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Die Spezialkommanditgesellschaft (SLP oder Société en commandite spéciale oder SCSp) ist eine beliebte Struktur für Investmentfonds in Luxemburg und bietet ein einfaches und flexibles Anlageinstrument für eine Reihe von Kunden. Wir untersuchen das Rechtssystem der SLP/SCSp, die einschlägigen Gesetze, die Rolle der Verwaltungsgesellschaft und der CSSF, das Steuersystem der SCSp und die Möglichkeit der Umwandlung in komplexere Lösungen wie RAIF.

Die SLP/SCSp ist eine Art von Kommanditgesellschaft, die dem luxemburgischen Recht unterliegt, insbesondere dem Gesetz über die Société en commandite spéciale vom 23. Juli 2016. Dieses Gesetz umreißt den rechtlichen Rahmen für die SLP/SCSp, einschließlich der Rechte und Pflichten der Partner, der Verwaltung und Kontrolle der Partnerschaft und der Gewinnausschüttung.

Gesetz über SLP/SCSp

Das luxemburgische Recht erlaubt die Gründung von SLP/SCSp mit mindestens einem Komplementär (GP) und einem Kommanditisten (LP). Der GP haftet unbeschränkt für die Schulden und Verpflichtungen der Partnerschaft, während der LP nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage haftet. Die SLP/SCSp gilt als steuerlich transparente Einheit, was bedeutet, dass sie nicht als eigenständiges Steuersubjekt betrachtet wird und die Partner mit ihrem Anteil am Gewinn der Partnerschaft besteuert werden.

Verwaltungsgesellschaft als GP und die CSSF

Der Hausarzt einer SLP/SCSp ist in der Regel eine Verwaltungsgesellschaft, die für das Tagesgeschäft und die Verwaltung der Partnerschaft verantwortlich ist. Die Verwaltungsgesellschaft muss von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zugelassen sein, um als GP einer SLP/SCSp zu handeln. Die CSSF ist die Aufsichtsbehörde in Luxemburg, die für die Überwachung des Finanzsektors, einschließlich der Investmentfonds, zuständig ist.

Steuerregelung der SCSp

Die SLP/SCSp gilt als fiskalisch transparent und unterliegt nicht der Körperschaftssteuer, da sie keine juristische Person ist. Stattdessen werden die Partner mit ihrem Anteil an den Gewinnen der Partnerschaft gemäß ihrem jeweiligen Steuerrecht besteuert. In Luxemburg beträgt der Standard-Körperschaftsteuersatz derzeit 21 %, wobei für Kapitalerträge ein ermäßigter Satz von 17 % gilt.

Möglichkeit der Umwandlung der SCSp in RAIF

Ein SLP/SCSp kann in eine komplexere Lösung wie einen Reserved Alternative Investment Fund (RAIF ) umgewandelt werden, indem seine Struktur geändert und eine neue Verwaltungsgesellschaft ernannt wird. Ein RAIF ist eine Art von Investmentfonds, der nicht den Zulassungsanforderungen der CSSF unterliegt und somit ein flexibleres und kostengünstigeres Anlageinstrument für Kunden darstellt. Das Steuersystem des RAIF ähnelt dem der SLP/SCSp, wobei die Partner mit ihrem Anteil an den Gewinnen des Fonds gemäß ihrem jeweiligen Steuerrecht besteuert werden.

Die SLP/SCSp ist eine beliebte Struktur für Investmentfonds in Luxemburg und bietet ein einfaches und flexibles Anlageinstrument für eine Reihe von Kunden. Mit ihrer steuerlichen Transparenz und ihrem günstigen Steuersystem ist die SLP/SCSp eine attraktive Option für Investmentfondsmanager und Investoren. Darüber hinaus kann es in eine anspruchsvollere Lösung wie z. B. ein RAIF umgewandelt werden, was eine noch größere Flexibilität und Kosteneinsparungen ermöglicht. Wenn Sie Ihren ersten Investmentfonds in Luxemburg auflegen möchten, ist die SLP/SCSp definitiv eine Überlegung wert.

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