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Bankkonten für Unternehmen in Luxemburg: Wie wird man akzeptiert?

von | März 26, 2022 | Bankkonto

Luxemburg ist ein kleines, aber strategisch gut gelegenes Land in Europa. Aufgrund seiner idealen Lage, seiner finanziellen Stabilität und seines soliden politischen Rahmens ist es das bevorzugte Ziel für private und institutionelle Investoren aus aller Welt. Einheimische und Auswanderer genießen die hohe Lebensqualität, die malerische Natur und die Möglichkeit, in die Nachbarländer zu reisen, die nur wenige Autostunden in alle Richtungen entfernt sind.

Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger ein Geschäftskonto in Luxemburg eröffnen möchten, müssen Sie einige Dinge beachten, um von den erstklassigen Bankinstituten des Landes zugelassen zu werden. Werfen wir einen Blick auf das Vorabgenehmigungsverfahren zur erfolgreichen Eröffnung eines Bankkontos bei den meisten in Luxemburg ansässigen Banken. Dieser Leitfaden soll den gesamten Prozess der Unternehmensgründung vereinfachen und Ihnen die volle Kontrolle über den gesamten Prozess ermöglichen.

Warum sollten Sie ein Geschäftskonto in Luxemburg eröffnen?

Ein Bankkonto bei einem luxemburgischen Bankinstitut ist nicht nur Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg, sondern bietet auch eine Reihe von Vorteilen. Es stimmt, dass die Bankdienstleistungen im Großherzogtum teurer sind als in anderen Ländern. Darüber hinaus erhalten Sie einen unschlagbaren Service, Schutz und Sicherheit für Ihr Vermögen und Ihre Investitionen.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Finanzzentren hat Luxemburg zu viele der alten Gesetze zum Bankgeheimnis aufgegeben und sich dafür entschieden, dem automatischen Informationsaustausch für Steuerzwecke (CRS) beizutreten. Dies bedeutet, dass Dritte mit der von einem luxemburgischen Gericht angeordneten Erlaubnis Zugang zu den persönlichen Daten von Bankkontoinhabern haben.

  • Höchste Vertraulichkeit der persönlichen Informationen
  • Erstklassige Bankdienstleistungen für ausländische Investoren, einschließlich Unterstützung bei der Entwicklung von Anlagestrategien, Bildung von Anlageportfolios und persönliche Beratung.
  • Alle ausländischen Staatsangehörigen dürfen ein persönliches Konto und ein Firmenkonto eröffnen.
  • Luxemburg verfolgt eine flexible Preispolitik für seine angebotenen Banklösungen.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg

Alle Banken verlangen von ausländischen Investoren, die ein Firmenkonto in Luxemburg eröffnen möchten, die folgenden Dokumente:

  • Eine Kopie der Gründungsurkunde eines Unternehmens
  • Organigramm mit den Namen aller Eigentümer, Aktionäre, Direktoren und Manager eines Unternehmens.
  • Eine Liste der Unterzeichner eines Unternehmens und eine Kopie der Geschäftsordnung.

Für natürliche Personen, die die Rolle eines Geschäftsführers, Managers oder Anteilseigners übernehmen, verlangen die luxemburgischen Banken außerdem folgende Angaben:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnsitznachweis mit Nachweis der Rechnungsstellung in den letzten drei Monaten
  • Lebenslauf
  • Informationen über den Familienstand und den Beruf des Antragstellers
  • Liste der Namen der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Jahresabschlüsse und/oder konsolidierte Abschlüsse

Einrichten eines Geschäftskontos online

Die meisten Banken in Luxemburg bieten ausländischen Investoren die Möglichkeit, online ein Firmenkonto zu beantragen. Investoren, die in anderen Ländern ansässig sind, können ihren Antrag online bearbeiten, sofern sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Es gibt auch luxemburgische Banken, die den Antrag per Post bevorzugen oder die Unterlagen persönlich einreichen, sobald ein Firmenkonto genehmigt ist.

  • Bestimmen Sie die benötigten Dokumente und füllen Sie die erforderlichen Unterlagen aus.
  • Schicken Sie alle Dokumente per Post oder vereinbaren Sie einen Termin, um alle Unterlagen in einer Filiale in Ihrer Nähe abzugeben.
  • Warten Sie darauf, dass die Bank die Bestätigung, die Karte, die PIN und die anderen erforderlichen Unterlagen per Post schickt.
  • Registrieren Sie sich, um auf die Funktionen des Internet-Bankings zuzugreifen und Ihr Konto online zu aktivieren.

Internationale Anleger, die nicht die Zeit haben, persönlich ein Konto zu eröffnen, sollten stattdessen ein Online-Bankkonto in Erwägung ziehen. Die Online-Anmeldung ist bei den meisten Banken in Luxemburg einfach und unkompliziert. Die Antragsteller müssen sich online registrieren, ihren Ausweis vorlegen, den Online-Verifizierungsprozess abschließen und auf die Genehmigungsmitteilung der Bank warten.

Bevor Sie ein Online-Konto bei einer Bank in Luxemburg eröffnen, sollten Sie unbedingt das Kleingedruckte lesen. Die Banken bieten ihre Dienste zu unterschiedlichen Tarifen an. Informieren Sie sich daher über die Gebühren und die verfügbaren Funktionen, bevor Sie einen Online-Antrag stellen.

Vorabgenehmigung zur erfolgreichen Eröffnung eines Firmenkontos in Luxemburg

Die Banken in Europa, auch die in Luxemburg, raten davon ab, ein Firmenkonto online zu eröffnen. Außerdem sind die luxemburgischen Banken streng, wenn es um Anträge auf Eröffnung von Bankkonten für Unternehmen mit Sitz im Ausland geht. Zwar sind die Zulassungsvoraussetzungen von Bank zu Bank unterschiedlich, aber es ist bekannt, dass es für ausländische Investoren schwieriger ist, ein Firmenkonto zu eröffnen, wenn sie sich im Ausland aufhalten.

Die luxemburgischen Banken beachten die Sorgfaltspflicht und halten sich an die höchsten Standards, wenn es um die Annahme von Anträgen ausländischer Staatsangehöriger geht. Im Idealfall sind die Anträge korrekt ausgefüllt, ohne Druckfehler oder Unstimmigkeiten.

Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos für ein in Luxemburg eingetragenes Unternehmen abgelehnt wird. Die häufigsten Gründe für Ablehnungen sind technische Fehler beim Ausfüllen der von den Banken benötigten Formulare.

Was ist zu tun, wenn eine Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines luxemburgischen Firmenkontos abgelehnt hat?

Wie alle privaten Unternehmen sind auch Banken Unternehmen, die das Recht haben, einen Bankantrag abzulehnen, wenn der Antragsteller ihre Kriterienliste nicht erfüllt. Allerdings dürfen luxemburgische Banken Anträge nicht aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht oder Nationalität diskriminieren.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Eröffnung eines Firmenkontos aufgrund Ihrer Rasse, Ihres Geschlechts oder Ihrer Sexualität zu Unrecht verweigert wurde, sollten Sie eine Beschwerde bei der Geschäftsleitung der Bank einreichen. Sollten Sie keine Antwort erhalten, wird ausländischen Anlegern empfohlen, ihre Beschwerde bei der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) einzureichen, die für die Regulierung der Aktivitäten von Bankinstituten in Luxemburg zuständig ist.

Um ein Bankkonto in Luxemburg reibungslos und zügig zu eröffnen, können Sie bei Damalion unser komplettes Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Als führender Partner ausländischer Investoren, die sich in Luxemburg niederlassen wollen, besteht ein wichtiger Teil unserer Dienstleistungen darin, bei der Eröffnung eines Firmenkontos im Großherzogtum behilflich zu sein. Unser globales Servicenetz besteht aus einer Reihe talentierter Fachleute, die Ihren Antrag bei Ihrer bevorzugten Bank zügig und effizient bearbeiten können. Sie können sicher sein, dass unser Fachwissen und unsere Erfahrung Ihnen dabei helfen werden, die Funktionsweise des luxemburgischen Bankensystems besser zu verstehen und alles zu erfahren, was Sie über den luxemburgischen Bankensektor wissen müssen. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten , um mehr zu erfahren.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.

Damalion – Luxembourg

Bankkonten für Unternehmen in Luxemburg — wie wird man akzeptiert: Eignungssignale, das „bankfertige“ Firmenpaket (KYC, UBO, Steuern, Mittelherkunft), Remote-Onboarding, Mapping von Zahlungsströmen, Sektor-/Länderrisiko und eine durch einen Facilitator geführte Sequenz vom Pre-Screening bis zur Aktivierung.

Für SARL/SARL-S, SA, SCSp/RAIF GP/SPV, Holdings und operative Gesellschaften • Damalion koordiniert Scoping, Aktenaufbereitung und die Abstimmung mit ausgewählten Banken. Entscheidungen liegen ausschließlich im Ermessen der Banken.

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Was beschleunigt das Onboarding von Geschäftskonten in Luxemburg?

Wählen Sie das passende Kontosegment (Operating/Treasury/Custody), erklären Sie klar was das Unternehmen macht, dokumentieren Sie Eigentum und Mittelherkunft und legen Sie einen sauberen 12-Monats-Plan für erwartete Zahlungen vor (Volumina, Währungen, Länder, Gegenparteien). Wir strukturieren Ihre Story und Unterlagen, damit Compliance KYC/AML/CFT effizient prüfen kann.

Unterlagen, die die meisten Luxemburger Banken erwarten

  • Gesellschaft: Gründungsunterlagen (Satzung/Statuten), RCS-Auszug, Gesellschafterregister/UBO-Chart, Nachweis des Sitzes, Zeichnungsbefugnisse.
  • Geschäftsführer/UBOs: gültiger Ausweis/Pass, aktueller Adressnachweis, Lebenslauf oder beruflicher Hintergrund.
  • Steuerstatus: TINs, FATCA/CRS-Selbstauskunft, US-Indizien falls relevant.
  • Mittelherkunft: Herkunft des Kapitals (Eigenkapital, Gruppendarlehen, Verkaufserlöse, Dividenden) mit nachvollziehbarer Dokumentation.
  • Geschäftsprofil: Tätigkeiten, Erlösmodell, Gegenparteien, Länder, Compliance-Richtlinien (Sanktionen, AML).
  • Zahlungsplan: zu erwartende Ein-/Ausgänge, Währungen und Korrespondenzbanken für die nächsten 12 Monate.
  • Beglaubigte Übersetzungen/Apostillen, falls von der Bank verlangt.

Kontotypen im Überblick

Thema Operating / Giro Treasury / Escrow / Custody
Verwendung Lieferanten, Löhne, Kunden, MwSt. Capital Calls, Anlagen, Wertpapier-/Vermögensverwahrung, Treuhand
Unterlagen Corporate KYC + Aktivitätsnachweise Wie Operating + spezifische Anlage-/Custody-Dokumente
Mindestanforderungen & Gebühren Monatliche Gebühren; erwartete Aktivität Höhere Mindestbeträge; gebührenplanabhängig
Zeitleiste Von vollständiger Akte bis einige Wochen, profilspezifisch Länger, wenn Custody/Treuhand-Kontrollen erforderlich sind

Facilitator-geführtes Onboarding — Schritt für Schritt

  1. Pre-Screening & Bank-Fit. Zweck, Sektor-Komfort und Gebühren abgleichen; Institute shortlistieren.
  2. Akte zusammenstellen. Corporate KYC, UBO/Eigentum, Steuerformulare, Mittelherkunft.
  3. Zahlungsströme mappen. Volumina, Währungen, Länder, Gegenparteien — prägnant und konsistent.
  4. Compliance-Prüfung. Nachfragen zügig beantworten; eine saubere Evidenzkette beibehalten.
  5. Aktivierung & erste Einzahlung. IBAN, Benutzerrechte, Testzahlungen erfolgreich ausgeführt.

Kosten und Zeitrahmen

  • Einrichtung, monatliche Kontogebühren, Zahlungs-/Kartenentgelte (je nach Bank/Segment).
  • Bei Treasury/Custody ggf. Mindestguthaben und gebührenplanbasierte Entgelte.
  • Von vollständiger Akte bis aktives Konto: wenige Tage bis einige Wochen — abhängig von Profil sowie Sektor-/Länderrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine neu gegründete SARL/SARL-S ein Konto vor Geschäftsstart eröffnen?
Ja, mit belastbarem Businessplan, UBO-Identifizierung und klarer Herkunft des Anfangskapitals. Nach der Aktivierung erwarten Banken oft zeitnahe Aktivität.
Akzeptieren Luxemburger Banken ausländische UBOs und Direktoren?
Ja, bei vollständigem KYC, transparenter Eigentümerstruktur und schlüssigen Zahlungsströmen. Je nach beteiligten Ländern können erweiterte Prüfungen greifen.
Ist Remote-Onboarding für Firmen möglich?
Viele Banken unterstützen Remote-Schritte; teils wird vor Aktivierung oder zur Zeichnungsprüfung ein persönliches Treffen verlangt.
Was umfasst „Mittelherkunft“ bei einer Luxemburger Gesellschaft?
Dokumentierte Herkunft von Eigenkapital und Darlehen (z. B. Dividenden, Verkaufserlöse, Gruppentreasury) mit nachvollziehbaren Zahlungsbelegen.
Wie konkret muss der 12-Monats-Zahlungsplan sein?
Erwartete Volumina, Währungen, Gegenparteien und Länder angeben. Konsistenz mit der Geschäftsbeschreibung ist entscheidend.
Wird eine reine Holding ohne Mitarbeiter akzeptiert?
Ja, wenn Governance/Substanz klar sind und Transaktionen (Dividenden, Zinsen) dem Gesellschaftszweck entsprechen.
Welche Sektoren unterliegen verstärkter Prüfung?
Sektoren mit erhöhtem Sanktions-/AML-Risiko, starker Bargeldnähe oder komplexen grenzüberschreitenden Flows. Banken beurteilen fallweise nach eigenen Risikorahmen.
Können Banken ohne detaillierte Begründung ablehnen?
Ja. Die Annahme liegt stets im Ermessen der Bank; ein anderes Institut kann besser passen.
Müssen Zeichnungsberechtigte Privatkonten bei derselben Bank haben?
In der Regel nicht. Zeichnungsberechtigte müssen identifiziert und autorisiert sein; Privatkonten sind üblicherweise optional.
Sind Apostillen oder beglaubigte Übersetzungen erforderlich?
Nur auf Anforderung. Für nicht englische/französische/deutsche Dokumente können beglaubigte Übersetzungen und gelegentlich Apostillen nötig sein.
Mit welchen Gebühren sollte ein Unternehmen rechnen?
Einrichtungs- und Monatsgebühren, Zahlungsentgelte, Karten-/User-Zugänge sowie ggf. Custody/Treasury-Gebühren laut Tarif.
Können SPVs (z. B. SCSp/RAIF-Strukturen) operative Konten eröffnen?
Ja, wenn Rechtsstruktur, Leitung/Control und Investmentflüsse dokumentiert sind. Für Vermögenswerte kann eine Custody-Beziehung erforderlich sein.
Wie bewerten Banken Mehrwährungs-Aktivitäten?
Positiv, wenn durch Lieferanten/Kunden oder Gruppentreasury begründet. Unterkonten für Hauptwährungen sind üblich.
Schaden frühere Ablehnungen neuen Anträgen?
Nicht zwingend. Eine klarere Story, bessere Dokumentation und ein passenderes Institut führen häufig zur Annahme.
Kann Damalion eine Annahme garantieren?
Nein. Wir koordinieren Pre-Screening, Vorbereitung und Abstimmung, damit Banken effizient prüfen können; Entscheidungen trifft ausschließlich die Bank.
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