Initiatoren und Investoren, die einen Fonds in Luxemburg grรผnden wollen, fragen sich, welches Investmentvehikel die bessere Wahl ist: ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF ) oder ein Specialized Investment Fund (SIF). Es gibt viele Faktoren, die Ihre Wahl zwischen diesen beiden Vehikeln beeinflussen kรถnnen, darunter das Profil und die Herkunft der Investoren, der beste Zeitpunkt fรผr die Vermarktung, der angestrebte Kapitalbetrag, die Rechtsform, das Management, die Marketingbemรผhungen und vieles mehr.
Auf den ersten Blick mรถgen diese beiden Anlageformen รคhnlich aussehen.
Reservierter alternativer Investmentfonds des spezialisierten Investmentfonds ?
Sowohl der Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) als auch der Spezialisierte Investmentfonds (SIF ) kรถnnen in alle Arten von Vermรถgenswerten investieren, bieten eine groรe Auswahl an Rechtsformen und die Mรถglichkeit, als Investmentkapital mit variablem Kapital (SICAV) gegrรผndet zu werden.
Typischerweise kรถnnen spezialisierte Investmentfonds (SIFs) als alternative Investmentfonds (AIF) kategorisiert werden, wรคhrend ein reservierter alternativer Investmentfonds seinem Wesen nach ein alternativer Investmentfonds (AIF) ist. Beide Anlageformen werden in Luxemburg steuerlich gleich behandelt.
Nun zu ihren Unterschieden. Ein spezialisierter Investmentfonds (SIF) ist ein reguliertes Vehikel, das fรผr die erfolgreiche Grรผndung eine vorherige Genehmigung der luxemburgischen Kommission fรผr die Aufsicht รผber den Finanzsektor (CSSF) benรถtigt. Daher ist die Grรผndung eines spezialisierten Investmentfonds (SIF) im Vergleich zur Grรผndung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) ein lรคngerer Prozess. Der schnelle und einfache Grรผndungsprozess eines Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) ist einer der Grรผnde, warum er in das luxemburgische Rechtssystem eingefรผhrt wurde.
DerReservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) benรถtigt als Anlageinstrument weder eine Zulassung noch eine direkte Aufsicht durch die Kommission fรผr die Aufsicht รผber den Finanzsektor (CSSF). Diese Eigenschaft eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) bietet Flexibilitรคt wรคhrend seines gesamten Lebenszyklus. รnderungen an der Dokumentation bedรผrfen nicht der Genehmigung durch die Kommission fรผr die Aufsicht รผber den Finanzsektor (CSSF).
Ein weiterer entscheidender Unterschied zwischen diesen beiden Vehikeln, der die meisten Anleger dazu veranlasst, sich fรผr einen spezialisierten Investmentfonds (SIF) zu entscheiden, besteht darin, dass er extern oder intern von einem alternativen Investmentfonds verwaltet werden kann, wรคhrend ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) nur von einem externen alternativen Investmentfondsmanager (AIFM) verwaltet werden kann, mit Ausnahme von reservierten alternativen Investmentfonds, die im รถffentlichen Interesse handeln und von supranationalen Organisationen verwaltet werden. Intern verwaltete Investmentfonds sind auf lange Sicht mรถglicherweise nicht so vorteilhaft fรผr die Anleger, da den Fondsmanagern keine Passporting-Rechte gemรคร der Richtlinie รผber die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) gewรคhrt werden.
Schlieรlich wird ein reservierter alternativer Investmentfonds als Einstiegsinstrument gewรคhlt, um den idealen Zeitpunkt fรผr die Markteinfรผhrung zu nutzen. Irgendwann werden die meisten reservierten alternativen Investmentfonds in spezialisierte Investmentfonds umgewandelt, da sie sowohl dem Initiator als auch den Anlegern mehr langfristige Vorteile bieten. Die Struktur der reservierten alternativen Investmentfonds funktioniert aufgrund ihrer grรถรeren Flexibilitรคt auch als Ko-Investitionsvehikel neben den spezialisierten Investmentfonds.
Vergleichstabelle fรผr reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) und spezialisierte Investmentfonds (SIF)
SIF (Spezialisierter Investmentfonds) | RAIF (Reservierter Alternativer Investmentfonds) | |
Anwendbares Recht | Gesetz vom 13. Februar 2007 | Gesetz vom 27. November 2015 |
Beaufsichtigung durch die CSSF |
Ja |
Nicht als Produkt, aber ein reservierter alternativer Investmentfonds muss von einem Verwalter alternativer Investmentfonds verwaltet werden, der in Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemรคร Kapitel II von 2011/6 EU niedergelassen ist. |
Europรคischer Reisepass | Ja, wenn im Rahmen der Richtlinie รผber die Verwalter alternativer Investmentfonds | Ja, da er unter das Gesetz รผber alternative Investmentfonds fรคllt |
Verfรผgbare Rechtsformulare |
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Unternehmensformulare verfรผgbar |
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Anforderungen an die Verwahrstelle | Ja, wenn in Luxemburg ansรคssig | Ja, wenn in Luxemburg ansรคssig |
Zentrale Verwaltung | Ja, wenn in Luxemburg ansรคssig | Ja, wenn in Luxemburg ansรคssig |
Risikodiversifizierung |
Ja, mit quantitativen Einschrรคnkungen |
Reservierter alternativer Investmentfonds, der in Risikokapital investiert: Nein
Reservierter alternativer Investmentfonds, der nicht in Risikokapital investiert, Ja, aber kein Mindestmaร an Diversifizierung. |
Fรถrderfรคhige Vermรถgenswerte |
Uneingeschrรคnkt |
Reservierter alternativer Investmentfonds, der in Risikokapital investiert: Eingeschrรคnkt
Reservierter Alternativer Investmentfonds, der nicht in Risikokapital investiert: Unbeschrรคnkt |
Fรถrderungswรผrdige Investoren | Beschrรคnkt auf gut informierte Anleger | Beschrรคnkt auf gut informierte Anleger |
Erforderliches Ausstellungsdokument | Ausstellendes Dokument | Ausstellendes Dokument |
Fรคcher | Ja | Ja |
Maximale Anzahl der Aktionรคre | Keine Begrenzung | Keine Begrenzung |
Mindestanzahl der Aktionรคre | Kein Minimum | Kein Minimum |
Mindestaktienkapital/Nettovermรถgen | Ja, 1.250.000 EUR, die innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigung durch die Kommission fรผr die Aufsicht รผber den Finanzsektor (CSSF) zu erfรผllen sind. |
Ja, 1.250.000 EUR, die innerhalb von 12 Monaten nach der Grรผndung zu erfรผllen sind. |
Mehrere Anteilsklassen | Ja | Ja |
Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV) | Nettoinventarwert Erforderlich fรผr die Berichterstattung einmal pro Jahr. | Nettoinventarwert Erforderlich fรผr die Berichterstattung einmal pro Jahr. |
Rรผcknahme auf Antrag des Anlegers | Nach der Entscheidung | Nach der Entscheidung |
Beschrรคnkungen fรผr die Kreditaufnahme | Ja | Ja |
Auflistung | Ja, aber mit besonderen Einschrรคnkungen hinsichtlich der Eignung der Anleger. | Ja, aber mit besonderen Einschrรคnkungen hinsichtlich der Eignung der Anleger. |
Prรผfung | Ja, durch einen luxemburgischen Wirtschaftsprรผfer | Ja, durch einen luxemburgischen Wirtschaftsprรผfer |
Kรถrperschaftssteuer | Nein | In der Regel nein, es sei denn, ein reservierter alternativer Investmentfonds investiert in Risikokapital |
Doppelbesteuerungsabkommen | Je nach Gerichtsbarkeit der Zielunternehmen. | Je nach Gerichtsbarkeit der Zielunternehmen. |
Abonnement-Steuer | Nein | Im Prinzip ja |
Kapitalertragssteuer | Nein | Nein |
Vermรถgenssteuer | Nein | Nein |
Quellensteuer auf Gewinnausschรผttungen | Nein | Nein |
Quellensteuer auf Zinsen | Nein | Nein, auรer bei Anwendungen der EU-Einsparungsrichtlinie |
MEHRWERTSTEUER (17%) | Ja, mit Ausnahmegenehmigung | Ja, mit Ausnahmegenehmigung |
Damalion ist ein unabhรคngiges Beratungsunternehmen, das Investoren, die ein Investmentvehikel in Luxemburg grรผnden mรถchten, fachkundig berรคt. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten, um mehr รผber die reservierten alternativen Investmentfonds und spezialisierten Investmentfonds zu erfahren.
Diese Informationen sind nicht als Ersatz fรผr eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.