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Belgrad, Serbien: Gründung einer Firma als Ausländer ohne Wohnsitz

von | Sep. 15, 2024 | Export/Importhandel, Unternehmertum

Serbien, insbesondere seine Hauptstadt Belgrad, hat sich zu einem Hotspot für ausländische Unternehmer entwickelt.
Dank seines wettbewerbsfähigen Steuersystems, der niedrigen Eintrittsbarrieren und der wachsenden Wirtschaft bietet Serbien Gebietsfremden viele Vorteile bei der Gründung eines Unternehmens.
Ganz gleich, ob Sie eine Einzelperson oder ein Unternehmen sind, das expandieren möchte, das Verständnis der serbischen Geschäftsstruktur, der Besteuerung und des rechtlichen Rahmens ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Warum Serbien wählen?

Serbien ist aufgrund seines Unternehmenssteuersatzes von 15%, einem der niedrigsten in Europa, und seiner strategischen Lage in Südosteuropa ein attraktives Ziel für ausländische Investoren.
Gebietsfremde haben die gleichen Rechte wie einheimische Unternehmer, und es gibt keine nennenswerten rechtlichen Hindernisse für die Gründung von Unternehmen.

Rechtsformen von Unternehmen in Serbien

Es gibt verschiedene Unternehmensstrukturen, aus denen ausländische Gebietsfremde bei der Registrierung eines Unternehmens in Serbien wählen können.
Jede Rechtsform ist mit unterschiedlichen Anforderungen verbunden, insbesondere in Bezug auf Stammkapital und Haftung.

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) – Društvo sa Ograničenom Odgovornošću (DOO)

Eine LLC (DOO auf Serbisch) ist die von Ausländern am häufigsten gewählte Rechtsform.
Sie ist flexibel, erlaubt einen oder mehrere Anteilseigner und hat minimale Anforderungen an das Stammkapital.

  • Aktienkapital: Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 100 RSD (etwa 1 €), was diese Option sehr zugänglich macht.
  • Haftung: Anteilseigner haften für die Verpflichtungen des Unternehmens nur bis zur Höhe ihrer Einlagen und sind so mit ihrem persönlichen Vermögen geschützt.
  • Management: Das Unternehmen muss mindestens einen Direktor ernennen, der entweder eine ausländische oder inländische Person sein kann.

2. Aktiengesellschaft (JSC) – Akcionarsko Društvo (AD)

Für größere Unternehmen oder solche, die später an die Börse gehen wollen, ist eine Aktiengesellschaft (AD) eine geeignete Struktur.

  • Aktienkapital: Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 3 Millionen RSD (etwa 25.000 €).
    Dies macht die Gesellschaft im Vergleich zu einer LLC zu einer größeren finanziellen Verpflichtung.
  • Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Investition in die Aktien des Unternehmens beschränkt.
  • Verwaltung: Eine JSC erfordert einen Vorstand und bietet im Vergleich zu einer LLC komplexere Führungsstrukturen.

3. Entrepreneur – Preduzetnik (PR)

Dies ist eine ideale Struktur für Einzelpersonen, die eine einfachere Rechtsform mit weniger Verwaltungsaufwand wünschen.

  • Aktienkapital: Für die Eintragung als Unternehmer ist kein Aktienkapital erforderlich.
  • Haftung: Im Gegensatz zu LLCs haften Unternehmer persönlich für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens, was bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen gefährdet sein könnte.
  • Besteuerung: Unternehmer können sich für ein Pauschalsteuersystem entscheiden, wenn ihre Einnahmen unter einem bestimmten Schwellenwert liegen.

4. Offene Handelsgesellschaft – Ortačko Društvo (OD)

Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Option, wenn zwei oder mehr Personen ein Unternehmen gemeinsam besitzen möchten.

  • Aktienkapital: Es gibt kein obligatorisches Aktienkapital, aber die Partner tragen gemeinsam zum Kapital des Unternehmens bei.
  • Haftung: Die Partner haften gemeinsam und unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens, und jeder Partner kann für die Verpflichtungen der Partnerschaft voll haftbar gemacht werden.

5. Kommanditgesellschaft – Komanditno Društvo (KD)

In einer Kommanditgesellschaft haften ein oder mehrere Partner unbeschränkt, während die Haftung der anderen auf die Höhe des von ihnen investierten Kapitals beschränkt ist.

  • Aktienkapital: Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestaktienkapital.
  • Haftung: Der/die Komplementär(e) haftet/haften unbeschränkt, während der/die Kommanditist(en) beschränkt haftet/haften, so dass es sich um eine flexible Struktur zur Risikoteilung handelt.

Schritte zur Registrierung eines Unternehmens in Serbien

1. Wählen Sie einen Firmennamen und eine Rechtsform

Wählen Sie einen eindeutigen Unternehmensnamen und entscheiden Sie, welche Rechtsform am besten zu Ihren Unternehmenszielen passt.
Der Name muss von der serbischen Agentur für Unternehmensregister (SBRA) genehmigt werden.

2. Gewerbeanmeldung

Alle Unternehmensregistrierungen müssen online über die eRegistrierungsplattform der SBRA vorgenommen werden.

3. Anfängliche Kapitaleinlage

Bei LLCs und JSCs müssen Sie das anfängliche Stammkapital auf ein serbisches Bankkonto einzahlen.
Dieser Schritt ist für Unternehmer oder offene Handelsgesellschaften nicht erforderlich.

4. Direktoren ernennen und Dokumentation einreichen

Ernennen Sie mindestens einen Geschäftsführer und bereiten Sie die notwendigen Gründungsdokumente vor, wie die Gründungsurkunde und die Satzung.
Diese Dokumente müssen von einem zugelassenen serbischen Rechtsanwalt beglaubigt werden.

5. Eröffnen Sie ein Bankkonto

Nach der Registrierung bei der SBRA eröffnenSie ein Bankkontofür Ihre Geschäftstätigkeit.
Sie müssen einen Nachweis über die Registrierung Ihres Unternehmens und Ausweisdokumente vorlegen.

6. Beantragen Sie eine Steuer-ID und registrieren Sie sich für die Mehrwertsteuer

Alle serbischen Unternehmen müssen eine Steueridentifikationsnummer (PIB) von der serbischen Steuerverwaltung erhalten.
Wenn der Jahresumsatz Ihres Unternehmens höher ist als 8 Millionen RSD (ungefähr €68,000), sind Sie verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer (VAT) zu registrieren.

Steuerrecht in Serbien

Das steuerliche Umfeld Serbiensist mit einem pauschalen Körperschaftssteuersatz von 15 % eines der günstigsten in Europa, was es zu einem attraktiven Ziel für ausländische Investoren macht.

1. Körperschaftssteuer

  • Rate: 15%
  • Dies gilt für alle gebietsansässigen Unternehmen für ihre weltweiten Einkünfte und für nicht gebietsansässige Unternehmen für ihre Einkünfte aus Serbien.

2. Mehrwertsteuer (VAT)

  • Satz: Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 20%, wobei für bestimmte Waren und Dienstleistungen ein ermäßigter Satz von 10% gilt.
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen RSD müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

3. Quellensteuer auf Dividenden

  • Satz: Für Dividendenzahlungen an Nicht-Residenten gilt eine Quellensteuer von 20%, die jedoch im Rahmen von Serbiens Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden kann.

Besteuerung von Dividenden und Kapitalerträgen

1. Dividenden

  • Besteuerung von Dividenden: Auf Dividenden, die an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, wird eine pauschale Quellensteuer von 20% erhoben.
    Serbien hat jedoch Steuerabkommen mit mehr als 50 Ländern, wodurch dieser Satz möglicherweise reduziert werden kann.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Viele Abkommen reduzieren den Steuersatz auf 5-10%, je nach Land, in dem der ausländische Aktionär ansässig ist.

Gewinne

  • Satz: Der Steuersatz auf Kapitalgewinne beträgt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten 15%.
  • Kapitalgewinne werden als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten von Vermögenswerten berechnet

Vorteile einer Geschäftstätigkeit in Serbien

1. Günstiges steuerliches Umfeld

Mit einem Körperschaftssteuersatz von 15% und der Möglichkeit, die Quellensteuer durch Doppelbesteuerungsabkommen zu reduzieren, bietet Serbien eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme in Europa.

2. Finanzielle Anreize

Serbien bietet verschiedene staatliche Anreize, darunter nicht rückzahlbare Gelder für Startups, insbesondere in innovativen Sektoren wie IT.
Steuerliche Anreize gelten auch für die Beschäftigung von Ausländern.

3. Strategischer Standort

Die Lage Serbiens in Südosteuropa bietet einen einfachen Zugang zu den EU-Märkten und gleichzeitig günstige Handelsabkommen mit Nicht-EU-Ländern.
Dies macht es zu einem strategischen Drehkreuz für internationale Geschäfte.
Die Gründung eines Unternehmens in Belgrad, Serbien, als Nichtansässiger ist eine verlockende Gelegenheit für ausländische Unternehmer.
Mit einer günstigen Steuerpolitik, minimaler Bürokratie und niedrigen Einstiegskosten zeichnet sich Serbien als unternehmensfreundliches Ziel aus.
Wenn Sie die richtige Rechtsform wählen, die steuerlichen Auswirkungen verstehen und die Verwaltungsverfahren meistern, können Sie in dieser dynamischen Region ein florierendes Unternehmen gründen.
Damalion hilft internationalen Unternehmern bei der Registrierung ihres Unternehmens in Serbien mit Geschäftsbankkonten. Kontaktieren Sie jetzt Ihren Damalion-Experten. Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen. 

Damalion – Luxembourg

Belgrad, Serbien — so gründen Sie als Ausländer (ohne Wohnsitz) eine Firma: Rechtsformen, Mindestkapital, Steuern, Registrierung, Bankkonto und Zeitplan.

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Warum Serbien?

Stabile Regeln, Gleichbehandlung für ausländische Gründer und wettbewerbsfähige Steuern. Körperschaftsteuer: 15%. MwSt.: 20% (10% ermäßigt für bestimmte Lieferungen). Viele DBA können Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren senken. Lage in Südosteuropa mit Zugang zu EU- und Regionalmärkten.

Gängige Rechtsformen

Form Stammkapital Haftung Hinweise
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO) Mind. RSD 100 Begrenzt auf Einlagen Ein oder mehrere Gesellschafter; mind. ein Direktor (lokal oder ausländisch).
Aktiengesellschaft (AD) Mind. RSD 3.000.000 Begrenzt auf Aktien Vorstand / Aufsicht; für größere Vorhaben und Börsengänge geeignet.
Einzelunternehmer Kein Mindestkapital Unbeschränkt, persönlich Einfache Gründung; Pauschalbesteuerung unter Schwellen möglich.
Offene Handelsgesellschaft (OD) Kein Mindestkapital Unbeschränkt (Partner) Gesamtschuldnerische Haftung der Partner.
Kommanditgesellschaft (KD) Kein Mindestkapital Komplementär unbeschränkt; Kommanditist beschränkt Risikoteilung zwischen aktiven und stillen Partnern.
Zweigniederlassung / Repräsentanz Muttergesellschaft haftet Markteintritt ohne eigene juristische Person.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass/ID der Gründer und Direktoren.
  • Adressnachweis (aktueller Kontoauszug oder Nebenkostenbeleg).
  • UBO-Struktur und Angaben für das Register wirtschaftlicher Eigentümer nach der Gründung.
  • Gesellschaftsvertrag/Gründungsakt und Beschluss zur Direktorenbestellung.
  • Unterschriftsproben und Ausweise der Zeichnungsberechtigten.
  • Für juristische Gesellschafter: Handelsregisterauszug/Good Standing, ggf. beglaubigte Übersetzung/Apostille.
  • Steuerangaben (TIN, falls vorhanden); geplante Tätigkeit und Transaktionen.

So läuft die Registrierung

  1. Name und Form. Einzigartigen Namen wählen und passende Rechtsform festlegen.
  2. Online-Einreichung. Elektronische Anmeldung bei der serbischen Agentur für Wirtschaftsregister (SBRA) mit allen Daten und Dokumenten.
  3. Kapitalzahlung (falls nötig). Anfangskapital für DOO/AD auf serbisches Bankkonto einzahlen und Nachweis erhalten.
  4. Direktor(en) und Sitz. Direktor(en) bestellen und Sitzadresse festlegen.
  5. Steuernummern. PIB (Steuernummer) erhalten. MwSt.-Anmeldung ab RSD 8.000.000 Jahresumsatz oder freiwillig, wenn sinnvoll.
  6. Start in den Betrieb. Geschäftskonto eröffnen, Nutzerrechte, Rechnungsstellung und Kontrollen einrichten.

Steuern auf einen Blick

  • Körperschaftsteuer: 15%.
  • MwSt.: 20% (10% ermäßigt für bestimmte Leistungen).
  • Quellensteuer auf Dividenden: 20% national; DBA-Sätze können niedriger sein.
  • Kapitalerträge: 15%.
  • Lohnabgaben: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nach serbischem Recht.

Kosten und Timing

  • Gebühren für Registrierung und Veröffentlichungen.
  • Notar/Legalisierung und beglaubigte Übersetzungen bei Bedarf.
  • Bankgebühren und Zahlungsdienste.
  • Typische Dauer: Von vollständiger Akte bis Aktivierung meist wenige Tage bis einige Wochen – je nach Tätigkeit, Unterlagen und Bankprüfungen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Ausländer 100% einer serbischen DOO halten?
Ja. Ausländische natürliche oder juristische Personen dürfen 100% einer DOO halten, vorbehaltlich sektorbezogener Regeln.
Gibt es eine Pflicht zu einem lokalen Direktor?
Kein gesetzlicher Zwang für die DOO. Ein Direktor kann ausländisch sein. Banken oder Geschäftspartner erwarten manchmal eine erreichbare Ansprechperson in Serbien.
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine DOO?
RSD 100. Zahlung gemäß Gründungsakt und Bankverfahren.
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine AD?
RSD 3.000.000. Zusätzliche Corporate-Governance-Regeln, besonders bei Börsennotierung.
Wie registriere ich die Gesellschaft?
Elektronisch über die SBRA. Erforderlich: Gründerangaben, Sitz, Tätigkeitsschlüssel, Gründungsdokumente und Direktorenbestellung.
Benötige ich eine Sitzadresse?
Ja. Jede Gesellschaft braucht einen eingetragenen Sitz. Virtuelle Büros sind möglich, wenn compliant.
Wann muss ich mich für die MwSt. registrieren?
Bei steuerbarem Umsatz > RSD 8.000.000 in den letzten 12 Monaten oder freiwillig früher, wenn es zum Geschäftsmodell passt.
Welche Hauptsteuersätze gelten?
KSt 15%; MwSt 20% (10% ermäßigt); Kapitalgewinne 15%; Dividenden-Quellensteuer 20% (durch DBA reduzierbar).
Gibt es ein Register wirtschaftlicher Eigentümer (UBO)?
Ja. UBOs sind zentral zu melden und laufend zu aktualisieren.
Kann ich ein Bankkonto aus der Ferne eröffnen?
Praktiken variieren. Rechnen Sie mit KYC für Eigentümer, Management und Geschäftszweck; teils persönliches Erscheinen vor Aktivierung.
Welche Jahresabschlüsse sind nötig?
Jährliche Abschlüsse gemäß serbischen Vorschriften (IFRS/IFRS for SMEs, je nach Größe) fristgerecht einreichen.
Gelten E-Rechnungen?
Ja. Serbien nutzt ein E-Invoicing-System. Unternehmen müssen die jeweiligen Regeln zur Ausstellung und Archivierung einhalten.
Wie werden Dividenden an ausländische Gesellschafter besteuert?
In der Regel 20% Quellensteuer, reduzierbar durch DBA bei erfüllten Voraussetzungen und korrekten Formularen.
Kann meine ausländische Firma eine Zweigniederlassung eröffnen?
Ja. Die Zweigniederlassung handelt in Serbien; die Mutter haftet für Verpflichtungen.
Benötigen ausländische Direktoren Aufenthalts- oder Arbeitstitel?
Je nach Tätigkeit und Präsenz in Serbien kann ein temporärer Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.
Darf die Gesellschaft Auslandsbankkonten halten?
Ja, unter Beachtung der serbischen Devisen- und Steuervorschriften. Für lokale Abläufe wird meist ein serbisches Konto genutzt.
Benötige ich sektorale Lizenzen?
Ja, in regulierten Bereichen (z. B. Finanzwesen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit).
Sind Gesellschafterdarlehen möglich?
Ja. Bedingungen fremdüblich dokumentieren; Quellensteuer- und Thin-Cap-Regeln beachten.
Wie lange dauert die Gründung?
Ab vollständiger Akte oft innerhalb weniger Tage registriert. Bankkonto und MwSt. können zusätzliche Zeit erfordern.
Wo finde ich offizielle Informationen?
Agentur für Wirtschaftsregister (SBRA) und Steuerverwaltung veröffentlichen Verfahren und Formulare.

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