltsgenehmigung für den Gründer und seine Familie. Die Eröffnung eines Unternehmens in Monaco hat unter anderem folgende Vorteile:

  • Hohes Maß an geschäftlicher Zuverlässigkeit
  • Keine Steuern auf Grundbesitz, Erbschaft und Gewinne
  • Monaco ist ein politisch stabiles Land. Und sie ist frei von politischen Konflikten, während interner Frieden üblich ist.
  • Ausländische Aktionäre: Ausländer können alle Anteile an einer SARL besitzen.
  • Die Verbindlichkeiten der Aktionäre sind auf ihre Einlagen auf das Grundkapital beschränkt.
  • Zweijährige Steuerbefreiung: Die ersten zwei Jahre der Unternehmensgründung sind vollständig von der Steuer befreit.
  • Geringes Mindestaktienkapital

Steuersystem von Monaco

Die Eintragung eines Unternehmens in Monaco könnte eine gute Option für Ihr Unternehmen sein, wenn es um die Steuerpolitik geht. Obwohl Monaco kein steuerfreier Zufluchtsort ist, erhebt es eine Mehrwertsteuer von fast 20 %, erhebt Stempelgebühren, und Unternehmen müssen eine Gewinnsteuer von 33 % zahlen, es sei denn, sie können nachweisen, dass drei Viertel der Gewinne auf dem Staatsgebiet erwirtschaftet werden. Alle in Monaco gegründeten Unternehmen müssen sich auch für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Voraussetzungen für die Eintragung eines Unternehmens in Monaco

  • Vom Handelsregister ausgestellte Gründungsurkunde
  • Beschluss des Verwaltungsrats über die Verpfändung des erforderlichen Mindestkapitals für SARL
  • Mindestens zwei Aktionäre für SARL
  • Mindestens zwei Direktoren
  • Adresse des eingetragenen Sitzes
  • Beauftragung eines lokalen registrierten Vertreters
  • Mindestaktienkapital von 15000 Euro.

Liste der für eine Unternehmensgründung in Monaco erforderlichen Dokumente

  • Ein ausgefülltes Antragsformular für die Satzung eines Unternehmens im Hoheitsgebiet von Monaco
  • Zwei beim Finanzamt dokumentierte Gründungsurkunden: Direction des Services Fiscaux
  • Ein Lebenslauf pro Partner
  • Eine Personenstandsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Ein Auszug aus dem Strafregister von weniger als 3 Monaten
  • Falls es sich um eine juristische Person handelt, legen Sie bitte einen Auszug aus dem Bericht des Verwaltungsrats oder der Aktionärsversammlung vor, der/die beschlossen hat, eine Kapitaleinlage zu leisten.
  • Im Falle der Leasing-Verwaltung ist die Vereinbarung oder die Verpflichtung zur Vermietung
  • Im Falle des Erwerbs eines Geschäftswerts die Abtretungsurkunde oder das Abtretungspfandrecht.

Schritte zur Registrierung in Monaco

Bei der Gründung einer Gesellschaft in Monaco sind die folgenden Registrierungsschritte zu durchlaufen:

  • Definieren Sie Ihre Unternehmensziele und die Ziele, die Sie mit der Aktiengesellschaft erreichen wollen.
  • Auswahl eines Firmennamens für Ihr Unternehmen.
  • Einholung von Informationen über die Gründer und Begünstigten des Unternehmens.
  • Einstellung eines lokalen Direktors, der aus dem Gebiet stammen sollte.
  • Eröffnung eines Kontos bei einer örtlichen Bank, um den erforderlichen Kapitalbetrag auf das Konto einzuzahlen und dies notariell zu beglaubigen.
  • Sorge für die Verfügbarkeit eines echten Büros. Dies wird von der Verwaltung gründlich überprüft, und Sie können es nicht ändern, sonst müssen Sie das Unternehmen erneut registrieren.
  • Abfassung und Überprüfung aller Dokumente durch den örtlichen Rechtsanwalt.
  • Zahlung der Steuer auf das zulässige Kapital zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung.
  • Vorlage des Vertrags, der Dokumentation und der Registrierungsformulare bei der Registrierungsstelle zur Genehmigung und anschließenden Registrierung, wenn das Paket den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht. Wenn das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft in Monaco erfolgreich war, erhalten die Gründer eine offizielle Bescheinigung, die der Notar zusichert.
  • Anmeldung für Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.
  • Veröffentlichung von Informationen über das Unternehmen im Journal de Monaco.
  • Beschaffung von Lizenzen und Genehmigungen für reglementierte Tätigkeiten.

Es ist nicht notwendig, nach Monaco zu reisen, um ein Unternehmen zu gründen, aber es ist wichtig, die erforderlichen Dokumente bereitzuhalten und die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, um ein Unternehmen in diesem Land zu gründen.

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