Die Luxemburger Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF oder société de gestion de patrimoine familial) ist eine Form von Anlageinstrument. Der Zweck dieser Gesellschaft ist der Kauf, das Halten, der Verkauf und die Verwaltung von Finanzanlagen ihrer Anleger. Es hilft bei der Durchführung einer effektiven privaten Vermögensverwaltung.
Luxemburger Gesellschaft für private Vermögensverwaltung
Die SPF kann ihr Bankkonto bei einer anderen Bank des europäischen Raums haben. Sie kann in Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.
Luxemburger Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF) im Jahr 2025 – Zweck, zulässige Anleger, zulässige Tätigkeiten, steuerliche Regeln, Grundlagen der Governance und Kontrollpunkte für eine langfristige private Vermögensplanung.
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Zuletzt aktualisiert:Was ist eine Luxemburger SPF im Jahr 2025?
Die Luxemburger Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF – société de gestion de patrimoine familial) ist ein privates Vermögensvehikel nach dem Gesetz vom 11. Mai 2007 in der jeweils geänderten Fassung. Ihr Zweck ist es, für zulässige Anleger Finanzvermögen zu halten und zu verwalten, und zwar auf passiver Basis. Es handelt sich nicht um eine operative Gesellschaft. Sie wird zur Vermögenssicherung, zur Bündelung von Portfolios, zur Planung zwischen Generationen und zur langfristigen Strukturierung von Privatvermögen eingesetzt.
Die SPF ist in Luxemburg von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer befreit. Sie zahlt eine jährliche Abonnementsteuer (taxe d’abonnement) auf einer gesetzlich bestimmten Bemessungsgrundlage. Das Regime unterliegt klaren Regeln zu zulässigen Anlegern, zulässigen Tätigkeiten und Dokumentationspflichten. Ab 2025 werden Transparenz, Sanktionen und Verwaltungsanforderungen weiter gestärkt.
Wichtige Entscheidungen und Unterlagen vor der Gründung einer SPF
- Prüfen, dass alle Gesellschafter zulässige Anleger sind (Privatpersonen, bestimmte private Vermögensstrukturen oder Intermediäre, die für diese handeln).
- Die geplante Vermögensstruktur festlegen (börsennotierte Wertpapiere, Fondsanteile, Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften, Liquidität, strukturierte Produkte).
- Die Rechtsform wählen: Aktiengesellschaft (SA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sàrl), Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) oder Genossenschaftsgesellschaft in Form einer SA.
- Satzung entwerfen, die den Zweck auf den passiven Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Finanzvermögen beschränkt und gewerbliche Tätigkeiten sowie direkten Immobilienbesitz ausschließt.
- Gegebenenfalls Gesellschaftervereinbarungen und interne Regeln zu Stimmrechten, Gewinnausschüttungen und Austritten vorbereiten.
- Identitäts- und KYC-Unterlagen für Gesellschafter, Geschäftsleiter und wirtschaftlich Berechtigte nach den Geldwäschevorschriften zusammenstellen.
- Sitz in Luxemburg wählen und gegebenenfalls einen Domizilierten bestellen.
- Startkapital und etwaige Gesellschafterdarlehen planen, unter Berücksichtigung des Verschuldungsgrades, der die Bemessungsgrundlage der Abonnementsteuer beeinflusst.
- Mit einer Bank die Kontoeröffnung für die Kapitaleinzahlung und die spätere Verwahrung der Finanzanlagen abstimmen.
- Schriftliche steuerliche und rechtliche Beratung zum SPF-Regime und zur Situation der Anleger in ihrem Wohnsitzstaat einholen.
SPF und andere Holdinggesellschaften im Überblick
| Thema | Luxemburger SPF | Luxemburger Standard-Holding (SOPARFI) |
|---|---|---|
| Hauptzweck | Privates Vermögensmanagement für zulässige Anleger, passive Finanzvermögensverwaltung. | Allgemeine Beteiligungs- und Finanzierungsfunktion, häufig für Geschäfts- und Investmentstrukturen genutzt. |
| Anleger | Privatpersonen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, private Vermögensstrukturen, die nur für solche Personen handeln, sowie Intermediäre, die für diese tätig sind. | Breite Gesellschafterbasis, einschließlich Gesellschaften und institutioneller Anleger ohne besondere Zulässigkeitsregeln. |
| Tätigkeiten | Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Finanzvermögen; keine gewerbliche Tätigkeit; kein direkter Immobilienbesitz; keine aktive Beteiligungsverwaltung. | Halten und Finanzieren von Beteiligungen, einschließlich aktiver Mitwirkung in der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften, im Rahmen der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. |
| Steuerliche Behandlung | Keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Vermögensteuer. Abonnementsteuer von 0,25 % mit gesetzlichem Mindest- und Höchstbetrag. | Ordentliche Besteuerung mit Zugang zu Beteiligungsfreistellung und Doppelbesteuerungsabkommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Zugang zu Abkommen | In der Regel kein Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen oder bestimmten EU-Richtlinien. | Möglicher Zugang zu Abkommen und EU-Richtlinien, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. |
| Aufsicht | Kein regulierter Fonds. Überwachung vor allem durch die Steuerverwaltung im Rahmen des SPF-Gesetzes und durch das Gesellschaftsrecht. | Ebenfalls kein Fonds, aber uneingeschränkt dem allgemeinen Steuer- und Gesellschaftsrecht unterworfen. |
Wesentliche Schritte zur Gründung und Führung einer Luxemburger SPF
- Strukturanalyse und Prüfung der Zulässigkeit. Prüfen, ob die SPF zum Profil der Familie oder der Anleger passt. Zulässigkeit der Anleger und der Vermögenswerte nach dem SPF-Gesetz kontrollieren.
- Wahl der Rechtsform und der Dokumente. SA, Sàrl, SCA oder Genossenschafts-SA wählen. Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und interne Regeln ausarbeiten, die die SPF-Beschränkungen widerspiegeln.
- Gründung und Kapitaleinzahlung. Notariatsakt beurkunden, Kapital einzahlen, Gesellschaft eintragen und Identifikationsnummern einholen.
- Eröffnung von Bank- und Depotkonten. Bankkonten und gegebenenfalls Depotkonten für Finanzanlagen eröffnen. KYC- und Geldwäscheunterlagen auf SPF-Struktur und Anleger abstimmen.
- Laufende Governance und Compliance. Sitzungen abhalten, Buchführung führen, Erklärungen zur Abonnementsteuer und die erforderlichen Bescheinigungen einreichen und überwachen, dass die Tätigkeiten im zulässigen SPF-Rahmen bleiben.
Kosten, Steuern und Zeitrahmen
- Gründungskosten. Notargebühren, rechtliche Ausarbeitung, Registrierungsgebühren und Beratungskosten für die anfängliche Strukturierung.
- Jährliche Abonnementsteuer. 0,25 % auf einer festgelegten Bemessungsgrundlage (eingezahltes Kapital, Agio und bestimmte Überschuldung) mit gesetzlichem Mindestbetrag und Obergrenze pro Jahr.
- Honorare von Dienstleistern. Domizilierung, Buchhaltung, Organfunktionen, Abschlussprüfung (falls erforderlich) und steuerliche Compliance-Leistungen.
- Bank- und Depotgebühren. Kontoführung, Verwahrung, Transaktionen und Portfolioverwaltung nach den vereinbarten Konditionen mit den Instituten.
- Typische Dauer. Bei vollständigen Informationen können Gründung und erste Kontoeröffnung häufig innerhalb weniger Wochen erfolgen. Die Dauer hängt stets von KYC, der Komplexität der Struktur und den Reaktionszeiten externer Beteiligter ab.
Weiterführende Beiträge
- Luxemburgische Gesellschaft zur Verwaltung von Privatvermögen
- Contributing Shares to a Luxembourg SPF in 2025 – Updated Guide for Family Offices & Investors
- Verwalten Sie Ihr Familienvermögen mit Luxembourg SPF (Private Vermögensverwaltungsgesellschaft)
- Investieren in ETFs: Wie luxemburgische Vermögensverwaltungsgesellschaften Ihr Vermögenswachstum unterstützen
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Luxemburger Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF)?
Wer kann im Jahr 2025 in eine SPF investieren?
Welche Rechtsformen kommen für eine SPF in Betracht?
Welche Tätigkeiten sind für eine SPF zulässig?
Darf eine SPF eine gewerbliche Tätigkeit ausüben?
Darf eine SPF Immobilien direkt halten?
Darf eine SPF Darlehen oder Garantien gewähren?
Wie wird eine SPF in Luxemburg im Jahr 2025 besteuert?
Wie wird die Bemessungsgrundlage der Abonnementsteuer berechnet und gibt es einen Mindestbetrag?
Hat eine SPF Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien?
Kann für eine SPF eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden?
Gibt es besondere Regeln für die Firma einer SPF?
Wird eine SPF von der Finanzaufsicht reguliert?
Welche Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten gelten für eine SPF?
Benötigt jede SPF eine Abschlussprüfung?
Welche Sanktionen gelten bei Verstößen gegen das SPF-Gesetz?
Kann der SPF-Status entzogen werden?
Wie gelten Geldwäsche- und KYC-Vorschriften für eine SPF?
Darf eine SPF ihre Anteile an der Börse notieren oder öffentlich Kapital aufnehmen?
Ist eine unabhängige Beratung vor Nutzung einer SPF zu empfehlen?
Wichtige Banken in Luxemburg
- Banque et Caisse d’Épargne de l’État (Spuerkeess)
- BGL BNP Paribas
- Banque Internationale à Luxembourg (BIL)
- Banque de Luxembourg
- ING Luxembourg
- Banque Raiffeisen
- Société Générale Luxembourg
- Intesa Sanpaolo Bank Luxembourg
- Deutsche Bank Luxembourg
- HSBC Luxembourg
Hotels in Luxemburg-Stadt
- Hotel Le Royal Luxembourg
- Sofitel Luxembourg Le Grand Ducal
- Sofitel Luxembourg Europe
- Novotel Luxembourg Centre
- Parc Hotel Alvisse
- Hotel Le Place d’Armes
- Meliá Luxembourg
- Hotel Parc Belair
- DoubleTree by Hilton Luxembourg
- Park Inn by Radisson Luxembourg City














