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Die Republik Uruguay ist ein Land in Lateinamerika, das sich durch eine beneidenswerte politische Stabilität und eine äußerst fortschrittliche Sozialgesetzgebung auszeichnet.

Uruguay ist das drittgläubigste Land in Lateinamerika. Deshalb wollen immer mehr Unternehmer Unternehmen in Uruguay kaufen oder anmelden.

Warum ein Unternehmen in Uruguay anmelden?

  • demokratische Politik der Regierung
  • liberale Steuergesetzgebung
  • fehlende Währungskontrolle
  • die Existenz solcher Freizonen
  • fortschrittliche Bedingungen für Offshore-Geschäfte in dem Land
  • der Grundsatz der Wahrung des Bankgeheimnisses, der die Grundlage für das Funktionieren des Finanzsektors bildet

Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Uruguay

Die Regierung Uruguays ist sehr an Kapitalzuflüssen interessiert, so dass Finanziers aus der ganzen Welt das Land als florierendes Geschäftsgebiet betrachten. Wenn Sie zu diesen Geschäftsleuten gehören, finden Sie im Folgenden die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um eine Gesellschaft in Uruguay zu gründen.

Um zu entscheiden, welche Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, müssen Sie die Anzahl der Mitglieder oder Aktionäre, das verfügbare Kapital und die Größe des Unternehmens berücksichtigen.

Dies sind die 3 häufigsten Unternehmensformen in Uruguay:

  • Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima – S.A.)

Im Allgemeinen benötigt eine Gesellschaft mindestens zwei Gründungsmitglieder, die entweder in Uruguay ansässig oder Ausländer sein können. Darüber hinaus gibt es einen Verwaltungsrat, der sich mit den Verwaltungsaufgaben befasst. Mitglieder des Verwaltungsrats können sowohl einheimische als auch ausländische Personen sein, die ihren Wohnsitz innerhalb oder außerhalb Uruguays haben. Ein wesentlicher Vorteil von Kapitalgesellschaften ist, dass sie keine Beschränkungen hinsichtlich der von ihnen ausgeübten Tätigkeiten haben, außer in Fällen, in denen sie Finanz- und Versicherungsgeschäfte leiten.

  • Partnerschaften mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsibilidad Limitada – S.R.L.)

Eine S.R.L. ist die am häufigsten verwendete Unternehmensform in Uruguay. Ähnlich wie Aktiengesellschaften haben Partnerschaften mit beschränkter Haftung keine Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, außer bei Finanz- und Versicherungsgeschäften. Und was die Gründung betrifft, so sollten mindestens 2 Mitglieder bis zu einer Höchstzahl von 50 Partnern vorhanden sein.

  • SAS (Sociedad pour acciones simplificadas) ist im Englischen als Simplified Stock Company bekannt. Mehr über die Uruguay Simplified Stock Company erfahren Sie hier.

Ernennung eines gesetzlichen Vertreters

In Uruguay müssen Sie einen gesetzlichen Vertreter benennen, der das Unternehmen gegenüber der Regierung vertritt und für die rechtlichen Abläufe und Pflichten verantwortlich ist. Der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens in Uruguay kann entweder ein Einheimischer oder ein Ausländer sein. Eine Vollmacht ist erforderlich, damit Ihr gesetzlicher Vertreter das Verfahren vor Ort durchführen kann. Diese Vollmacht muss von der entsprechenden Partei unterzeichnet werden.

Alle Dokumente, die aus dem Ausland kommen, müssen ordnungsgemäß legalisiert und apostilliert werden, und diese Dokumente müssen in Papierform nach Uruguay geschickt werden. Schließlich sollten Sie bedenken, dass Unterlagen, die nicht in Uruguay vorliegen, von den örtlichen Behörden nur mit Hilfe von Interpretationen anerkannt werden können.

Vorbereitung der Gründungsurkunde und der Satzung des Unternehmens

Die Satzungsunterlagen ermöglichen die Gründung des Unternehmens in Uruguay. All diese Informationen müssen von einem örtlichen Rechtsanwalt geprüft und von einem öffentlichen Notar in Uruguay beglaubigt werden. Beachten Sie, dass dieses Dokument den Namen des Unternehmens, die Vollmacht des gesetzlichen Vertreters, vollständige Informationen über das Aktienkapital, die Adresse Ihres eingetragenen Sitzes, die Managementstruktur, den Zweck der Tätigkeit, die Gewinn- und Verlustbeteiligungsmethode und schließlich die Pläne für das Erlöschen und die Liquidation enthalten muss.

Einreichung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags

Sobald die Satzung notariell beglaubigt ist, muss sie dem Nationalen Rechnungshof oder der Auditoría Interna de la Nación (AIN) zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieses Verfahren kann bis zu dreißig Tage dauern und kann online oder persönlich durchgeführt werden.

Das AIN ist ein Amt innerhalb des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Uruguay (MEF), das für die Verwaltung der Statuten von Unternehmen zuständig ist. Sobald die Satzung genehmigt ist, stellt das AIN eine Bescheinigung aus.

Registrierung des Unternehmens

Nach der Genehmigung der Satzung durch das AIN muss das Unternehmen in das Register der juristischen Personen – Abteilung Nationales Handelsregister (RNC ) – eingetragen werden, um einen Teil der grundlegenden Anforderungen für die Zulassung seiner Geschäftsart zu erfüllen. Dieser Prozess kann mitunter besonders komplex sein, so dass sich die Unterstützung eines Anwalts vor Ort immer als sehr wertvoll erweist.

Dieser Vorgang kann bis zu 5 Arbeitstage dauern, und die Dokumente können über die Online-Plattform eingereicht werden.

Veröffentlichung eines Auszugs aus der Geschäftsordnung im Amtsblatt

Sobald das RNC die Eintragung der Gesellschaft genehmigt hat, muss ein Auszug aus der Satzung im Amtsblatt und in einer anderen Zeitung Ihrer Wahl veröffentlicht werden, aus der hervorgeht, dass die Gesellschaft in Uruguay tätig ist. Das Verfahren dauert in der Regel 2 Arbeitstage.

Registrieren Sie Ihr Unternehmen beim Single Window, um eine Steueridentifikationsnummer (RUT) und eine Registrierung bei der Sozialversicherungsanstalt (BPS) zu erhalten.

Das Single Window ist ein Dienst, der dieTätigkeiten der Sozialversicherungsanstalt (Banco de Provisión Social, BPS) und der Steuerbehörde (Dirección General Impositivia, DGI) vereinheitlicht und vereinfacht. Beim Single Window erhält das Unternehmen eine Steuerzahler-Identifikationsnummer oder Registro Único Tributario (RUT).

Zu den einzureichenden Unterlagen gehören die Antragsformulare für beide Verfahren, 2 Kopien des Ausweises der Gesellschafter oder des gesetzlichen Vertreters und 2 beglaubigte Kopien eines Dokuments mit den folgenden Angaben zu den Unternehmensgründern: Unterschrift, persönliche Daten und eingetragene Anschrift.

Registrierung des Unternehmens bei der staatlichen Versicherungsbank (BSE)

Einer der letzten Schritte bei der Unternehmensgründung in Uruguay ist die Eintragung des Unternehmens bei der staatlichen Versicherungsbank “Banco de Seguros del Estado” (BSE), um mit der Einstellung von Mitarbeitern beginnen zu können. Die staatliche Versicherungsbank ist eine unabhängige öffentliche Einrichtung des uruguayischen Staates. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern, und zwar über die BSE.

Eröffnung eines Firmenkontos

Jede Bank bietet verschiedene Arten von Konten mit vielen Vorteilen an, je nach Vereinbarung und Zielen des Unternehmens. Es ist wichtig zu bedenken, dass einige Banken für Unternehmen mit ausländischen Anteilseignern Beschränkungen für Auslandsgeschäfte haben. Es ist wichtig, dies im Rahmen Ihrer Unternehmensgründungsstrategie zu berücksichtigen, da die Wahl einer Bank mit anpassungsfähigen Richtlinien den Zeitpunkt bestimmt, an dem Ihr neues Unternehmen seine Tätigkeit aufnehmen kann.

Ausländische Zweigstellen

Sie können entweder ein unabhängiges lokales Unternehmen in Uruguay gründen oder eine Zweigstelle Ihrer in einem anderen Land ansässigen Muttergesellschaft einrichten. Letzteren steht es hypothetisch frei, in dem Land jegliche Geschäftstätigkeit auszuüben. Sie muss jedoch den von der Muttergesellschaft vorgegebenen Systemen folgen.

Bei der Eintragung einer ausländischen Zweigniederlassung in das nationale Handelsregister (RNC) müssen der Name, der Sitz, das Kapital und die Geschäftsführer der Muttergesellschaft angegeben werden.

Uruguay gilt als das kleinste Land des südamerikanischen Kontinents. Doch die geringe Größe des Staates hinderte ihn nicht daran, den Status des wohlhabendsten Landes Lateinamerikas zu erlangen.

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