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Hinweis: Bitte vergewissern Sie sich, dass es sich um ein echtes Projekt handelt, das von den örtlichen Behörden als wertvoll eingestuft werden kann. Ein Geschäftsplan und ein tragfähiges Geschäftsmodell sind Grundvoraussetzungen, wenn Sie Ihr Unternehmen in Serbien gründen wollen.

Die Kombination aus Erschwinglichkeit, Geschäftsmöglichkeiten, Investitionsanreizen, einer starken industriellen Basis, staatlicher Unterstützung und einer hohen Lebensqualität macht Serbien zu einem günstigen Ziel zum Leben und Arbeiten.

Allerdings benötigen Personen aus anderen Ländern, die im Land arbeiten und leben möchten, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Und Serbien, das nicht zur EU gehört, verlangt von Staatsangehörigen der EU-Länder und einiger anderer Länder diese Genehmigungen.

  1. Aufenthaltsgenehmigung in Serbien

Um eine Arbeitserlaubnis in Serbien zu erhalten, muss man im Besitz einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums sein, das den Aufenthalt des Antragstellers regelt. Für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen in Serbien ist das Innenministerium zuständig.

Befristete Aufenthaltsgenehmigungen können online beantragt werden, doch ist eine physische Anwesenheit in Serbien erforderlich, um die Genehmigung zu erhalten, die in den Reisepass eingetragen wird.

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Die befristete Aufenthaltserlaubnis wird nicht-serbischen Staatsbürgern erteilt, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten wollen, oder weniger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, wenn sie arbeiten wollen.

Sie ist bis zu einem Jahr gültig und kann mehrfach verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für einen vorübergehenden Aufenthalt weiterhin gegeben sind.

Zu den für einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Unterlagen gehören ein Antragsformular, eine Passkopie, Fotos, ein Nachweis über die finanziellen Mittel, ein Nachweis über die Unterkunft, eine Krankenversicherung, arbeitsbezogene Dokumente und ein Nachweis über die Zahlung der Gebühren. Der Aufenthaltstitel wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen ausgestellt, und der Pass wird mit einem Aufenthaltsaufkleber versehen.

  • Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis

In Serbien muss die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zwischen drei Monaten und 30 Tagen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Das Verfahren erfordert weniger Nachweise und ist im Vergleich zum Erstantrag einfacher.

Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung können ausländische Personen erhalten, die seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Serbien gelebt haben, ohne wesentliche Unterbrechungen. Dadurch können sie die Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis vermeiden.

Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, unter anderem darf der Aufenthalt in Serbien nicht hauptsächlich zu Ausbildungszwecken erfolgen.

Das Antragsverfahren für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Serbien entspricht dem für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, beinhaltet jedoch zusätzliche Anforderungen.

Außerdem bieten Daueraufenthaltsgenehmigungen in dem Land umfassendere Rechte auf Arbeitserlaubnis.

  • Arbeitsgenehmigung in Serbien

Die Arbeitserlaubnis in Serbien wird von der Nationalen Arbeitsagentur (NEA) erteilt. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss man im Besitz einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums D in Verbindung mit einer Beschäftigung sein. In Serbien gibt es zwei Kategorien von Arbeitsgenehmigungen:

  • persönliche Arbeitsgenehmigungen und
  • reguläre Arbeitsgenehmigungen.

Persönliche Arbeitserlaubnis

Diese Erlaubnis erlaubt es Ausländern, für jeden Arbeitgeber zu arbeiten, selbständig zu sein und bestimmte Rechte bei Arbeitslosigkeit zu haben. Sie steht allen Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Serbien zur Verfügung. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören eine Kopie des Reisepasses und ein Nachweis über die Zahlung der Gebühren.

Reguläre Arbeitserlaubnis

Die reguläre Arbeitserlaubnis wird auf Antrag des Arbeitgebers in Serbien erteilt, und zwar für die in der befristeten Aufenthaltserlaubnis oder dem Visum D angegebene Tätigkeit und Dauer.

Der Arbeitgeber übernimmt die damit verbundenen Gebühren, und die Genehmigung muss jährlich zusammen mit der Aufenthaltsgenehmigung verlängert werden.

Besondere Arten der Beschäftigung Genehmigung

Dabei handelt es sich um Genehmigungen, die für Selbstständige, zeitlich befristete Entsendungen, gruppeninterne Mobilität sowie für Aus- und Weiterbildungszwecke erteilt werden. Diese Genehmigungen werden vom serbischen Arbeitgeber oder Geschäftspartner beantragt und sind in der Regel bis zu einem Jahr gültig.

  • Genehmigungen für Investoren und Unternehmer in Serbien

Ausländische Personen, die kein serbisches Visum benötigen und beabsichtigen, sich innerhalb von 180 Tagen weniger als 90 Tage im Land aufzuhalten, müssen keine befristete Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Befreiung gilt jedoch nur, wenn sie als Vertreter oder Eigentümer eines serbischen Unternehmens eingetragen sind. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, sind jedoch beide Genehmigungen erforderlich.

Ausländische Geschäftsführer serbischer Unternehmen oder eingetragene Unternehmer können eine befristete Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage einer Beschäftigung beantragen, indem sie einen Auszug der Agentur für das Unternehmensregister vorlegen, der ihren Status bestätigt. Bei der Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis muss eine bestehende Arbeitserlaubnis vorgelegt werden.

Um die Einhaltung der serbischen Vorschriften zu gewährleisten, müssen alle Ausländer ihren Aufenthaltsort in Serbien innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise anmelden, es sei denn, sie wohnen in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft, wo der Eigentümer die Anmeldung vornimmt.

Der Erhalt einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung kann dieses Verfahren jedoch vereinfachen und eine wiederholte Anmeldung des Aufenthaltsortes überflüssig machen.

  • Arbeitserlaubnis für Selbstständige

Ausländer, die in Serbien eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen, können eine vereinfachte Arbeitsgenehmigung für eine selbständige Tätigkeit erhalten, sofern sie ein Visum D oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen.

Für den Antrag sind Unterlagen wie eine Kopie des Reisepasses, eine Erklärung über die geplanten Tätigkeiten, ein Qualifikationsnachweis, ein Mietvertrag oder ein Nachweis über Büroräume sowie die Zahlung von Verwaltungsgebühren erforderlich.

Die Gültigkeits- und Verlängerungsregeln für diese Arbeitserlaubnis ähneln denen der regulären Arbeitserlaubnis, wobei die Anforderungen an die Dokumentation für die Verlängerung leicht vereinfacht sind.

  • Visum D in Serbien

Das Visum D ist ein Langzeitvisum, das Ausländern den Aufenthalt in Serbien für einen Zeitraum von 90 bis 180 Tagen ermöglicht. Ausländische Staatsangehörige, die für die Einreise in das Land nicht visumpflichtig sind, aber beabsichtigen, dort zu arbeiten, können ein Visum D auf der Grundlage einer Beschäftigung erhalten.

Dieses Visum ermöglicht es ihnen, den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor ihrer Ankunft in Serbien zu stellen und sofort nach ihrer Ankunft mit der Arbeit zu beginnen. Die auf dem Visum D basierende Arbeitserlaubnis hat jedoch eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen, nach der der Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis auf der Grundlage der Aufenthaltserlaubnis beantragen muss.

Für die Erteilung des Visums D ist das serbische Außenministerium zuständig. Es kann auch online beantragt werden.

Bei der Beantragung dieses Visums ist es wichtig, den beabsichtigten Zweck der Beschäftigung klar anzugeben.

  • Andere Gründe für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Serbien

Neben Beschäftigungs- und Geschäftsgründen können befristete Aufenthaltsgenehmigungen in Serbien auch aus verschiedenen anderen Gründen erteilt werden, wie z. B. für die Ausbildung, das Erlernen von Sprachen, die Teilnahme an Austauschprogrammen, die wissenschaftliche Forschung, die Familienzusammenführung, die medizinische Behandlung, den Besitz von Eigentum oder aus anderen Gründen, die in serbischen Vorschriften oder internationalen Verträgen festgelegt sind.

In allen Fällen müssen die Antragsteller die erforderlichen Nachweise für die Gründe für den vorübergehenden Aufenthalt vorlegen.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung in Serbien zu erhalten, wenden Sie sich jetzt an Damalion und lassen Sie sich von uns helfen.