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China Firmengründung

CHINA - WFOE
Art der Entität: Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE) Es gibt drei verschiedene WFOE-Konstruktionen:
  • Dienstleistung (oder Beratung)
  • Handel (oder ausländisch investiertes Handelsunternehmen)
  • Herstellung
Art des Rechts: Gesellschaftsrecht der Volksrepublik China und WFOE-Recht
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Nicht üblich
Zeitrahmen für die Eingliederung: 1 bis 3 Monate je nach Bezirk
Minimale Regierungsgebühren: 4.000 USD
Reguläre Körperschaftssteuer: 15% bis 25%
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : In der Regel 1.000.000 RMB (ca. 157.000 US $), je nach Branche und Standort des Unternehmens unterschiedlich
Mindestens eingezahltes Aktienkapital bei der Gründung: 20% (kann in Form von Grundstücken, Anlagen und Ausrüstung, geistigem Eigentum oder anderen Vermögenswerten erfolgen)
Mindestanzahl der Anteilseigner erforderlich: Ein
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Nein
Mindestanzahl von Direktoren: Eine Person, die für die Gesamtleitung der WFOE, nicht aber für das Tagesgeschäft zuständig ist
Firmenchefs erlaubt: Nicht ratsam
Lokale Direktoren erforderlich: Nein
Treffen vor Ort erforderlich: Nein
Gesellschaftssekretär/in gesucht : Nein
Hauptversammlungen der Aktionäre: Ja
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Devisenkontrolle: Devisenkontrollbestimmungen
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja
Staatliches Register der Direktoren: Ja
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung der Bücher: Ja, die Buchhaltungsunterlagen müssen in Chinesisch oder Chinesisch mit englischer Übersetzung geführt werden.
Prüfung: Ja, jährlich durch eine örtliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
CHINA - Repräsentanzbüro
Art der Einrichtung: Repräsentanzbüro
Art des Gesetzes: PRC-Gesetz
Verfügbarkeit von Regalbetrieben: Nein
Zeitrahmen für die Eingliederung: 1,5 - 2 Monate für den Antrag
Minimale Regierungsgebühren: 2000
Reguläre Körperschaftssteuer: 25%
Ausgegebenes Mindestaktienkapital : NA
Bei der Gründung eingezahltes Mindestaktienkapital: NA
Mindestanzahl der Aktionäre erforderlich: 1
Inhaber-Aktien: Nein
Nominierte Aktionäre sind zulässig: Nein
Mindestanzahl der Direktoren: Ein Generalbevollmächtigter
Unternehmensvorstände erlaubt: NA
Lokale Direktoren erforderlich: Nein
Treffen vor Ort erforderlich: Nein
Gesellschaftssekretär/in gesucht : Nein
Hauptversammlungen der Aktionäre: NA
Lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich: Ja
Devisenkontrolle: Devisenkontrollbestimmungen
Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers gegenüber dem Registerführer der Gesellschaft: Ja
Staatliches Register der Direktoren: Ja
Jährliche Rückkehr: Ja
Einreichung von Konten: Ja
Prüfung: Ja

Wir tun unser Bestes, um die Einhaltung der neuesten internationalen Vorschriften, die von der OECD und anderen internationalen Institutionen und Ländern festgelegt wurden, durch dieses Land zu überwachen.

Damalion kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen Anfragen von Kunden über diese Rechtsprechung ablehnen.

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