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Registrieren Sie Ihr Unternehmen in Spanien

von | Okt. 13, 2022 | Strukturierung von Unternehmen

Als einer der grรถรŸten Mรคrkte in der Europรคischen Union fรผr die Abwicklung von Geschรคften ist Spanien ein Land der Wahl fรผr Investoren, die ein Unternehmen in Sรผdwesteuropa grรผnden mรถchten.

Spanien ist auch ein strategischer Standort fรผr Investoren aus Afrika und Europa, der einfache Transaktionen fรผr Privatpersonen in und aus diesen Kontinenten ermรถglicht.

Die Eintragung eines Unternehmens in Spanien ist recht einfach, allerdings ist es wichtig, dass die Regeln des lokalen Rechts fรผr die Eintragung eines Unternehmens in Spanien beachtet werden.

Vorteile der Grรผndung einer eines Unternehmens in Spanien

Fรผr spanische Unternehmen ergeben sich mehrere Vorteile, darunter:

  • 100%iges auslรคndisches Eigentum an Aktien ist erlaubt
  • Spanien hat eine niedrige Mindestaktienkapitalanforderung
  • Spanien bietet politische und wirtschaftliche Stabilitรคt.
  • Als Mitglied der Europรคischen Union bietet Spanien die Mรถglichkeit, Geschรคfte mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu tรคtigen.
  • Der spanische Wirtschaftssektor ist sehr groรŸzรผgig gegenรผber kleinen Unternehmen. Etwa 90 % der in Spanien gegrรผndeten Unternehmen sind klein und beschรคftigen weniger als zehn Mitarbeiter.
  • Spanien hat verschiedene Formen von DTAAs (Doppelbesteuerungsabkommen) mit anderen Lรคndern wie dem Vereinigten Kรถnigreich, Indien und Amerika abgeschlossen. Ein Anleger wird also nicht doppelt besteuert.
  • Es gibt zahlreiche staatliche Anreize fรผr auslรคndische Unternehmen, die in Spanien gegrรผndet werden.

Geschรคftliche Strukturen iin Spanien

Bei der Grรผndung eines Unternehmens in Spanien ist die Art der erforderlichen Unternehmensform von entscheidender Bedeutung. Jede Unternehmensstruktur hat eine andere rechtliche und steuerliche Verantwortung. Aber ohne weiteres bietet Spanien die folgenden Mรถglichkeiten fรผr Unternehmen:

Einzelkaufmann in Spanien (Empresario Individual)

Dies ist die einfachste und gebrรคuchlichste Unternehmensform, die in Spanien gegrรผndet werden kann. Dieses Unternehmen ist rechtlich gesehen ein und dasselbe wie die Person, die es betreibt. Aus diesem Grund muss der Geschรคftsinhaber keine besonderen Steuerformulare einreichen und haftet fรผr alle Schulden des Unternehmens.

Gesellschaft im gemeinsamen Besitz in Spanien (Comunidad de Bienes)

Diese Unternehmensstruktur ist fast identisch mit der des Einzelunternehmens in Spanien, mit dem Unterschied, dass das Unternehmen aus mehr als einer Person besteht und diese Mitglieder sich das Eigentum am gemeinsamen Vermรถgen teilen. Die Mitglieder der “Comunidad de Bienes” haften persรถnlich fรผr ihre Schulden, aber es gibt keine Mindestbeteiligung, und die Steuern werden auf dem IRPF-Steuerformular jedes Einzelnen ausgewiesen.

Partnerschaft in Spanien (Sociedad Civil)

Die Personengesellschaft in Spanien ist eine Unternehmensvereinigung, die von zwei oder mehr Personen gegrรผndet wird, die Geld, Ausrรผstung oder Arbeitskraft einbringen und die Gewinne gemรครŸ ihrer Vereinbarung untereinander aufteilen. Dementsprechend werden auch etwaige Schulden oder finanzielle Verpflichtungen zwischen den Parteien aufgeteilt. Alles, was nicht ausdrรผcklich vereinbart wurde, wird durch das spanische Zivilgesetzbuch geregelt.

Aktiengesellschaft oder Kรถrperschaft in Spanien (Sociedad Anรณnima)

Als Aktiengesellschaft ist die Aktiengesellschaft in Spanien stark strukturiert und reguliert. Wichtige Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen, und es sind jรคhrliche Prรผfungen vorgeschrieben. Diese Art von Unternehmen ist in Spanien eine autonome juristische Person, deren Aktionรคre nicht fรผr die Schulden des Unternehmens haften.

Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung in Spanien (Sociedad de Responsabilidad Limitada)

Die Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung in Spanien ist eine weitere Form der spanischen Aktiengesellschaft. ร„hnlich wie bei der Sociedad Anรณnima handelt es sich um eine autonome juristische Person, und die Aktionรคre haften nicht fรผr die Schulden des Unternehmens. Alle LLCs mรผssen Kรถrperschaftssteuer zahlen. Die fรผr eine LLC erforderliche Mindestinvestition ist wesentlich geringer als bei einer Sociedad Anรณnima.

Neue Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung in Spanien (Sociedad Limitada Nueva Empresa)

Die Neue Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung gilt in Spanien als eine vereinfachte Form der Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung und ist als solche eine eigenstรคndige juristische Person, die jedoch eine Reihe von Anforderungen erfรผllt, darunter auch eine Reihe spezifischer Anforderungen an die Namensgebung: Der Firmenname muss eine Registrierungsnummer, einen der Namen der Grรผnder und die Worte “Sociedad Limitada Nueva Empresa oder S.L.N.E.” enthalten.

Schritte zur Unternehmensgrรผndung in Spanien

Dieser Artikel enthรคlt einige Hinweise zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten fรผr auslรคndische Investoren, die an der Grรผndung eines Unternehmens in Spanien interessiert sind. Die folgenden Schritte sind erforderlich:

Beantragung einer Auslรคnderidentitรคtsnummer (NIE)

Bรผrger aus Lรคndern der Europรคischen Union, die Geschรคftsfรผhrer oder Gesellschafter einer spanischen Gesellschaft werden wollen, mรผssen eine Auslรคnderidentitรคtsnummer besitzen, die entweder durch eine erste Vorsprache beim spanischen Konsulat im Land des Wohnsitzes der interessierten Person oder in Spanien persรถnlich oder durch einen Vertreter mit notarieller Vollmacht beantragt werden kann.

Erlangung einer spanischen Steuernummer (NIF)

Um eine Tochtergesellschaft in Spanien zu grรผnden, muss die Muttergesellschaft, die eine Beteiligung an dem neuen Unternehmen halten wird, zunรคchst eine spanische Steuernummer erhalten.

Zu diesem Zweck muss die Muttergesellschaft der spanischen Steuerverwaltung die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Eine Vollmacht an einen Dritten, damit dieser die NIF beantragen kann.
  • Die Bescheinigung รผber den guten Ruf des Unternehmens, die beim Unternehmensregister erhรคltlich ist und in der das Leitungsorgan, der Name, das Grรผndungsdatum und der eingetragene Sitz angegeben sein mรผssen.
  • Die Satzung des Unternehmens.

Alle oben genannten Dokumente mรผssen รผbersetzt und apostilliert werden.

Schritte bei der Grรผndung eines Unternehmens in Spanien

Sobald die oben genannten Formalitรคten erfรผllt sind, kann das Unternehmen gegrรผndet werden. Die einzelnen Schritte werden im Folgenden beschrieben:

Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fรผr den Firmennamen.

Der erste Schritt bei der Grรผndung eines Unternehmens in Spanien ist die รœberprรผfung des Zentralen Unternehmensregisters, um festzustellen, ob der gewรผnschte Firmenname verfรผgbar ist. Es wird empfohlen, bei der Bewerbung fรผnf Firmennamen in der Reihenfolge ihrer Prรคferenz anzugeben. Das Register wird einen der beantragten Firmennamen genehmigen, es sei denn, keiner von ihnen unterscheidet sich hinreichend von den bereits in Spanien eingetragenen Firmennamen.

Kapital und Rechtsform.

Die Unternehmensgrรผnder mรผssen eine Rechtsform wรคhlen und das erforderliche Stammkapital bereitstellen. Das Kapital des Unternehmens hรคngt von der gewรคhlten Rechtsform ab.

Erรถffnung eines Bankkontos.

Sobald der Firmenname reserviert ist, muss ein Bankkonto auf den Namen des Unternehmens erรถffnet und das erforderliche Kapital eingezahlt werden, um eine Bankbescheinigung รผber das eingezahlte Kapital zu erhalten. Die Bescheinigung muss jedoch nicht in die Grรผndungsurkunde der Gesellschaft aufgenommen werden, da dieses Erfordernis durch eine eindeutige Erklรคrung der Grรผndungsgesellschafter ersetzt wird, dass sie fรผr die Einlagen gegenรผber der Gesellschaft selbst und ihren Glรคubigern gesamtschuldnerisch haften werden.

Ausarbeitung der Geschรคftsordnung.

Bei der Ausarbeitung der Satzung mรผssen die Bedรผrfnisse und Anliegen der Partner berรผcksichtigt werden. Die Satzung muss den Sitz der Gesellschaft, das Leitungsorgan, den Gesellschaftszweck und das Einkommen des Leitungsorgans enthalten.

Ernennung der Direktoren

Je nach der Verwaltungsstruktur des Unternehmens kann ein einziger Geschรคftsfรผhrer, mehrere gemeinsam handelnde Geschรคftsfรผhrer oder ein Vorstand gewรคhlt werden. Auslรคndische Investoren mรผssen auรŸerdem einen Vertreter mit Wohnsitz in Spanien benennen.

Unterzeichnung der Grรผndungsurkunde vor einem Notar

Die Grรผndungsunterlagen der Gesellschaft mรผssen vor einem Notar von allen Gesellschaftern der Gesellschaft (sowohl spanischen als auch auslรคndischen) unterzeichnet werden. Sobald die vor einem Notar unterzeichnete Grรผndungsurkunde vorliegt, kann die vorlรคufige Steuernummer beantragt werden. Handelt es sich bei einem der Partner um eine auslรคndische juristische Person, so ist auch der Nachweis ihrer Existenz zu erbringen.

Eintragung in das Unternehmensregister und Erhalt der NIF.

Sobald die NIF vorliegt, muss das Unternehmen beim Unternehmensregister angemeldet werden, und danach kann die endgรผltige Steuernummer beantragt werden.

Je nach Tรคtigkeit des Unternehmens und der Region, in der es seinen Sitz hat, kรถnnen zusรคtzliche Formalitรคten erforderlich sein.

Wohnsitz in Spanien durch die Grรผndung eines Unternehmens

Mit einem Investorenvisum ist es mรถglich, einen rechtmรครŸigen Aufenthalt in Spanien zu erlangen, wenn die Grรผndung des neuen Unternehmens mit einer Investition in ein Geschรคftsprojekt einhergeht, das fรผr Spanien von Interesse ist (z. B. die Schaffung von Arbeitsplรคtzen oder ein Beitrag zur wissenschaftlichen oder technologischen Innovation).

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