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Polen hat sich in der Finanzkrise als stabil erwiesen und bietet Investoren ein großes Potenzial. Die Wirtschaft des Landes hat sich im Laufe der Jahre so stark verbessert, dass das Land heute über eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, einen riesigen Markt, Zugang zu orientierten Arbeitskräften und günstige Bedingungen für Unternehmen auf dem gesamten Gebiet in bevorzugten Regionen verfügt. Die Gründung von Unternehmen in Polen ist ein einfaches Verfahren, das bestimmte wichtige Maßnahmen erfordert. Im Folgenden werden einige der Faktoren genannt, die bei der Gründung eines Unternehmens in Polen zu berücksichtigen sind.

Eröffnen Sie Ihr polnisches Unternehmen an einem strategischen Standort

Einer der wichtigsten Faktoren, die bei der Planung der Eröffnung eines Unternehmens in Polen zu berücksichtigen sind, ist der Standort. In verschiedenen Städten und Gebieten können unterschiedliche Vorschriften, Preise und Verfügbarkeiten gelten. Es wird immer empfohlen, je nach Bedarf den Rat einschlägiger Fachleute einzuholen, z. B. von Unternehmens- oder Rechtsberatern, Buchhaltern und anderen.

Polen bietet ein freundliches Geschäftsumfeld

Sie müssen die geschäftlichen Faktoren genau kennen, bevor Sie sich darauf einlassen, denn das hilft Ihnen zu erkennen, wie das Unternehmen dastehen würde.

Zu den zu berücksichtigenden Geschäftsfaktoren gehören;

  • Branche und Art des Unternehmens
  • Hauptsitz/Individuelle Nationalität.
  • Das Vorhandensein der aktuellen Handelsabkommen.

Geographie

Die geografische Lage könnte ein Problem darstellen, da Polen über ein schlechtes Straßen-, Eisenbahn- und Infrastrukturnetz verfügt, was die Kosten für die Geschäftstätigkeit erhöht, da jeder regionale polnische Markt nur schwer zugänglich sein wird. In städtischen Regionen ist die Internetanbindung in der Regel zufriedenstellend, während sie in weniger bevölkerungsreichen Orten unzureichend sein kann.

Normen

Polen ist ein Land, das für seine schleppenden Handelsgerichte, sein strenges Arbeitsrecht und seine dicke Bürokratie bekannt ist. Alle diese Hindernisse haben sich in der Vergangenheit als Herausforderung für ausländische Unternehmen erwiesen.

Verfügbare Unternehmensoptionen in Polen

Bei der Gründung eines Unternehmens in Polen ist es wichtig zu entscheiden, welche Art von juristischer Person gegründet werden soll. Investoren in Polen können zwischen verschiedenen Unternehmensstrukturen wählen, die sich nach der Größe des Unternehmens, dem Wert der Investition, der Anzahl der Gründer und anderen Kriterien richten.

Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern können ein Unternehmen ausschließlich in der folgenden Form gründen und betreiben:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder sp. z o.o.)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der wichtigsten Optionen für Investoren, die ein Unternehmen in Polen gründen wollen, da sie die einfache Gründung einer Personengesellschaft mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft verbindet. Das liegt daran, dass sie eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, die es den Aktionären ermöglicht, ihre Haftung auf ihre Einlage zu beschränken. Allerdings können Gesellschaften mit beschränkter Haftung ihre Anteile nicht frei übertragen und auch nicht an der Börse notieren, was die Kapitalbeschaffung erschweren kann.

Eine GmbH benötigt mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer beliebiger Nationalität, einen eingetragenen Sitz in Polen und ein eingezahltes Mindestkapital von 5.000 PLN. GmbHs müssen unabhängig von ihrer Größe alle Anforderungen an die Buchführung und Finanzberichterstattung erfüllen und können bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte auch einer Prüfung unterzogen werden. Wenn sie mehr als 25 Anteilseigner oder ein Grundkapital von mehr als 500.000 PLN haben, müssen sie auch einen Aufsichtsrat bestellen.

Aktiengesellschaft (spółka akcyjna oder S.A.)

Aktiengesellschaften werden in private oder öffentliche Unternehmen unterteilt, je nachdem, ob sie an der polnischen Börse notieren wollen. Sie sind in der Regel für große Unternehmen oder für diejenigen, die in den Finanzdienstleistungssektor einsteigen wollen, am besten geeignet. Ähnlich wie eine GmbH bietet sie Haftungsschutz für ihre Gesellschafter und Geschäftsführer, da sie eine andere juristische Person darstellt. Sie unterliegt jedoch relativ strengen und kostspieligeren Betriebs- und Verwaltungsanforderungen, da sie die Möglichkeit hat, an der Börse notiert zu werden.

Sie benötigt außerdem mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer beliebiger Nationalität, einen lokalen Firmensitz und ein Mindestkapital von 100.000 PLN, wovon 25 % eingezahlt sein müssen. Darüber hinaus unterliegt sie der vollen Buchführungs- und Finanzberichterstattungspflicht. Im Gegensatz zu GmbHs müssen sie jedoch immer einen Wirtschaftsprüfer ernennen, und es muss immer ein Aufsichtsrat eingerichtet werden. In einem privaten Unternehmen müssen mindestens 3 Mitglieder vorhanden sein, während in einem öffentlichen Unternehmen 5 Mitglieder erwartet werden.

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaften können Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen. Sie ist eine Form der Handelsgesellschaft und kann von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet werden, von denen eine als Komplementärin und die andere als Kommanditistin fungiert.

Zweigstellen (oddział)

Eine Zweigniederlassung ist ein anderer und selbständiger Teil einer Geschäftstätigkeit, der von einer Gesellschaft außerhalb ihres eingetragenen Sitzes oder ihrer Hauptniederlassung ausgeübt wird. Mit der Gründung einer Zweigniederlassung kann ein ausländisches Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die nur im Rahmen der von diesem ausländischen Unternehmen ausgeübten Geschäftstätigkeit liegt.

Repräsentanzen (przedstawicielstwo)

Ausländische Unternehmen können Repräsentanzen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Polen einrichten. Der Umfang der Tätigkeit einer Repräsentanz darf nur Tätigkeiten umfassen, die die Werbung und Verkaufsförderung für das ausländische Unternehmen beinhalten.

Bevor sie sich für eine Rechtsform entscheiden, sollten Unternehmer den Umfang ihrer Verantwortung, die Betriebskosten und die Größe des Unternehmens berücksichtigen.

Firmengründung in Polen; wie man beginnt

  1. Schritt eins im Prozess der Unternehmensgründung in Polen: Sie müssen eine Rechtsform für Ihr zukünftiges polnisches Unternehmen wählen.
  2. Schritt zwei: Sie müssen über die wichtigsten Merkmale Ihres neuen Unternehmens entscheiden, z. B. Name, Stammkapital, Vertretungsregeln usw.
  3. Schritt drei: Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Die Auswahl der für die Firmengründung erforderlichen Dokumente hängt davon ab, ob Sie direkt investieren und persönlich Aktionär der polnischen Firma werden wollen oder ob Sie indirekt investieren und über Ihre ausländische Firma Aktionär der polnischen Firma werden wollen. Eine vollständige Liste der erforderlichen Dokumente ist beim Anwalt für die Unternehmensregistrierung einzureichen.
  4. Letzter Schritt: Sie müssen auch entscheiden, ob Sie nach Polen reisen wollen, um den Gründungsprozess abzuschließen, oder ob Sie den Prozess aus der Ferne durchführen und eine Anwaltskanzlei mit der Unternehmensgründung beauftragen wollen.

Die Eintragung eines Unternehmens in Polen dauert etwa 2-3 Wochen und das Eintragungsverfahren ist unkompliziert.

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