Seite wählen

Monaco gilt seit langem als Steuerparadies aufgrund seiner günstigen Steuergesetze und -politik. Das monegassische Recht erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, die im Rahmen ihrer privaten Tätigkeit handeln. Außerdem gibt es keine Vermögenssteuer und keine Kapitalertragssteuer für die Bürger und keine lokalen Steuern. Mehrere Personen entscheiden sich also für dieses Land, weil es eine hoch angesehene Steueroase ist.

Obwohl Monaco keine Steuern auf das Einkommen von Privatpersonen erhebt und Unternehmen, die den Großteil ihrer Gewinne im Land erwirtschaften, steuerbefreit sind, gibt es einige wichtige Steuern, die auf Immobilien erhoben werden.

Steuer auf den Erwerb und Besitz von Immobilien in Monaco

In Monaco werden die Gebühren für die Eintragung der Immobilie, die Registrierung des Eigentums und die Notargebühren zusammen mit 6 % besteuert, wenn die Immobilie von einer Person oder einer monegassischen Gesellschaft im Besitz von natürlichen Personen erworben wird. Wird die Immobilie jedoch von anderen Unternehmen oder von ausländischen Unternehmen erworben, so wird sie mit 9 % besteuert.

Steuern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien in Monaco

Für neue oder neu gebaute Immobilien in Monaco wird anstelle der Zulassungssteuer eine Mehrwertsteuer von 20 % fällig. Der Verkauf eines Baugrundstücks und eines neuen Gebäudes durch einen Steuerpflichtigen, der als solcher handelt, unterliegt im Allgemeinen der Mehrwertsteuer von 20 %.

Der Verkauf von alten Gebäuden und Grundstücken ist jedoch von der Mehrwertsteuer befreit. Der Verkäufer kann sich unter bestimmten Bedingungen für eine Mehrwertsteuerbefreiung entscheiden.

Auch wenn diese Umsätze von einem Nicht-Mehrwertsteuerpflichtigen getätigt werden, fallen sie nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, und eine Wahlmöglichkeit für die Mehrwertsteuer ist nicht gegeben.

Monaco Investitionsvehikel in Immobilien und die damit verbundenen Steuern

Die monegassische SCP – Société civile particulière (Monaco-zivile Nicht-Handelsgesellschaft) .

Die monegassische SCP ist eine nicht-kommerzielle Einrichtung, die aufgrund einer besonderen Steuerregelung in Monaco mehrere Steuervorteile genießt. Die SCP kann Immobilien kaufen und mieten, sie eignet sich auch gut für die Entwicklung von Immobilienvermögen für den privaten und familiären Bedarf.

Steuern, die auf eine Immobilie in Monaco erhoben werden

  • Übertragungssteuer

In Monaco werden bei der Übertragung des Eigentums an monegassischen Immobilien Eintragungsgebühren (z. B. die Grunderwerbssteuer) erhoben.

Die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften (Monégasque SCP), die Immobilien in Monaco besitzen, unterliegt einer Steuer von 4,5 %, aber 7,5 % auf den Marktwert für jeden anderen Erwerber.

  • Steuer auf den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, die Immobilien in Monaco besitzt

Der Erwerb von Anteilen an einer monegassischen SCP, die Immobilien in Monaco besitzt, unterliegt einer Steuer von 4,5 % auf den Anteilspreis, wenn der Erwerber eine Privatperson oder eine qualifizierte monegassische SCP ist, aber 7,5 % auf den Anteilspreis für andere Erwerber.

  • Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei der Veräußerung von Immobilien oder Anteilen an einer Gesellschaft, die Immobilien in Monaco besitzt

Für natürliche Personen mit monegassischem Steuerwohnsitz gibt es keine Kapitalertragssteuer. Und keine Quellensteuer auf den Verkauf durch ein ausländisches Unternehmen oder eine natürliche Person, die nicht in Monaco steuerlich ansässig ist. Bei einem Verkauf durch ein in Monaco ansässiges Unternehmen, das in Monaco der Körperschaftssteuer unterliegt, wird der Veräußerungsgewinn jedoch besteuert.

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Monaco planen, sollten Sie beachten, dass eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden muss. Dazu gehören in der Regel die Suche nach Gemeinden, Versorgungsunternehmen, Grundbuchämtern, Unternehmen, Vermessungen/Bewertungen und Umweltgutachten der ersten Phase. Diese Due-Diligence-Prüfung ist wichtig für den Gesamterfolg der Transaktion. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es am besten, dies alles von einem Fachmann erledigen zu lassen. Aber keine Sorge, Ihr Damalion-Experte kann Ihnen helfen.

Planen Sie den Kauf einer Immobilie oder die Gründung einer Investmentgesellschaft in Monaco? – Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrem Damalion-Experten auf und lassen Sie sich von uns helfen.