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Firmengründung auf Mauritius

MAURITIUS
Art der Entität: GBC I (Global Business Corporation)
Art des Gesetzes: Hybride
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja
Zeitrahmen für die Eingliederung: Etwa 4 Wochen oder weniger
Minimale Regierungsgebühren: 1.750 US-Dollar an die FSC 325 US-Dollar an das ROC (Unternehmensregister)
Reguläre Körperschaftssteuer: Variiert von 0% bis 3% (effektiver Satz)
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : 1 USD
Einbezahltes Mindestaktienkapital bei Gründung: 1 US$
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja
Mindestanzahl von Direktoren: 2, die in Mauritius ansässig sind
Unternehmensleiter sind zugelassen: Nein
Lokale Direktoren erforderlich: Nein
Treffen vor Ort erforderlich: Ja, muss in Mauritius stattfinden
Sekretär der Gesellschaft erforderlich: Nein (Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass eine zugelassene Gesellschaft einen Sekretär in Mauritius haben muss, aber sie muss zu jeder Zeit einen eingetragenen Vertreter in Mauritius haben, der eine Verwaltungsgesellschaft sein muss).
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja, einmal pro Jahr
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Umtauschkontrolle: Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja
Staatliches Register der Direktoren: Nr.
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja
Prüfung: Ja
Wohnsitzverlegung Zulässig Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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