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Luxemburg, eine Drehscheibe für Investmentfonds, bietet ein günstiges Umfeld für Infrastruktur-Investmentfonds. Luxemburg bietet verschiedene Arten von regulierten und unregulierten Investmentfonds, die aufgelegt werden können. Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Infrastruktur-Investmentfonds in Luxemburg beschrieben.

Regulierte Investmentfonds in Luxemburg:

Unregulierte Investmentfonds in Luxemburg:

Schritte zur Gründung eines Infrastruktur-Investmentfonds in Luxemburg:

  1. Wählen Sie eine Fondsstruktur
  2. Registrierung bei der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier)
  3. Ernennung einer Verwahrstelle
  4. Vorbereitung und Einreichung der Angebotsunterlagen
  5. Einholung der CSSF-Zulassung
  6. Auflegung und Vermarktung des Fonds
  7. Laufende Compliance-Anforderungen

Wahl der Fondsstruktur: Je nach Anlagestrategie und Zielmarkt können Sie zwischen einer regulierten oder unregulierten Fondsstruktur wählen. Ein regulierter Fonds bietet mehr Anlegerschutz, erfordert aber eine Genehmigung der CSSF und die laufende Einhaltung der Vorschriften. Ein unregulierter Fonds bietet mehr Flexibilität, aber weniger Anlegerschutz.

Registrierung bei der CSSF: Sie müssen die Verwaltungsgesellschaft Ihres künftigen Fonds bei der CSSF registrieren lassen und die Genehmigung einholen, bevor Sie den Infrastrukturfonds auflegen. Das Registrierungsverfahren umfasst die Einreichung eines Antrags bei der CSSF, der Informationen über die Fondsstruktur, die Anlagestrategie und die wichtigsten Mitarbeiter enthält.

Ernennung einer Verwahrstelle: Um die Sicherheit des Fondsvermögens zu gewährleisten, muss eine Verwahrstelle bestellt werden. Die Verwahrstelle ist für die Führung der Buchhaltungsunterlagen des Fonds, die Überwachung der Fondsgeschäfte und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Ausarbeitung und Einreichung der Angebotsunterlagen: Der Kunde muss die Angebotsunterlagen erstellen und bei der CSSF einreichen, einschließlich des Fondsprospekts, des Zeichnungsvertrags und der Anlagepolitik. In den Angebotsunterlagen erhalten potenzielle Anleger Informationen über den Fonds, einschließlich der Anlagestrategie, der Risiken und der Gebühren.

Einholung der CSSF-Zulassung: Die CSSF muss die Angebotsunterlagen und die Fondsstruktur prüfen und genehmigen, bevor der Infrastruktur-Investmentfonds aufgelegt werden kann. Das Genehmigungsverfahren kann mehrere Monate dauern.

Auflegung und Vermarktung des Fonds: Sobald die CSSF ihre Genehmigung erteilt hat, kann der Infrastruktur-Investmentfonds aufgelegt und an potenzielle Anleger vermarktet werden. Der Kunde muss die laufenden Berichts- und Offenlegungspflichten erfüllen, um die Zulassung der CSSF aufrechtzuerhalten.

Luxemburg bietet ein günstiges Umfeld für Infrastruktur-Investmentfonds, wobei die Wahl zwischen regulierten und unregulierten Fondsstrukturen besteht. Die Schritte zur Gründung eines Infrastruktur-Investmentfonds umfassen die Auswahl einer Fondsstruktur, die Registrierung bei der CSSF, die Ernennung einer Verwahrstelle, die Erstellung und Einreichung der Angebotsunterlagen, die Genehmigung der CSSF, die Auflegung und die laufende Einhaltung der Vorschriften. Kontaktieren Sie jetzt Ihre Damalion-Experten, um Ihren Infrastruktur-Investmentfonds in Luxemburg zu gründen.