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Zypern Firmengründung

ZYPERN
Art der Körperschaft: Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, steuerbefreite private Gesellschaft, öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Art des Rechts: Gewohnheitsrecht
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Ja
Zeitrahmen für die Eintragung: 10 bis 30 Arbeitstage (je nach Registergericht)
Minimale staatliche Gebühren: Nicht anwendbar
Reguläre Körperschaftssteuer: 12.5%
Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen: Ja
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : Keine gesetzlichen Mindestanforderungen, aber das empfohlene Minimum beträgt 1.000 EUR
Einbezahltes Mindestaktienkapital bei der Gründung: Keine Anforderungen
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Ja
Mindestanzahl von Direktoren: Einer
Unternehmensleiter erlaubt: Ja
Lokale Direktoren erforderlich: Nein, aber aus Gründen der steuerlichen Ansässigkeit ratsam
Treffen vor Ort erforderlich: Überall, aber Zypern ist ratsam für die Zwecke der steuerlichen Ansässigkeit der steuerlichen Ansässigkeit
Gesellschaftssekretär erforderlich : Ja
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Steuerlicher Wohnsitz, um das Netzwerk des Steuerabkommens zu nutzen: Ja
Umtauschkontrolle: Nein
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Unternehmensregister: Ja, beim zypriotischen Unternehmensregister ("ROC")
Staatliches Register der Direktoren: Ja (im zypriotischen Unternehmensregister)
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja
Prüfung: Ja
Wohnsitzverlegung Zulässig Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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