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Firmengründung in Andorra

Andorra

Art des Unternehmens: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) Aktiengesellschaft (S.A.)
Art des Gesetzes: Das Körperschaftsgesetz von 1983 Das Körperschaftsgesetz von 1983
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Nein Nein
Zeitrahmen für die Eingliederung: 4 Wochen 4 Wochen
Minimale Regierungsgebühren: 230 EUR 350 EUR
Reguläre Körperschaftssteuer: 10% 10%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital 3.000 EUR 60.000 EUR
Mindesteinzahlungsbetrag des Aktienkapitals bei Gründung: 100% 30.000 EUR
Mindestanzahl der Aktionäre erforderlich: Zwei Zwei
Inhaberaktien Nicht zulässig Nicht zugelassen
Nominierte Aktionäre zulässig Ja Ja
Mindestanzahl von Direktoren Einer Einer
Unternehmensleiter erlaubt Ja Ja
Lokale Direktoren erforderlich Ja Ja
Lokales Treffen erforderlich Ja Ja
Sekretär der Gesellschaft erforderlich Nein Nein
Generalversammlungen der Aktionäre Ja (mindestens einmal im Jahr) Ja (mindestens einmal im Jahr)
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich Ja (ist obligatorisch) Ja (obligatorisch)
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft Ja (die natürliche(n) Person(en), die letztlich Eigentümer oder Eigentümerin der Ja, (die natürliche(n) Person(en), die letztlich Eigentümer oder Beherrscher der
Registrierstelle Ja (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch die Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren) Ja, (die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen, das der Eintragung in das Handelsregister unterliegt, letztlich durch die direkte oder indirekte Ausübung des Eigentums an einem ausreichenden Prozentsatz der Zahl der Aktien oder Stimmrechte bzw. durch Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens besitzen oder kontrollieren)
Staatliches Register der Direktoren Ja (im Unternehmensregister von Andorra) Ja (im Unternehmensregister von Andorra)
Jährliche Rückkehr Ja Ja
Einreichung von Konten Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres) Ja (am Ende eines jeden Haushaltsjahres)
Prüfung Nein Ja
Wohnsitzverlegung zulässig Ja Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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