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Dänemark macht es für ausländische Investoren einfach und stressfrei, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Für private Investoren, die ihre Flügel ausbreiten und in einer voll entwickelten Wirtschaft wachsen wollen. Der dänischen Regierung ist es gelungen, den Gründungsprozess zu vereinfachen. Für die Gründung eines neuen Unternehmens in Dänemark sind nur wenige einfache Schritte erforderlich, die nur minimale Kosten verursachen.

Zur Vereinfachung des Unternehmensgründungsprozesses gibt es in Dänemark auch einige staatlich geförderte Initiativen und Kurse, die es privaten Investoren und Unternehmen ermöglichen, ohne großen Aufwand ein Unternehmen zu gründen.

Unternehmensgründung in Dänemark

Sobald Sie sich für Ihren Geschäftsplan entschieden haben, egal ob es sich um den Aufbau einer Holding oder eines Handelsunternehmens handelt, müssen Sie festlegen, welche Rechtsform Sie wählen sollen. Die Art des Unternehmens bestimmt die zu befolgende Steuerregelung und auch die Steuervorteile, die Ihr Unternehmen langfristig genießen wird. Darüber hinaus wird die Art des Unternehmens Sie durch das Registrierungsverfahren leiten und Ihnen zeigen, ob Sie eine CVR-Nummer benötigen oder nicht.

Bei der CVR-Nummer handelt es sich um eine Unternehmensnummer, die Ihr Unternehmen eindeutig identifiziert, so wie eine CVR-Nummer für einen dänischen Einwohner eindeutig ist.

Je nach Art des Unternehmens, das Sie in Dänemark gründen möchten, müssen Sie möglicherweise eine Gebühr für die erfolgreiche Registrierung entrichten. Sie können in der Zukunft zu einer anderen Unternehmensrechtsform wechseln.

Gründung eines Unternehmens in Dänemark

Bei der Gründung eines dänischen Unternehmens sind einige Dinge zu beachten:

Business-Faktoren

  • Dänemark stellt keine besonderen Anforderungen an Ausländer, die sich in dem Land niederlassen wollen.
  • Es gibt keine besonderen Anforderungen an den Wohnsitz von Führungskräften, einschließlich der Mitglieder des Vorstands, des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats. Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Gründung eines dänischen Unternehmens:

1. Branche und Art der in Dänemark zu betreibenden Geschäfte.

2. Nationalität des/der Investoren.

3. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und -vereinbarungen mit dem betreffenden Land.

Standort

  • Der Standort ist ein weiterer wesentlicher Faktor bei der Gründung eines Unternehmens in Dänemark.
  • In den einzelnen Städten und Regionen Dänemarks gelten unterschiedliche Regeln, Kosten und Möglichkeiten für die Gründung eines Unternehmens.

Es gibt vier verschiedene Arten von Unternehmen, die Sie in Dänemark gründen können. Jede dieser Unternehmensformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile sowie den Umfang der Geschäftstätigkeit, die Registrierungsanforderungen und das erforderliche Mindestaktienkapital.

In den meisten Fällen wird der Gründungsprozess den Grad des Engagements eines Unternehmens für Dänemark und seine geplante Geschäftstätigkeit bestimmen.

Bei der Gründung eines Unternehmens in Dänemark haben ausländische Investoren die folgenden Möglichkeiten:

  • Gesellschaft (A/S und APS)
  • Zweigstelle
  • Repräsentanzbüro
  • Einzelfirma

Dieser Leitfaden enthält allgemeine Richtlinien für ausländische Unternehmen beim Eintritt in die dänische Unternehmenslandschaft.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

In Dänemark gibt es zwei Arten von Kapitalgesellschaften

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Aktieselskab (A/S)
  • Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Anpartsselskab (ApS)

Die beliebteste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS).

  • Die Gründung von Unternehmen kann online erfolgen und in wenigen Stunden abgeschlossen sein.
  • Für die Leitung eines Unternehmens in ausländischem Besitz in Dänemark, einschließlich der Mitglieder des Vorstands, des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats, gibt es keine Wohnsitzanforderungen.
  • Aktionärs- und Vorstandssitzungen können online abgehalten werden.
  • Keine notariellen Urkunden erforderlich.
  • Flexible Sprachanforderungen, die Registrierung von Unternehmensdokumenten sowohl für private als auch für öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann in Englisch, Schwedisch, Norwegisch oder Dänisch abgefasst werden.
  • Dividenden können in Form von Zwischenzahlungen ausgeschüttet werden.
  • Das bestehende dänische Gesellschaftsrecht steht im Einklang mit dem geltenden EU-Recht.
  • Mit einem der attraktivsten Steuersysteme in der Europäischen Union bietet Dänemark eine überragende Steuereffizienz, so dass sich immer mehr Unternehmen in Dänemark ansiedeln, im Gegensatz zu anderen nordischen oder skandinavischen Ländern.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (A/S)

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für mittlere und große Unternehmen geeignet.
  • Sie können an der Börse in Kopenhagen notiert werden.
  • Mindestinvestitionskapital von 500.000 DKK.
  • Es ist den Anlegern freigestellt, das Stammkapital ganz oder teilweise einzuzahlen.
  • Das Mindestaktienkapital muss in der Regel mindestens 25 % des eingetragenen Aktienkapitals betragen.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf den Wert der von ihnen gezeichneten Aktien beschränkt.

Verwaltung

  • Muss über ein zweistufiges Aufsichtssystem verfügen, einschließlich eines Verwaltungsrats mit mindestens drei Personen und eines Vorstands mit mindestens einer Person – dem CEO.
  • Der Vorstand kann durch einen Aufsichtsrat ersetzt werden.
  • Für die Direktoren gibt es keine Residenzpflicht.

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS)

  • Wird in der Regel für kleine und mittelständische Unternehmen verwendet.
  • Wird für Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen verwendet, da es geringere Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften stellt.
  • Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 500.000 DKK.
  • Es ist den Anlegern freigestellt, das Stammkapital ganz oder teilweise einzuzahlen.
  • Das Mindestaktienkapital muss in der Regel mindestens 25 % des eingetragenen Aktienkapitals betragen.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf den Wert der von ihnen gezeichneten Aktien beschränkt.
  • Es ist mindestens ein Anteilseigner erforderlich und es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität des Anteilseigners.

Verwaltung

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann sich für ein einstufiges oder zweistufiges Aufsichtssystem entscheiden.
  • Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person, dem CEO. Es kann auch ein Verwaltungs- oder Aufsichtsrat bestellt werden.
  • Für die Direktoren gibt es keine Residenzpflicht.

Anforderungen an die Rechnungslegung für private und öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung

  • Sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind verpflichtet, den zuständigen Behörden Jahresabschlüsse vorzulegen.

Schritt-für-Schritt-Prozess der Unternehmensgründung

Vorläufiges Verfahren

  • Eintragung eines eindeutigen Firmennamens beim dänischen Registerbeamten. Es müssen mindestens drei eindeutige Namen eingereicht werden.
  • Legen Sie eine Satzung vor, die den Namen des Unternehmens, den eingetragenen Sitz, den Unternehmenszweck, das Stammkapital sowie Namen und Anschriften der geschäftsführenden Mitglieder enthält.
  • Alle Gründungsdokumente müssen vor der Einreichung notariell beglaubigt werden.
  1. Einholung der NemID-Signatur
  • Jedes Unternehmen muss eine digitale Signatur, auch NemID genannt, erhalten.
  • DieNemID-Signatur ermöglicht es den Mitarbeitern, sich online zu registrieren.
  • Unternehmen können bis zu 3 NemID-Signaturen kostenlos anfordern.
  • Zusätzliche NemID-Unterschriften werden mit 79 DKK pro zusätzlichem Mitarbeiter berechnet.

Die Anforderungen umfassen:

  • Pässe für Aktionäre und Direktoren
  • Rechnungen von Versorgungsunternehmen zum Nachweis der Adresse
  • Referenzschreiben der Bank

Betroffenes Büro

  • Dänische Agentur für Digitalisierung (Nationale IT- und Telekommunikationsagentur)
  • Weniger als ein Tag Anmeldung
  • Kosten – keine
  • Betroffene Behörde – Dänische Wirtschaftsbehörde
  • Die Registrierung kann auf drei Arten erfolgen:
  • Online-Anmeldung über das Web-Registrierungssystem der dänischen Gewerbebehörde.
  • Anmeldung auf Papier.

Erwerb einer Vorratsgesellschaft

  • Die Registrierung kann innerhalb eines Tages abgeschlossen werden.
  • Die papiergestützte Eintragung eines dänischen Unternehmens dauert zwei bis drei Wochen.
  • Gesamtkosten für die Anmeldung – DKK 670 für die Online-Anmeldung und 2.150 für die Papieranmeldung.
  1. Einlage Start-up-Kapital bei einer Bank deponiert
  • Nach erfolgreicher Einzahlung des Mindestkapitals stellt die Bank eine Einlagenbescheinigung aus.
  1. Zusätzliche Registrierungen
  • Arbeiterversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft.
  • Die Bearbeitung dauert einen Tag.
  • Für die Anmeldung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Entscheidet sich ein Unternehmen für den nordischen Hauptsitz und eröffnet Zweigniederlassungen in anderen nordischen Ländern, kann eine Doppelbesteuerung verhindert werden, da nach dänischem Recht die Einkünfte ausländischer Zweigniederlassungen in Dänemark nicht besteuert werden müssen.

Zweigstelle

  • Ausländische Unternehmen können in Dänemark als Zweigniederlassung tätig werden, ohne dass sie eine Gesellschaft gründen müssen.
  • Angesichts der zahlreichen Nachteile, die mit der Gründung einer Zweigniederlassung verbunden sind, ist es ratsam, eine Zweigniederlassung zu gründen, anstatt eine Zweigniederlassung einzurichten.
  • Zweigstellen werden nicht als eigenständige Einheiten betrachtet, sondern sind Teil der Muttergesellschaft.
  • Alle Dokumente der Muttergesellschaft müssen entsprechend übersetzt und bei der dänischen Wirtschaftsbehörde registriert werden.
  • Keine Mindestkapitalanforderungen,
  • Die Muttergesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten ihrer Zweigniederlassung in Dänemark.

Verwaltung

  • Es muss ein Zweigstellenleiter ernannt werden.

Anforderungen an die Buchhaltung

  • Eine Kopie des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft muss jährlich beim dänischen Unternehmensregister eingereicht und hinterlegt werden.

Zu beachtende Punkte bei der Gründung einer Zweigstelle

  • Nachweis über die Existenz der Muttergesellschaft
  • Beglaubigte Kopien der Satzung, der Namen der Geschäftsführer, des Aktienkapitals, des eingetragenen Sitzes und der Namen der Vertreter, die in Ihrem Namen handeln werden.
  • Zu übersetzende und einzureichende Dokumente, einschließlich der Eintragungsurkunde der Muttergesellschaft, der Satzung und der Namen der Geschäftsführer und des Sekretärs des Unternehmens.
  • Alle Unterlagen müssen bei der dänischen Wirtschaftsbehörde eingereicht werden.
  • Die Gründung einer Zweigstelle wird mehrere Wochen dauern.

Repräsentanzbüro

  • Die einfachste und kostengünstigste Struktur für Auslandsinvestitionen.
  • Keine Anforderungen an das Grundkapital.
  • Es ist nicht erlaubt, gewinnorientierte Tätigkeiten auszuüben.
  • Kann sich an vorbereitenden Aktivitäten beteiligen, einschließlich Marktforschung.
  • Keine Anforderungen an die Verwaltung.
  • Sie ist nicht verpflichtet, jährliche Finanzberichte zu erstellen.
  • Nicht mit Steuern veranlagt.

Einzelunternehmen oder Einzelprokura

  • Ein-Mann-Betrieb
  • Das dänische Recht betrachtet Einzelunternehmer und Unternehmen als eine Einheit; daher haftet der Eigentümer für alle Schulden und Verpflichtungen, die das Unternehmen eingeht.
  • Wird auch als Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung bezeichnet.
  • Kein Grundkapital erforderlich.
  • Das nötige Kapital oder Bargeld muss jederzeit vorhanden sein, um das Unternehmen reibungslos zu führen und alle Schulden zu begleichen.
  • Die Eintragung eines Einzelunternehmens ist nicht gebührenpflichtig.

Dänemark Steuersystem

  • Nicht steuerlich ansässige Unternehmen unterliegen in Dänemark einer beschränkten Steuerpflicht in Bezug auf Einkünfte aus bestimmten Quellen, einschließlich Betriebsstätten, Immobilien, Lizenzgebühren, Zinsen auf kontrollierte Schulden und Dividenden.
  • Steueransässige Unternehmen unterliegen einer Körperschaftssteuer von 24,5 % auf das weltweite Einkommen.
  • Dänische Unternehmen werden unter den folgenden Bedingungen nicht auf Einkünfte und Gewinne aus Betriebsstätten und nicht auf außerhalb Dänemarks gelegenes Grundvermögen besteuert:

– Das Herkunftsland hat kein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein anderes internationales Abkommen abgeschlossen,

auf die Besteuerung von Einkünften und Gewinnen aus einer Zweigniederlassung oder einer Immobilie verzichtet

Immobilien in Dänemark.

– Betriebsstätte unterliegt nicht der dänischen Controlled Foreign Corporation

Besteuerung.

– Das Unternehmen hat sich gegen eine internationale gemeinsame Besteuerung in Dänemark entschieden.

Die folgenden Unternehmen werden in Dänemark für ihre Einkünfte aus Dänemark gemeinsam besteuert:

  • Konzernverbundene Unternehmen, die in Dänemark steuerlich ansässig sind.
  • Ständige Niederlassungen in Dänemark von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht in Dänemark steuerlich ansässig sind.
  • Immobilien mit Sitz in Dänemark und im Besitz solcher Unternehmen.

Die gemeinsame Besteuerung kann auf alle konzernverbundenen gebietsfremden Unternehmen ausgedehnt werden, die ihr unterstehen.

  • Die Einkünfte aller konzernverbundenen ausländischen Unternehmen werden mit der Körperschaftssteuer veranlagt.

Auf Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden

  • Wird pauschal mit 27 % besteuert, sofern keine Steuerbefreiung oder -erleichterung im Rahmen der dänischen Holdingregelung oder eines anwendbaren Steuerabkommens gewährt wird.
  • Die Dividende wird in Form einer Abgeltungssteuer veranlagt.
  • Die Ermäßigung der Steuersätze im Rahmen der versuchten Besteuerung wird nicht an der Quelle angewandt,
  • Der Steuerpflichtige kann eine Erstattung beantragen.
  • Auf der Grundlage der Richtlinie 90/435/EWG des Rates über die Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften (Mutter-Tochter-Richtlinie) oder auf der Grundlage entsprechender Doppelbesteuerungsabkommen wird keine Quellensteuer auf Dividenden erhoben, die an einen ausländischen Aktionär gezahlt werden, der Aktien der Gruppe oder einer Tochtergesellschaft hält.

Auf von ausländischen Unternehmen erhaltene Dividenden

  • Steuerbefreiung für Aktien von Tochtergesellschaften oder Gruppenaktien.

Auf Zinsen, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden

  • 25 % Quellensteuer auf Zinszahlungen zwischen kontrollierten Unternehmen.
  • Die Quellensteuer gilt nur für Zinszahlungen an verbundene Unternehmen in Niedrigsteuerländern außerhalb der EU und des EWR.
  • Die Quellensteuer kann im Rahmen eines Steuerabkommens oder der Richtlinie 2003/49/EG über die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren (Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie) erlassen und reduziert werden.

An ausländische Anteilseigner gezahlte Lizenzgebühren für geistiges Eigentum

  • 25 % Steuerabzug auf Lizenzgebühren aus Dänemark für geistiges Eigentum, einschließlich Patente, Marken, technisches Know-how und vieles mehr.
  • Die Quellensteuer kann im Rahmen eines Steuerabkommens reduziert werden.
  • Die Quellensteuer ist nicht anwendbar, wenn die Lizenzgebühren der ständigen dänischen Niederlassung des Empfängers zugerechnet werden oder der Empfänger unter den Schutz der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren fällt.

Regeln zur dünnen Kapitalisierung

  • Die Vorschriften zur Unterkapitalisierung gelten für dänische und ausländische juristische Personen, die ein dänisches Unternehmen kontrollieren und von einem dänischen Unternehmen kontrolliert werden. oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem dänischen Unternehmen.
  • Zu den kontrollierten Schulden gehören Darlehen von Dritten, die von einem oder mehreren Mehrheitsaktionären oder verbundenen Unternehmen garantiert werden.
  • Wenn der Verschuldungsgrad 4:1 übersteigt, werden die Zinsen auf den überschüssigen Teil der kontrollierten Schulden nicht abgezogen, wenn die kontrollierten Schulden 10 Mio. DKK übersteigen.
  • Die Begrenzung gilt nur für den Teil einer Schuld, der Eigenkapital sein sollte, um eine Begrenzung zu vermeiden.
  • Die Zinsen können abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er ein ähnliches Darlehen von einem Dritten ohne Sicherheiten von einem oder mehreren Mehrheitsaktionären oder verbundenen Unternehmen erhalten könnte.

Verrechnungspreisregeln

  • Alle Transaktionen zwischen verbundenen Parteien müssen zu Marktbedingungen und in Übereinstimmung mit den OECD-Richtlinien abgeschlossen werden.
  • Die Verrechnungspreisregeln in Dänemark basieren auf fremdüblichen Transaktionen.
  • Eine Verbindung zwischen Parteien besteht, wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson direkt oder indirekt mehr als 50 % der Anteile an einem Unternehmen hält oder über mehr als 50 % der Stimmrechte verfügt.
  • Das dänische Unternehmen muss ein schriftliches Verrechnungspreisdokument erstellen.
  • Die Ausnahmeregelung kann auf kleine und mittlere Unternehmen sowie auf kontrollierte Transaktionen angewendet werden, die in Bezug auf Umfang und Häufigkeit als unwesentlich gelten.

Zollabgaben

  • Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU werden mit einem Mehrwertsteuersatz von 25 % besteuert, der vom Importeur zu zahlen ist.
  • Die Zoll- und Verbrauchssteuern werden vom Importeur bezahlt.
  • Die Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der EU und an mehrwertsteuerlich registrierte Händler in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt zum Nullsatz.

Dänemark Doppelbesteuerungsabkommen

Dänemark hat mehr als 70 Steuerabkommen abgeschlossen, die alle auf dem OECD-Musterabkommen zur Einkommens- und Kapitalbesteuerung beruhen. So hat beispielsweise das Königreich Dänemark ein Abkommen mit dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet, in dem es um Einkommens- und Kapitalsteuern geht, die im Namen beider Staaten erhoben werden.

Ein Bankkonto in Dänemark eröffnen

Nach der Unternehmensregistrierung in Dänemark ist die Eröffnung eines Geschäftsbankkontos von entscheidender Bedeutung für eine reibungslose Geschäftstätigkeit in dem Land. Ein Firmenkonto in Dänemark ist für Ihr Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da es Ihnen ermöglicht, Ihre Betriebsausgaben zu verfolgen, die Steuererklärung zu vereinfachen und Zahlungen unter dem Namen Ihres Unternehmens zu leisten.

Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark erfordert umfangreiche Vorbereitungen, vom Entwurf des Gesellschaftsvertrags und der Satzung bis hin zur Eintragung der Aktionäre. Damalion unterstützt Sie bei der Vorbereitung aller erforderlichen Papiere für eine problemlose und schnelle Firmengründung. Über unser umfassendes globales Servicenetz stellen wir den Kontakt zu den renommiertesten Dienstleistern her, darunter Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, damit Ihr Unternehmen in kürzester Zeit wieder betriebsbereit ist. Wenn Sie weitere Informationen über die Unternehmensgründung in Dänemark suchen, wenden Sie sich noch heute an einen Experten von Damalion.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.