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Eine natürliche Person, die in der Tschechischen Republik einen eingetragenen Sitz, einen Geschäftssitz oder eine Niederlassung hat, muss sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr Umsatz in 12 aufeinanderfolgenden Monaten 1 Million CZK übersteigt. Auch wenn der Schwellenwert nicht überschritten wird, können sich tschechische und ausländische Unternehmen freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Müssen Sie sich in der Tschechischen Republik für die Mehrwertsteuer registrieren lassen? – Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung wertvoller Informationen, die Ihnen bei der MwSt-Registrierung helfen können.

CZECH VAT-Registrierungsverfahren für ausländische Unternehmen in der Tschechischen Republik

Ausländische Unternehmen können gleich zu Beginn des Verfahrens der MwSt-Registrierung auf Hindernisse stoßen. Dies liegt daran, dass die MwSt-Registrierung in der Tschechischen Republik nur in elektronischer Form möglich ist – der Antragsteller kann entweder ein Datenfeld oder eine verifizierte elektronische Signatur verwenden. Für Unternehmen, die nicht in der Tschechischen Republik ansässig sind, ist es jedoch unmöglich, sie zu erwerben. Das ausländische Unternehmen benötigt daher einen Vertreter in der Tschechischen Republik, der das Unternehmen vertritt und auf der Grundlage einer unterzeichneten Vollmacht die Registrierung für die Mehrwertsteuer oder den One Stop Shop (OSS) für das Unternehmen vornimmt.

Außerdem ist die Amtssprache der tschechischen Steuerbehörden ausschließlich die Landessprache, so dass alle Mitteilungen und Dokumente in tschechischer Sprache abgefasst sein müssen. Der oben genannte Vertreter ist verpflichtet, eine professionelle Kommunikation mit den Steuerverwaltern zu gewährleisten, einschließlich der Beantwortung zusätzlicher Fragen und der Entschärfung von Zweifeln.

Für die tschechische MwSt.-Registrierung sind in der Regel die folgenden Dokumente erforderlich:

  • ein Originalauszug aus dem Handelsregister,
  • Bestätigung der Mehrwertsteuerregistrierung in Ihrem Land,
  • Bestätigung des Bankkontos,
  • Anschreiben, in dem Sie Ihre geplanten/laufenden geschäftlichen Aktivitäten in der Tschechischen Republik erläutern,
  • zusätzliche Dokumente je nach Grund für die MwSt-Registrierung,
  • Name und Sitz des Unternehmens und
  • Liste der anderen Mehrwertsteuernummern und Registrierungsdaten in der Europäischen Union

Der allgemeine Prozess der tschechischen Mehrwertsteuerregistrierung dauert in der Regel ein bis zwei Monate, abhängig von der Qualität der Unterlagen, die dem Finanzamt im Rahmen des Registrierungsverfahrens vorgelegt werden.

Das Finanzamt muss die Gründe für die Registrierung nachvollziehen und vergibt dann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DIČ), die zur Identifizierung der Zahlungen des Zahlungspflichtigen dient. Die Gültigkeit einer von einem EU-Mitgliedstaat erteilten MwSt-Nummer kann auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Diese Nummer wird obligatorischen MwSt.-Zahlern automatisch zugeteilt.

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