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Gibraltar ist ein attraktiver Gerichtsstand für Unternehmen, die die Vorteile seines Niedrigsteuersystems und seiner außergewöhnlichen Telekommunikationsinfrastruktur nutzen wollen. Der Finanzdienstleistungs- und der Technologiesektor wachsen in rasantem Tempo. Angesichts der überragenden Stabilität der Wirtschaft, des vielversprechenden Wachstums und der enormen Renditen in der Zukunft ist es nicht verwunderlich, dass ausländische Investoren nach Gibraltar strömen, um ihre Möglichkeiten zu erweitern. Gibraltar ist ein attraktiver Gerichtsstand mit den ausgezeichneten Vorteilen einer Niederlassung in Europa. Es hält sich an strenge Compliance-Verfahren, die seinen Ruf als sicheres Reiseziel für internationale Unternehmen und Privatanleger gleichermaßen stärken. Hier finden Sie eine umfassende Liste von Schritten, wie Sie in Gibraltar Geschäfte machen können.

Warum in Gibraltar Geschäfte machen?

  • Sie können Ihr Unternehmen in einem erstklassigen Niedrigsteuerland mit niedrigem Körperschaftssteuersatz betreiben.
  • Es hat eine stabile Währung mit nur wenigen Beschränkungen bei Kapitalbewegungen und der Rückführung von Dividenden,
  • Gibraltar verfügt über ein Rechtssystem, das an die englische Struktur angelehnt ist, was es zu einer stark regulierten, weltweit anerkannten Gerichtsbarkeit macht.
  • Bietet Anreize für Unternehmensgründungen, einschließlich eines Gründungszuschlags von 10 %, der für alle Arten von Unternehmen gilt, die nach dem 1. Juli 2009 in Gibraltar gegründet werden.
  • Hat Vorteile durch die EU-Mitgliedschaft.
  • Verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte und bietet bei Bedarf kontinuierliche Unterstützung bei der Weiterbildung.
  • Die geltende Gesetzgebung ermutigt vermögende Privatpersonen und Führungskräfte mit Fachkenntnissen, ihren steuerlichen Wohnsitz in Gibraltar zu begründen. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Einkünfte bis zu einem bestimmten Betrag zu versteuern.

Unternehmensgründung in Gibraltar

  • Ein Unternehmen muss seinen eigenen eingetragenen Sitz haben.
  • Ein Unternehmen muss einen eigenen ansässigen Sekretär haben, der offizielle Unterlagen und Dokumente bei den Behörden einreichen kann.
  • Ein Unternehmen muss alle erforderlichen Informationen über seine Tätigkeiten vorlegen. Bestimmte Details müssen einem registrierten Vertreter oder Sekretär zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Kopien von Bankauszügen unter dem Namen des Unternehmens, Angaben zu abgeschlossenen Verträgen und vieles mehr
  • Ein Unternehmen muss ein Mindestaktienkapital von 100 GBP haben.

Eröffnung eines Bankkontos gemäß den EU-Anforderungen für die Sorgfaltspflicht bei der Geldwäschebekämpfung vor der Gründung eines Unternehmens in Gibraltar

  • Ein Unternehmen muss eine beglaubigte Kopie der Reisepässe aller Geschäftsführer, wirtschaftlichen Eigentümer, Bankbeamten, Bankunterzeichner und anderer offiziell registrierter natürlicher Personen vorlegen.
  • Nachweis der aktuellen Adresse durch Vorlage einer beglaubigten Original-Kopie der Rechnungen der Versorgungsunternehmen der letzten drei Monate.
  • Ein Original eines Referenzschreibens von einem registrierten Fachmann, z. B. einem Rechtsanwalt, Buchhalter oder einer Bank.
  • Lebenslauf, falls vorhanden

Verschiedene Arten der Unternehmensstruktur in Gibraltar

Die Gibraltar Companies Ordinance (1967 ) basiert auf dem United Kingdom Companies Act von 1929 und der Companies Ordinance von 1984.

Einzelkaufleute

  • Die am schnellsten zu gründende Unternehmensform ist eine Einzelhandelsgesellschaft.
  • Das Gründungsverfahren umfasst die Eintragung als Selbständiger bei der Einkommenssteuerbehörde und den Arbeitsämtern von Gibraltar. Einzelunternehmer können bereits vor der Registrierung beim Companies House einen Firmennamen einrichten.
  • Sobald die Anmeldeformalitäten abgeschlossen sind, kann der Einzelunternehmer sofort mit der Arbeit beginnen, sofern er alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat.
  • Einzelunternehmen werden wie natürliche Personen besteuert und unterliegen der persönlichen Einkommensteuer.
  • Gewerbliche Einkünfte und etwaige Verluste müssen auf dem Formular der persönlichen Steuererklärung angegeben werden.

Partnerschaften

  • Bestehend aus zwei oder mehr Personen oder juristischen Personen, die den Status eines Selbstständigen haben.
  • Jeder der Partner erhält einen Prozentsatz des Unternehmensgewinns und haftet für alle Schulden des Unternehmens.
  • Eine Partnerschaft muss aufgelöst werden, wenn einer der Partner ausscheidet, stirbt oder in Konkurs geht.
  • Diese Unternehmensstruktur ist einfach und flexibel für Einzelpersonen, die ein Unternehmen als Partner gründen wollen.
  • Es gibt nur wenig Schutz für den Fall, dass das Unternehmen scheitert oder einen Verlust erleidet.

Partnerschaft mit beschränkter Haftung (LLP)

  • Während die Partnerschaften mit beschränkter Haftung Ähnlichkeiten mit der Struktur einer Partnerschaftsgesellschaft aufweisen, liegt der Hauptunterschied in der Anzahl der Personen, die die Kosten und Risiken des Geschäftsbetriebs teilen.
  • Partner in einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung haften nicht für die Fahrlässigkeit eines anderen Partners.
  • Die Haftung ist auf den Gesamtanteil beschränkt, den jeder Partner in das Unternehmen investiert hat.
  • Die Gründung einer Partnerschaft mit beschränkter Haftung in Gibraltar erfordert eine Registrierung bei der Arbeitsverwaltung, dem Einkommenssteueramt und dem Companies House.

Unternehmen

  • Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gibraltar ist mit verschiedenen Anforderungen und Kosten verbunden.
  • Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, wird empfohlen, bei der Unternehmensgründung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Um eine Gesellschaft in Gibraltar zu gründen, muss es sich um eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit oder ohne Stammkapital oder eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung mit oder ohne Stammkapital handeln.
  • Die Mindestanzahl von Aktionären in einer gibraltarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist einer, während öffentliche Unternehmen mindestens sieben Aktionäre haben müssen.
  • Alle in Gibraltar registrierten Unternehmen müssen einen eingetragenen, physischen Sitz haben.

Andere Formen der Unternehmensstruktur in Gibraltar, einschließlich Trusts, gemeinnützige Organisationen und geschützte Zellengesellschaften.

Gibraltar Business Name Certificate

  • Jeder, der unter einem anderen Namen als seinem eigenen geschäftlich tätig ist, muss ordnungsgemäß beim Gibraltar Companies House registriert sein.
  • Der Name muss vor der erfolgreichen Registrierung verfügbar und genehmigt sein.
  • Ein Unternehmen muss einzigartig sein und darf kein Duplikat eines anderen in Gibraltar gegründeten Unternehmens sein.
  • Um eine Bescheinigung über die Eintragung eines Unternehmens zu erhalten, muss ein Name eingetragen und vollständig bezahlt werden.

Steuersystem in Gibraltar

  • Die Gesetze von Gibraltar basieren auf dem englischen Recht, sind aber völlig unabhängig vom britischen Rechtssystem.
  • Unternehmen, die sich im Besitz von Gebietsfremden befinden, werden nicht mit Einkommensteuer veranlagt, es sei denn, die Einkommensquelle befindet sich in Gibraltar.
  • In Gibraltar gibt es keine Steuern auf Kapitalerträge.
  • Weitere Steuervorteile für nicht in Gibraltar ansässige Unternehmen, darunter keine Kapitalertragssteuer, keine Vermögenssteuer, keine Verkaufssteuer und keine Mehrwertsteuer.
  • Die Hauptsteuer in Gibraltar ist die Körperschaftssteuer in Höhe von 12,5 % und die Sozialversicherungsbeiträge.
  • Außerdem fallen bei bestimmten Transaktionen Stempelgebühren und Grundsteuern an.

In der Regel ist ein gebietsfremdes Unternehmen von der Steuerpflicht befreit, wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Im Besitz eines Nichtansässigen
  • Wenn die Geschäftsführer ihren Wohnsitz außerhalb von Gibraltar haben und dort Sitzungen abhalten.
  • Wenn das Unternehmen nicht gewerblich tätig ist oder mit Einwohnern und Unternehmen in Gibraltar Handel treibt.

Registrierung von Firmennamen in Gibraltar

  • Bei der Wahl eines Firmennamens für ein gibraltarisches Unternehmen müssen alle Wörter im Namen auf Englisch sein.
  • Der Firmenname muss eindeutig sein und entweder mit Limited oder der Abkürzung LTD enden.

Direktoren, Anteilseigner und Sekretär für Gibraltar Company

  • Für ein Unternehmen in Gibraltar sind mindestens ein Geschäftsführer, ein Aktionär und ein Sekretär erforderlich. Diese Mitarbeiter können sich überall auf der Welt befinden.
  • Ein Unternehmen in Gibraltar muss mindestens einen Geschäftsführer haben.
  • Ist einer der Geschäftsführer gleichzeitig Aktionär, muss ein anderer Sekretär für die Gesellschaft bestellt werden.
  • Die Namen der Geschäftsführer und Aktionäre werden veröffentlicht.
  • Ein gibraltarisches Unternehmen mit mehr als drei Niederlassungen muss eine zusätzliche Gebühr für die Einhaltung der Vorschriften entrichten.
  • Es muss mindestens einen Aktionär geben, bei dem es sich um eine natürliche oder juristische Person beliebiger Nationalität handeln kann.
  • Für den Fall, dass ein Unternehmen die Namen seiner Aktionäre nicht öffentlich bekannt geben möchte, stehen Nominee-Dienste zur Verfügung, um die Privatsphäre und Vertraulichkeit zu wahren.
  • Das Unternehmensregister dient als öffentliches Register für die Aktionäre eines Unternehmens.

Grundkapital

  • Die Standardwährung und der Wert des Mindestkapitals für ein Unternehmen in Gibraltar ist 1 GBP, während das Aktienkapital auf 1 Aktie im Wert von je 1.000 GBP festgelegt ist. Das Standardaktienkapital beträgt 2.000 GBP und ist bei der Gründung einzuzahlen.
  • Die Gesellschaftssteuer über 2.000 GBP beträgt 0,5 %.
  • Unternehmensgründer können eine bestimmte Anzahl von Aktien in das Unternehmen einbringen, wobei jedem Aktionär eine bestimmte Anzahl von Aktien zugeteilt werden kann. So kann ein Unternehmen beispielsweise nur 100 der 2.000 Aktien, die es besitzt, zuweisen. Der Rest wird als freie Aktien behandelt.
  • Eine Gesellschaft kann Namensaktien, Aktien mit und ohne Stimmrecht, Inhaberaktien, rückzahlbare Aktien, Vorzugsaktien und Aktien mit oder ohne Wert haben.

Jahreshauptversammlung

  • Eine Jahreshauptversammlung ist nicht vorgeschrieben und kann überall auf der Welt abgehalten werden, außer in Gibraltar.

Anforderungen an die Rechnungsprüfung

Alle nicht in Gibraltar ansässigen Unternehmen müssen jährlich einen geprüften Jahresabschluss vorlegen, es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen, das als Kleinunternehmen eingestuft ist.

Jährliche Berichterstattung

  • Ein Jahresbericht eines nicht ansässigen Unternehmens muss beim Handelsregister in Gibraltar eingereicht werden.
  • Die erste Erklärung muss innerhalb der ersten 16 Monate abgegeben werden, danach jedes Jahr.
  • Zu den Finanzsystemen, über die ein Unternehmen berichten muss, gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Ein kleines Unternehmen ist nicht verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen zu erstellen, zu führen und abzulegen.
  • Kleine Unternehmen sind solche, die die folgenden Kriterien erfüllen: (1) Nettoumsatzerlöse unter 6,5 Mio. GBP, (2) Gesamtbilanzsumme unter 3,2 Mio. GBP, (3) Zahl der Beschäftigten nicht über 50.

Gibraltar Shelf Companies

  • Vorratsgesellschaften sind für nicht in Gibraltar ansässige Unternehmen verfügbar.

Handelsbeschränkungen

Einem gebietsfremden Unternehmen ist es nicht gestattet, Handel zu treiben oder kommerzielle Tätigkeiten auszuüben, einschließlich Bankgeschäfte, Einlagengeschäfte, Versicherungen, Versicherungen, Rückversicherungen, Fondsverwaltung, Vermögensverwaltung und andere finanzbezogene Tätigkeiten.

Zeitspanne für die Gründung eines Unternehmens in Gibraltar

  • Im Durchschnitt dauert die Gründung eines Unternehmens in Gibraltar fünf bis zehn Tage.

Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen

Gibraltar hat zwar keine Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet, aber es hat Abkommen zum Austausch von Steuerinformationen nach dem Modell der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterzeichnet. Zu den Ländern, mit denen Gibraltar dieses Abkommen unterzeichnet hat, gehören Frankreich, Deutschland, Australien, Irland, Italien, Polen, Malta und die Vereinigten Staaten.

Als eine der führenden Unternehmensberatungsfirmen verfügt Damalion über das Fachwissen und die Erfahrung in der Abwicklung von Firmengründungen in Gibraltar für juristische Personen und ausländische Investoren, die in Gibraltar Geschäfte machen möchten. Wir sind sehr stolz auf unsere Schnelligkeit und Effizienz bei der Registrierung und Gründung von Unternehmen. Die gesamte Expertenarbeit wird von unserem umfassenden globalen Servicenetz ausgeführt, das erfahrene Anwälte, Wirtschaftsprüfer und andere Spezialisten aus den Bereichen Finanzdienstleistungen und Wirtschaft umfasst. Wir können Sie auch bei anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung unterstützen, z. B. bei der Eröffnung eines Bankkontos und vielem mehr. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten und erfahren Sie mehr über unser umfassendes Lösungsangebot.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.