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Es gibt viele Fälle, in denen eine Person davon profitieren kann, einen wichtigen Teil ihres Vermögens in einer Struktur mit einer einzigartigen Rechtspersönlichkeit zu organisieren. Dazu gehören die Nachfolgeplanung, der Schutz des Vermögens, die Erhaltung des Vermögens und die Organisation der Verwaltungsbefugnisse innerhalb eines Family Office, aber auch Spekulationsgeschäfte und Kreditaufnahme.

Mit dem Gesetz vom 11. Mai 2008 schuf das luxemburgische Parlament ein Vehikel für die Verwaltung von Privat- und Familienvermögen, die Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF). Es handelt sich um eine einfache und äußerst flexible Vermögensverwaltungsstruktur, die den bestehenden EU-Aufsichtsvorschriften entspricht.

Luxembourg family wealth management company

Family Wealth Management Companies können in den folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA)
  • Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)
  • Genossenschaft in der Form der Aktiengesellschaft (SCOP)

Besteuerung für Family Wealth Management Unternehmen

  • Die Family Wealth Managementt(SPF) Gesellschaft ist von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit.
  • Auf Zinszahlungen wird keine Quellensteuer erhoben, mit Ausnahme von Zinszahlungen an in Luxemburg steuerlich ansässige Personen und an Personen, die unter die Europäische Zinsrichtlinie fallen.
  • Dividendenausschüttungen und Liquidationserlöse werden nicht mit der Quellensteuer belastet.
  • Family Wealth Management kann nicht von den Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, die Luxemburg mit anderen Ländern abgeschlossen hat, und auch nicht von der Europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie (90/435/CEE vom 23. Juli 1990).

Family Wealth Management Anteilsberechtigung

Die Family Wealth Management-Struktur ist auf die folgenden Arten von Anlegern beschränkt:

  • Personen, die im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens tätig sind.
  • Einrichtungen, die ausschließlich im Interesse des Privatvermögens einer oder mehrerer Personen tätig sind.
  • Intermediäre, die im Namen der oben genannten Anleger handeln.

Interessierte Anleger müssen gegenüber der Domizilierungsstelle oder andernfalls gegenüber den Geschäftsführern einer Family Wealth Management Company schriftlich bestätigen, dass sie tatsächlich als Anleger in Frage kommen.

Die Aktionäre einer Family Wealth Management Company (SPF) müssen auf eine Gruppe von Anlegern beschränkt sein. Die von einer Family Wealth Management Company (SPF) ausgegebenen Aktien können weder an einer Börse notiert noch als öffentliches Angebot dargestellt werden.

Der für die Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) tätige Berufsangehörige, wie z. B. ein Domizilierungsbeauftragter, ein zugelassener Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer, muss jährlich bescheinigt werden, dass die Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllt.

Kapitalausschüttungssteuer

Zum 1. Januar 2009 wurde die Kapitaleinlagegebühr von 0,5 % abgeschafft und durch eine feste Eintragungsgebühr von 75 EU ersetzt.

Verbindlichkeiten

Eine Family Wealth Management Company (SPF) kann sich durch Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen und private Anleihen bis zum Achtfachen ihres um Agios erhöhten Grundkapitals finanzieren.

Abonnement-Steuer

Die Family Wealth Management Company (SPF) wird mit einem jährlichen Zeichnungssteuersatz von 0,25 % auf das gezeichnete und eingezahlte Grundkapital veranlagt.

Die Zeichnungssteuer darf nicht weniger als 100 EUR und nicht mehr als 125.000 EUR betragen und gilt nur für das Kapital und nicht für die Schulden, es sei denn, die Schulden betragen mehr als das Achtfache des Kapitals.

Erlaubte Aktivitäten

Portfoliomanagement von übertragbaren Wertpapieren, wie z. B. bei Aktien und Investmentgesellschaften mit variablem Kapital. Erwerb von Beteiligungen an anderen Aktiengesellschaften, sofern die Vermögensverwaltungsgesellschaft der Familie (SPF) nicht in die Verwaltung dieser Gesellschaften eingreift.

Eingeschränkte Aktivitäten

  • Gewerbliche und industrielle Tätigkeiten
  • Kauf oder direkter Besitz von Immobilien
  • Besitz von geistigem Eigentum
  • Gewährung von verzinslichen Darlehen
  • Engagement bei der Verwaltung von Beteiligungen

Anwendungen

  • Nachfolgeplanung
  • Vehikel zur Verwaltung des Familienvermögens

Als internationales Beratungsunternehmen ist Damalion spezialisiert auf Dienstleistungen für Privatpersonen und Family Offices sowie auf die Gründung und Verwaltung von luxemburgischen Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaften mit Bankkontoeröffnung. Unser globales Servicenetzwerk besteht aus langjährigen Beziehungen zu verschiedenen Fachleuten aus den Bereichen Recht, Buchhaltung, Steuern und Regulierung. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten, um mehr zu erfahren.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.