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Die parallele Fondsstruktur Cayman Islands-Luxembourg entwickelt sich langsam zum bevorzugten Produkt für Private-Equity-Fondsmanager, die Zugang zum asiatischen, amerikanischen und europäischen Markt suchen. Im Wesentlichen investieren und veräußern Parallelfonds gemeinsam mit dem Hauptfonds und investieren anteilig auf der Grundlage ihrer Kapitalzusagen. Die Betriebsbedingungen eines Parallelfonds sind ähnlich wie die des Hauptfonds. Ein Parallelfonds beinhaltet eine gemeinsame Anlagepolitik mit denselben Vermögenszielen. Der einzige Unterschied zwischen Parallelfonds und dem Hauptfonds liegt in den regulatorischen oder operativen Rahmenbedingungen.

Für jede Fondsstruktur gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) sollten ein Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) und eine Verwahrstelle bestellt werden. Wird ein Parallelfonds als luxemburgische Kommanditgesellschaft (SCS) gegründet, muss er in Luxemburg ansässig sein, eine eigene luxemburgische Verwahrstelle haben und von einem in Luxemburg ansässigen Komplementär verwaltet werden. Dies sind die grundlegenden Funktionen und Anforderungen für den Betrieb eines Gesamtfonds.

Was bei der Strukturierung eines Parallelfonds zu beachten ist

  • Bei diesem Betriebsmodell muss der Fondsmanager bedenken, dass der Master- und der Parallelfonds rechtlich gesehen zwei verschiedene Vehikel sind.
  • Der oben erwähnte Hinweis muss in der Vereinbarung der Kommanditgesellschaft klar definiert und von den verschiedenen beteiligten Parteien und Dienstleistern kommuniziert werden.
  • Die Rollen, die ein Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM ) und der zentrale Verwalter für die Berechnung des Nettoinventarwerts und die Steuerberichterstattung übernehmen, sind integral und erfordern umfassende Kenntnisse der parallelen Fondsstruktur für die ordnungsgemäße Anwendung und Umsetzung der Betriebsstruktur des parallelen Fonds.

Paralleler Entscheidungsprozess für Fondsinvestitionen

  • Die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds und die OECD-Maßnahmen gegen die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und die Gewinnbeteiligung (BEPS) werden zu einer Überlagerung verschiedener Anforderungen führen, die einen erheblichen Einfluss auf den für jeden Investmentfonds geltenden Entscheidungsprozess haben können.
  • Für einen nicht in der EU ansässigen Fondsmanager, der über eine vollständige Zulassung nach der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds verfügt und neben einem nicht in der EU ansässigen Master-Fonds investieren möchte, wird es schwierig sein, die Folgen dieser strengen Anforderungen vollständig zu verstehen.
  • Eine der wichtigsten Folgen der überlappenden Anforderungen ist die Verdoppelung des Entscheidungsprozesses eines Verwalters alternativer Investmentfonds, der im Namen des Parallelfonds volle Weisungsbefugnis anzeigen und ausüben muss. Dies gilt selbst dann, wenn sie dieselben Vermögenswerte wie der Masterfonds einsetzen.

Parallele Fondsgründung in Luxemburg

  • Luxemburg verfolgt einen pragmatischen Ansatz bei der Umsetzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD).
  • Initiatoren können bei der Einrichtung eines Managers für alternative Investmentfonds zwischen verschiedenen Optionen wählen, von selbst verwalteten alternativen Investmentfonds bis hin zu Managern alternativer Investmentfonds von Drittanbietern, die für Vermögensverwalter bestimmt sind, die keine eigene Plattform für alternative Investmentfonds einrichten möchten.
  • Im Falle des Einsatzes eines externen Verwalters alternativer Investmentfonds wird eine Schlüsselpersonenregelung in Betracht gezogen, die wiederum eine entscheidende Rolle bei der Anlageentscheidung spielen und die endgültige Entscheidung eines Verwalters alternativer Investmentfonds erleichtern wird.

Berechnung des Nettoinventarwerts und Zuteilung der finanziellen Leistung

Zu Einnahmen und Ausgaben

  • Um identische oder vergleichbare Renditen für alle Parallelfonds zu erzielen, müssen die Verwalter klare Regeln für die Zuweisung von Erträgen und Aufwendungen festlegen und die entsprechenden Verfahren einrichten.
  • Die Ausgaben werden vom Hauptfonds über laufende Konten an den Parallelfonds weiterverrechnet.
  • Geeignete Maßnahmen müssen für den Prozess der erneuten Rechnungsstellung und für Darlehensvereinbarungen mit verbundenen Parteien eingeführt werden.

Zur Bewertung der Investitionen eines Parallelfonds

  • Die Gesamtperformance eines Investmentfonds wird in erster Linie durch den Marktwert seiner Anlagen bestimmt.
  • Ein Parallelfonds hält Minderheitsbeteiligungen. Ihre Investitionen oder Vermögenswerte bestehen aus Eigenkapitaleinlagen, die in die zugrunde liegenden Zweckgesellschaften integriert sind.
  • Für die Berechnung des Nettoinventarwerts werden die Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei eine auf den International Financing Reporting Standards (IFRS) basierende Strategie der Netto-Eigenkapitalaufnahme angewendet wird. Dies umfasst die Marktbewertung der zugrunde liegenden Immobilien und die prozentualen Anteile an den jeweiligen Verpflichtungen.
  • Der Verwalter eines alternativen Investmentfonds muss unbedingt ein klares Verständnis der geplanten Vermögenswerte eines Parallelfonds haben, bevor er eine Bewertungspolitik entwickelt.
  • Es sollte ein umfassender und detaillierter Überblick über die Strukturierung und darüber gegeben werden, wie ein Parallelfonds in verschiedene Engagements investieren kann.
  • Der Verwalter eines alternativen Investmentfonds stellt sicher, dass die Bewertungspolitik mit den für die Rechnungslegung geltenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen übereinstimmen muss.
  • Es kann sinnvoll sein, einen externen Wirtschaftsprüfer und den Zentralverwalter des Fonds mit der Überprüfung der Bewertungspolitik zu beauftragen.
  • Es liegt in der Verantwortung eines Verwalters alternativer Anlagen sicherzustellen, dass die Aufteilung der Beteiligungen zwischen dem Master-Fonds und dem Parallel-Fonds in den gesellschaftsrechtlichen Dokumenten einer zugrunde liegenden Zweckgesellschaft ordnungsgemäß aktualisiert wird.

Zu steuerlichen Erwägungen

  • Ein Investmentfonds, der als luxemburgische Kommanditgesellschaft (SCS ) gegründet wird, ist für steuerliche Zwecke transparent. Außerdem unterliegen sie nicht der luxemburgischen Körperschafts- und Vermögenssteuer in eigenem Namen.
  • Die Besteuerung erfolgt auf der Ebene der Kommanditisten in ihren jeweiligen Wohnsitzen, und die luxemburgische Quellensteuer würde nicht auf die Ausschüttungen des Parallelfonds erhoben.
  • Der Fondsmanager ist dafür verantwortlich, dass alle Informationen im Zusammenhang mit den von den Anlegern auszufüllenden Steuerformularen zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Komplementär einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft ist ein voll steuerpflichtiges Einkommen und kommt nicht in den Genuss einer besonderen Steuerregelung.
  • Alle Kosten werden der luxemburgischen Kommanditgesellschaft im Rahmen der vereinbarten freien Vereinbarungen direkt in Rechnung gestellt.

Ungeachtet der Herausforderungen beobachten wir, dass in Luxemburg mehr Master- und Parallelfondsstrukturen eingerichtet werden. Diese Art von Struktur erfordert eine Neudefinition des bestehenden Betriebsmodells sowie der delegierten Tätigkeiten, verfolgt aber weiterhin das doppelte Ziel, ein solides internes Umfeld zu schaffen und gleichzeitig kosteneffizient zu sein. Wenn sich alle Beteiligten der bestehenden Probleme bewusst sind und sich im Voraus auf eine moderne Arbeitsweise und eine Dienstleistungsvereinbarung für alle Prozesse einigen, wird ein Parallelfonds reibungslos funktionieren. Dadurch können die Fondsmanager den Anlegern rechtzeitig genaue und präzise Finanzinformationen liefern.

Damalion hat das große Potenzial von parallelen Fondsstrukturen erkannt. Wir bieten Anlegern, die Unterstützung bei der Verwaltung und Strukturierung von Parallelfonds in Luxemburg benötigen, spezialisierte Dienstleistungen an, da es sich hierbei um einen wachsenden Trend in der Fondsbranche handelt, der sich durch maßgeschneiderte Lösungen auszeichnet. Unsere Damalion-Experten helfen Ihnen bei der Diskussion und Gestaltung aller Aspekte der Luxemburger Parallelfondsstruktur. Unser globales Servicenetz hilft Ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen und bietet praktische Lösungen in jeder Phase des Strukturierungsprozesses. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten und erfahren Sie mehr.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.