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Fintech rüttelt langsam an den Grundfesten der traditionellen Finanzdienstleistungen in Luxemburg. Allein die Blockchain wird schnell als Wegbereiter anerkannt, der Transaktionen, Buchhaltung, Währungsumtausch und andere wichtige Finanzdienstleistungen verändert.

Da die Popularität von Krypto-Finanzierungen stetig zunimmt, hat die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) einen Leitfaden als Antwort auf häufig gestellte Fragen zu virtuellen Vermögenswerten in Luxemburg herausgegeben. Da Kryptowährungen bei luxemburgischen und ausländischen Anlegern immer beliebter werden, möchte die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) diese bahnbrechende Innovation im Finanzsektor des Landes begleiten und fördern.

Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Leitlinien für die Finanzierung virtueller Vermögenswerte in Luxemburg. Darüber hinaus wurden die Leitlinien für Organismen für gemeinsame Anlagen entwickelt, die der Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF ) Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungsanlagen sowie der ordnungsgemäßen und effizienten Verwaltung virtueller Investmentfonds geben. Dazu gehören Hinweise zum Anlegerprofil, zu den erforderlichen Genehmigungen und zu den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Luxemburg.

Alternative Investmentfonds für die Finanzierung virtueller Vermögenswerte

  • Die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) hat die Herausforderungen, die sich durch die Finanzinnovationen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten ergeben, voll angenommen.
  • Luxemburg freut sich darauf, seine Finanzindustrie zu öffnen, indem es einen offenen und vorsichtigen risikobasierten Ansatz verfolgt, wenn es um die Regulierung einer neuen Anlageklasse für professionelle und reguläre Anleger geht.

Breites Spektrum an digitalen Assets

Die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) hat sich mit den potenziellen Problemen befasst, die sich Anlegern und Finanzfachleuten bei der Verwendung von virtuellen Vermögenswerten als Teil einer Portfoliodiversifizierungsstrategie stellen können. Die Vorschriften für digitale Vermögenswerte sind komplexer, da sie ein breites Spektrum an virtuellen Vermögenswerten und New-Age-Währungen abdecken.

Hier sind einige Richtlinien für Krypto-Finanzierungen im Großherzogtum:

  • Digitale Token können zwar dasselbe digitale Hauptbuch, dieselbe Blockchain, dieselbe Technologie und dieselbe Kryptografie verwenden, aber sie können einer Vielzahl von Zwecken dienen, darunter Investitionen, Zahlungen oder sogar die Abbildung eines oder mehrerer Körbe von Vermögenswerten.
  • In einigen Fällen können digitale Token auch unter die Definition eines Finanzinstruments fallen. Sie können nicht fälschbar und nicht austauschbar sein und können sogar zur Finanzierung von Projekten wie der Einführung einer neuen Kryptowährung oder der Tokenisierung von Immobilien in Luxemburg verwendet werden.
  • Die spezifischen Merkmale einer Anlageklasse bestimmen die Chancen und Risiken, die sie den Anlegern bietet.
  • Jede juristische Person, die Investitionstätigkeiten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten in Betracht zieht, muss ihre eigene Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf Liquidität, Technologie, Volatilität und Gegenparteien durchführen.
  • Darüber hinaus müssen Anleger den Ruf einer Kryptowährung bewerten, um sich ein klares Bild von den potenziellen Vorteilen und Risiken zu machen, die mit dieser neuen Art von Investition verbunden sein können.
  • Juristische Personen und Privatinvestoren müssen eine gründliche Bewertung der Risikobereitschaft in allen Geschäftsbereichen vornehmen, um eine vernünftige und fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.
  • Bestehende Unternehmen werden ermutigt, ihren Geschäftsbetrieb an künftige regulatorische Anforderungen anzupassen, die auch virtuelle Vermögenswerte wie digitale Token umfassen können.
  • Luxemburger Anleger müssen die bevorstehenden Krypto-Vermögenswert-Verordnungen der europäischen Märkte berücksichtigen, die eine Regulierung bestimmter Arten von digitalen Vermögenswerten vorsehen, die nicht in der bestehenden Verordnung enthalten sind.

Auswirkungen von Krypto-Finanzierungen auf UCITS, AIFS und Initiatoren in Luxemburg

  • Anlagen in virtuelle Vermögenswerte wie Kryptowährungen im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vom 12. November 2004 sind nicht für alle Arten von Anlegern oder Anlageinitiativen geeignet.
  • Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW ) und andere Fonds, die sich an nicht-professionelle oder Amateur-Anleger richten, sowie Pensionsfonds dürfen weder direkt noch indirekt in virtuelle Vermögenswerte investieren.
  • Vermögenswerte, die als Finanzinstrumente eingestuft werden, wie z. B. Unternehmensanteile, die im Ökosystem der virtuellen Vermögenswerte aktiv sind, unterliegen keinen Beschränkungen. Daher können sie als zulässige Anlagen für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) verwendet werden.
  • Anlagen in digitale Vermögenswerte im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung können mit Fonds vereinbar sein, die sich an gut informierte Anleger richten, solange die Investitionen die Anwendung und Einhaltung der bestehenden regulatorischen Anforderungen nicht behindern oder verhindern.
  • Ein alternativer Investmentfonds mit einem zugelassenen alternativen Investmentfondsmanager (AIFM) kann direkt oder indirekt in virtuelle Vermögenswerte in Luxemburg investieren. Dies kann zulässig sein, wenn die Anteile des Fonds nur an gut informierte Anleger vertrieben werden. Darüber hinaus muss ein Verwalter eines alternativen Investmentfonds bei der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) eine Verlängerung der Zulassung für eine neue Anlagestrategie beantragen.
  • Die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) unterstreicht ebenfalls die Bedeutung der Integration virtueller Vermögenswerte in die Anlagepolitik und angemessener interner Kontrollmaßnahmen.
  • Die Anlageverwalter müssen eine gründliche Bewertung der Auswirkungen von Investitionen in virtuelle Vermögenswerte auf das Risikoprofil des Fonds vornehmen. Die Sorgfaltspflicht der Verwalter wird die Transparenz und Aktualität der Fondsunterlagen gewährleisten.
  • Zugelassene Investmentfondsverwalter von regulierten und nicht regulierten alternativen Fonds, die in virtuelle Vermögenswerte investieren wollen, müssen eine vorherige Genehmigung der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) einholen. Sie müssen eine vollständige Dokumentation vorlegen, einschließlich der Projektbeschreibung, der beteiligten Dienstleister, der Einstufung, ob es sich um eine direkte oder indirekte Investition handelt, und einer aktualisierten Risikomanagement- und Bewertungspolitik.
  • Darüber hinaus müssen zugelassene Investmentfondsmanager eine Beschreibung der Erfahrung des Portfolios und anderer Unternehmen vorlegen, die am Anlageverwaltungsprozess beteiligt sein werden.
  • Ein Krypto-Fonds muss eine Beschreibung der Rolle der Verwahrstelle, Informationen über potenzielle Anleger, Vertriebskanäle und eine Analyse der Vermögenswerte nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorlegen.
  • Die Initiatoren von Kryptofonds müssen der Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF) ihr Projekt im Voraus vorlegen und detailliert darlegen, wie der Investmentmanager und andere Teilnehmer die virtuellen Vermögenswerte durch den Zugang zu kryptografischen Schlüsseln kontrollieren. Die Initiatoren müssen eine Analyse der zu erbringenden Dienstleistungen für Aktivitäten gemäß Artikel 1 (20c) des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vorlegen.
  • Anlageverwalter, die Krypto-Fonds anbieten, müssen bei der Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) eine formelle Registrierung beantragen, um als virtueller Dienstleister eingestuft zu werden, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
  • Da Investitionen in virtuelle Vermögenswerte das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für eine Aufsichtsbehörde erhöhen können, muss die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) die richtigen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.

Die Popularität von Krypto-Funding in Luxemburg

Im Jahr 2021 hat der Markt für Kryptowährungen viele Investmentmanager dazu inspiriert, Luxemburg als perfekten Standort für die Einrichtung eines alternativen Investmentfonds zu betrachten.

Ein Krypto-Fonds in Luxemburg beginnt mit einem Initial Coin Offering. Dieser Prozess umfasst die Erstellung von Unterlagen, die die wesentlichen Informationen über das Projekt enthalten. Zu den wesentlichen Komponenten bei der Einrichtung eines Kryptofonds gehören:

  • Informationen zu Projektdetails und Zeitplänen
  • Höhe des erforderlichen Kapitals
  • Wertmarken
  • Dividende, die pro Token an die Anleger gezahlt wird

Die Vermarktung des Krypto-Fonds ist der nächste Schritt im Prozess der Krypto-Fondsgründung. Ein Fondsinitiator wird für das Projekt werben, um das benötigte Kapital zu sammeln.

Krypto-Fonds in Luxemburg können als Special Limited Partnership (SCSp) gegründet werden

  • Der Vorteil der Gründung eines Kryptofonds als spezielle Kommanditgesellschaft ist, dass er nicht unter die Kapitalschwelle von 100.000.000 EUR fällt.
  • Es gibt keine Anforderungen an die Verwahrstelle.
  • Es wird kein regulierter Verwalter benötigt.
  • Es bedarf keiner Genehmigung durch die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF).
  • Es ist nicht erforderlich, ein Bankkonto in Luxemburg zu eröffnen.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, einen Wirtschaftsprüfer für den Kryptofonds zu bestellen.

Ein Cypto-Fonds kann auch als Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) aufgelegt werden.

Damalion bietet kompetente Beratungslösungen, die für die Einrichtung und Registrierung von Kryptofonds in Luxemburg erforderlich sind. Unser Ziel ist es, das Wissen der Finanzindustrie über Blockchain und Krypto-Finanzierungsmöglichkeiten für ausländische juristische Personen und Privatanleger zu fördern. Wir verfügen über ein engagiertes globales Servicenetz, das den Prozess der Umstellung auf Ihre bevorzugte Rechtsform erleichtert. Wenn Sie mehr über die Gründung und Registrierung von Krypto-Fonds in Luxemburg erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an einen Experten von Damalion.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.