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Brasilien, das offiziell als Bundesrepublik Brasilien anerkannt ist, hat über 200 Millionen Einwohner und rangiert auf den vorderen Plätzen der bevölkerungsreichsten Länder der Welt. Das Land ist für viele ausländische und globale Unternehmen zu einer wichtigen Wahl für die Niederlassung geworden.

Als Mitglied der so genannten BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) wird erwartet, dass sich Brasilien zu einer der weltweit führenden Volkswirtschaften des 21.

Die brasilianische Regierung begrüßt im Allgemeinen ausländische Investitionen, aber die Struktur für die Gründung kann kompliziert sein, und es gibt eine Reihe von Optionen für Unternehmer, die in Brasilien Geschäfte machen wollen.

Die wichtigsten Unternehmenstypen in Brasilien

Brasilien ist einer der größten Märkte Lateinamerikas. Die lokalen Behörden gewähren multinationalen Investoren verschiedene Möglichkeiten zur Gründung von juristischen Personen.

In Brasilien gibt es hauptsächlich 4 Arten von Unternehmen, die Sie gründen können:

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedade limitada / LTDA)
  • EIRELI (Empresa individual de responsabilidade limitada)
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade Anônima / S.A.)
  • Eine Zweigstelle (ausländische Gesellschaft)

Außerdem ist in Brasilien die Gründung eines Konsortiums möglich, bei dem es sich um eine Körperschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt.

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limitada / Ltda)

Limitadas sind die gängigste Form von juristischen Personen, die nach brasilianischem Gesellschaftsrecht registriert sind. Die wichtigsten Merkmale der Ltda. betrifft die Beschränkung der Haftung der einzelnen Aktionäre.

Jeder Aktionär ist auf das ihm zugeteilte Aktienkapital beschränkt. Um eine Limitada zu gründen, sind mindestens zwei Aktionäre beliebiger Nationalität erforderlich. Gebietsfremde Aktionäre müssen durch einen regionalen Vertreter vertreten werden, und es muss auch mindestens ein ortsansässiger Geschäftsführer eingesetzt werden. Der Anteilseigner, der einen Anteil von mehr als 75 % an dem Unternehmen besitzt, hat eine aktive Kontrolle über die Entscheidungen der Geschäftsführung. Ein eingezahltes Kapital ist nicht erforderlich, und ein Mitglied darf seine eigenen Anteile nicht ohne die Zustimmung der anderen Aktionäre verkaufen. Eine Limitada wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet und muss bei der Handelskammer eingetragen werden.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade Anônima /S.A.)

Die Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung (SA) werden durch das Gesetz über Kapitalgesellschaften geregelt und sind die Form, die am ehesten den US-amerikanischen Subchapter-C-Kapitalgesellschaften entspricht. Nach der S.A. gegründete Gesellschaften dürfen sowohl stimmberechtigte als auch nicht stimmberechtigte Aktien ausgeben, und die Haftung der Aktionäre ist jeweils auf die Anzahl der von ihnen gezeichneten Aktien beschränkt. Für ausländische Aktionäre, die ihren Wohnsitz nicht in Brasilien haben, müssen gesetzliche Vertreter benannt werden. SA eignet sich in der Regel für große Unternehmen, die Mittel von der Allgemeinheit erhalten wollen.

Für die Gründung einer SA sind mindestens zwei Aktionäre erforderlich. Eine Aktiengesellschaft kann entweder eine börsennotierte Gesellschaft (Sociedade por Ações Aberta) oder eine geschlossene Gesellschaft (Sociedade por Ações Fechada) sein, deren Aktien und Wertpapiere der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Körperschaften die Verwaltungsorgane Verwaltungsrat und Verwaltungsrat annehmen müssen.

  • Zweigstelle (ausländische Gesellschaft).

Ein Großunternehmen oder eine Muttergesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit ausweiten möchte, kann eine Niederlassung in Brasilien gründen. Für die Gründung einer Zweigniederlassung in Brasilien ist es erforderlich, dass das Unternehmen denselben Namen wie sein Herkunftsland beibehält, und es muss jederzeit ein voll verantwortlicher gesetzlicher Vertreter zur Verfügung stehen. Beachten Sie, dass eine Zweigniederlassung in Brasilien zum gleichen Satz besteuert wird wie ein brasilianisches Unternehmen.

  • EIRELI (Empresa Individual de Responsabilidade Limitada)

Das EIRELI wird hauptsächlich von Einzelunternehmern genutzt. Die EIRELI kann von einem einzelnen Gesellschafter gegründet werden, der 100 % des eingezahlten Kapitals hält. Die EIRELI wendet die gleichen Regeln wie die Limitada an, was die Verantwortung des Aktionärs betrifft. Beachten Sie, dass keine Person mehr als ein EIRELI gleichzeitig besitzen kann.

  • Ein Konsortium

Die brasilianische Gesetzgebung interpretiert das Konsortium als eine nicht eingetragene Einheit, mit der zwei oder mehr Partner ein Geschäft, eine Finanztransaktion oder ein Unternehmen durchführen und die Gewinne teilen wollen. Konsortien müssen bei der brasilianischen Handelskammer (Junta Comercial) angemeldet werden und gelten aus steuerlicher Sicht nicht als juristische Person.

Die Wahl der richtigen Unternehmensform in Brasilien hängt von Ihren Geschäftsplänen ab. Auch die Gründung eines Unternehmens in Brasilien kann kompliziert sein und erfordert ein gründliches Verständnis aller Regeln und Vorschriften.

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