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Als weltweit anerkannter Wirtschaftsstandort weiß Luxemburg, dass Entwicklung und Innovation aus der Offenheit für neue Ideen und Menschen resultieren. Aus diesem Grund bietet sie zahlreiche Möglichkeiten für Unternehmer, die ein Start-up gründen wollen.

Um Unternehmer weiter zu unterstützen, arbeiten die Regierung und der private Sektor zusammen, und es gibt auch ein gut finanziertes Ökosystem für Forschung, Entwicklung und Innovation in Luxemburg.

Darüber hinaus ist das Unternehmensumfeld in Luxemburg vielfältig und umfasst mehrere Innovationsnischen, insbesondere in den Bereichen Fintech, Cleantech und IT-Sicherheit. Und Luxemburg entwickelt sich immer mehr zu einem Kompetenzzentrum für neue Technologien, Cybersicherheit und Datenschutz.

Die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg ist jedoch von Vorteil und erfordert die Einhaltung einer Reihe von Schritten, die im Folgenden näher erläutert werden:

Vor der Erteilung von Vollmachten ist es wichtig, sich Gedanken über die Rechtsform zu machen, die für die eigene Tätigkeit und persönliche Situation am besten geeignet ist. Diese Wahl muss sorgfältig geprüft werden, da die Rechtsform erhebliche Auswirkungen auf die Funktionsweise der neu geschaffenen Struktur hat und sich in mehrfacher Hinsicht auswirkt, sowohl in Bezug auf das Vermögen als auch auf das Sozial- und Steuerrecht.

Für Gründungsinteressierte in Luxemburg stehen die folgenden Rechtsformen zur Verfügung:

  • Einzelunternehmen: Diese Unternehmensform wird meist von einem selbständigen Geistesarbeiter gegründet. Die Inhaber eines Einzelunternehmens haften unbeschränkt, und das Unternehmen und der Inhaber werden vor dem Gesetz als Einheit betrachtet.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societe Anonyme/SA.): Diese Gesellschaften werden in der Regel von großen Unternehmen gegründet, stehen aber auch KMU zur Verfügung, da sie Inhaberaktien ausgeben, die leicht übertragbar sind.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée/S.A.R.L.): Die meisten in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen werden in Form von S.A.R.Ls gegründet. Diese Gesellschaftsformen weisen sowohl Merkmale von Kapitalgesellschaften als auch von Personengesellschaften auf.
  • Die vereinfachte Gesellschaft (SARL-S): Um mehr Menschen den Zugang zum Unternehmertum zu ermöglichen, hat Luxemburg die SARL-S geschaffen. Die SARL-S ähnelt der klassischen SARL mit dem Unterschied, dass sie ein geringeres Stammkapital erfordert.

Register Hauptsitz

Ein eingetragener Firmensitz ist ein Ort im Großherzogtum Luxemburg, an dem Sie arbeiten dürfen. In Luxemburg ziehen viele Start-ups in Inkubatoren, die nicht nur Büroräume, sondern auch Programme zur Projektentwicklung anbieten. Einer der bekanntesten Inkubatoren im Großherzogtum ist das House of Startups.

Einholung einer Genehmigung/Erlaubnis zur Unternehmensgründung

Alle in Luxemburg niedergelassenen Unternehmen müssen die erforderliche Geschäftserlaubnis beantragen.

Um eine Genehmigung zu erhalten, muss der Unternehmer die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie verfügen über berufliche Qualifikationen, die der geplanten Tätigkeit entsprechen
  • Legen Sie einen Strafregisterauszug vor.
  • Sie haben eine Niederlassung in Luxemburg
  • eine notariell beglaubigte Nichtkonkurserklärung vorlegen, in der er/sie bestätigt, dass er/sie nie in Konkurs gegangen ist.
  • Muss seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen
  • Muss eine eidesstattliche Erklärung über seine/ihre Geschäftserfahrung drei Jahre vor Einreichung des Lizenzantrags abgeben.

Als Ausländer muss der Antrag auf Genehmigung durch die Aufenthaltsgenehmigung belegt und an das Einwanderungsministerium geschickt werden.

Andere Verwaltungsverfahren

Sobald der Unternehmer eine Genehmigung erhalten hat, muss er sich an verschiedene Behörden wenden, um seine Geschäftstätigkeit auszuüben. Dazu gehört die Registrierung bei den folgenden Stellen:

Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit (CCSS): Der Unternehmer muss dem CCSS angeschlossen sein.

Pflichten und Mehrwertsteuerbehörde: Um Rechnungen ausstellen zu können, muss der Unternehmer bei der Verwaltung für Registrierung und Domains (AED) eine Mehrwertsteuernummer beantragen.

Außerdem muss der Unternehmer das Start-up auf der Ebene der Verwaltung der direkten Beiträge registrieren lassen, um besteuert zu werden.

Wenn Sie bereit sind, Ihr Unternehmen in Luxemburg zu gründen, nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihren Damalion-Experten auf.