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Obwohl Belgien ein kleines Land ist, ist es gut entwickelt und ein Magnet für ausländische Investoren und Unternehmer. Belgien ist ein begehrtes Ziel für Unternehmer und Investoren, vor allem wegen seiner zentralen Lage in Europa und der Tatsache, dass ausländisches Eigentum in vollem Umfang erlaubt ist. Belgien garantiert die Freiheit, ein Unternehmen zu gründen, sowie die vollständige Beteiligung ausländischer Investoren. Weitere Vorteile einer Unternehmensgründung in Belgien sind die attraktiven Steuerregelungen.

Außerdem ist die Unternehmensgründung in Belgien ein unkomplizierter Prozess. Sie umfasst im Allgemeinen die Wahl einer geeigneten Unternehmensstruktur, die Auswahl eines verfügbaren Namens, die Erstellung der Unternehmensdokumente, die Eintragung in das belgische Handelsregister sowie die Beschaffung von Mehrwertsteuernummern und anderen erforderlichen Genehmigungen.

Wer kann in Belgien ein Unternehmen gründen?

Die Gründung eines Unternehmens in Belgien ist für jeden über 18 Jahren möglich, egal ob er ansässig oder nicht ansässig ist. Ausländer können in Belgien ein Unternehmen gründen, allerdings benötigen Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige für die Einreise nach Belgien möglicherweise ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung.

Rechtliche Strukturen für Unternehmen in Belgien

Der Prozess der Unternehmensgründung in Belgien beginnt mit der Wahl einer geeigneten Rechtsform. In Belgien gibt es folgende Rechtsformen:

  • Unternehmen

BVBA/SPRL – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Besloten Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/ Société Privée à Responsabilité Limitée)

Diese Unternehmensform ist für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Familienunternehmen konzipiert. Das Unternehmen verfügt über eigenes Kapital und ist eine juristische Person mit Rechten und Pflichten, aber die Geschäftsführer sind nur für den Betrag verantwortlich, der zum Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens investiert wurde. Die Gesellschaft kann eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen als Gründungsmitglieder haben, wobei es sich um Inländer oder Ausländer handeln kann. Es gibt auch eine Ein-Personen-Variante, bei der weniger Kapital erforderlich ist.

Die NV/SA – Aktiengesellschaft (Naamloze Vennootschap/Société Anonyme)

Diese Gesellschaftsform kann von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden, die Inländer oder Ausländer sein können. Sie haften in Höhe ihrer Einlage mit einem Mindeststammkapital von 61500 EUR, das in Aktien ohne Mindestwert eingeteilt ist. Die Leitung dieser Art von Unternehmen wird von einem Vorstand bestätigt, dem mindestens 2 Direktoren angehören müssen.

  • Partnerschaft

SNC/VOF – Belgische offene Handelsgesellschaft (société en nom collectif/vennootschap onder firma)

Die Gesellschafter dieser belgischen Gesellschaftsform haften unbeschränkt und können alle geschäftsbezogenen Entscheidungen treffen. Für diese Art von juristischer Person ist kein Mindeststammkapital erforderlich, und im Falle einer Liquidation kann das Vermögen der Gesellschafter eingefordert werden.

SCS/GCV – Kommanditgesellschaft (société en commandite simple/gewone commanditaire vennootschap)

Bei einer belgischen Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: aktive Gesellschafter und einen weiteren Gesellschafter, der als stiller Gesellschafter bezeichnet wird. Bei der Eintragung ist kein Mindeststammkapital erforderlich, und das persönliche Vermögen der stillen Gesellschafter wird von den Liquidationsverfahren nicht berührt.

SCA/CVA – Kommanditgesellschaft auf Aktien (société en commandite par actions/commanditaire vennootschap op aandelen,)

Diese Partnerschaft erfordert bei der Gründung ein Mindestkapital von 61.500 EUR. Sie wird von Gesellschaftern und Aktionären gegründet, wobei die Haftung durch den Wert der gezeichneten Aktien begrenzt ist. Die Geschäftsführung wird von einem der unbeschränkt haftenden Mitglieder gewährleistet, das über ein gesetzlich verankertes Vetorecht verfügt.

  • Andere Arten von belgischen Unternehmen

Genossenschaft (SC – société coopérative)

Dies ist eine Rechtsform, bei der die Mitglieder ein gemeinsames Ziel verfolgen. Daher ist eine Mindestanzahl von drei Gründern vorgeschrieben. Das Hauptziel dieser Art von Unternehmen ist die Befriedigung der gemeinsamen Bedürfnisse der Aktionäre, aber auch die Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Genossenschaft verlangt kein Mindestanteilskapital.

Einzelunternehmen (eenmanszaak)

Dies ist die einfachste belgische Unternehmensform, die gegründet werden kann. Bei dieser Gesellschaft gibt es keinen Unterschied zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen. Außerdem sind Sie persönlich für alle Schulden verantwortlich und zahlen persönliche Einkommenssteuer.

Ausländische Unternehmen können auch Zweigstellen oder Repräsentanzen in Belgien gründen, was sehr praktisch ist. Eine Repräsentanz darf in Belgien keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, aber belgische Zweigstellen können unter der strengen Kontrolle der ausländischen Muttergesellschaften bestimmte Tätigkeiten ausüben.

Gründung eines Unternehmens in Belgien

Der Prozess der Gründung eines Unternehmens in Belgien kann in die folgenden drei Phasen unterteilt werden:

Schaffung des Verfassungsgesetzes

Der erste Prozess ist die Erstellung der Satzung des Unternehmens, in der alle Merkmale des Unternehmens festgehalten und seine Funktionsweise aufgelistet werden. Die Verfassung muss Folgendes enthalten

  • der Name des Unternehmens: der Name muss eindeutig sein und reserviert werden
  • die Rechtsform des Unternehmens: Dies geschieht durch die Wahl einer Unternehmensform, die der Größe des Unternehmens und dem Stammkapital entspricht.
  • die Adresse des eingetragenen Sitzes: Jede neue Wirtschaftseinheit in Belgien muss einen eingetragenen Sitz in einer Stadt ihrer Wahl haben.
  • einen Geschäftsplan: Es muss ein Geschäftsplan für das künftige Unternehmen erstellt werden, der das Unternehmensprojekt sowie einen Finanzplan enthält.
  • die Dauer des Unternehmens,
  • die Modalitäten der Vertretung des Unternehmens,
  • das Kapital und die Werte des Unternehmens.

Vorlage des Gesellschaftsvertrags

Sobald der Gesellschaftsvertrag erstellt ist, wird er in das Register des Handelsgerichts eingetragen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Sobald dies geschehen ist, gibt der Gerichtsvollzieher die Unternehmensdaten bei der Banque Carrefour des Entreprises ein.

Eintragung des Gesellschaftsvertrags

Danach muss die Satzung eines Unternehmens bei einem der Finanzämter des FÖD (Föderaler Öffentlicher Dienst) eingetragen werden.

Eröffnung eines Bankkontos

Neue belgische Unternehmen müssen ein Bankkonto auf ihren Namen eröffnen, das dem Geschäftszweck dient und auf dem auch das Stammkapital eingezahlt wird.

Manche Unternehmen benötigen auch spezielle Genehmigungen und Lizenzen für ihre Tätigkeit.

Besteuerung von Unternehmen in Belgien

Die belgischen Unternehmen sind verpflichtet, das Einkommenssteuergesetz und gegebenenfalls weitere Vorschriften und Erlasse zu befolgen. Alle Freiberufler und Unternehmen, die in Belgien ein Unternehmen gründen, müssen auf ihre Geschäftseinkünfte belgische Einkommensteuer zahlen. Viele belgische Unternehmen zahlen auch Mehrwertsteuer. Die derzeitigen Steuersätze in Belgien sind:

  • Einkommensteuer zwischen 25-50%
  • Körperschaftssteuer von 29%
  • Mehrwertsteuer zum regulären Satz von 21%

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung ist in Belgien auch durch ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen möglich, die den OECD-Kriterien entsprechen.

Obwohl es recht einfach ist, ein Unternehmen in Belgien zu gründen, ist es ratsam, ein professionelles Unternehmen zu finden, das alle aktuellen Compliance- und rechtlichen Faktoren der Unternehmensregistrierung kennt, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und den Prozess zu erleichtern. Kontaktieren Sie jetzt Ihren Damalion-Experten.