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In Luxemburg unterliegt jede regelmäßig ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit in der Regel einer vorherigen Niederlassungsgenehmigung. Dieser umfassende Leitfaden soll Ihnen wesentliche Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erfolgreichen Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg an die Hand geben und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Kriterien und Anforderungen erfüllen.

I. Wer benötigt eine Niederlassungsgenehmigung/Luxemburgische Geschäftserlaubnis

Eine Niederlassungsgenehmigung ist in der Regel für Personen erforderlich, die in Luxemburg eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen, entweder als selbständige Unternehmer oder in Partnerschaft mit anderen. Zu den wichtigsten Kategorien von Aktivitäten, die eine solche Genehmigung erfordern, gehören:

  1. Gewerbliche Tätigkeiten: Dazu gehören Unternehmen aus den Bereichen Handel, Horeca (Hotel, Restaurant, Café), Transport, Industrie und mehr.
  2. Kunsthandwerk: Aktivitäten in den Bereichen Lebensmittel, Mode, Bauwesen, Mechanik, audiovisuelle Medien, Unterhaltung, Kunst und mehr.
  3. Bestimmte freie Berufe: Auch für Berufe, die eine bedeutende intellektuelle Komponente aufweisen, kann eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich sein.

II. Betroffene Personen

Um eine Niederlassungsgenehmigung zu erhalten, müssen die Antragsteller bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, unter anderem:

  1. Berufliche Integrität: Die Demonstration beruflicher Integrität ist unerlässlich.
  2. Qualifikationen (falls erforderlich): In einigen Fällen sind besondere Qualifikationen erforderlich.

Der Antragsteller muss entweder der Inhaber des Unternehmens (bei Einzelunternehmen) oder der bevollmächtigte Vertreter des bei der Handels- und Gesellschaftskammer eingetragenen Unternehmens (bei Gesellschaften) sein.

III. Besondere Fälle

Es gibt Ausnahmen und Sonderfälle:

  1. Unabhängige Handelsvertreter: Sie benötigen eine Niederlassungserlaubnis als Gewerbetreibende. Angestellte Vertreter sind jedoch davon ausgenommen, müssen aber mit der Niederlassungserlaubnis ihres Arbeitgebers arbeiten.
  2. Bestimmte freie Berufe: Für Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Wirtschaftsprüfer gibt es eigene Regelungen, die vom Niederlassungsrecht getrennt sind.
  3. Anbieter von geistigen Dienstleistungen: Diejenigen, deren Tätigkeiten nicht unter die freien Berufe fallen, benötigen eine Niederlassungsgenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten.
  4. Nicht-professionelle Verkäufer: Privatpersonen, die ihre eigenen Kreationen oder nicht zu kommerziellen Zwecken erworbene Artikel verkaufen, sind von dieser Regelung ausgenommen, benötigen aber möglicherweise eine Genehmigung, wenn sie an Messen oder Märkten teilnehmen oder online verkaufen.
  5. Gemeinschaftsunternehmen: Unternehmen, die in Luxemburg gelegentliche und zeitlich begrenzte Dienstleistungen erbringen, benötigen keine Niederlassungsgenehmigung, müssen dies aber der Direktion des Mittelstandes melden.
  6. Drittstaatsangehörige: Nicht-EU-Bürger, die in Luxemburg eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen, sollten ihren Antrag auf Niederlassungsgenehmigung zusammen mit ihrem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung einreichen.
  7. Journalismus und unternehmerische Bildungsprojekte: Bestimmte Tätigkeiten, wie z. B. nicht selbstveröffentlichter Journalismus und unternehmerische Bildungsprojekte mit einem Jahresumsatz von weniger als 35.000 €, benötigen keine Niederlassungsgenehmigung.

IV. Voraussetzungen für die Niederlassungsgenehmigung

Die Bewerber müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Berufliche Integrität: Die Demonstration beruflicher Integrität ist unerlässlich.
  2. Berufliche Qualifikationen: Erfüllung der spezifischen Anforderungen für freie Berufe oder, für Handwerker, nicht in der Liste C enthalten.
  3. Niederlassung in Luxemburg: Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn in Luxemburg eine der Art und dem Umfang der Tätigkeit entsprechende physische Infrastruktur vorhanden ist.
  4. Effektives und kontinuierliches Management: Der Zulassungsinhaber muss das Tagesgeschäft des Unternehmens vor Ort leiten und eine echte Verbindung zum Unternehmen aufrechterhalten (entweder als Eigentümer oder als Bevollmächtigter).
  5. Steuerliche und soziale Verpflichtungen: Der Geschäftsführer des Unternehmens sollte alle früheren und aktuellen sozialen und steuerlichen Verpflichtungen, einschließlich der Quellensteuer, erfüllt haben.
  6. Eintragung der Statuten: Die endgültige Niederlassungsgenehmigung erfordert die Eintragung der Satzung in das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS).

V. Kosten

Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Niederlassungsgenehmigung belaufen sich auf 50 €. Sie können einen Zahlungsnachweis erbringen, indem Sie:

  1. Kauf einer Steuermarke im Wert von 50 € bei der Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA (AED).
  2. Überweisung von 50 € auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000, BIC-Code BCEELULL bei der Geschäftsstelle Diekirch – recette, mit dem Vermerk “autorisation de commerce”.

VI. Praktische Vorgehensweisen

A. Einreichung des Antrags

Damalion kann Ihre Anträge auf Niederlassungsgenehmigung in Ihrem Namen auf zwei Arten einreichen:

  1. Online-Bewerbung: Es wird dringend empfohlen, die Bewerbung online über MyGuichet.lu auszufüllen. Das System zeigt Ihnen die erforderlichen Dokumente auf der Grundlage Ihrer Eingaben an.
  2. Postalische Bewerbung: Es ist auch möglich, eine Papierbewerbung per Post an die Direktion für den Mittelstand zu senden.

B. Erforderliche Dokumente

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, hängt von der Art der Tätigkeit ab:

  • Für kommerzielle Aktivitäten siehe die Liste hier.
  • Für handwerkliche und freie Berufe finden Sie die Liste hier.

VII. Reaktionszeit der Verwaltung

In der Regel wird Ihre Bewerbung innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten, wird dies als stillschweigende Zustimmung gewertet.

VIII. Einsprüche

Im Falle einer negativen Entscheidung über Ihren Antrag auf Niederlassungsgenehmigung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Fristen Rechtsmittel einzulegen, einschließlich des Gnadenrechts und des Rechtsweges. Sie können sich auch an den Ombudsmann wenden.

IX. Erteilung der Berechtigung

Wenn die Niederlassungsgenehmigung erteilt wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung an die in Ihrem Antrag angegebene Adresse:

  • Einzelunternehmer können ihre Genehmigung bei der Gemeinsamen Stelle für soziale Sicherheit abholen, wo sie auch ihre Anmeldung als Selbstständige ausfüllen können.
  • Unternehmen (juristische Personen) erhalten ihre Niederlassungsgenehmigung per Post an ihren eingetragenen Sitz.

Die Betriebsgenehmigung wird in Form einer Karte ausgestellt, die in den Geschäftsräumen aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsnummer sollte auf sämtlicher Korrespondenz, E-Mails, Websites, Angeboten, Rechnungen, Schaufenstern und Baustellenschildern angegeben werden.

X. Dauer der Ermächtigung

Die Berechtigung kann ihre Gültigkeit verlieren durch:

  • Versäumnis, eine Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes des Direktors innerhalb eines Monats zu melden.
  • Nichtverwendung seit mehr als zwei Jahren ab dem Datum der Ausstellung.
  • Freiwillige Beendigung der Tätigkeit seit mehr als zwei Jahren.
  • Gerichtliche Liquidation oder Konkurs des Unternehmens.
  • Verlust der beruflichen Integrität.
  • Nichtvorlage der Reisegarantie für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.

XI. Änderung einer bestehenden Ermächtigung

Inhaber einer bestehenden Niederlassungsgenehmigung müssen eine neue Genehmigung beantragen, wenn sie:

  • Änderungen oder Erweiterungen des Geschäftsumfangs.
  • Wechsel des Geschäftsführers, auf dessen berufliche Qualifikation und Integrität Verlass ist.

XII. Obligatorische Benachrichtigungen

Die Anmeldungen können per Post oder E-Mail erfolgen. Innerhalb eines Monats muss der Direktion für den Mittelstand Folgendes mitgeteilt werden:

  • Garantie für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
  • Gründung einer Niederlassung.
  • Wechsel des Geschäftssitzes.
  • Einrichtung oder Schließung einer Verkaufsstelle.
  • Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes des Direktors.

XIII. Berufspflichten

Die Unternehmen müssen während ihres gesamten Bestehens die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung erfüllen und alle Gesetze und Vorschriften zur Unternehmensführung einhalten.

Wenn Sie diese Schritte befolgen und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, kann Damalion Ihnen helfen, eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg zu erhalten und Ihre unternehmerische Reise mit Zuversicht anzutreten. Für weitere Unterstützung und Beratung wenden Sie sich bitte jetzt an Ihren Damalion-Experten.