Als zweitgrößter Fondsstandort der Welt nach den Vereinigten Staaten ist Luxemburg für die Branche der alternativen Investmentfonds unverzichtbar geworden.
Luxemburg bietet eine Plattform für Dienstleistungen und Strukturierungsmöglichkeiten für die Private-Equity- und die Risikokapitalbranche. Luxemburg bietet auch Anlageinstrumente wie den RAIF, SICAR und SIF. Neben diesen Vehikeln gibt es in Luxemburg auch andere Arten von Handelsgesellschaften, wie die SCS (einfache Kommanditgesellschaft) und die SCSp (spezielle Kommanditgesellschaft), die keinem besonderen Rechtsrahmen unterliegen, aber als AIF qualifizieren.
Die société en commandite simple (SCS) oder société en commandite spéciale (SCSp), bekannt als ‘Lux LPs’ (die luxemburgischen Partnerschaften), werden nach dem Gesetz vom 10. August 1915 als Onshore-Fondsvehikel oder Co-Investitionsvehikel gegründet und können als alternative Investmentfonds (AIF) qualifiziert werden.
Merkmale der luxemburgischen SCS und SCSp
| Praktische Anwendung der SCS und SCSp | Sie können für Master-Feeder-Strukturen, als Akquisitionsvehikel oder für Joint Ventures verwendet werden, aber am häufigsten werden sie für Private-Equity-, Risikokapital- und Immobilieninvestitionen eingesetzt. |
| Geltende Rechtsvorschriften | Gesellschaftsgesetz vom 10.08.1915, in der geänderten Fassung |
| Förderfähige Investoren | Uneingeschränkt. |
| Förderfähige Vermögenswerte | Uneingeschränkt. Jede Art von Anlageklasse. |
| Rechtsform | einfache Gesellschaft (société en commandite simple – SCS) oder besondere Kommanditgesellschaft (société en commandite spéciale – SCSp) |
| Anforderungen an die Risikodiversifizierung | Keine Anforderungen an die Risikodiversifizierung. |
| Kapital | Keine Mindestkapitalanforderungen. Beiträge in Form von Sach- und/oder Geldleistungen sind zulässig. |
| Kompartimente/Teilfonds | Nein |
| Steuersystem | SCS und SCSp sind steuerlich transparente Unternehmen und unterliegen in Luxemburg nicht der Körperschaftssteuer (CIT). Ihre Tätigkeit kann als gewerblich angesehen werden und unterliegt somit der luxemburgischen Gewerbesteuer (zu einem Satz von 6,75 % in Luxemburg), wenn sie tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder wenn ihre Tätigkeit gewerblich kontaminiert ist. Sie sind von der Bezugs- und Vermögenssteuer befreit und unterliegen nicht der Quellensteuer. |
| Profitieren Sie vom Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen | Nein. Aufgrund seines steuerlich transparenten Status können SCS und SCSps das umfangreiche luxemburgische Netz von Doppelbesteuerungsabkommen nicht nutzen. |
| Profitieren Sie von der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie | Als steuertransparente Unternehmen können SCS und SCSp nicht von der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie profitieren. |
| Zulassung und Beaufsichtigung durch die CSSF | Nein (Es ist keine behördliche Genehmigung oder Aufsicht durch die CSSF erforderlich) |
| Möglichkeit der Auflistung | Ja, (aber kein öffentliches Angebot) |
| Europäischer Reisepass | Nicht-AIF, ausgenommen Tätigkeiten, die unter Artikel 1 (39) des AIFM-Gesetzes fallen |
| Verwaltung | durch den Komplementär oder einen externen Verwalter (d.h. AIFM) |
| Erforderliche luxemburgische Diensteanbieter | AIFM (Verwalter alternativer Investmentfonds) Eine Verwahrstelle ist nicht erforderlich, es sei denn, das betreffende Unternehmen qualifiziert sich als AIF, der kein De-minimis-AIF ist. |
Luxemburger Personengesellschaften sind seit Jahren das bevorzugte Vehikel für private Fondsstrukturen, da sie den Anlegern ein besseres Verständnis, Freiheit von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, beschränkte Haftung und ein allgemein zufriedenstellenderes Steuersystem bieten.
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Luxemburger Société en commandite simple (SCS) oder Société en commandite spéciale (SCSp) nutzen — rechtliche Merkmale, Gründung, Governance, Haftung der Partner, Rechnungslegung und steuerliche Neutralität in Private Equity, Venture Capital und Real Assets.
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Zuletzt aktualisiert:Das Wesentliche in einfachen Worten
Sowohl SCS als auch SCSp sind Luxemburger Kommanditgesellschaften nach dem Gesetz vom 10. August 1915. Eine SCS besitzt Rechtspersönlichkeit. Eine SCSp besitzt keine. In der Praxis können beide Formen Private Equity, Venture Capital, Immobilien und Co‑Investments aufnehmen – mit flexiblen Bedingungen, die im Limited Partnership Agreement (LPA) vereinbart werden. Die Governance wird durch den General Partner (GP) und etwaige im LPA benannte Manager bestimmt. Limited Partners (LPs) haften bis zur Höhe ihrer Verpflichtung, sofern sie nicht über die zulässigen Handlungen hinaus an der Geschäftsführung teilnehmen.
Was Sie für Gründung und Onboarding vorbereiten sollten
- Partnerliste, Identität und Befugnisse des GP; LPA‑Entwurf mit Ökonomie, Allokationen und Übertragungen.
- Name, Sitz in Luxemburg, Unternehmensgegenstand, Dauer, Commitments, Kapitalkonten.
- UBO‑Organigramm und Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers (gemäß Gesetz und Praxis).
- Domizilierung und lokale Bekanntmachungen; RCS‑Eintragung und – falls zutreffend – AIFM‑Arrangements.
- Bankverbindung für Capital Calls und Ausschüttungen; erwartete Cashflows und beteiligte Jurisdiktionen.
- Abschlussprüfer und Verwahrstelle nur, wenn es die Fondsregeln oder AIFM‑Schwellen erfordern.
SCS vs. SCSp im Überblick
| Thema | SCS (société en commandite simple) | SCSp (société en commandite spéciale) |
|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | Verfügt über Rechtspersönlichkeit. | Keine Rechtspersönlichkeit; handelt durch den GP oder im LPA benannte Manager. |
| Anwendbares Recht | Gesetz vom 10. August 1915 in der geltenden Fassung. | Gesetz vom 10. August 1915 in der geltenden Fassung (starke vertragliche Flexibilität). |
| Partner | ≥1 GP (unbeschränkte Haftung) und ≥1 LP (Haftung bis zur Verpflichtung). | Gleiche Struktur; Haftungsgrundsätze richten sich nach LPA und Gesetz. |
| Freiheit des LPA | Hohe Flexibilität; zwingende Vorschriften gelten weiterhin. | Sehr hohe Flexibilität; viele Punkte sind rein vertraglich. |
| Rechnungslegung | Schlanke Berichterstattung; eine gewerbliche Tätigkeit kann Pflichten beeinflussen. | Schlanke Berichterstattung; eine gewerbliche Tätigkeit kann Pflichten beeinflussen. |
| Regulatorischer Status | Nicht reguliertes Vehikel; kann je nach Ausgestaltung ein AIF sein. | Nicht reguliertes Vehikel; kann je nach Ausgestaltung ein AIF sein. |
| Verwahrstelle | Nur erforderlich, wenn die Gesellschaft ein AIF über den De‑minimis‑Grenzen ist. | Gleicher Ansatz. |
| Steuerprofil | Typisch steuerlich transparent; Gemeindegewerbesteuer kann bei gewerblicher Tätigkeit anfallen. | Typisch steuerlich transparent; Gemeindegewerbesteuer kann bei gewerblicher Tätigkeit anfallen. |
| Abkommens-/Richtlinienzugang | Als transparente Einheiten in der Regel kein Zugang auf Ebene der Gesellschaft. | Gleicher Ansatz. |
| Use Cases | PE/VC, Akquisitionen, Co‑Investments, Joint Ventures, Real Assets. | Wie links, mit breiter LPA‑gesteuerter Anpassung. |
Umsetzung in der Praxis
- Partnership‑Typ wählen. Bedarf an Rechtspersönlichkeit und Erwartungen der Investoren abgleichen.
- LPA und GP‑Terms ausarbeiten. Commitments, Allokationen, Carry, Übertragungen, Interessenkonflikte und Governance.
- Registrieren und offenlegen. RCS‑Eintragung; Meldungen zum wirtschaftlichen Eigentümer nach Maßgabe.
- Dienstleister festlegen. Administrator, Registrar, Abschlussprüfer nach Bedarf; AIFM/Verwahrstelle, falls im Umfang.
- Konten eröffnen und Kapital abrufen. Herkunft der Mittel dokumentieren; Kontrollen und Zeichnungsregeln konfigurieren.
Zeitplan und Kosten
- Entwürfe und Einreichungen gehen zügig voran, wenn Unterlagen vollständig sind und Entscheidungen klar protokolliert wurden.
- Laufende Kosten spiegeln Administration, Jahresmeldungen und – falls relevant – AIFM, Verwahrstelle und Prüfung wider.
- Die Bank‑Onboarding‑Zeit variiert nach Partnerprofilen, Zahlungsströmen und beteiligten Jurisdiktionen.


