Das luxemburgische Haushaltsgesetz vom 19. Dezember 2020, auch Haushaltsgesetz 2021 genannt, sieht mehrere Änderungen im Steuersystem des Landes vor. Im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2021 wurde Artikel 11 des SPF-Gesetzes geändert und bestätigt, dass eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft keine Immobilien halten darf, weder direkt noch indirekt über eine steuerlich transparente Einrichtung oder einen Investmentfonds.
Das Haushaltsgesetz 2021 unterstreicht, dass eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF oder “Société de gestion de patrimoine familial”) ein attraktives Vermögensverwaltungsinstrument für sehr vermögende Personen ist, die ihr Vermögen aufbauen, sichern und übertragen wollen. Dieses luxemburgische Anlageinstrument wurde erstmals gegen Ende des luxemburgischen Holding-Regimes im Jahr 1929 eingeführt.
In der Regel widmet sich eine Private Wealth Management Company ausschließlich dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung von qualifizierten Anlagen, die es in verschiedenen Formen gibt. Um den Missbrauch einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft durch in- und ausländische Investoren zu vermeiden, ist eine strenge Überwachung durch die beteiligten Behörden unerlässlich.
Was ist eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft in Luxemburg?
Die SPF oder Private Wealth Management Company ist ein spezielles Vehikel für das Halten und Verwalten der finanziellen Aspekte einer Privatperson oder Familie, die Anleihen, Aktien, Anteile, Ersparnisse, Derivate, Edelmetalle, Futures, Optionsscheine und andere Finanzinstrumente umfassen können. ‘
Von Natur aus eine private Vermögensverwaltungsgesellschaftist ein nicht reguliertes Fahrzeug, das keine Geschäftslizenz benötigt, um erfolgreich zu arbeiten. Es wurde speziell für Anleger entwickelt, die ihr Privatvermögen verwalten wollen. Vor diesem Hintergrund dürfen die Aktien einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht öffentlich platziert, der Öffentlichkeit nicht angeboten und nicht an einer Börse notiert werden.
In Frage kommende Anleger einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft in Luxemburg
- Einzelpersonen, die ausschließlich ihr Privatvermögen verwalten
- Private Vermögensverwaltungsunternehmen, die eine oder mehrere Personen betreuen, wie z. B. Familienstiftungen oder Büros
- Intermediäre, die im Auftrag von Privatanlegern und privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften handeln
Private Vermögensverwaltungsgesellschaft Verbotene Aktivitäten
Einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft ist es (im Gegensatz zu Soparfi) untersagt, diese Tätigkeiten auszuführen:
Tätigkeit der Darlehensgewährung
Eine Gesellschaft für private Vermögensverwaltungist die Erbringung jeglicher Art von Dienstleistungen, einschließlich der Gewährung von verzinslichen Darlehen, untersagt. Dies verbietet es einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft auch, Darlehen an Unternehmen zu gewähren, an denen sie Beteiligungen hält. Sie kann aber auch Barvorschüsse gewähren oder für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft, an der sie beteiligt ist, als Hilfskraft und ohne Vergütung bürgen.
Geistiges Eigentum halten
Eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft in Luxemburg darf keine Art von geistigem Eigentum direkt besitzen.
Halten von Immobilien
Eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft (siehe SPF vs. Soparfi) darf nicht in Immobilien investieren, obwohl sie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder anderen undurchsichtigen juristischen Personen erwerben kann, die Immobilien besitzen.
Rechtsform der luxemburgischen Gesellschaft für private Vermögensverwaltung
Eine Private Wealth Management Company in Luxemburg kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden. Je nach den spezifischen Bedürfnissen eines Anlegers in Bezug auf Kapitalanteile, Managementkontrolle und Übertragbarkeit der Anteile kann eine Private Wealth Management Company kann in einer der vielen Rechtsformen gestaltet werden:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung(SA)
- Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung(SARL)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)
- Genossenschaft in Form eines öffentlichen Unternehmens
Luxemburgische Gesellschaft für private Vermögensverwaltung Förderfähige Vermögenswerte
Eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft in Luxemburg hat freie Hand, um in jede Art von Finanzinstrumenten in Luxemburg und Übersee zu investieren:
- Derivate, Optionen, Optionsscheine, Termingeschäfte
- Aktien, Anleihen, Immobilien, Bargeld, Fonds, Wertpapiere
- Rohstoffe, Währungen, Not leidende Vermögenswerte, Edelmetalle, Kredite
- Fonds, SICAR (Investmentgesellschaft in Risikokapital), Spezialisierter Investmentfonds, SICAV (Investmentgesellschaft in variablem Kapital), Verbriefungsfonds
- Hedge-Fonds
Private Wealth Management Company Eigenkapital und Verbindlichkeiten
Eine private Vermögensverwaltungsgesellschaft in Luxemburg kann Aktien verschiedener Gattungen, Namens- und Inhaberaktien ausgeben. Alle Aktionäre einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaftkann ein Gebietsansässiger oder ein Nichtgebietsansässiger sein.
- Privatpersonen
- Familienbüros
- Investmentclubs oder Gruppen von Einzelpersonen, die ihr eigenes Vermögen verwalten
- Trusts, Stiftungen, Stichting, Vermögensmassen, Verwaltungskantorei
- Andere Vermögensverwaltungsgesellschaften
Dies schließt in der Regel Gesellschaftsaktionäre aus, es sei denn, sie handeln im Namen der aufgeführten Aktionärsarten. Beispiele hierfür sind Soparfis, Holdinggesellschaften, Fonds und Nominees.
- Das Mindeststammkapital für eine Aktiengesellschaft und eine Kommanditgesellschaft auf Aktien beträgt 31.000 EUR, wobei mindestens 1/4 bei der Gründung eingezahlt werden muss.
- Das Mindeststammkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 12.500 EUR, die zum Zeitpunkt der Gründung vollständig eingezahlt sein müssen.
- Das Mindestaktienkapital kann im Gegenwert in einer anderen Währung eingezahlt werden.
Bei einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft können die Anleger die Gesellschaft entweder durch Bar- oder Sacheinlagen gründen. Bei der Gründung sind keine Kapitalabgaben zu entrichten, mit Ausnahme einer festen Eintragungsgebühr von 75 EUR. Die Bewertung durch einen externen Wirtschaftsprüfer ist für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien vorgeschrieben, nicht jedoch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Schließlich kann das Agio verwendet werden, während die Einlagen nicht durch eine Kapitalerhöhung oder die Ausgabe von Aktien dargestellt werden müssen.
Luxemburgisches Steuersystem für private Vermögensverwaltungsgesellschaften
- Eine Private Wealth Management Companyist vollständig von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.
- Eine Private Wealth Management Companywird mit einer Registrierungssteuer in Höhe von 0,25 % ihres eingezahlten Kapitals veranlagt.
- Die Registrierungssteuer einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft wird nicht auf den Gewinnvortrag erhoben.
- Die Registrierungssteuer einer privaten Vermögensverwaltungsgesellschaft wird auf alle Schulden fällig, die das Achtfache ihres eingezahlten Kapitals übersteigen.
Die private Vermögensverwaltungsgesellschaft Struktur genießt eine breite Palette von Vorteilen, mit Ausnahme von Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien. Eine Gesellschaft für private Vermögensverwaltungkann im Laufe der Zeit in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.
Damalion bietet professionelle Beratung für Privatanleger bei der Gründung und Verwaltung von luxemburgischen Investmentvehikeln, einschließlich der Struktur von Private Wealth Management Companies. Wir helfen Ihnen auch bei der Eröffnung eines Bankkontos. Neben der fachkundigen Beratung nutzen wir unser Netzwerk an Verbindungen zu erfahrenen Buchhaltern, Anwälten und anderen Fachleuten, um den Prozess der Unternehmensgründung zu rationalisieren und zu beschleunigen. Wenn Sie mehr über die Private Wealth Management Company in Luxemburg erfahren möchten oder Unterstützung bei der Gründung einer Private Wealth Management Company benötigen, wenden Sie sich noch heute an einen Experten von Damalion.
Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.
Zuletzt aktualisiert: 10. September 2025
Diese Seite erklärt, wie Sie 2025 eine luxemburgische SPF gründen und sie für Investorinnen/Investoren und Unternehmerinnen/Unternehmer bankfähig, compliant und leicht zu führen halten.
Was ist eine Luxemburger SPF und für wen ist sie gedacht?
Die Gesellschaft für die Verwaltung privaten Vermögens (SPF) ist eine luxemburgische Gesellschaft zur Haltung von Finanzvermögen für private Anlegerkreise und Familienstrukturen. Sie übt keine gewerblichen Tätigkeiten aus.
Wer kann eine SPF gründen und welche Eignungsregeln gelten?
Vor der Dokumentenerstellung bestätigen Sie, dass die Investorinnen/Investoren natürliche Personen oder deren qualifizierte Vermögensvehikel sind und dass die geplanten Tätigkeiten strikt auf die passive Vermögenshaltung beschränkt bleiben.
- Zulässig: private Personen, Family Offices, Trusts und Stiftungen, die für privates Vermögen handeln.
- Nicht zulässig: operative Unternehmen sowie entgeltliche Leistungen gegenüber Dritten.
Welche Vermögenswerte kann eine SPF praktisch halten?
Um spätere Governance-Abweichungen zu vermeiden, listen Sie jede Anlageklasse auf und bestätigen Sie von Beginn an, dass sie in den SPF-Rahmen passt.
- Zulässig: Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Einlagen und vergleichbare Finanzinstrumente.
- Nicht zulässig: direkter oder transparenter Immobilienbesitz sowie gewerbliche Tätigkeiten innerhalb der SPF.
Wie wird die SPF im Jahr 2025 besteuert und was hat sich geändert?
Die SPF zahlt keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer und keine Vermögensteuer. Stattdessen unterliegt sie einer jährlichen Abonnementsteuer (Taxe d’abonnement) mit klaren Erklärungspflichten.
- Satz: 0,25 % auf voll eingezahltes Kapital plus Agio (Share Premium) zuzüglich des Teils der Verbindlichkeiten, der das 8-Fache von (Kapital + Agio) übersteigt.
- Mindestbetrag: 1.000 € pro Jahr. Höchstbetrag (Deckel): 125.000 € pro Jahr.
- Stichtag: Bemessungsgrundlage ist der erste Tag des Geschäftsjahres.
- Zahlung und Einreichung: quartalsweise über MyGuichet.lu; der Jahresbetrag wird in vier Raten aufgeteilt.
- Compliance-Bescheinigung: elektronische Einreichung bei der AED bis 31. Juli jedes Jahres.
- Namensregel und Geldbußen: die Firma muss „SPF“ enthalten; bei Nichterfüllung können Verwaltungsstrafen anfallen.
Wie gründen Sie eine Luxemburger SPF Schritt für Schritt?
Folgen Sie der Reihenfolge unten, um Bankverzögerungen zu reduzieren und die Governance über Dokumente und Sitzungen hinweg konsistent zu halten.
- Zweck und zulässige Anlagen klarstellen. Verfassen Sie eine einseitige Zweckbeschreibung und eine Liste der zu haltenden Instrumente.
- Rechtsform und Aktien-/Anteilsklassen wählen. S.à r.l. oder S.A. bestimmen und Stimmrechte vs. wirtschaftliche Rechte definieren.
- Governance vorbereiten. Zeichnungsbefugnisse, Sitzungsturnus, Interessenkonfliktregeln und Ausschüttungspolitik festlegen.
- Bankkonto eröffnen und Kapital einzahlen. UBO-Unterlagen und Narrative zu Mitteln und erwarteten Zahlungsflüssen bereitstellen; Blockierungsbescheinigung erhalten.
- Notarielle Gründung. Die Urkunde vollziehen und sicherstellen, dass die Firma „SPF“ enthält.
- Registrieren und melden. Eintragung ins Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister und Einrichtung der quartalsweisen Abonnementsteuer-Meldungen.
- Betreiben und jährlich überprüfen. Protokolle und Register in Luxemburg führen, KYC aktualisieren und die Treasury-Policy erneuern.
Welche Governance- und Bankunterlagen erwarten Banken?
Formulierungen in Satzung, Protokollen und Bankformularen angleichen, damit Zeichnungsberechtigte und Limite über die Zeit konsistent bleiben.
Checkliste für das Bank-Onboarding
- Eigentümerdiagramm, UBO-Identifizierung sowie Narrative zu Mittelherkunft und Vermögensherkunft.
- Satzung, Zeichnungsmatrix und Vorlagen für Verwaltungsratsprotokolle.
- Treasury-Policy mit Zahlungslimiten und Vier-Augen-Freigaben.
Laufende Aufzeichnungen
- Verwaltungsratsprotokolle und Gesellschafterregister in Luxemburg aufbewahren.
- Quartalsmeldungen zur Abonnementsteuer und jährliche Bescheinigung bis 31. Juli.
- Genehmigungen für Ausschüttungen und Pflege der Bankmandate.
Wann ist eine SPF nicht das richtige Instrument?
Wenn operative Geschäftstätigkeit, entgeltliche Dienstleistungen oder direkter Immobilienbesitz geplant sind, prüfen Sie Alternativen wie eine luxemburgische Holdinggesellschaft (SOPARFI) oder eine zweckgebundene Projektgesellschaft unter einem anderen Regime.
Weiterführende Lektüre zur Strukturplanung
Nutzen Sie die folgenden Leitfäden, um Alternativen zu vergleichen und ein tragfähiges Gruppenorganigramm rund um Ihre SPF zu erstellen.
- SOPARFI Luxemburg: Plattform für Beteiligung und Finanzierung
- Luxemburgische Holdinggesellschaft: Hauptvorteile
- Luxemburgische Besteuerung: wichtige Eckpunkte
- Familientrusts: Nutzen und Grenzen
- SOPARFI FAQs
Häufige Fragen zur SPF
Die Antworten sind mit den strukturierten Daten abgestimmt, damit Nutzerinnen/Nutzer und Suchmaschinen identische Informationen sehen.


