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Die Luxemburger Société de Gestion de Patrimoine Familial (SPF) nimmt in der Welt der Vermögensverwaltung und der privaten Vermögensverwaltung eine einzigartige Stellung ein. Die nach luxemburgischem Recht, insbesondere dem geänderten Gesetz vom 11. Mai 2007, eingerichtete SPF dient als rechtlicher Rahmen für die Verwaltung von Privatvermögen. Dieser umfassende Leitfaden befasst sich mit den wichtigsten Aspekten der SPF, ihren allgemeinen Bestimmungen und ihren steuerlichen Auswirkungen. Außerdem werden wir uns mit den jüngsten Änderungen befassen, die sich auf die SPF-Vorgänge auswirken.

Allgemeine Bestimmungen über die luxemburgische private Vermögensverwaltungsgesellschaft

Festlegung des SPF

Die Société de Gestion de Patrimoine Familial, kurz SPF genannt, ist eine juristische Person, die durch das Gesetz vom 11. Mai 2007 gegründet wurde. Ihr Hauptzweck besteht darin, einen rechtlichen Rahmen für die Verwaltung von Privatvermögen zu schaffen. Die SPF ist als Anlageinstrument ausschließlich für Privatpersonen gedacht, die damit ihr Privatvermögen effektiv verwalten können.

Eine SPF kann verschiedene Rechtsformen annehmen, darunter eine société à responsabilité limitée (SARL), eine société anonyme (SA), eine société en commandite par actions (SCA) oder eine société coopérative, die als société anonyme organisiert ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der ausschließliche Zweck der SPF der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von finanziellen Vermögenswerten sein muss, ohne dass eine Beteiligung an kommerziellen Aktivitäten erfolgt.

Eingeschränkte Mitwirkung

Ein wesentlicher Aspekt der Tätigkeit einer SPF ist ihre begrenzte Beteiligung an der Verwaltung anderer Unternehmen, an denen sie beteiligt ist. Die SPF darf sich nicht in die Verwaltung solcher Unternehmen einmischen. Außerdem ist es ihr untersagt, entgeltliche Darlehen zu gewähren, auch nicht an die Unternehmen, an denen sie beteiligt ist. Die SPF kann den Unternehmen jedoch subsidiär und rein unentgeltlich Vorschüsse oder Garantien gewähren.

Immobilien-Beteiligungen

Ab dem 1. Juli 2021 wird die SPF ist es ausdrücklich untersagt, Immobilien direkt zu erwerben (es sei denn indirekt über Beteiligungen oder Aktien). Darüber hinaus darf sie keine Immobilien über Einrichtungen im Sinne von Paragraph 11bis des geänderten Gesetzes zur Steueranpassung vom 16. Oktober 1934 (luxemburgische oder ausländische Personengesellschaften) oder über einen oder mehrere Investmentfonds (FCP) halten. Diese Einschränkung gilt sowohl für luxemburgische FCPs als auch für ausländische Einrichtungen mit einem den luxemburgischen FCPs gleichwertigen Rechts- und Steuerregime. .

Steuerliche Bestimmungen

Ausschluss von der Europäischen Richtlinie

Ein wichtiger steuerlicher Aspekt für SPFsist ihr Ausschluss von den Vorteilen der europäischen Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften. Durch diesen Ausschluss unterscheidet sich die SPF in Bezug auf die steuerliche Behandlung von anderen juristischen Personen.

Besteuerung der Dividende

Die von einer SPF ausgeschütteten Dividenden unterliegen nicht der Quellensteuer. Diese Befreiung befreit die Empfänger jedoch nicht von einer möglichen Besteuerung dieser Dividenden nach der luxemburgischen Steuerregelung (Artikel 147 Absatz 3 L.I.R.). Es ist wichtig zu wissen, dass die 50%ige Bruttodividendenbefreiung gemäß Artikel 115, Absatz 15a L.I.R. nicht für SPF-Dividenden gilt.

Zinszahlungen

Zinszahlungen einer SPF an wirtschaftliche Eigentümer unterliegen der luxemburgischen Quellensteuer, der sogenannten RELIBI (retenue libératoire luxembourgeoise).

Steuerliche Behandlung von Nichtansässigen

Für gebietsfremde natürliche Personen gelten Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer SPF nicht als inländische Einkünfte (Artikel 156, Absatz 8, Buchstabe c L.I.R.). Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerplanung für gebietsfremde Anleger haben.

Geheimhaltung und Steuerbehörden

Die SPF wird in die Liste des Paragraphen 178a des geänderten Allgemeinen Steuergesetzes vom 22. Mai 1931 aufgenommen, der ein Berufsgeheimnis gegenüber den Steuerbehörden einführt.

Regulatorische Aufsicht

Abgesehen von der spezifischen Überprüfung von Zahlungen, die von einem SPF unter Verwendung des Formulars 510bis geleistet werden, ist die Steuerbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung der SPF-Vorschriften zuständig ist, die Administration de l’Enregistrement, des Domaines et de la TVA (AED).

Jüngste Änderungen

Aktuelles zur Gesetzgebung

Es ist von entscheidender Bedeutung, sich über Änderungen der Rechtsvorschriften, die sich auf SPFs auswirken, auf dem Laufenden zu halten. So wurden mit Artikel 11 des Gesetzes vom 19. Dezember 2020 über die Einnahmen und Ausgaben des Staates für das Jahr 2021 Änderungen eingeführt, die sich auf die Tätigkeit des SPF auswirken. Das Verständnis dieser Aktualisierungen ist für eine gesetzeskonforme und effektive Vermögensverwaltung unerlässlich.

Die Société de Gestion de Patrimoine Familial (SPF) bietet eine spezialisierte und vorteilhafte Struktur für die Verwaltung von Privatvermögen in Luxemburg. Sein einzigartiger rechtlicher Rahmen und seine steuerlichen Bestimmungen machen es zu einer attraktiven Option für Personen, die eine effektive Vermögensverwaltung und einen wirksamen Vermögensschutz anstreben. Es ist jedoch unerlässlich, sich mit den spezifischen Regeln und Vorschriften für SPFs vertraut zu machen, insbesondere angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen. Auf diese Weise können Einzelpersonen fundierte Entscheidungen darüber treffen, ob eine SPF das richtige Instrument für die Verwaltung ihres Privatvermögens und ihrer Investitionen ist.

Wenn Sie Ihr Vermögen über eine luxemburgische SPF oder eine Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft verwalten möchten, wenden Sie sich bitte jetzt an Ihren Damalion-Experten.