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Im Jahr 2021 können in Luxemburg Krypto-Fonds aufgelegt und registriert werden. Ausländische Investoren, die im Großherzogtum einen Krypto-Fonds eröffnen möchten, können aus einer begrenzten Anzahl von Anlagevehikeln wählen. Später, im Jahr 2022, veröffentlichten sie einen Leitfaden über Investitionen in virtuelle Währungen und die verschiedenen Arten von Investitionen, die als Kryptoanlagen gelten.

Geltende Gesetze für luxemburgische Kryptofondsanlagen

Einzelne und institutionelle Anleger, die einen Kryptofonds in Luxemburg als Anlagevehikel eröffnen möchten, müssen bedenken, dass bestimmte Gesetze gelten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Gründer oder Anteilseigner. Hier einige grundsätzliche Hinweise für die Investition in Kryptofonds im Großherzogtum:

Ideale Anlageinstrumente für Krypto-Fonds in Luxemburg

Luxemburg ist ein ideales Domizil für Investitionsvehikel weltweit. Je nach Art der Investitionstätigkeit sind bestimmte Arten von Strukturen empfehlenswerter als andere.

Auf der Grundlage von Dokumenten, die von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF ) im Januar 2022 herausgegeben wurden, können Anleger alternative Investmentfonds für Investitionen in Kryptoaktivitäten nutzen. Alternative Investmentfonds werden für direkte und indirekte Cypto-Fonds-Anlagen verwendet.

Krypto-Fonds-Anleger haben auch einen alternativen Investmentfondsmanager, der den Fonds unter Einhaltung der geltenden Gesetze vertritt. Der Verwalter eines alternativen Investmentfonds muss die Genehmigung der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) einholen, bevor er seine Tätigkeit als Investmentfonds aufnehmen kann.

Ausländische Anleger müssen bedenken, dass Kryptofonds in Luxemburg als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) gemäß Artikel (1) 20b des Gesetzes vom 12. November 2004 tätig sind. Direkte oder indirekte Anlagen in Krypto-Assets haben beschlossen, dass diese Fonds nicht erlaubt sind.

Steuerregelung für virtuelle Währungen in Luxemburg

Unabhängig davon, ob Sie in Luxemburg einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder eine andere Art von Anlageinstrument eröffnen wollen, werden Sie in Luxemburg mit Steuern veranlagt. Das Gleiche passiert, wenn Sie eine Kryptofondsanlage in dem Land eröffnen.

Aktivitäten und Einkünfte aus Kryptowährungsgeschäften werden in Luxemburg mit Steuern belegt. Das Steuersystem kann sich je nach Art des Krypto-Nutzers unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder institutionellen Anleger handelt. So werden beispielsweise Körperschaften für Einkünfte aus Kryptogeschäften veranlagt, einschließlich Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von 24,94 % führt.

Für Fondsanleger, die Einkünfte aus Kryptogeschäften erzielen, gilt das luxemburgische System der persönlichen Einkommensbesteuerung, das zu einer progressiven Besteuerung auf der Grundlage des Einkommens zwischen 0 % und 42 % führen wird. Anleger müssen auch die Befreiung von der Mehrwertsteuer beachten, die durch das Rundschreiben Nr. 787 vom Juni 2018 geregelt wird. Ausnahmen sind möglich, wenn die Kryptowährung als Zahlungsmittel verwendet wird.

Luxemburgische Kryptowährungs-Börsenvorschriften

Alle Kryptowährungsbörsen und Plattformen für virtuelle Währungen in Luxemburg werden von der Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) reguliert und beaufsichtigt, ebenso wie brandneue Kryptounternehmen, einschließlich Dienstleistern oder Vermittlern, die Transaktionen verarbeiten. Diese Unternehmen müssen eine Lizenz für Zahlungsinstitute erhalten, wenn sie in Luxemburg tätig werden wollen.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Lizenzen nach den luxemburgischen E-Geld-Gesetzen Meldepflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auferlegen.

Im Jahr 2016 wurde die erste Krypto-Lizenz an Bitstamp vergeben. Bitstamp handelt mit einer breiten Palette von Währungen, von US, EUR, Bitcoin und Ethereum für Inhaber eines EU-Passes.

Nach Bitstamp erhielt 2018 auch die japanische Plattform für den Austausch virtueller Währungen bitFlyer eine Lizenz für den Handel in Luxemburg. Zwei Jahre später wurden die luxemburgischen Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus geändert. Sie führt neue Registrierungs- und Governance-Anforderungen für Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte und Kryptowährungen ein. Aus regulatorischen Gründen wurden Änderungen an der rechtlichen Definition von Kryptowährungen, Anbietern von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, virtuellen Vermögenswerten, Sicherstellung, Verwaltung von Dienstleistern und Anbietern von Depotbanken vorgenommen.

Die Zukunft der Kryptowährungsvorschriften in Luxemburg

Zwar gibt es noch keine konkreten gesetzgeberischen Schritte, aber es ist zu erwarten, dass Luxemburg in nächster Zeit solidere Krypto-Gesetzgebungen schaffen wird, insbesondere angesichts der Einführung der fünf Bestimmungen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geldwäsche und der sechs Bestimmungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, die im Dezember 2020 in Kraft treten. Dies zeigt den Wunsch der Regierung, sich an das Gesetz über die Aufrechterhaltung wesentlicher Dienste (ESMA) anzupassen und gleichzeitig ihre Token- und Blockchain-Agenda voranzutreiben.

Digitale Vermögenswerte wie Krypto-Fonds sind auf dem Vormarsch. Zwar gibt es heute keine festen Regeln für digitale Vermögenswerte, aber die Unternehmen entwickeln langsam einen umfassenden Ansatz, mit dem sie sich von anderen Unternehmen abheben können. Damalion ist eine führende Unternehmensberatungsfirma, die ihren Kunden hilft, einen Weg nach vorne zu finden, Ziele zu setzen und eine maßgeschneiderte Strategie für die Gründung eines Krypto-Investmentfonds in Luxemburg zu entwickeln. Von der Gründung eines Investmentfonds über die Eröffnung von Konten, die Verwaltung und Buchhaltung bis hin zur steuerlichen Beratung – unser globales Servicenetz unterstützt Sie bei jedem Schritt. Wenden Sie sich an einen Damalion-Experten, um mehr zu erfahren.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.