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Dänemark Firmengründung

DÄNEMARK
Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ApS Aktiengesellschaft oder A/S Personengesellschaft - z. B. K/S Sonstige Die ApS ist ein sehr häufig verwendetes Instrument.
Art des Rechts: Zivilrecht
Verfügbarkeit von Vorratsgesellschaften: Kein wirklicher Bedarf an Vorratsgesellschaften, aber verfügbar
Zeitrahmen für die Eintragung: Wenige Stunden (Online-Registrierung) oder 2 bis 3 Wochen (traditionelle Papierregistrierung)
Minimale staatliche Gebühren: Keine
Reguläre Körperschaftssteuer: 22%
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, Unternehmen haben Zugang zu 80 Doppelbesteuerungsabkommen
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : 40.000 DKK (ca. 5.378 EUR) für eine ApS 400.000 DKK (ca. 53.790 EUR) für eine A/S
Eingezahltes Mindestaktienkapital bei der Gründung: 25 % des nominalen Aktienkapitals bei der Gründung, wenn die Einlage in bar geleistet wird; jedoch müssen mindestens 40.000 DKK vor der Eintragung eingezahlt werden.
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Im dänischen Recht nicht anerkannt
Mindestanzahl von Direktoren: -Eine ApS kann nur einen Direktor/Geschäftsführer haben - Eine A/S muss entweder einen Verwaltungsrat und einen Manager/Geschäftsführer oder einen Aufsichtsrat und einen Vorstand haben
Unternehmensleiter sind zugelassen: Nein
Lokale Direktoren erforderlich: Nein
Lokale Sitzung erforderlich : Nein, aber jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann die Abhaltung einer Verwaltungsratssitzung beantragen. Die Sitzungen können schriftlich oder elektronisch abgehalten werden, es sei denn, ein Mitglied des Verwaltungsrats verlangt eine mündliche Aussprache.
Gesellschaftssekretäre erforderlich : Nein, ein lokaler Gesellschaftssekretär ist in Dänemark nicht erforderlich.
Hauptversammlungen der Aktionäre: Mindestens einmal im Jahr
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Nein
Steuerlicher Wohnsitz zur Nutzung des Netzes der Steuerabkommen: Vermutung des dänischen Steuersitzes aufgrund der dänischen Meldeadresse
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer des Unternehmens: Ja, das Unternehmen muss Informationen über das wirtschaftliche Eigentum veröffentlichen, wenn der wirtschaftliche Eigentümer die natürliche(n) Person(en) ist/sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Aktienkapitals oder der Stimmen hält/halten oder kontrolliert/kontrollieren oder die Kontrolle auf andere Weise ausübt/ausüben.
Staatliches Register der Direktoren: Die Manager/Direktoren sind bei der dänischen Behörde für Unternehmen ("Company Registrar") eingetragen.
Jahresbericht: Ja, alle Unternehmen müssen ihren Jahresbericht nach Ablauf des Geschäftsjahres bei der dänischen Wirtschaftsbehörde einreichen.
Prüfung: Ja, die Buchhaltungsunterlagen müssen so aufbewahrt werden, dass sie den lokalen Behörden leicht zugänglich gemacht werden können.
Wohnsitzverlegung Zulässig Nur innerhalb Dänemarks

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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