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Italien gilt als achte Wirtschaftsmacht der Welt und als zweitgrößtes Produktionsland in Europa mit einem bemerkenswerten Know-how in verschiedenen strategischen Sektoren.

Vor diesem Hintergrund entscheiden sich viele Investoren und Unternehmer für Investitionen und Unternehmensgründungen in Italien.

Vorteile einer Firmengründung in Italien

  • Offenheit der wichtigsten europäischen Märkte
  • Qualifizierte und flexible Arbeitskräfte
  • Günstige und flexible Besteuerung
  • Entwickeltes und stabiles Gesellschaftsrecht
  • Vergleichsweise geringe Gründungskosten
  • Möglichkeit, vor der Gründung eine Mehrwertsteuernummer zu erhalten
  • Verfügbarkeit von robusten Import-/Export- und Handelssektoren

Steuerliche Anreize der italienischen Regierung für die Ansiedlung von Unternehmen in bestimmten geografischen Zonen

Unternehmensstrukturen in Italien

Es gibt drei Haupttypen der italienischen Unternehmensregistrierung für ausländische Investoren und Unternehmer, und sie sind wie folgt:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (società a responsabilità limitata oder S.r.l.)
  • Aktiengesellschaft (Società Per Azioni oder S.P.A.)
  • Zweigstellen

Italienische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Gesellschaftsform in Italien. Das wichtigste Merkmal ist, dass die Mitglieder vor ihren Verpflichtungen geschützt sind.

Arten der italienischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

In Italien gibt es zwei Haupttypen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung:

Traditionelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Società A Responsabilità Limitata)

  • Sie kann jede Art von Geschäft ausführen
  • Die Haftung der Quoteninhaber ist begrenzt.
  • Die Summe der Einlagen der Aktionäre ist das Grundkapital.

Simplified Società A Responsabilità Limitata Semplificata

  • Sie hat die Einrichtungskosten reduziert
  • Sie hat auch gewisse Einschränkungen

Aktiengesellschaft (Società Per Azioni oder S.P.A.)

Diese Gesellschaftsform eignet sich besser für große Unternehmen, die viel Kapital einsetzen.

Die Merkmale einer Aktiengesellschaft (S.P.A.)

  • Mindestens 1 Direktor
  • Geeignet für mittlere bis große Unternehmen
  • Mindestaktienkapital von 120.000 €
  • Nicht auf ausländische Investoren beschränkt
  • Der Jahresabschluss muss jährlich beim Registrar of Companies eingereicht werden.

Niederlassung eines ausländischen Unternehmens

Im Gegensatz zur Gründung einer italienischen Gesellschaft ist eine Zweigniederlassung keine eigenständige juristische Person, sondern eine ausländische Einheit der Muttergesellschaft.

Merkmale einer Zweigstelle in Italien

  • Es handelt sich nicht um eine von der Muttergesellschaft getrennte juristische Person.
  • Sie ist befugt, die Muttergesellschaft in Italien ständig zu vertreten.
  • Sie ist unabhängig in Bezug auf die Art und Weise, wie sie ihre Aktivitäten in Italien organisiert
  • Sie hat die Entscheidungsbefugnis, das Geschäft ihrer Muttergesellschaft in Italien aufrechtzuerhalten
  • Sie wird auf ihre Gewinne auf Unternehmensebene besteuert.

Anforderungen und Schritte zur Unternehmensgründung in Italien

In Anbetracht der jüngsten Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Gründung von Unternehmen in Italien kommen sowohl Unternehmer als auch Investoren in den Genuss mehrerer Anreize, wenn sie ein Unternehmen in diesem Land gründen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Zeitrahmen für die Unternehmensgründung, der von mehreren Wochen auf einige Tage verkürzt wurde.

Der Prozess der Unternehmensgründung in Italien umfasst die folgenden Schritte:

  • Erstellung eines Geschäftsplans mit einer Liste der Aktivitäten des künftigen Unternehmens.
  • Sammeln von Informationen über die Gründer.
  • Eröffnung eines Bankkontos zur Einzahlung des für das Unternehmen erforderlichen Stammkapitals.
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags vor einem Notar
  • Vorbereitung der Unternehmenssatzung und deren notarielle Beglaubigung durch einen öffentlichen Notar.
  • Ausfüllen der Registrierungsunterlagen.
  • Einreichung der Registrierungsunterlagen bei der Handelskammer (Eintragung des Unternehmens in das italienische Unternehmensregister)
  • Registrierung als Steuerzahler und Erhalt einer Steuernummer und einer Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Die Eintragung eines italienischen Unternehmens wird durch das italienische Zivilgesetzbuch und die geltenden Rechtsvorschriften geregelt.

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