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Gründung einer luxemburgischen Gesellschaft

LUXEMBURG
Art der Entität: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA) Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S)
Art des Rechts: Handelsrecht Handelsrecht Handelsrecht
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja Ja Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: 3 Wochen 1-3 Wochen 1-3 Wochen
Reguläre Körperschaftssteuer: 24.94% 24.94% 24.94%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja Ja Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : 30.000 EUR 12.000 EUR 1 EUR und nicht mehr als 12.000 EUR
Bei der Gründung eingezahltes Mindestaktienkapital: 25% 100% 100%
Mindestanzahl der Aktionäre erforderlich: 1 1 1 (Natürliche Person)
Inhaber-Aktien: Nein Nein Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja Ja Ja
Mindestanzahl der Direktoren: 3 (natürliche oder juristische Personen) 1 (natürliche oder juristische Person). 1 (Natürliche Person)
Unternehmensleiter sind zugelassen: Ja Ja Ja
Lokale Direktoren erforderlich: Nein Nein Nein
Lokales Treffen erforderlich : Nein Nein Nein
Gesellschaftssekretär/in gesucht : Nein Nein Nein
Hauptversammlungen der Aktionäre: Pflicht zur Abhaltung einer jährlichen Aktionärsversammlung Mindestens 1 jährliche Aktionärsversammlung SARLs mit mehr als 60 Gesellschaftern müssen Folgendes vorweisen
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja Ja Ja
Umtauschkontrolle: Nein, (kann Geschäfte in jeder Währung tätigen) Nein, (kann Geschäfte in jeder Währung tätigen) Nein, (kann Geschäfte in jeder Währung tätigen)
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja Ja Ja
Staatliches Register der Direktoren: Ja Ja Ja
Jährliche Rückkehr: Ja Ja Ja
Einreichung von Rechnungen: Ja Ja Ja
Unabhängiger Prüfer Nein Nein Nein

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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