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Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn bringt verschiedene Vorteile mit sich. Ungarn hat nicht nur den niedrigsten Körperschaftssteuersatz in der EU, sondern die Gründung eines Unternehmens dauert nur wenige Arbeitstage.

Als Mitglied der Europäischen Union und der Schengen-Zone ist Ungarn nicht nur Teil des größten Binnenmarktes der Welt, sondern auch eines der bedeutendsten Handelszentren in der Region Mittel-Ost-Europa.

Gesellschaftsformen in Ungarn

In Ungarn gibt es mehrere Gesellschaftsformen, aus denen Sie je nach dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens, der Anzahl Ihrer Geschäfte und der Anzahl Ihrer Mitarbeiter die für Ihre Geschäftstätigkeit in Ungarn am besten geeignete auswählen können.

In Ungarn sind die Arten von Unternehmensorganisationen und anderen für die Geschäftstätigkeit genutzten Einheiten gesetzlich geregelt, und man kann nur aus den geregelten Einheiten auswählen, wenn man eine Firma in Ungarn gründen will.

Die folgenden Unternehmensformen sind im Unternehmenssektor am weitesten verbreitet:

Offene Handelsgesellschaft (Közkereseti Társaság oder Kkt.)

Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die zur Ausübung einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit gegründet wird und bei der die Gesellschafter für die nicht durch das Gesellschaftsvermögen gedeckten Verbindlichkeiten unbeschränkt haften.

Kommanditgesellschaft (Betéti Társaság oder Bt.)

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die zur Ausübung gemeinsamer Geschäftstätigkeiten gegründet wird, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und gemeinsam mit den anderen persönlich haftenden Gesellschaftern haftet, während mindestens ein weiterer Gesellschafter nur seine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kapitaleinlage zu leisten hat, aber nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verantwortlich ist, abgesehen von den im einschlägigen Gesetz festgelegten Ausnahmen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Korlátolt Felelősségű Társaság oder Kft.)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Unternehmensstruktur mit Rechtspersönlichkeit, die mit einem Anfangskapital gegründet wird, das aus Kapitaleinlagen in einer vorher festgelegten Höhe besteht, und bei der sich die Verantwortung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft auf die Leistung ihrer Kapitaleinlagen beschränkt. Die Gesellschaft haftet für ihre Schulden unbeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen.

Private Aktiengesellschaft (Zártkörűen működő részvénytársaság oder Zrt.) & Aktiengesellschaft (Nyilvánosan működő részvénytársaság oder Nyrt.)

Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit einem Grundkapital gegründet wird, das aus Aktien mit einer bestimmten Anzahl und einem bestimmten Nennwert besteht, wobei die Gesellschafter der Aktiengesellschaft verpflichtet sind, der Gesellschaft den Nennwert der Aktien zur Verfügung zu stellen, aber nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft haften, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Eine Aktiengesellschaft kann privat oder öffentlich gegründet werden; ihre Funktionsweise kann eine private Gesellschaft (Zrt.) oder eine öffentliche Gesellschaft (nyrt.) sein.

Einzelunternehmen (egyéni cég)

Eine Einzelperson kann auf Antrag als Einzelfirma eingetragen werden. Einzelunternehmen haben keine Rechtspersönlichkeit. Der Einzelne haftet mit seinem gesamten Vermögen uneingeschränkt für die aus der Tätigkeit des Unternehmens erwachsende Verantwortung.

Vertretungsbüro (Kereskedelmi Képviselet)

Eine Repräsentanz ist eine direkt von der ausländischen Muttergesellschaft eingerichtete Verwaltungseinheit, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Ihre Tätigkeit besteht hauptsächlich darin, im Namen des ausländischen Unternehmens Verträge auszuhandeln und Informations-, Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen zu ergreifen, aber sie übt keine geschäftlichen Tätigkeiten aus.

Zweigstelle (Fióktelep)

Eine ungarische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist eine Verwaltungseinheit einer ausländischen Gesellschaft, der finanzielle Unabhängigkeit gewährt wurde und die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Das ausländische Unternehmen kann seine unternehmerische Tätigkeit über eine in Ungarn registrierte Zweigniederlassung ausüben.

Im Allgemeinen muss die Gründung all dieser Unternehmensstrukturen beim zuständigen Registergericht zur Eintragung angemeldet werden, und solche Unternehmen werden durch ihre Eintragung in das Unternehmensregister rechtlich geschaffen.

Die beliebteste Gesellschaftsform für Investitionen in Ungarn ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, doch kann auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien gegründet werden, wenn die Ausgabe von Aktien durch die Gesellschaft aus irgendeinem Grund erforderlich ist. Die Gründung einer Zweigniederlassung ist auch eine beliebte Option für kleinere Unternehmen oder wenn die Geschäftspräsenz in Ungarn nur für eine begrenzte Zeit erforderlich ist.

Kapitalanforderungen

 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.)Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (Zrt.)Ungarische Niederlassung
MindestaktienkapitalMindestens 3 Millionen HUF (ca. 6.879 USD)Mindestens 5 Millionen HUF (ca. 11.465 USD)Keine Mindestanforderungen
Form der KapitaleinlageBargeld und/oder Sachleistungen (z. B. Vermögenswerte)Bargeld und/oder Sachleistungen (z. B. Vermögenswerte)Bargeld
Kann sie von einem einzigen Gesellschafter gegründet werden?JaJaJa

Die Vorteile der Gründung eines Unternehmens in Ungarn sind enorm. Neben dem niedrigsten Körperschaftssteuersatz können Ausländer auch 100 % der Anteile besitzen, und in einigen Fällen erstreckt sich die Haftung der Eigentümer gegenüber dem Unternehmen nur auf ihre Kapitaleinlagen.

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