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Schnelle Fakten: Luxemburger Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF)

von | Jan. 20, 2022 | Vermögensverwaltung

Die Luxemburger Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF oder société de gestion de patrimoine familial) ist eine Form von Anlageinstrument. Der Zweck dieser Gesellschaft ist der Kauf, das Halten, der Verkauf und die Verwaltung von Finanzanlagen ihrer Anleger. Es hilft bei der Durchführung einer effektiven privaten Vermögensverwaltung.

Luxemburger Gesellschaft für private Vermögensverwaltung

Die SPF kann ihr Bankkonto bei einer anderen Bank des europäischen Raums haben. Sie kann in Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden.

Damalion kann Ihnen bei der Gründung einer luxemburgischen Familienvermögensverwaltungsgesellschaft oder eines SPF zum Schutz und zur Erhaltung Ihres Vermögens helfen. Bitte kontaktieren Sie jetzt Ihre Damalion-Experten.

Luxembourg family wealth management company

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.

Damalion – Luxembourg

Luxemburger Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF) im Jahr 2025 – Zweck, zulässige Anleger, zulässige Tätigkeiten, steuerliche Regeln, Grundlagen der Governance und Kontrollpunkte für eine langfristige private Vermögensplanung.

Für Privatpersonen, Familien, Unternehmer, Family Offices und private Investmentstrukturen • Damalion unterstützt Sie bei der Konzeption, beim Vergleich und bei der Abstimmung von SPF-Strukturen mit unabhängigen Experten. Banken, Notare, Dienstleister und Behörden behalten jederzeit die volle Entscheidungsbefugnis.

Zuletzt aktualisiert:

Was ist eine Luxemburger SPF im Jahr 2025?

Die Luxemburger Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF – société de gestion de patrimoine familial) ist ein privates Vermögensvehikel nach dem Gesetz vom 11. Mai 2007 in der jeweils geänderten Fassung. Ihr Zweck ist es, für zulässige Anleger Finanzvermögen zu halten und zu verwalten, und zwar auf passiver Basis. Es handelt sich nicht um eine operative Gesellschaft. Sie wird zur Vermögenssicherung, zur Bündelung von Portfolios, zur Planung zwischen Generationen und zur langfristigen Strukturierung von Privatvermögen eingesetzt.

Die SPF ist in Luxemburg von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer befreit. Sie zahlt eine jährliche Abonnementsteuer (taxe d’abonnement) auf einer gesetzlich bestimmten Bemessungsgrundlage. Das Regime unterliegt klaren Regeln zu zulässigen Anlegern, zulässigen Tätigkeiten und Dokumentationspflichten. Ab 2025 werden Transparenz, Sanktionen und Verwaltungsanforderungen weiter gestärkt.

Wichtige Entscheidungen und Unterlagen vor der Gründung einer SPF

  • Prüfen, dass alle Gesellschafter zulässige Anleger sind (Privatpersonen, bestimmte private Vermögensstrukturen oder Intermediäre, die für diese handeln).
  • Die geplante Vermögensstruktur festlegen (börsennotierte Wertpapiere, Fondsanteile, Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften, Liquidität, strukturierte Produkte).
  • Die Rechtsform wählen: Aktiengesellschaft (SA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sàrl), Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) oder Genossenschaftsgesellschaft in Form einer SA.
  • Satzung entwerfen, die den Zweck auf den passiven Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Finanzvermögen beschränkt und gewerbliche Tätigkeiten sowie direkten Immobilienbesitz ausschließt.
  • Gegebenenfalls Gesellschaftervereinbarungen und interne Regeln zu Stimmrechten, Gewinnausschüttungen und Austritten vorbereiten.
  • Identitäts- und KYC-Unterlagen für Gesellschafter, Geschäftsleiter und wirtschaftlich Berechtigte nach den Geldwäschevorschriften zusammenstellen.
  • Sitz in Luxemburg wählen und gegebenenfalls einen Domizilierten bestellen.
  • Startkapital und etwaige Gesellschafterdarlehen planen, unter Berücksichtigung des Verschuldungsgrades, der die Bemessungsgrundlage der Abonnementsteuer beeinflusst.
  • Mit einer Bank die Kontoeröffnung für die Kapitaleinzahlung und die spätere Verwahrung der Finanzanlagen abstimmen.
  • Schriftliche steuerliche und rechtliche Beratung zum SPF-Regime und zur Situation der Anleger in ihrem Wohnsitzstaat einholen.

SPF und andere Holdinggesellschaften im Überblick

Thema Luxemburger SPF Luxemburger Standard-Holding (SOPARFI)
Hauptzweck Privates Vermögensmanagement für zulässige Anleger, passive Finanzvermögens­verwaltung. Allgemeine Beteiligungs- und Finanzierungsfunktion, häufig für Geschäfts- und Investmentstrukturen genutzt.
Anleger Privatpersonen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, private Vermögensstrukturen, die nur für solche Personen handeln, sowie Intermediäre, die für diese tätig sind. Breite Gesellschafterbasis, einschließlich Gesellschaften und institutioneller Anleger ohne besondere Zulässigkeitsregeln.
Tätigkeiten Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Finanzvermögen; keine gewerbliche Tätigkeit; kein direkter Immobilienbesitz; keine aktive Beteiligungs­verwaltung. Halten und Finanzieren von Beteiligungen, einschließlich aktiver Mitwirkung in der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften, im Rahmen der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften.
Steuerliche Behandlung Keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Vermögensteuer. Abonnementsteuer von 0,25 % mit gesetzlichem Mindest- und Höchstbetrag. Ordentliche Besteuerung mit Zugang zu Beteiligungsfreistellung und Doppelbesteuerungsabkommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zugang zu Abkommen In der Regel kein Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen oder bestimmten EU-Richtlinien. Möglicher Zugang zu Abkommen und EU-Richtlinien, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
Aufsicht Kein regulierter Fonds. Überwachung vor allem durch die Steuerverwaltung im Rahmen des SPF-Gesetzes und durch das Gesellschaftsrecht. Ebenfalls kein Fonds, aber uneingeschränkt dem allgemeinen Steuer- und Gesellschaftsrecht unterworfen.

Wesentliche Schritte zur Gründung und Führung einer Luxemburger SPF

  1. Strukturanalyse und Prüfung der Zulässigkeit. Prüfen, ob die SPF zum Profil der Familie oder der Anleger passt. Zulässigkeit der Anleger und der Vermögenswerte nach dem SPF-Gesetz kontrollieren.
  2. Wahl der Rechtsform und der Dokumente. SA, Sàrl, SCA oder Genossenschafts-SA wählen. Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und interne Regeln ausarbeiten, die die SPF-Beschränkungen widerspiegeln.
  3. Gründung und Kapitaleinzahlung. Notariatsakt beurkunden, Kapital einzahlen, Gesellschaft eintragen und Identifikationsnummern einholen.
  4. Eröffnung von Bank- und Depotkonten. Bankkonten und gegebenenfalls Depotkonten für Finanzanlagen eröffnen. KYC- und Geldwäscheunterlagen auf SPF-Struktur und Anleger abstimmen.
  5. Laufende Governance und Compliance. Sitzungen abhalten, Buchführung führen, Erklärungen zur Abonnementsteuer und die erforderlichen Bescheinigungen einreichen und überwachen, dass die Tätigkeiten im zulässigen SPF-Rahmen bleiben.

Kosten, Steuern und Zeitrahmen

  • Gründungskosten. Notargebühren, rechtliche Ausarbeitung, Registrierungsgebühren und Beratungskosten für die anfängliche Strukturierung.
  • Jährliche Abonnementsteuer. 0,25 % auf einer festgelegten Bemessungsgrundlage (eingezahltes Kapital, Agio und bestimmte Überschuldung) mit gesetzlichem Mindestbetrag und Obergrenze pro Jahr.
  • Honorare von Dienstleistern. Domizilierung, Buchhaltung, Organfunktionen, Abschlussprüfung (falls erforderlich) und steuerliche Compliance-Leistungen.
  • Bank- und Depotgebühren. Kontoführung, Verwahrung, Transaktionen und Portfolioverwaltung nach den vereinbarten Konditionen mit den Instituten.
  • Typische Dauer. Bei vollständigen Informationen können Gründung und erste Kontoeröffnung häufig innerhalb weniger Wochen erfolgen. Die Dauer hängt stets von KYC, der Komplexität der Struktur und den Reaktionszeiten externer Beteiligter ab.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Luxemburger Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF)?
Eine Luxemburger SPF ist eine Gesellschaft nach dem Gesetz vom 11. Mai 2007 in der jeweils geänderten Fassung, deren ausschließlicher Zweck der passive Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Finanzvermögen für zulässige Anleger ist.
Wer kann im Jahr 2025 in eine SPF investieren?
Zulässige Anleger sind Privatpersonen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, private Vermögensverwaltungsgesellschaften, die ausschließlich für solche Personen handeln, sowie Intermediäre, die im Namen dieser Anleger auftreten. Eine SPF darf nicht öffentlich angeboten werden.
Welche Rechtsformen kommen für eine SPF in Betracht?
Eine SPF kann als SA, Sàrl, SCA oder als Genossenschaftsgesellschaft in Form einer SA gegründet werden, im Einklang mit dem luxemburgischen Gesellschaftsrecht.
Welche Tätigkeiten sind für eine SPF zulässig?
Die SPF darf Finanzvermögen wie Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Geldmarktinstrumente und Liquidität erwerben, halten, verwalten und veräußern. Ihre Rolle muss die eines passiven Anlegers bleiben und darf nicht die eines Handels- oder Dienstleistungsunternehmens sein.
Darf eine SPF eine gewerbliche Tätigkeit ausüben?
Nein. Eine SPF darf keine gewerbliche oder industrielle Tätigkeit ausüben. Werden Tätigkeiten ausgeübt, die über die passive Vermögensverwaltung hinausgehen, kann der SPF-Status entzogen und die Gesellschaft nach dem normalen Steuerregime besteuert werden.
Darf eine SPF Immobilien direkt halten?
Eine SPF darf keine Immobilien unmittelbar halten. Eine Immobilienexponierung ist nur über Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Fonds möglich, die selbst Immobilien besitzen, vorbehaltlich der geltenden steuer- und zivilrechtlichen Regeln.
Darf eine SPF Darlehen oder Garantien gewähren?
Die SPF darf keine Finanzierungsaktivität als eigenständiges Geschäft betreiben. Sie kann jedoch in untergeordneter und nicht vergüteter Weise Garantien oder kurzfristige Liquiditätshilfen an Beteiligungsgesellschaften gewähren, sofern diese Hilfen Hilfscharakter haben.
Wie wird eine SPF in Luxemburg im Jahr 2025 besteuert?
Eine ordnungsgemäß geführte SPF ist von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer befreit. Sie unterliegt einer jährlichen Abonnementsteuer von 0,25 % auf einer gesetzlich definierten Bemessungsgrundlage; die Steuer fällt auch bei fehlendem Gewinn an.
Wie wird die Bemessungsgrundlage der Abonnementsteuer berechnet und gibt es einen Mindestbetrag?
Die Bemessungsgrundlage umfasst das einbezahlte Kapital, das Agio und den Teil der Verbindlichkeiten, der das Achtfache des Eigenkapitals übersteigt. Ab 2025 sieht das Gesetz einen jährlichen Mindestbetrag und eine jährliche Obergrenze der Abonnementsteuer vor.
Hat eine SPF Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien?
Da eine SPF nicht vollständig steuerpflichtig ist, profitiert sie grundsätzlich weder von luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen noch von bestimmten EU-Richtlinien wie der Mutter-Tochter-Richtlinie. Quellensteuern im Ausland können daher unter Umständen nicht reduziert werden.
Kann für eine SPF eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden?
Die Steuerverwaltung kann eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ändert jedoch nichts an den Einschränkungen, die für SPFs im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen und Richtlinien gelten.
Gibt es besondere Regeln für die Firma einer SPF?
Gesellschaften, die das SPF-Regime in Anspruch nehmen, müssen in ihrer Firma die Bezeichnung „société de gestion de patrimoine familial“ oder „SPF“ führen. Verstöße gegen diese Pflicht können zu Verwaltungsbußen führen.
Wird eine SPF von der Finanzaufsicht reguliert?
Eine SPF ist kein zugelassener oder regulierter Investmentfonds und unterliegt nicht der direkten Aufsicht der CSSF als Fonds. Sie unterliegt jedoch dem SPF-Gesetz, dem Gesellschaftsrecht sowie den Steuer- und Geldwäschevorschriften, die von den zuständigen Behörden überwacht werden.
Welche Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten gelten für eine SPF?
Die SPF muss Bücher führen, Jahresabschlüsse aufstellen und genehmigen und die gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen und Einreichungen vornehmen. Sie muss außerdem die Steuererklärung zur Abonnementsteuer einreichen und die jährlich vorgeschriebene SPF-Bescheinigung vorlegen.
Benötigt jede SPF eine Abschlussprüfung?
Die Prüfungspflicht hängt von der Rechtsform und der Größenklasse der SPF ab. Größere SPFs können einer gesetzlichen Abschlussprüfung unterliegen, während kleinere SPFs unter den im Gesellschaftsrecht vorgesehenen Schwellenwerten von der Prüfung befreit sein können.
Welche Sanktionen gelten bei Verstößen gegen das SPF-Gesetz?
Ab 2025 kann die Steuerverwaltung Verwaltungsbußen verhängen, etwa bei fehlenden Erklärungen, verspäteter Zahlung der Abonnementsteuer, unzutreffender Firmenbezeichnung oder Verstößen gegen die Regeln zu Anlegern und Tätigkeiten. In schweren Fällen können die Bußen erhöht werden.
Kann der SPF-Status entzogen werden?
Wenn Verstöße gegen das SPF-Gesetz nicht innerhalb der von der Verwaltung gesetzten Frist behoben werden, kann der SPF-Status entzogen werden. Die Gesellschaft wird dann nach dem allgemeinen Steuerregime voll steuerpflichtig, gegebenenfalls mit rückwirkender Wirkung.
Wie gelten Geldwäsche- und KYC-Vorschriften für eine SPF?
Berufsangehörige, die mit der SPF befasst sind, wie Banken, Notare und Corporate-Service-Provider, müssen Geldwäsche- und KYC-Pflichten auf Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte und Transaktionen anwenden. Anleger sollten vollständige Identitäts- und Herkunftsnachweise zu ihren Mitteln vorlegen können.
Darf eine SPF ihre Anteile an der Börse notieren oder öffentlich Kapital aufnehmen?
Nein. Die Börsennotierung von SPF-Anteilen oder öffentliche Angebotsrunden sind nicht zulässig. Die Platzierung muss privat bleiben und auf zulässige Anleger beschränkt sein.
Ist eine unabhängige Beratung vor Nutzung einer SPF zu empfehlen?
Aufgrund des speziellen rechtlichen und steuerlichen Rahmens und der Auswirkungen auf die persönliche Steuersituation der Anleger ist eine unabhängige rechtliche und steuerliche Beratung vor Einrichtung oder Nutzung einer SPF dringend zu empfehlen.

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