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Der Reserved Alternative Investment Fund(RAIF) ist ein regulierter Fund, der nicht direkt von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) überwacht wird. Sie bietet Fondsmanagern die hervorragende Möglichkeit, eine neue Form von alternativen Investmentfonds (AIF) zu schaffen.

Diese brandneue Fondsstruktur, die am 23. Juli 2016 in Kraft getreten ist, kombiniert die attraktiven Merkmale und die Strukturierungsflexibilität bestehender regulierter Vehikel ohne vorherige Genehmigung oder Beaufsichtigung durch die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF).

Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF ) hat die Form einer regulatorischen Hülle um ein luxemburgisches Fondsvehikel, das die Struktur einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Kommanditgesellschaft oder einer vertraglichen Vereinbarung haben kann.

Praktische Informationen zur Gründung von Reserved Alternative Investment Fund (RAIF)

Keine direkte Aufsicht durch die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF)

  • Ein Reserved Alternative InvestmentFund(RAIF) ist ein regulierter Fonds.
  • Die Einhaltung der Vorschriften wird von einem Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) überwacht.
  • Alle Fonds, die als Reservierter Alternativer Investmentfonds strukturiert sind, werden als alternative Investmentfonds kategorisiert, was bedeutet, dass sie unter die Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIFMD) fallen.
  • Ein reservierter alternativer Investmentfonds(RAIF) muss einen zugelassenen externen Verwalter alternativer Investmentfonds mit Sitz in Luxemburg oder einem anderen EU-Mitgliedstaat benennen. Sie kann auch in einem Nicht-EU-Land niedergelassen sein, wenn sie einen Pass nach der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds besitzt.
  • Wie andere alternative Investmentfonds in Luxemburg muss auch ein reservierter alternativer Investmentfonds eine in Luxemburg ansässige Verwahrstelle, einen Verwalter und einen Wirtschaftsprüfer bestellen.
  • Die Rolle der Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) beschränkt sich auf die Aufsicht über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM).
  • Die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) wird nicht direkt in die Verwaltung des Fondsvehikels involviert sein. Im Gegensatz zu regulierten Investmentfonds muss die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) die Marketing- oder Gründungsunterlagen eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) nicht genehmigen.
  • Der Verwalter eines alternativen Investmentfonds (AIFM) muss sicherstellen, dass der reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) mit der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) übereinstimmt.
  • Dank des gestrafften Regulierungsansatzes lassen sich reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs) schneller und effizienter einrichten als regulierte Fondsvehikel.
  • Es wird nur kurze Zeit dauern, um einen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) auf den Markt zu bringen.
  • Die laufende Verwaltung und der Betrieb eines reservierten alternativen Investmentfonds ist effizienter als die eines spezialisierten Investmentfonds oder einer Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR).

Komplementärfonds

Diversifizierung der Risiken

  • Bei einem reservierten alternativen Investmentfonds wird davon ausgegangen, dass er bestimmte Risikostreuungsregeln einhält.
  • Die für einen reservierten alternativen Investmentfonds geltenden Diversifizierungsregeln ähneln denen für spezialisierte Investmentfonds (SIFs) und Investmentgesellschaften in Risikokapital (SICAR).
  • Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) darf in alle Arten von Vermögenswerten investieren, darf aber nicht mehr als 30 Prozent seines Nettovermögens oder seiner Verpflichtungen in einen einzigen Vermögenswert investieren.
  • Die Diversifizierungsvorschriften gelten nicht für reservierte alternative Investmentfonds, die als Teilfonds aufgelegt wurden.

Steuerliche Vorteile

  • Sofern ein reservierter alternativer Investmentfonds die einschlägigen Anforderungen an die Risikostreuung erfüllt, wird er je nach den von ihm gehaltenen Anlageklassen steuerlich genauso behandelt wie regulierte Vehikel.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds ist bis auf eine jährliche Zeichnungssteuer von 0,01 % seines Nettovermögens steuerfrei.
  • Ein reservierter alternativer Investmentfonds, der als Personengesellschaft strukturiert ist, wird für Steuerzwecke als steuerlich transparentes Unternehmen behandelt.

Gesetzliche Bestimmungen

  • Ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) unterliegt den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über Handelsgesellschaften von 1915 und der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds, kann aber ansonsten volle Vertragsfreiheit genießen.

Variables Kapital

  • Nur reservierte alternative Investmentfonds können mit variablem Kapital aufgelegt werden und dürfen die Bezeichnung SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) verwenden.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF), der als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital gegründet wurde, kann Anteile ohne Einschränkungen ausgeben und zurücknehmen.
  • Anteile einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital können ohne Nennwert ausgegeben werden und ihr Wert schwankt automatisch mit dem Wert einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital.
  • Ein unregulierter alternativer Investmentfonds, der als Kommanditgesellschaft strukturiert ist, kann durch die Anwendung des Gesellschaftsvertrags die gleichen Ergebnisse erzielen.

Angebotsunterlage

  • Ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) muss ein Emissionsdokument erstellen, das bestimmte Informationen enthält, die durch das Gesetz über reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) vorgeschrieben sind.
  • Im Falle eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) mit mehreren Teilfonds können die Angebotsunterlagen für jeden Teilfonds erstellt werden, oder alle Teilfonds können durch ein übergreifendes Angebotsdokument abgedeckt werden.
  • Ein unregulierter alternativer Investmentfonds unterliegt den Offenlegungspflichten der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD).

Gemeinsamer Fonds

  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) kann die Rechtsform eines Investmentfonds annehmen, die von Anlegern, die ein steuerlich transparentes Vehikel suchen, häufig verwendet wird und die in den meisten Anlegerländern das Mittel der Wahl ist.

Mindestkapital

  • Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs) müssen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ein Mindestkapital aufweisen.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) muss die für die von ihm gewählte Rechtsform geltenden Vorschriften gemäß dem Gesetz über Handelsgesellschaften von 1915 einhalten.

Abonnement-Steuer

  • Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs), mit Ausnahme derjenigen, die die Rechtsform des Risikokapitals gewählt haben, unterliegen einer jährlichen Zeichnungssteuer von 0,01 % ihres Nettoinventarwerts.

Die Struktur des Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) ist eine attraktive und äußerst glaubwürdige Strukturierungsoption für Fondsinitiatoren und Investoren in Luxemburg. Es handelt sich um die anlegerfreundlichste Fondsstruktur, die darauf ausgerichtet ist, ein bevorzugtes Instrument für Manager zu werden, die ihre Fonds so strukturieren, dass sie für Anleger interessant sind, die bestimmte Arten von Fonds benötigen. Damalion bietet umfassende Beratungslösungen für Fondsinitiatoren und Investoren in Luxemburg. Von der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensführung steht Ihnen unser Team von Unternehmensberatern bei jedem Schritt mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen die Reichweite und den Einblick in unser globales Servicenetzwerk, kombiniert mit dem Wissen und dem Verständnis für die lokalen Märkte in Luxemburg und anderen Ländern. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten, um mehr zu erfahren.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.