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Frankreich Firmengründung

FRANKREICH
Art der Entität: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
Art des Rechts: Französisches Zivilrecht
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Nein
Zeitrahmen für die Eingliederung: Zwei Tage bis vier Wochen
Minimale Regierungsgebühren: 1 EUR
Reguläre Körperschaftssteuer: 25%
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, Unternehmen haben Zugang zu 108 Doppelbesteuerungsabkommen
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : Mindestens 1 EUR (es wird empfohlen, mit einem Mindestbetrag von 1.500 EUR zu beginnen)
Eingezahltes Mindestaktienkapital bei der Gründung: Kein Mindestbetrag, der in den Statuten des Unternehmens festgelegt ist
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja
Mindestanzahl von Direktoren: Einer muss von den Aktionären ernannt werden
Unternehmensleiter erlaubt: Ja
Lokale Direktoren erforderlich: Nein
Lokale Versammlung erforderlich : Ja, sie ist verpflichtet, jedes Jahr eine Versammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses abzuhalten.
Gesellschaftssekretär erforderlich : Nicht zutreffend
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja, einmal im Jahr
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Kein Büro erforderlich, nur ein Briefkasten
Steuerlicher Wohnsitz, um das Netzwerk des Steuerabkommens zu nutzen: Ja
Austauschkontrolle: Nicht vorhanden
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer des Unternehmens: Ja (es muss sich um eine natürliche Person handeln, nicht um eine juristische Person)
Staatliches Register der Direktoren: Ja, sollte beim französischen Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen sein
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja, alle französischen Unternehmen müssen ihre Körperschaftssteuererklärungen in der Regel bis zum 30. April einreichen.
Prüfung: Nein, aber ein Abschlussprüfer ist erforderlich, wenn die SARL zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:
  • Umsatz vor Steuern über 8 Mio. EUR
  • Bilanzsumme über 4 Mio. EUR oder
  • 50 Mitarbeiter
Wohnsitzverlegung Zulässig Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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