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Vielfältige Investitionsmöglichkeiten, verschiedene Freihandelszonen, die den Bedürfnissen lokaler und globaler Unternehmen gerecht werden, staatliche Anreize und unkomplizierte Verfahren sind nur einige der Gründe für eine Unternehmensgründung in Japan.

Wie Sie Ihr japanisches Unternehmen registrieren

Bevor Sie mit der Firmengründung in Japan beginnen, müssen Sie die folgenden Entscheidungen in Bezug auf Ihr Unternehmen treffen. Diese Entscheidungen werden während des Papierkrams anstehen, also nehmen Sie sich die Zeit, um zu planen.

Entscheiden Sie sich für Ihre Art von japanischem Unternehmen

Wenn Sie Ihr Unternehmen nach Japan bringen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie könnten eine Zweigstelle eröffnen oder eine Tochtergesellschaft gründen – eine Aktiengesellschaft (Kabushiki-Kaisha/KK) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Godo-Kaisha/GK).

  • Zweigstelle

Wenn ein Unternehmer ein Unternehmen in Japan gründen will, ist diese Struktur angemessen. Normalerweise nutzen ausländische Unternehmen, die außerhalb Japans gegründet wurden, diese Struktur, um ihre Geschäfte zu führen. Wenn das Unternehmen regelmäßig in Japan tätig werden will, kann diese Art von Unternehmen gegründet werden.

  • Joint Stock Company Kabushiki Kaisha (KK)

Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft mit Aktienoptionen, die es Ihnen ermöglicht, nach Belieben Kapital zu beschaffen und den Investoren Einnahmen zukommen zu lassen.

Die KK-Aktionäre haben den Status der beschränkten Haftung. Unternehmen, die Corporate-Governance-Strukturen wünschen, können diese Form der Organisation nutzen.

  • Godo Kaisha (GK)

Diese Unternehmensstruktur wurde 2006 durch das japanische Unternehmensgesetz eingeführt. Bei dieser Art von Unternehmen sind auch die Gesellschafter haftungsbeschränkt. Allerdings gibt es mehr Flexibilität in Bezug auf die Entscheidungsfindung des Managements. Im Vergleich zu KK sind die jährlichen Einreichungskosten bei GK geringer. Die Nutzung dieser Struktur hat viele steuerliche Vorteile.

Entscheiden Sie sich für Ihren Firmennamen

Wenn Sie Unterlagen für Ihr Unternehmen einreichen, müssen Sie den Namen Ihres Unternehmens angeben. Der Firmenname kann in Alphabet, Zahlen, Hiragana, Kanji oder Katakana angegeben werden. Es ist möglich, einen beliebigen Namen zu wählen, solange kein anderes Unternehmen mit ähnlichem Namen an der gleichen Adresse registriert ist. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, empfiehlt es sich, im Voraus zu prüfen, ob es anderswo andere Unternehmen mit ähnlichen Namen gibt oder ob die Marke eingetragen ist, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Bestimmen Sie den Standort Ihres Büros

Entscheiden Sie sich für den Standort Ihres Hauptsitzes, bevor Sie Ihr Unternehmen in Japan registrieren lassen. Ihre Hauptniederlassung wird das zuständige japanische Rechtsbüro und Notariat benennen, bei dem Sie Ihre Gründungsunterlagen einreichen werden.

Bestimmen Sie, ob Sie einen Vorstand haben werden

Die Einrichtung eines Verwaltungsrats ist nicht erforderlich, wenn Sie der einzige Investor eines Unternehmens sind. Gibt es jedoch mehrere Aktionäre in der Gesellschaft, können Sie einen Verwaltungsrat ernennen, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist.

Wenn Sie einen Vorstand ernennen, sollten Sie mindestens drei Direktoren und einen Rechnungsprüfer bestimmen, der den Aktionären über die finanziellen und funktionellen Entscheidungen des Vorstands berichtet.

Schritt-für-Schritt-Prozess zur Gründung Ihres Unternehmens in Japan

Im Folgenden sind die Maßnahmen und Dokumente aufgeführt, die Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in Japan durchführen und einreichen müssen.

Schritt 1. Bestimmen Sie Ihren Bürostandort.

Sie benötigen eine Büroadresse, um sie in Ihren Unterlagen aufzuführen und um das Büro für Rechtsangelegenheiten anzugeben, das für den Ort zuständig ist, an dem Sie Ihre Papiere einreichen werden.

Schritt 2. Erstellen Sie ein Firmensiegel.

Ein Firmensiegel ist wichtig für die Vorbereitung von Dokumenten zur Firmengründung in Japan, daher ist es wichtig, ein Firmensiegel anzufertigen, bevor man mit dem Papierkram beginnt.

Sobald Sie das Firmensiegel angefertigt haben, müssen Sie es beim Büro für Rechtsangelegenheiten registrieren lassen, um eine Siegelbescheinigung zu erhalten.

Neben dem Firmensiegel müssen Sie persönliche Siegel und eingetragene Siegelbescheinigungen für jeden der Geschäftsführer erstellen, da diese während des gesamten Gründungsprozesses ebenfalls erforderlich und wichtig sind.

Schritt 3: Vorbereitung der Gründungsurkunde (teikan)

Die Satzung ist ein wichtiges Dokument, in dem festgelegt wird, wie das Unternehmen geführt wird. Die Satzung muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Name des Unternehmens
  • Adresse des Hauptsitzes
  • Geschäftliche Ziele
  • Der Betrag des investierten Kapitals
  • Namen und Adressen der Gründer
  • Die Anzahl der Anteile an Aktien
  • Das Datum der Eintragung

Bringen Sie nach der Formulierung der Satzung die Siegel der Gründer an und fertigen Sie drei Duplikate an.

Schritt 4. Notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags

Nachdem Sie die Satzung Ihres Unternehmens formuliert haben, müssen Sie sie bei einem Notar beglaubigen lassen, der dem für den Bezirk, in dem das Unternehmen eingetragen werden soll, zuständigen Rechtsamt angeschlossen ist.

Schritt 5. Einlagekapital

Da das Bankkonto des Unternehmens erst nach der Registrierung eröffnet werden kann, empfiehlt es sich, eines der privaten Bankkonten des Investors in Japan für die Einzahlung des Anfangskapitals zu nutzen.

Schritt 6. Vorbereitung der Unterlagen für die Eintragung des Unternehmens

Neben dem Antragsformular müssen noch einige andere Dokumente vorbereitet werden, die für die Eintragung des Unternehmens bei der Rechtsabteilung erforderlich sind. Nachstehend finden Sie eine detaillierte Auflistung der einzelnen Formulare, die ausgefüllt und eingereicht werden müssen:

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit
  • Registrierung Lizenz Steuer Zahlschein
  • Satzung der Gesellschaft
  • Die schriftliche Entscheidung der Gründer
  • Annahmeschreiben des Direktors und des Rechnungsprüfers für die Ernennung
  • Siegel des Direktors Registrierungsurkunde
  • Siegel-Meldeformular
  • Dokumente zum Nachweis der Kapitaleinlage

Sobald Sie all diese Unterlagen formuliert haben, reichen Sie sie bei der für Ihren Zuständigkeitsbereich zuständigen Stelle des Büros für Rechtsfragen ein.

Die abschließenden Schritte bei der Firmengründung in Japan

  1. Einreichung beim Finanzamt.
  2. Einreichung bei einer Arbeitsaufsichtsbehörde. (Dieser Schritt ist nicht erforderlich, wenn Sie keine Mitarbeiter haben)
  3. Anmeldung bei einem Büro des Japanischen Rentenservice.
  4. Einreichung bei einem Arbeitsamt. (Dieser Schritt ist nicht erforderlich, wenn Sie keine Mitarbeiter haben)

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